![]() | Türkei: Reise- und Sicherheitshinweise |
Unverändert gültig seit: 06.01.2009 Landesspezifische Sicherheitshinweise Terrorismus Bei Bombenexplosionen in Istanbul sind am 27. Juli 2008 17 Menschen getötet und zahlreiche weitere verletzt worden. Seitdem hat es in weiteren Städten der Türkei, wie schon in der Vergangenheit, Sprengstoffanschläge mit Toten und Verletzten gegeben. Betroffen waren u.a. auch von Touristen besuchte Städte an der türkischen Mittelmeerküste. Die Sicherheitsvorkehrungen sind im ganzen Land auf hohem Niveau. Reisenden in der Türkei wird trotzdem auch weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten Von Reisen in die östlichen Provinzen der Türkei, insbesondere die Provinzen Hakkari, ??rnak, Mardin, Siirt, Van, A?r? und I?dir wird dringend abgeraten. Infolge polizeilicher Maßnahmen gegen die PKK (u.a. in Deutschland) liegen Gefährdungshinweise vor. Es besteht die Gefahr, dass Deutsche, insbesondere Individualreisende, in diesen Provinzen Opfer von Racheaktionen (Anschläge, Überfälle, Entführungen) durch PKK-Terroristen werden könnten. Am 8. Juli 2008 wurden drei deutsche Staatsangehörige am Berg Ararat von Personen entführt, die sich als Kämpfer der PKK ausgaben. Die Deutschen sind seit dem 20. Juli 2008 wieder in Freiheit. Reisen über Land Im Osten und Südosten der Türkei kommt es weiterhin zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der PKK und türkischen Sicherheitskräften. Seit Dezember 2007 unternimmt das türkische Militär auch grenzüberschreitende Militäroperationen gegen PKK-Stellungen im Nordirak. Bei Reisen in den Osten und Südosten der Türkei ist mit Behinderungen aufgrund von Straßenkontrollen und verstärkten Militärbewegungen zu rechnen. Der türkische Generalstab hat sechs Gebiete in den Provinzen Siirt, ??rnak, Mardin und Hakkari - insbesondere das Gebiet südöstlich von Hakkari entlang der Grenze zum Irak (in den Bergen), südöstlich der Ortschaft Cizre (Dreiländereck Türkei ? Syrien - Irak) - zu zeitweiligen Sicherheitszonen und militärischen Sperrgebieten erklärt, deren Betreten bis auf Weiteres grundsätzlich verboten ist und die einer strengen Kontrolle unterliegen. Es wird empfohlen, die Notwendigkeit von Reisen in den Osten und Südosten des Landes sorgfältig abzuwägen. Straßenverkehr Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind mit erhöhten Gefahren verbunden und sollten vermieden werden. Wer im Auto übernachten möchte, sollte dazu einen bewachten Parkplatz oder Campingplatz aufsuchen. Die Strafen für Verkehrsdelikte wurden zu Anfang 2008 drastisch erhöht. Bei angebotenen Jeepsafaris sollten Anbieterfirmen und technischer Zustand der Fahrzeuge kritisch geprüft werden, vor allem wenn die Reiseveranstalter keine Gewähr übernehmen. Die Jeeps sollten nur Personen fahren, die über Erfahrung mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf off-road-Strecken verfügen. Kriminalität Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. In letzter Zeit waren jedoch auch Reisende Opfer von Gewaltverbrechen. Es wird deshalb besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen zu Vorsicht geraten. Bei Verlassen des PKWs wird geraten, keine Wertgegenstände und Handtaschen sichtbar im Fahrzeug zurückzulassen. Vorsicht vor Taschendieben ist besonders in der Großstadt Istanbul angezeigt. Die Zahl von Straßendiebstählen, besonders in belebten Zonen, hat sich in Istanbul in jüngerer Zeit erhöht. Allgemein gilt, dass auf Taschen und Geldbörsen überall da, wo Menschenmengen sind, geachtet werden sollte. Vor allem im Stadtteil Beyo?lu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen zu einem weit überteuerten Getränk in einer Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur Begleichung der Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten zu ziehen. Bei Zahlung mit Bankkarten ist Vorsicht vor Betrügern geboten, die versuchen, unbemerkt die Bankkarte des Reisenden zu kopieren und den zugehörigen PIN-Code auszuspähen, um dann mit gefälschten Karten an Geldautomaten Geld abzuheben. Reisenden wird daher geraten, bei Zahlung ihre Bankkarte stets im Auge zu behalten und die Geheimnummer nur verdeckt einzugeben. Bei Benutzung von Bank- und Kreditkarten mit PIN-Code in Wechselstuben wird zu Vorsicht geraten. Allgemeine Reiseinformationen Die Türkei ist ein beliebtes Reiseland, das Touristen herzlich und offen empfängt. Wie auch in anderen Urlaubsländern gibt es jedoch einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten, um einen sorglosen Aufenthalt verbringen zu können. Sonstige Hinweise Grundsätzlich bestimmt bei Taxifahrten der Taxameter den Preis, bei längeren Fahrten ist Handeln durchaus erlaubt. Besonders in Istanbul sollte man sich vorher über den ungefähren Fahrpreis informieren, damit Taxifahrten nicht ungewollt zu kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass der Taxameter bei Fahrtantritt eingeschaltet wird und der Tagtarif eingestellt ist (außer für Fahrten von/zu einigen Flughäfen) Die Hotels dienen hierbei als eine sichere Informationsquelle. Bei angebotenen Ausflügen mit Werksbesichtigung und Kaufgelegenheiten sollten sich Reisende vorher erkundigen, wie lange diese Besuche dauern. Es besteht kein Kaufzwang. Gegen die mögliche Ausübung von Druck durch Mitarbeiter der Unternehmen oder Reiseleiter sollten sich Reisende verwahren und ggf. später auch bei den Reiseveranstaltern beschweren. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Visum Als Tourist kann man sich bis zu 90 Tagen visumsfrei im Land aufhalten. Ist der Aufenthalt in der Türkei für länger als 90 Tage geplant, empfiehlt es sich vor der Einreise bei einer türkischen Auslandsvertretung (Generalkonsulat oder Botschaft) ein Visum einzuholen. Die Aufenthaltserlaubnis kann aber auch nach Einreise vor Ablauf der 90 Tage bei der lokalen Ausländerpolizei beantragt werden. Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird jedoch ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einer türkischen Auslandsvertretung (Generalkonsulat oder Botschaft) einzuholen ist. Reisedokumente Als Unterzeichnerstaat des "Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957" erkennt die Türkei bei der Einreise folgende Dokumente an:
Für Kinder gilt Folgendes: Kinder können in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sein oder mit eigenem (Kinder-) Reisepass, einem Kinderausweis nach altem Muster, Personalausweis oder Europapass einreisen (jeweils auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit). Da der deutsche Kinderreisepass seit dem 01.11.2007 nur noch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt wird, können Kinder einen Reisepass oder Personalausweis beantragen und damit in die Türkei einreisen. Der Kinderausweis wird bis zum 10. Lebensjahr ohne Lichtbild anerkannt; ab dem 10. Geburtstag ist ein Lichtbild erforderlich. Eine Geburtsurkunde ist kein gültiges Einreisedokument! Die Einreise in die Türkei ist mit einem deutschen ?Reiseausweis als Passersatz? nicht möglich. Empfehlungen Von einer Einreise mit einem vorläufigen oder einem abgelaufenen Personalausweis wird abgeraten, da die Einreise mit diesem Dokument in der Vergangenheit mehrfach verweigert wurde. Da weniger als ein Jahr abgelaufene vorläufige Reisepässe erst seit dem 20.12.2007 anerkannt werden, können eventuelle Schwierigkeiten bei der Einreise zurzeit nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit kam es auch zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen. Insbesondere ist die Ausstellung eines Kinderausweises durch die deutsche Auslandsvertretung im Transitbereich des Flughafens nicht möglich und wird von den türkischen Behörden auch nicht gestattet. Besondere Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte. Kinder türkischer Eltern, die sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderausweis / Kinderreisepass oder Europapass, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss. In der Praxis kann es bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala, zu Problemen kommen. Es wird daher empfohlen, sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente zu kümmern. Bitte beachten Sie, dass bei der Reise in die Türkei auf dem Landweg auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden müssen. Die Einreise nach Serbien und Montenegro beispielsweise ist mit dem Bundespersonalausweis in der Regel nicht möglich. Weiterreise in Drittländer Grundsätzlich ist das notwendige Visum für eine Weiterreise in die Nachbarstaaten bereits vor der Abreise aus Deutschland bei den entsprechenden Auslandsvertretungen in Deutschland einzuholen Eine Antragstellung bei den Konsulaten in der Türkei ist in der Regel nicht möglich. Ausreise in den Irak Die Ausreise aus der Türkei in den Irak ist seit dem 01.07.2004 nur für Inhaber eines für Irak gültigen Visums möglich. In diesem Zusammenhang wird auf die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Irak hingewiesen. Deutsche Staatsangehörige sind seit dem 01.07.2004 visumspflichtig. Einreise in die Türkei aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten des Europarates sind Die Einreise in die Türkei ist aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten des Europarats (wie z.B. Irak) sind, nur mit dem Reispass möglich. Einreise mit dem PKW Wenn man mit dem PKW einreisen möchte, wird das Auto im Pass des Fahrers eingetragen. Für diesen Fall ist es erforderlich, einen Reisepass zur Einreise zu verwenden. Zusätzlich zur Eintragung im Pass wird vom türkischen Zoll ein Formular ausgestellt, das das Datum der spätesten Wiederausfuhr festlegt. Ein Überschreiten dieser individuell festgelegten Frist auch um nur einen Tag muss unbedingt vermieden werden, da anderenfalls erhebliche Geldstrafen, die den Wert des Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen können, und ein Strafverfahren drohen. Als Frist werden in der Regel 30 Tage eingetragen, auf Antrag auch bis zu 90 Tage. Bitte beachten Sie, dass die grüne Versicherungskarte nur im europäischen Teil der Türkei anerkannt wird. Beabsichtigen Sie mit dem Fahrzeug auch den asiatischen Teil zu bereisen, können Sie an der Grenze beim Touringclub eine Kfz-Haftpflichtversicherung (30-90 Tage) abschließen. Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende / Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Einzelheiten zum Verfahren klären Sie bitte vor Abreise, um mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden. In der Türkei gilt für Auto- und Motorradfahrer eine 0,5 Promillegrenze. Für das Führen von Lastkraftwagen, PKW mit Anhänger und Bussen (Fahrzeuge zur Personenbeförderung) gilt eine 0,0 Promillegrenze. Die Strafen bei Verkehrsdelikten wurden in jüngster Zeit drastisch erhöht. Medizinische Hinweise Impfschutz Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus Klassische Geflügelpest In der Türkei sind menschliche Erkrankungen und Todesfälle an der Vogelgrippe aufgetreten. Bitte beachten Sie hierzu die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information ?Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe? unter www.bmelv.de. Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema ?Vogelgrippe? finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes. Krim-Kongo hämorrhagisches Fieber (CCHF) Wie schon in den Jahren 2006 und 2007, ist es auch in diesem Jahr zu einem erneuten Ausbruch des Krim-Kongo-Fiebers mit zahlreichen Erkrankungen und einigen Todesfällen gekommen. Der Erreger ist in der Türkei endemisch, mit sporadischen Fällen und lokale Häufungen ist im Frühjahr/Sommer landesweit zu rechnen. Schwerpunkte haben sich, nachdem die Krankheit erst seit 2002 in der Türkei bekannt ist, in den zentralen Regionen mit den Provinzen Corum und Yozgat gebildet. Neben Zentralanatolien sind auch die grüne Schwarzmeerregion sowie die feuchtwarme türkische Riviera ("Akdeniz") betroffen. Da vor allem Menschen erkranken, die entweder mit Tieren arbeiten oder auf engem Raum mit ihnen leben, besteht nur bedingt eine Gefahr für Touristen. Bei Wanderungen in zentralanatolischen Steppengebieten (hier auch Kappadokien) und bei Tagesausflügen ins Hinterland der Region um Antalya sollten Touristen auf entsprechende Kleidung achten bzw. regelmäßig Körper und Kleidung nach Zecken absuchen. Die Übertragung erfolgt gewöhnlich durch Zecken, aber auch von Mensch zu Mensch, z.B. im Krankenhaus. Schutz vor Zeckenstichen beachten, Kontakt mit Kranken meiden. Malaria Die größten Teile der TÜRKEI sind malariafrei, vor allem die touristischen Regionen im Süden und Westen des Landes. Ein mittleres Risiko besteht in Südost-Anatolien im Grenzgebiet zu Syrien und Irak, speziell im Rahmen der Staudammbauten in der Harin- und Ceylanpinar Ebenen. Ein geringes Risiko besteht in der Tiefebene um Adana. Es kommt ausschließlich die weniger gefährliche Malaria tertiana (Plasmodium vivax) vor. Die Hauptübertragungszeit ist von Mai bis Oktober. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Je nach Reiseprofil in diesen Gebieten ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe evt. die Mitnahme einer Behandlungsdosis sinnvoll (z.B. Chloroquin). Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der insektengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in die Risikogebiete empfohlen: · körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), · in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen · ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen HIV / AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), Piercing, Tätowierungen und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Durchfallerkrankungen Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist vielfach mit Europa nicht zu vergleichen. Sie kann auf dem Land technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Ein evtl. vorhandener gültiger Krankenversicherungsschutz (Auslandskrankenschein) ist oft nicht ausreichend. Es wird daher dringend angeraten, eine Private Reisekrankenversicherung und eine zuverlässige Reiserückholversicherung abzuschließen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist eine individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Bei Einführung von verschreibungspflichtigen Medikamenten für den eigenen Bedarf ist es ratsam, eine Bescheinigung des verschreibenden Arztes mit sich zu führen, die die medizinische Notwendigkeit bestätigt. Lassen Sie sich vor einer Reise in die Türkei ggf. durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/) Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Besondere Zollvorschriften Für Touristen gelten folgende Regeln: Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt gestattet. Devisenausfuhr ist bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000 US Dollar oder Gegenwert in TL gestattet. Reisende dürfen persönlichen Schmuck bis zu einem Gesamtwert von 15.000 US Dollar ein- und ausführen. Bei einem höheren Wert muss dieser bei der Einreise deklariert werden. Beim Kauf in der Türkei sind Nachweise erforderlich. Im Übrigen dürfen folgende Waren bei Einreise in die Türkei pro Person mitgeführt werden (gilt nicht für Transitreisende): Persönliche Habe Gegenstände des persönlichen Gebrauchs inkl. medizinischer Artikel (Geräte) und Medikamente sowie Geschenkartikel bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro (Kinder unter 15 Jahren bis 145 Euro). Reisemitbringsel
Reisende unter 18 Jahren dürfen die unter Punkt 1-5 aufgeführten Gegenstände nicht einführen. Besondere strafrechtliche Bestimmungen Als allgemeiner Grundsatz gilt, dass in der Türkei unter Strafe steht, was auch in Deutschland verboten ist. In der Türkei werden Drogendelikte besonders hart bestraft (10 - 20 Jahre Gefängnis für Einfuhr, 6 - 12 Jahre Gefängnis für Ausfuhr). Ebenfalls hart geahndet (Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren) wird der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von "Kultur- und Naturgütern", da diese als staatliches Eigentum gelten. Bei Verstößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen (z.Zt. ca. 9.000,- Euro) gängige Praxis, auch wenn es sich um Antiquitäten bzw. alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert handelt. In Einzelfällen wurden Haftstrafen verhängt. Es wird daher nachdrücklich davor gewarnt, von Händlern z.B. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc. anzukaufen oder selbst mitzunehmen. Polizei und Zollbehörden legen den Begriff ?Antiquitäten? weit aus. Jeder bearbeitete Stein kann darunter fallen. Da es für Reisende praktisch unmöglich ist, selbst zu erkennen, ob ein solcher Gegenstand als Antiquität geschützt ist, sollten Reisende, die über keine entsprechende Genehmigung der zuständigen türkischen Behörden verfügen, generell Steine, Münzen, Fossilien und alt aussehende Gegenstände nicht in ihrem Reisegepäck auszuführen versuchen. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, bei den dem türkischen Kulturministerium unterstehenden Museen und an einigen Zollstellen eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen. Es wird dringend davon abgeraten, in der Öffentlichkeit politische Äußerungen gegen den türkischen Staat zu machen bzw. Sympathie mit terroristischen Organisationen zu bekunden. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |
![]() | Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija: Reise- und Sicherheitshinweise |
Unverändert gültig seit: 06.01.2009 Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise Reisen über Land Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen. Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind. Kriminalität Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht. Allgemeine Reiseinformationen Fotografieren Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert. Geld / Kreditkarten Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten. Hotelunterkunft Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden. Mobiltelefone Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen dem libyschen Mobilfunkanbieter Al-Madar und E-Plus, T-Mobile und Vodafone. Reisedokumente Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen. Straßenverkehr Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen. Hilfe in Notfällen Ansprechpartner in Tobruk in Notfällen (deutschsprachig): Dr. Ali Masednah, P.O. Box 100, Tobruk, Tel.(Praxis): 0021887/7622 736, Fax: 0021887/7626246. Einreisebestimmungen Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum. Der Aufenthalt in Libyen zu touristischen Zwecken wird nur noch Gruppen mit einer Mindestanzahl von vier Personen bei gemeinsamer Einreise mit Visum erlaubt. Die libyschen Volksbüros stellen jedoch nach wie vor für einzelne Geschäftsreisende Touristenvisa aus. Ab dem 08.01.2009 gelten folgende Bestimmungen zur Visumantragstellung:
Die Bearbeitungszeit beträgt nach Auskunft der libyschen Botschaft in Berlin 10 Werktage. Die Gebühren zur Antragstellung betragen 60,- ?. Diese werden auch im Fall einer Ablehnung des Visumantrags nicht zurückerstattet. Diese Bestimmungen gelten nicht für Diplomaten und offizielle Delegationen. Laut Auskunft des libyschen Volksbüros in Berlin wird die persönliche Vorsprache von Visa-Antragstellern, auch Geschäftsreisenden, verlangt. Eine vertretungsweise Einholung, etwa durch Visadienste, ist vorerst nicht möglich. Nach einer Mitteilung der libyschen Tourismusbehörde ist die Auflage, nach der bei Einreise mindestens 1.000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) mitzuführen sind, wieder aufgehoben worden. Eine amtliche Bestätigung hierzu steht noch aus, in der Praxis wird der Nachweis nicht mehr verlangt. Die im November 2007 eingeführten neuen Vorschriften für die Einreise (Übersetzung der Passdaten in die arabische Sprache, s.u.) haben nach wie vor Gültigkeit. Übersetzung von Passdaten Am 11. November 2007 wurde bekannt, dass die libyschen Behörden Reisende trotz gültigen Visums an der Grenze zurückweisen, wenn sie nicht eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Auch vor dem 11. November 2007 nach Libyen eingereiste Inhaber von nicht ins Arabische übersetzten Reisedokumenten können von dieser Maßnahme bei der Ausreise betroffen sein und sollten sich frühzeitig mit ihrem Reiseveranstalter oder der Deutschen Botschaft in Tripolis in Verbindung setzen Das libysche Außenministerium hat am 15.11.2007 zu den neuen Einreisebestimmungen hinsichtlich der Erfordernisse dem Auswärtigen Amt folgende Information zur Verfügung gestellt: "Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden." Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro). Aus der bisherigen Praxis ist dem Auswärtigen Amt mitgeteilt worden, dass die Übersetzungen fest mit dem Pass verbunden sein sollen, d.h. eingeheftet, eingeklebt oder als auszufüllender Stempelvordruck. Für die Erteilung eines Visums an deutsche Staatsangehörige ist das Libysche Volksbüro in Berlin zuständig (siehe auch ?Aktuelle Hinweise?). Dort erhalten Sie verbindliche Informationen über die Einreisebestimmungen. Reisedokumente Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein. Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein ? oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt. Registrierung am Aufenthaltsort Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt fünfzehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage. Medizinische Hinweise Impfschutz Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Arbeitsplatzrisiken u. a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt. HIV/Aids ist weltweit ein großes Problem, hat aber Libyen wohl, soweit verlässliche Daten vorliegen, bisher nur vereinzelt erreicht. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden. Prophylaxe Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Malaria Malariaerreger treten nur in geringer Zahl im Süden des Landes auf. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Besondere Zollvorschriften Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden. Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten. Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können. Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden. Besondere strafrechtliche Bestimmungen Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar. Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten. Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen. Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |
![]() | Nicaragua: Reise- und Sicherheitshinweise |
Unverändert gültig seit: 06.01.2009 Aktueller Hinweis Die nach den Kommunalwahlen am 9. November in Managua und anderen Landesteilen vereinzelt aufgetretenen gewalttätigen Auseinandersetzungen haben sich gegenwärtig beruhigt, können jedoch jederzeit wieder aufflackern. Es wird deshalb geraten, sich von Menschenmassen und Demonstrationen fernzuhalten. Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität In den Regionen Nueva Segovia, Madriz, Jinotega, Estelí und Matagalpa abseits der Städte sind Polizei und Armee in den dünn besiedelten Landregionen nicht immer in der Lage, die Sicherheit zu garantieren. Gleiches gilt für die Región Autónoma del Atlantico Norte (RAAN), hier insbesondere für die Städte Siuna, Bonanza und La Rosita. Busreisende sollten ihr Gepäck nie aus den Augen lassen. In jüngster Vergangenheit kam es besonders am Grenzübergang zur Costa Rica, aber auch an Busbahnhöfen und in vereinzelt auch am Flughafen von Managua zu Diebstählen. Wertsachen sollten Sie nur in unbedingt erforderlichem Umfang mitführen und auf Schmuck (auch billigen Modeschmuck) ganz verzichten. Die Kleidung sollte sich der Umgebung anpassen und unauffällig und leger sein. Ausländer sind ohnehin leicht erkennbar und gelten generell als wohlhabend. Von der Benutzung von Taxis nach Einbruch der Dunkelheit wird entschieden abgeraten, da es in letzter Zeit zu Raubüberfällen durch vermeintliche Taxifahrer gekommen ist. Sofern nicht auf die Taxibenutzung verzichtet werden kann, sollten zumindest registrierte Radiotaxis oder Hotel-Taxis gewählt werden. Das Risiko eines Überfalls lässt sich dadurch allerdings nicht vollständig vermeiden. Von Spaziergängen nach Einbruch der Dunkelheit sollte in jedem Fall abgesehen werden. In Managua wird beim Besuch des Marktes Mercado Roberto Huembes und auf allen Busbahnhöfen erhöhte Vorsicht vor Diebstahl empfohlen. Auf dem Markt Mercado Oriental, im Bereich um die alte Kathedrale und am Malecón, sowie in den Städten Granada und León kommt es immer wieder zu bewaffneten Raubüberfällen, ebenso in der Umgebung des Busbahnhofes der Firma TICABUS in Managua im Stadtviertel Martha Quezada - unweit der Deutschen Botschaft. Reisende, die mit dem Bus aus Costa Rica oder Honduras ankommen, sollten dort äußerste Vorsicht walten lassen und sich keinesfalls während der Dunkelheit dort aufhalten. Auch bei einem Besuch von Corn Island und Little Corn Island ist wegen gestiegener Kriminalität große Vorsicht geboten. Es ist aufgrund der häufigen Passdiebstähle ratsam, den Reisepass im Hotelsafe sicher zu verwahren und sich gegenüber den nicaraguanischen Behörden bei kleineren Touren oder am Strand mit einer beglaubigten Passkopie auszuweisen, die neben der Passseite mit den personenbezogenen Angaben auch die Seite mit dem nicaraguanischen Einreisestempel beinhaltet. Reisen über Land / Straßenverkehr Im Norden Nicaraguas sind infolge des Bürgerkriegs in den 80er-Jahren noch einige Landstriche abseits der Hauptstraßen vermint. Daher wird dort von Ausflügen abseits der befestigten Straßen ? auch in Begleitung Ortskundiger ? abgeraten. Im Straßenverkehr ist wegen des oft schlechten Zustands der Fahrbahnen, der oft kaum fahrtüchtigen Fahrzeuge sowie der teilweise unberechenbaren Fahrweise Einheimischer besonders umsichtiges und defensives Verhalten geboten. Generell sollten bei Überlandfahrten nur Geländefahrzeuge benutzt werden. Von Nachtfahrten wird abgeraten. Bei Reisen mit dem Mietwagen wird davon abgeraten, Anhalter mitzunehmen. Sollten Sie in einen Unfall verwickelt werden, bewegen Sie bitte auf keinen Fall Ihr Fahrzeug vom Fleck, da Ihnen sonst automatisch die Schuld am Unfall zugesprochen wird ! Naturkatastrophen Nicaragua ist erdbebengefährdet, insbesondere die Hauptstadt Managua. Bei dem letzten großen Beben 1972 wurde die Hauptstadt fast vollständig zerstört. Darüber hinaus liegt Nicaragua in der hurrikangefährdeten Zone (Hurrikansaison: ca. Juni bis November). Zudem ist in der Regenzeit von Mai bis November im ganzen Land mit starken Tropenstürmen und Überschwemmungen zu rechnen. Der Vulkan Concepción auf der Insel Ometepe zeigt immer wieder Aktivität und stößt Gase und Asche aus. Betroffen sind davon, außer der Insel selbst, auch die westlich gegenüber der Insel gelegenen Landesteile um die Stadt Rivas in der Nähe des Touristenortes San Juán del Sur. Bei einem beabsichtigten Besuch der Insel und der Region Rivas sollte dies in Betracht gezogen werden. Allgemeine Reisehinweise Sprache Grundkenntnisse im Spanischen sind in Nicaragua unerlässlich. Nur vereinzelt kann man sich auch mit Englisch notdürftig behelfen. Geld / Kreditkarten Euros werden nicht akzeptiert und bisher auch nur bei einer Bank (BAC) umgetauscht, dies jedoch auch nur bei Hinnahme eines deutlichen Kursverlustes. Es empfiehlt sich daher die Mitnahme von US-Dollar in bar oder in Form von Reiseschecks. Kreditkarten (Visa und Mastercard) werden in vielen Hotels, Läden (auch in den Supermarktketten "La Colonia" und "La Union") und Lokalen akzeptiert, gelegentlich kann es jedoch zu Problemen bei der Liquiditätsabfrage kommen. Daher sollte immer auch Bargeld (US-Dollar in kleiner Stückelung), auf mehrere Stellen verteilt, mitgeführt werden. Dabei sollten verschiedene Möglichkeiten, wie Brustbeutel, Geldgürtel, Geldbörse etc. gleichermaßen genutzt werden. An diversen Banken an der Carretera a Masaya und am Camino de Oriente, kann Bargeld auf die Kreditkarten Mastercard und Visa gezogen werden und auch mittels der EC-Karte kann man an einigen Geldautomaten (Tankstellen, Einkaufszentren, Banken) kleinere Beträge in US-Dollar oder Córdobas abheben. Um im Verlustfall schnell handeln zu können, sollte man sich die Nummern der Reiseschecks bzw. der Kreditkarten, sowie die jeweiligen Telefonnummern der Ausgabeorganisationen separat notieren.
Eine sehr schnelle und sichere Geldversorgung ist im Notfall durch "Western-Union-Money Transfer" über die Reise-BANK AG oder die Post in Deutschland möglich (Service-Nr. in Deutschland: 0180-522 58 22; Fax Info Service: 0190-58 52 52). Sonstige Hinweise Landesweit operieren Canopy-Anlagen (angeseilte Besucher werden in großer Höhe an Stahlseilen katapultiert oder entlanggefahren), bei denen es immer wieder zu schweren Unfällen gekommen ist. Die Benutzung dieser Anlagen ist riskant, es gibt keine technische Überwachung. Reisende sollten sich auch bei der nicaraguanischen Botschaft in Berlin (Embajada de la República de Nicaragua, Joachim-Karnatz-Allee 45, 2. OG, 10557 Berlin, Tel.: 030-2064380, Fax: 030-22487891, E-Mail: embajada.berlin@embanic.de) sowie später am Grenzübergang über mögliche aktuelle Gefahren und Reisehindernisse erkundigen. Nehmen Sie keine Briefe, Päckchen etc. für andere mit über die Grenze! Frische Lebensmittel dürfen nicht nach Nicaragua eingeführt werden. Einreisebestimmungen Visum Für touristische Reisen von bis zu 90 Tagen ist kein Einreisevisum erforderlich. Bei der Einreise wird jedoch der Erwerb einer Touristenkarte verlangt. Diese kostet derzeit 5,00 US-Dollar. Die maximale visafreie Aufenthaltsdauer beträgt 3 Monate. Eine Verlängerung kann bei der nicaraguanischen Einwanderungsbehörde beantragt werden. Die bei Antragstellung vorzulegenden Unterlagen hängen vom Einzelfall ab. In der Regel werden zumindest folgende Unterlagen verlangt: Geburtsurkunde, Führungszeugnis des letzten Aufenthaltsstaates in legalisierter Form mit spanischer Übersetzung sowie eine Kaution in Höhe der Kosten eines Rückflugtickets (ca. 1.000,00 US-D). Reisedokumente Deutsche Touristen benötigen zur Einreise nach Nicaragua ihren deutschen Reisepass. Der deutsche Kinderausweis und der Kinderreisepass werden anerkannt. Es wird empfohlen, den Kinderausweis auch bei Kindern unter 10 Jahren mit einem Lichtbild versehen zu lassen. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils ist gleichermaßen ausreichend. Alle Einreisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Minderjährige, die nicht in Begleitung beider Elternteile reisen, sollten -um Schwierigkeiten von vorne herein zu vermeiden- eine notariell beglaubigte und in die spanische Sprache übersetzte Genehmigung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Alleinerziehende sollten einen Sorgerechtsnachweis mit sich führen. Reisen über die USA Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskünfte zur Einreise können Ihnen nur die Auslandsvertretungen des jeweiligen Ziellandes erteilen. Besondere Zollvorschriften Die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, Fleisch- und Wurstwaren sowie von Milchprodukten ist verboten. Aufgrund von BSE und Maul- und Klauenseuche in Europa gibt es verstärkte Kontrollen bei der Einreise. Da sich die Zollbestimmungen oft schnell ändern, wird empfohlen, vor der Abreise Kontakt mit der nicaraguanischen Botschaft in Berlin aufzunehmen (Embajada de la República de Nicaragua, Joachim-Karnatz-Allee 45, 2. OG, 10557 Berlin, Tel.: 030-2064380, Fax: 030-22487891, E-Mail: embajada.berlin@embanic.de Besondere strafrechtliche Vorschriften Drogenbesitz und Drogenkonsum sind strafbar. Medizinische Hinweise Impfschutz Für Reisende aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Wenn Reisende aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet kommen, müssen sie allerdings bei der Einreise nach Nicaragua einen gültigen Impfschutz nachweisen, um eine Einschleppung zu vermeiden. Im Land selbst besteht kein Ansteckungsrisiko. Das Auswärtige Amt empfiehlt für Reisen nach Nicaragua außerdem einen Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus, Polio und Diphtherie. Bei einem Langzeitaufenthalt sind auch Impfungen gegen Typhus , Hepatitis B, und Tollwut sinnvoll. Malaria In ländlichen Gebieten Nicaraguas, besonders an die Atlantikküste und in Sumpfgebieten gibt es ganzjährig ein mittleres Malariarisiko. Managua und die Stadtzentren sind malariafrei. Etwa 20 Prozent der registrierten Erkrankungen sind Malaria tropica (P. falciparum) Infektionen, 80 Prozent machen die weniger gefährliche Form durch P. vivax aus, Für die Malariaprophylaxe empfiehlt sich ein Schutz vor Mücken durch hautbedeckende Kleidung, Verwendung von insektenabweisenden Mitteln und Mückennetze. Manchmal ist die Einnahme von Chloroquin (Resochin) sinnvoll, was vorher aber unbedingt mit einem Tropen- oder Reisemediziner besprochen werden sollte. Dengue Dengue-Fieber, eine von tagaktiven Mücken übertragene Virusinfektion ist in ganz Nicaragua, auch in der Hauptstadt Managua relativ häufig. Aus diesem Grund empfiehlt sich ein Schutz gegen Mückenstiche auch tagsüber. Leishmaniose Leishmaniose kommt landesweit vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Deshalb hilft auch hier Schutz vor Mücken. Leptospirose Gelegentlich, besonders nach tropischen Wirbelstürmen, passieren Ausbrüche von Leptospirose, eine durch Nagetier- (Ratten, Mäuse) ausscheidungen über Hautwunden übertragene bakterielle Infektion der Leber, Nieren und Hirnhäute. Sonstiges Durchfallerkrankungen sind bei Reisenden relativ häufig. Es wird zur Vorsicht bei Trinkwasser, Eis sowie frischem Salat und Gemüse geraten. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |
![]() | Afghanistan: Reisewarnung |
Unverändert gültig seit: 06.01.2009 Reisewarnung Vor Reisen nach Afghanistan wird dringend gewarnt. Wer dennoch reist, muss sich der Gefährdung durch terroristisch oder kriminell motivierte Gewaltakte bewusst sein. Trotz Präsenz der Internationalen Schutztruppe ISAF kann es landesweit zu Attentaten kommen. Die Sicherheitskräfte der Regierung sind nicht in der Lage, Ruhe und Ordnung zu gewährleisten. In ganz Afghanistan besteht das Risiko, Opfer einer Entführung zu werden. Auch in der Hauptstadt Kabul können Überfälle und Entführungen nicht ausgeschlossen werden. Im übrigen Land bestehen teilweise noch deutlich höhere Sicherheitsrisiken. Allen Deutschen vor Ort wird zu größtmöglicher Vorsicht geraten. Dies gilt besonders für Überlandfahrten, die auch in vergleichsweise ruhigeren Landesteilen nur im Konvoi, nach Möglichkeit bewacht, und mit professioneller Begleitung durchgeführt werden sollten. Die Sicherheitslage auf der Strecke muss zeitnah zur Fahrt sorgfältig abgeklärt werden. Es wird davor gewarnt, auf ungesicherten Plätzen zu übernachten. In weiten Landesteilen besteht keine medizinische Versorgung. Im Hinblick auf spezifische Krankheitsrisiken wird auf tropenärztliche Beratung verwiesen. Hilfe für in Not geratene Deutsche kann die Botschaft nur in der Hauptstadt Kabul leisten. Die Telefonnummern der Botschaft finden Sie unter "Deutsche Vertretungen". Medizinische Hinweise Vor Reisen nach Afghanistan wird dringend gewarnt. Sollten trotz Reisewarnung unabweisbar notwendige Reisen nach Afghanistan getätigt werden, sind folgende Hinweise ggf. nützlich: Impfschutz Das Auswärtige Amt empfiehlt für Reisen nach Afghanistan Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis-A und gegen Typhus. Bei einem längeren Aufenthalt, insbesondere bei Reisen in ländliche Gebiete, zusätzlich Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis und Tollwut. Moderne Impfstoffe gegen Tollwut sind im Lande nicht verfügbar, so dass eine vollständige prophylaktische Impfung mit 3 Injektionen bereits vor der Ausreise erfolgt sein sollte. Lediglich bei den ausländischen Militäreinheiten wäre im Notfall evtl. das Hyperimmunglobulin zu erhalten, das bei Nicht-Geimpften nach einem Biss durch ein tollwütiges Tier verabreicht werden muss. Die Tollwuterkrankung ist beim ungeimpften Menschen 100%ig tödlich. Im persönlichen Beratungsgespräch mit einem tropen- und reisemedizinisch erfahrenen Arzt sollen diese und andere Fragen entschieden werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung ist nur erforderlich bei Einreise aus gelbfieberendemischen Ländern Afrikas und Südamerikas. Impfpasskontrollen finden zwar nicht regelmäßig statt, das Risiko einer Zwangsimpfung oder einer Quarantäne sollte jedoch keinesfalls eingegangen werden. Ab Alter 60 Jahre ist zudem generell Impfschutz gegen Grippe und Pneumokokken empfohlen. HIV/ AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch ( unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV / AIDS- Infektion. Durchfallerkrankungen Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen, auch ein Cholera (zuletzt vermehrtes auftreten auch in Kabul) vermeiden. Einige Grundregeln Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Malaria Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles- Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Malaria ist besonders im Süden des Landes, in den Sommermonaten aber auch in den nordöstlichen Provinzen Afghanistans verbreitet. Eine Chemoprophylaxe ist im Allgemeinen nicht notwendig. Für die Stand-By-Therapie sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Riamet® , Lariam®) im Handel. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil ( Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/ Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund des mückengebundenen Infektionsrisikos wird allen Reisenden empfohlen,
Leishmaniose Leishmaniose ist in ganzen Land weit verbreitet. Die Hauterkrankung wird durch Sandfliegen übertragen, die nachtaktiv sind. Mückenschutz beachten! Vogelgrippe Auch in Afghanistan ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information ?Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe? unter www.bmelv.de Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema ?Vogelgrippe? finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes. Menschliche Erkrankungsfälle sind in Afghanistan bisher nicht bekannt geworden. Bei Geflügel wurde die Krankheit aber bereits nachgewiesen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering. Geflügelmärkte, Vogelschauen o. ä. sollten jedoch gemieden werden. Verzehr von gekochtem oder durchgegarten Gefügelprodukten ist gefahrlos möglich, da der Erreger bei ca. 70 Grad Celsius abgetötet wird. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung, insbesondere die stationäre Behandlungsmöglichkeit, ist völlig unzureichend und in etlichen Landesteilen, vor allem auf dem Lande, und nachts nahezu nicht existent bzw. nicht nutzbar. Bei Erkrankungen und Unfällen muss daher die sofortige Verlegung in ein Lazarett der ausländischen Militäreinheiten oder die Heimschaffung erfolgen. Lediglich in den großen Städten sind Apotheken vorhanden, die ein nutzbares Angebot an Medikamenten bevorraten. Eine gekühlte Lagerung von Medikamenten ist nicht gewährleistet. Wer auf die ständige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist, sollte nicht nach Afghanistan reisen. Falls die Reise doch stattfindet, muss er diese mitbringen und die Notwendigkeit durch den behandelnden Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Ein weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz sowie eine Reiserückholversicherung sollte vor der Ausreise auf jeden Fall abgeschlossen werden; sie nutzen möglicherweise im Einzelfall aber wenig in diesem Land in dieser Zeit, da medizinische Hilfe kaum (allenfalls ambulant über Tag und bei Fehlen von Straßen- und Ausgangssperren) zuverlässig erreichbar ist. Die Botschaft in Kabul verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten in Kabul, die aber wegen der Sicherheitslage praktisch ausschließlich über Tag nutzbar sind. Notfälle nachts können vielfach keinerlei medizinische Hilfe erwarten. Lassen Sie sich vor einer Reise nach Afghanistan durch einen Tropenmediziner oder Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |
![]() | Israel: Reise- und Sicherheitshinweise, Reisewarnung für den Gazastreifen |
Unverändert gültig seit: 05.01.2009 Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Reisewarnung für den Gazastreifen Die Sicherheitslage in Israel und im Palästinensischen Gebiet ist weiterhin sehr angespannt. Vor Ort befindliche Personen in Israel und den Palästinensischen Gebieten werden daher zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt. Seit dem 27. Dezember 2008 greifen die israelischen Streitkräfte in vermehrtem Umfang Positionen im Gazastreifen an. Am 3. Januar 2009 begannen israelische Streitkräfte eine Bodenoffensive im Gazastreifen. Es ist zu erwarten, dass es weiter zu Raketenbeschuss israelischen Territoriums aus dem Gazastreifen kommen wird. Die Kämpfe könnten auch zu erhöhten Spannungen im Westjordanland führen. Israel Die Lage in der Nähe des Gaza-Streifens ist derzeit besonders sicherheitsgefährdet. Es kommt zu unregelmäßigem Beschuss israelischer Städte in der Grenzregion durch Qassamraketen. Von Reisen in Gebiete in der Nähe des Gaza-Streifens wird daher dringend abgeraten. Am 06. März 2008 wurden bei einem Selbstmordanschlag in einer Religionsschule in West-Jerusalem acht Schüler getötet und neun weitere zum Teil schwer verletzt. Am 04. Februar 2008 wurde in Dimona im Negev in einer Einkaufsstrasse ein Selbstmordanschlag verübt. Die israelische Polizei hat daraufhin die Alarmbereitschaft in ganz Israel, insbesondere im Süden erhöht und vor Infiltration von Terroristen aus dem Sinai gewarnt. Die israelischen Behörden warnen weiterhin vor möglichen Terroranschlägen in ganz Israel. In Israel (innerhalb der Grenzen vom 04.06.67) besteht jederzeit und besonders in Städten die Gefahr von Anschlägen, insbesondere Selbstmordattentaten. Die Anschläge richteten sich in der Vergangenheit insbesondere gegen öffentliche Verkehrsmittel (insb. Linienbusse) und öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschl. Einkaufszentren, Restaurants und Diskotheken. Auch Ausländer waren Opfer von Anschlägen. Daher wird höchste Vorsicht empfohlen. In unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank kommt es immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten. Seit dem 14.08.2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet. Es wird geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken sowie die Website der Deutschen Botschaft in Tel Aviv unter Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Grenzübergänge Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Zu den Übergängen von Israel nach Gaza (Achtung: Reisewarnung) siehe unten. Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem) In Jerusalem wird aufgrund der angespannten Situation zu besonderer Vorsicht geraten. Öffentliche Verkehrsmittel, ebenso wie öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschließlich Restaurants, waren in der Vergangenheit Ziele von Anschlägen in der Stadt. Von Besuchen in der Nähe des Tempelbergs an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht ? insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird empfohlen. Palästinensisches Gebiet: Gazastreifen Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt. Der Gazastreifen ist seit Juni 2007 vollständig abgeriegelt, die Übergänge sind für alle Inhaber palästinensischer Ausweispapiere nur in wenigen Ausnahmefällen geöffnet. Es kann jederzeit zu einer völligen Schließung der Übergänge und zu einem Reiseverbot auch für Ausländer kommen. In solchen Fällen sind die Botschaft Tel Aviv oder das Vertretungsbüro Ramallah außerstande, den Reisenden die Ausreise zu ermöglichen. Die Ein- und Ausreise über den Grenzübergang Rafah ist nicht möglich. Seit dem Frühjahr 2006 wurden wiederholt Ausländer entführt (zuletzt am 12. März 2007 ein Korrespondent der BBC) und westliche Einrichtungen angegriffen. Es besteht eine besondere Gefährdung für westliche Ausländer. Wer trotzdem reist, muss mit einer erheblichen Gefährdung durch mögliche Kampfhandlungen und Entführungen rechnen. Palästinensisches Gebiet: Westjordanland (Westbank) Von Reisen ohne ortskundige Begleitung in das Westjordanland wird grundsätzlich abgeraten. Aufenthalte in Jericho und in Bethlehem hingegen sowie Fahrten zum und am Toten Meer (Straße 1) sowie im Jordantal auf der Straße 90 sind derzeit vertretbar. Aufgrund des immer wieder in bewaffnete Auseinandersetzungen eskalierenden Konfliktes zwischen Israel und den Palästinensern sowie wegen des innerpalästinensischen Konfliktes zwischen Hamas und Fatah liegt aktuell auch im Westjordanland ein erhöhtes Risiko vor. In jüngster Zeit haben auch die Übergriffe von israelischen Siedlern im Westjordanland auf Palästinenser und Ausländer, insbesondere bei Hebron und Nablus, signifikant zugenommen. Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen und Fahrten im Westjordanland auf das unerlässliche Minimum zu reduzieren. Fahrten in das nördliche Westjordanland (insbesondere Jenin, Nablus, Tulkarem), aber auch nach Hebron sollten gegebenenfalls eng mit dem deutschen Vertretungsbüro in Ramallah abgestimmt werden. Nachtfahrten sollten völlig unterbleiben. Auch für die Westbank gilt, dass israelisches Militär eine Schließung der Übergänge nach Israel anordnen kann. Das Passieren der Übergänge in Richtung Israel kann dann insbesondere für deutsche Staatsangehörige mit palästinensischen Ausweispapieren auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht sichergestellt werden.Im Fall einer Abriegelung Ramallahs, die sehr kurzfristig erfolgen kann, kann es vorkommen, dass die Mitarbeiter des Vertretungsbüros Ramallah dort nicht erreichbar sind. In diesem Fall wird auf dem Anrufbeantworter des Büros eine Telefonnummer angegeben, unter der Mitarbeiter zu erreichen sind. Einreisebestimmungen Visum Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 01.01.1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum. Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und eine entsprechende Erlaubnis einholen. Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden sein, so ist in der Regel vor der Einreise mit einer sehr strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin. Reisedokumente Für Besuchsreisen nach Israel ist ein Reisepass erforderlich, der mindestens noch 6 Monate gültig ist. Staatenlose Personen müssen im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist (anstelle eines Reisepasses). Deutsche Kinderausweise werden anerkannt. Lichtbilder sind für Kinder unter 10 Jahren nicht erforderlich. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist für Kinder unter 10 Jahren zur Einreise nach Israel ausreichend. Ein Lichtbild ist nicht erforderlich. Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Vollmachtserklärung der jeweils nicht mitreisenden Erziehungs- bzw. Aufenthaltsbestimmungsberechtigten mitführen. Ein- und Ausreise Palästinensisches Gebiet Grundsätzlich müssen Personen, die in Palästinensisches Gebiet weiterreisen wollen, schon bei der Einreise nach Israel mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen. Dies gilt insbesondere für Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft und auch für die Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Die Verweigerung der Einreise ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesem Fall keine Möglichkeit der Unterstützung. Die Einreise in den Gaza-Streifen (Achtung Reisewarnung) bedarf einer Genehmigung durch die israelischen Behörden und kann beim Büro für Außenbeziehungen beim israelischen Koordinator für Regierungsaktivitäten (COGAT) beantragt werden (Tel.:+972-8-6741556, Fax: +972-8-6892613). Mit einer Bearbeitungsdauer von fünf Arbeitstagen muss gerechnet werden. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an das Deutsche Vertretungsbüro in Ramallah oder die Deutsche Botschaft Tel Aviv. Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die Personenkennziffer in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Aufgrund uneinheitlicher Verwaltungspraxis kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch nach kurzen Aufenthalten die Ausreise ohne einen palästinensischen Pass verweigert wird. Die Ausreise aus dem palästinensischen Gebiet (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung (ex permit) zur Ausreise über Ben Gurion Flughafen. Diese ist über das Vertretungsbüro in Ramallah bzw. in Gaza zu beantragen. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien und aus dem Gaza-Streifen nach Ägypten ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich. Die Ausreise aus dem Gazastreifen in Richtung Tel Aviv (Übergang Erez) ist für Ausländer (außer Inhabern von Dienst- und Diplomatenpässen), auch wenn sie nicht palästinensischer Herkunft sind, nur bei Vorliegen einer gesonderten Genehmigung möglich. Anderenfalls muss über Ägypten ausgereist werden. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung (exit permit) zur Ausreise über Ben Gurion Flughafen. Diese ist über das Vertretungsbüro in Ramallah bzw. in Gaza zu beantragen. Alle Grenzübergänge zu den palästinensischen Gebieten können aus Sicherheitsgründen ohne vorherige Ankündigung, ggf. nur für einen bestimmten Personenkreis und für längere Zeit geschlossen werden. Eine Ausreise ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich. Palästinensische Volkszugehörige (auch mit deutschem Reisepass), die über Rafah nach Gaza oder über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 1.700 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden. Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie eingehende Befragungen der Reisenden statt. Längere Wartezeiten sind nicht ausgeschlossen. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Es kann zur Einbehaltung von elektrischen Geräten, insbesondere Laptop-Computern, durch die israelischen Sicherheitsbehörden kommen. In diesen Fällen werden die Computer eingehend untersucht und dann nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt. Besondere Zollvorschriften Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende ?Zoll-Formular Nr. 84? kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden. Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in palästinensisches Gebiet (siehe: Einreisebestimmungen). Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet. Besondere strafrechtliche Vorschriften Israelische Staatsangehörige und 'Residents' (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen. Medizinische Hinweise Impfschutz Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anläßlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Vogelgrippe Auch in Israel ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information ?Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe? unter www.bmelv.de. Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema ?Vogelgrippe? finden Sie in den Merkblättern in der rechten Randspalte. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung ist gut. Über die Botschaft in Tel Aviv sind Anschriften deutschsprachiger Vertrauensärzte erhältlich. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |
![]() | Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise, Reisewarnung für den Gaza-Streifen |
Unverändert gültig seit: 05.01.2009 Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Reisewarnung für den Gazastreifen Die Sicherheitslage in Israel und im Palästinensischen Gebiet ist weiterhin sehr angespannt. Vor Ort befindliche Personen in Israel und den Palästinensischen Gebieten werden daher zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt. Seit dem 27. Dezember 2008 greifen die israelischen Streitkräfte in vermehrtem Umfang Positionen im Gazastreifen an. Am 3. Januar 2009 begannen israelische Streitkräfte eine Bodenoffensive im Gazastreifen. Es ist zu erwarten, dass es weiter zu Raketenbeschuss israelischen Territoriums aus dem Gazastreifen kommen wird. Die Kämpfe könnten auch zu erhöhten Spannungen im Westjordanland führen. Israel Die Lage in der Nähe des Gaza-Streifens ist derzeit besonders sicherheitsgefährdet. Es kommt zu unregelmäßigem Beschuss israelischer Städte in der Grenzregion durch Qassamraketen. Von Reisen in Gebiete in der Nähe des Gaza-Streifens wird daher dringend abgeraten. Am 06. März 2008 wurden bei einem Selbstmordanschlag in einer Religionsschule in West-Jerusalem acht Schüler getötet und neun weitere zum Teil schwer verletzt. Am 04. Februar 2008 wurde in Dimona im Negev in einer Einkaufsstrasse ein Selbstmordanschlag verübt. Die israelische Polizei hat daraufhin die Alarmbereitschaft in ganz Israel, insbesondere im Süden erhöht und vor Infiltration von Terroristen aus dem Sinai gewarnt. Die israelischen Behörden warnen weiterhin vor möglichen Terroranschlägen in ganz Israel. In Israel (innerhalb der Grenzen vom 04.06.67) besteht jederzeit und besonders in Städten die Gefahr von Anschlägen, insbesondere Selbstmordattentaten. Die Anschläge richteten sich in der Vergangenheit insbesondere gegen öffentliche Verkehrsmittel (insb. Linienbusse) und öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschl. Einkaufszentren, Restaurants und Diskotheken. Auch Ausländer waren Opfer von Anschlägen. Daher wird höchste Vorsicht empfohlen. In unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und der Westbank kommt es immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten. Seit dem 14.08.2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet. Es wird geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken sowie die Website der Deutschen Botschaft in Tel Aviv unter Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Grenzübergänge Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge von der Westbank nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Zu den Übergängen von Israel nach Gaza (Achtung: Reisewarnung) siehe unten. Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem) In Jerusalem wird aufgrund der angespannten Situation zu besonderer Vorsicht geraten. Öffentliche Verkehrsmittel, ebenso wie öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschließlich Restaurants, waren in der Vergangenheit Ziele von Anschlägen in der Stadt. Von Besuchen in der Nähe des Tempelbergs an Freitagen wird abgeraten. Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht ? insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird empfohlen. Palästinensisches Gebiet: Gazastreifen Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt. Der Gazastreifen ist seit Juni 2007 vollständig abgeriegelt, die Übergänge sind für alle Inhaber palästinensischer Ausweispapiere nur in wenigen Ausnahmefällen geöffnet. Es kann jederzeit zu einer völligen Schließung der Übergänge und zu einem Reiseverbot auch für Ausländer kommen. In solchen Fällen sind die Botschaft Tel Aviv oder das Vertretungsbüro Ramallah außerstande, den Reisenden die Ausreise zu ermöglichen. Die Ein- und Ausreise über den Grenzübergang Rafah ist nicht möglich. Seit dem Frühjahr 2006 wurden wiederholt Ausländer entführt (zuletzt am 12. März 2007 ein Korrespondent der BBC) und westliche Einrichtungen angegriffen. Es besteht eine besondere Gefährdung für westliche Ausländer. Wer trotzdem reist, muss mit einer erheblichen Gefährdung durch mögliche Kampfhandlungen und Entführungen rechnen. Palästinensisches Gebiet: Westjordanland (Westbank) Von Reisen ohne ortskundige Begleitung in das Westjordanland wird grundsätzlich abgeraten. Aufenthalte in Jericho und in Bethlehem hingegen sowie Fahrten zum und am Toten Meer (Straße 1) sowie im Jordantal auf der Straße 90 sind derzeit vertretbar. Aufgrund des immer wieder in bewaffnete Auseinandersetzungen eskalierenden Konfliktes zwischen Israel und den Palästinensern sowie wegen des innerpalästinensischen Konfliktes zwischen Hamas und Fatah liegt aktuell auch im Westjordanland ein erhöhtes Risiko vor. In jüngster Zeit haben auch die Übergriffe von israelischen Siedlern im Westjordanland auf Palästinenser und Ausländer, insbesondere bei Hebron und Nablus, signifikant zugenommen. Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen und Fahrten im Westjordanland auf das unerlässliche Minimum zu reduzieren. Fahrten in das nördliche Westjordanland (insbesondere Jenin, Nablus, Tulkarem), aber auch nach Hebron sollten gegebenenfalls eng mit dem deutschen Vertretungsbüro in Ramallah abgestimmt werden. Nachtfahrten sollten völlig unterbleiben. Auch für die Westbank gilt, dass israelisches Militär eine Schließung der Übergänge nach Israel anordnen kann. Das Passieren der Übergänge in Richtung Israel kann dann insbesondere für deutsche Staatsangehörige mit palästinensischen Ausweispapieren auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht sichergestellt werden.Im Fall einer Abriegelung Ramallahs, die sehr kurzfristig erfolgen kann, kann es vorkommen, dass die Mitarbeiter des Vertretungsbüros Ramallah dort nicht erreichbar sind. In diesem Fall wird auf dem Anrufbeantworter des Büros eine Telefonnummer angegeben, unter der Mitarbeiter zu erreichen sind. Einreisebestimmungen Visum Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 01.01.1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum. Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und eine entsprechende Erlaubnis einholen. Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden sein, so ist in der Regel vor der Einreise mit einer sehr strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin. Reisedokumente Für Besuchsreisen nach Israel ist ein Reisepass erforderlich, der mindestens noch 6 Monate gültig ist. Staatenlose Personen müssen im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist (anstelle eines Reisepasses). Deutsche Kinderausweise werden anerkannt. Lichtbilder sind für Kinder unter 10 Jahren nicht erforderlich. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist für Kinder unter 10 Jahren zur Einreise nach Israel ausreichend. Ein Lichtbild ist nicht erforderlich. Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Vollmachtserklärung der jeweils nicht mitreisenden Erziehungs- bzw. Aufenthaltsbestimmungsberechtigten mitführen. Ein- und Ausreise Palästinensisches Gebiet Grundsätzlich müssen Personen, die in Palästinensisches Gebiet weiterreisen wollen, schon bei der Einreise nach Israel mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen. Dies gilt insbesondere für Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft und auch für die Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Die Verweigerung der Einreise ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesem Fall keine Möglichkeit der Unterstützung. Die Einreise in den Gaza-Streifen (Achtung Reisewarnung) bedarf einer Genehmigung durch die israelischen Behörden und kann beim Büro für Außenbeziehungen beim israelischen Koordinator für Regierungsaktivitäten (COGAT) beantragt werden (Tel.:+972-8-6741556, Fax: +972-8-6892613). Mit einer Bearbeitungsdauer von fünf Arbeitstagen muss gerechnet werden. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an das Deutsche Vertretungsbüro in Ramallah oder die Deutsche Botschaft Tel Aviv. Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die Personenkennziffer in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Aufgrund uneinheitlicher Verwaltungspraxis kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch nach kurzen Aufenthalten die Ausreise ohne einen palästinensischen Pass verweigert wird. Die Ausreise aus dem palästinensischen Gebiet (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung (ex permit) zur Ausreise über Ben Gurion Flughafen. Diese ist über das Vertretungsbüro in Ramallah bzw. in Gaza zu beantragen. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien und aus dem Gaza-Streifen nach Ägypten ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich. Die Ausreise aus dem Gazastreifen in Richtung Tel Aviv (Übergang Erez) ist für Ausländer (außer Inhabern von Dienst- und Diplomatenpässen), auch wenn sie nicht palästinensischer Herkunft sind, nur bei Vorliegen einer gesonderten Genehmigung möglich. Anderenfalls muss über Ägypten ausgereist werden. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung (exit permit) zur Ausreise über Ben Gurion Flughafen. Diese ist über das Vertretungsbüro in Ramallah bzw. in Gaza zu beantragen. Alle Grenzübergänge zu den palästinensischen Gebieten können aus Sicherheitsgründen ohne vorherige Ankündigung, ggf. nur für einen bestimmten Personenkreis und für längere Zeit geschlossen werden. Eine Ausreise ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich. Palästinensische Volkszugehörige (auch mit deutschem Reisepass), die über Rafah nach Gaza oder über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 1.700 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden. Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie eingehende Befragungen der Reisenden statt. Längere Wartezeiten sind nicht ausgeschlossen. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Es kann zur Einbehaltung von elektrischen Geräten, insbesondere Laptop-Computern, durch die israelischen Sicherheitsbehörden kommen. In diesen Fällen werden die Computer eingehend untersucht und dann nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt. Besondere Zollvorschriften Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende ?Zoll-Formular Nr. 84? kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden. Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in palästinensisches Gebiet (siehe: Einreisebestimmungen). Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet. Besondere strafrechtliche Vorschriften Israelische Staatsangehörige und 'Residents' (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen. Medizinische Hinweise Impfschutz Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anläßlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Vogelgrippe Auch in Israel ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information ?Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe? unter www.bmelv.de. Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema ?Vogelgrippe? finden Sie in den Merkblättern in der rechten Randspalte. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung ist gut. Über die Botschaft in Tel Aviv sind Anschriften deutschsprachiger Vertrauensärzte erhältlich. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |
![]() | Sambia: Reise- und Sicherheitshinweise |
Unverändert gültig seit: 05.01.2009 Landesspezifische Sicherheitshinweise Von Reisen in die Grenzregion zur Demokratischen Republik Kongo wird wegen gelegentlicher Übergriffe über die Grenze hinweg abgeraten. In den Grenzgebieten zur Demokratischen Republik Kongo, zu Angola und zu Mosambik bestehen weiterhin nicht gekennzeichnete Minenfelder. Aufgrund der politisch und humanitär schwierigen Lage im Ostkongo sind die sambischen Behörden auf Flüchtlinge aus der Demokratischen Republik Kongo eingestellt. Zurzeit verläuft der Grenzverkehr an der sambisch-kongolesischen Grenze jedoch normal. Aufgrund der im Nachbarland Simbabwe ausgebrochenen Cholera-Epidemie werden an der sambisch-simbabwischen Grenze vom sambischen Gesundheitsministerium Gesundheitskontrollen durchgeführt. Auch in Sambia sind seit Beginn der Regenzeit wieder Fälle von Cholera aufgetreten. Bei Reisen in ländliche Regionen sollten die erforderlichen Vorsorgemaßnahmen (siehe Abschnitt ?Medizinische Hinweise?) beachtet werden. Vereinzelte aus Simbabwe kommende Fälle konnten bislang erfolgreich in Sambia behandelt werden. Reisen über Land/ Straßenverkehr Straßensperren der Polizei sind auf den Überlandstraßen an der Tagesordnung. Es wird dringend geraten, alle Personal- und Fahrzeugpapiere mit sich zu führen. Nächtliche Überlandfahrten sind aufgrund von Fußgängern, liegen gebliebenen Fahrzeugen, anderen Hindernissen und des Straßenzustands mit großen Risiken verbunden. Kriminalität Die Zahl gewalttätiger und bewaffneter Raubüberfälle, insbesondere bewaffneter Fahrzeugentführungen, nimmt zu. Überfälle können sich insbesondere in Lusaka, den Städten des Kupfergürtels, aber auch in Touristenzentren oder auf Überlandstrecken ereignen. Bevorzugtes Ziel von Fahrzeugentführungen sind Geländefahrzeuge der gehobenen Klasse, die vor Grundstückszufahrten auf Einlass warten. Es wird dringend empfohlen, mit dem Fahrzeug in Fahrtrichtung (parallel zur Straße) fluchtbereit zu warten. Leisten Sie bei Überfällen unter keinen Umständen Widerstand. Bei Autofahrten in Ballungsgebieten wird empfohlen, die Türen von innen verriegelt und die Fenster geschlossen zu halten. Taschen und Wertgegenstände sollten nicht sichtbar im Fahrzeug liegen. Allgemeine Reiseinformationen Die vorwiegend an den Viktoriafällen rund um die Städte Livingstone (Sambia) und Victoria Falls (Simbabwe) angebotenen Abenteuersportaktivitäten beinhalten naturgemäß ein Risiko für Leib und Leben. Vor Ort ist nur eine unzureichende medizinische Notfallversorgung gegeben. Anweisungen der Veranstalter sollte unbedingt Folge geleistet werden Geldversorgung Bestimmte Leistungen sind von Besuchern zwingend in US-Dollar zu bezahlen. Der Euro hat sich in Sambia noch nicht durchgesetzt. Banken und Wechselstuben akzeptieren häufig nur US-Dollar. US-Dollar-Banknoten der Serien vor 1996 (?kleine Köpfe?) werden im Regelfall nicht umgetauscht oder angenommen. Auf US-Dollar ausgestellte Reiseschecks namhafter Unternehmen werden bei Vorlage der Kaufquittung zumindest in größeren Städten eingelöst. Namhafte Kreditkarten werden von größeren Unternehmen zunehmend, aber nicht durchgehend angenommen. Einige Geldautomaten akzeptieren Visa- und/oder Master-Kreditkarten, jedoch keine EC- (Maestro- bzw. Cirrus-) Karten. Hotels Sambia liegt abseits der großen afrikanischen Reiseziele. In Lusaka, den bekannten Nationalparks sowie dem Touristenzentrum Livingstone bestehen gute bis sehr gute Hotels, Camps und Lodges, ansonsten verfügen die Unterkünfte aber nur über vergleichsweise einfache Ausstattungen. Vor allem während der Regenzeit ist mit Strom- und Wasserausfällen zu rechnen. Einreisebestimmungen Visum Für deutsche Staatsangehörige besteht für Sambia Pass- und Visumzwang. Visa werden von der sambischen Botschaft in Berlin erteilt. Deutschen Staatsangehörigen können Touristenvisa auch gebührenpflichtig bei der Einreise nach Sambia erteilt werden. Es sind vereinzelte Fälle bekannt geworden, in denen Fluggesellschaften bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums bestanden haben. Die Gebühr für die Ausstellung eines für eine Einreise gültigen Touristenvisums (Single Entry) beträgt für deutsche Staatsangehörige USD 50. Für mehrfache Einreise (Double/Multiple Entry) fallen Visagebühren in Höhe von USD 80 an. Wenn das Visum direkt bei Einreise beantragt wird, sind die Gebühren in US-Dollar bar zu entrichten. Wechselgeld ist nur bedingt vorhanden. Bei Einreise wird häufig die Vorlage des Rück- bzw. Weiterflugtickets verlangt. Das früher bei Einreise im Rahmen einer organisierten Tour mit einem Reiseveranstalter an der Grenze gebührenfrei erteilte ?Bonafide?-Visum (?Fee Waived Visa?) wurde aufgehoben. Seit November 2008 wieder erhältlich ist das insbesondere bei Tagesausflügen von Victoria Falls (Simbabwe) nach Livingstone (Sambia) ausgestellte Tagesvisum (?Day Tripper Visa?), das eine Gültigkeit von 24 Stunden hat. Die Gebühren hierfür betragen USD 20. Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer handelt es sich um die Nutzungsfrist des Visums. Das bedeutet, dass die (ggf. erste) Einreise innerhalb der angegebenen Frist, im Regelfall drei Monate, erfolgen muss. Die Dauer des zulässigen Aufenthalts, im Regelfall 30 Tage, wird erst bei Einreise durch die Einwanderungsbehörden festgelegt. Die Dauer, für die sich Besucher (Touristen und Geschäftsreisende) innerhalb von zwölf Monaten in Sambia aufhalten können, darf nach den maßgebenden sambischen Bestimmungen 90 Tage nicht überschreiten. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen ausländischen Besuchern trotz Besitzes eines für diese Reise ausgestellten Visums einer sambischen Botschaft die Einreise mit der Begründung verweigert worden ist, die 90 Tage seien überschritten. Vergehen gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden von den sambischen Einwanderungsbehörden unnachgiebig geahndet. Ausländer ohne gültiges Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung haben mit hohen Geld- und/oder Haftstrafen und/oder mit Abschiebung zu rechnen. Es wird dringend empfohlen, insbesondere beim Grenzübertritt auf dem Landweg, unverzüglich nachzuprüfen, ob die Einreise im Reisepass auch dokumentiert worden ist (Einreisestempel). Reisedokumente Der Reisepass muss noch minde |
