![]() | Rumänien: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 03.09.2010 Landesspezifischer Sicherheitshinweis Für Rumänien besteht derzeit kein länderspezifischer Sicherheitshinweis. Allgemeine Reiseinformationen Straßenverhältnisse / Straßenverkehr Das Verkehrsaufkommen (überwiegend LKW im Transitverkehr) auf den Fernstraßen ist hoch. Die Hauptroute Arad, Deva, Sibiu ist akzeptabel, aber nur eine zweispurig ausgebaute Landstraße, teilweise mit Standstreifen. Die beiden bisher einzigen Autobahnabschnitte in Rumänien befinden sich zwischen Bukarest und Pitesti bzw. zwischen Bukarest und Konstanza/Constanta bis Cernavoda (ca. 60 vor Constanta). Auf den übrigen Strecken muss mit sehr unterschiedlicher Fahrbahnqualität gerechnet werden. Vorsicht vor Schlaglöchern, Asphaltverwerfungen und Unterspülungen am Fahrbahnrand! Auf die gelegentlich rücksichtslose Fahrweise vor allem von Bussen und LKWs wird hingewiesen. Im Vergleich der EU-Länder nimmt Rumänien bei der Anzahl der tödlichen Verkehrsunfälle einen der vorderen Plätze ein. Besondere Vorsicht wird empfohlen. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten vermieden werden, da mangelhaft gesicherte Baustellen und langsame Fuhrwerke, die zudem schlecht oder gar nicht beleuchtet sein können, eine zusätzliche Gefährdung darstellen. Im Winter ist insbesondere auf Nebenstraßen mit zum Teil erheblichen Behinderungen durch Schnee und Schneeverwehungen zu rechnen. Autofahrer sollten auf ausreichenden Versicherungsschutz achten. In Rumänien gilt im Straßenverkehr die 0,0 Promillegrenze. Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt innerhalb von Ortschaften bei 50 /h; auf Autobahnen sind 130 /h, auf Schnell- und Europastraßen 100 /h sowie auf allen anderen außerstädtischen Straßen 90 /h erlaubt (alle Angaben gelten für PKW). Auf Autobahnen, Schnellstraßen (?Drumurile expres?) und Europastraßen ist auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren. Seit Einführung einer neuen Straßenverkehrsordnung sind im Fahrzeug ein Feuerlöscher und zwei Warndreiecke mitzuführen. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t ist zudem das Mitführen einer reflektierenden Warnweste Pflicht. Sie muss bei Pannen u.ä. getragen werden. Fahrzeuge (ausgenommen Motorräder), die das rumänische Nationalstraßennetz benutzen, müssen eine Straßenbenutzungsgebühr entrichten. Dazu ist der Kauf einer Vignette - der so genannten Rovinieta - notwendig. Sie kann u.a. an den Grenzübergängen (auch gegen Euro), diversen Tankstellen und online unter www.roviniete.ro erworben werden. Adressen der Stellen, die die Vignette zum Kauf anbieten, sind auch unterwww.cnadnr.ro/pagina.php?idg=53 einsehbar. Hinzu kommen Mautgebühren für das Befahren verschiedener großer Brücken, beispielsweise der Brücke bei Cernavoda (Strecke Bukarest ? Konstanza/Constanta) sowie Giurgiu (Grenzübergang nach Bulgarien). Bei nicht vorhandener Rovinieta werden hohe Geldbußen verhängt. Bei einem Unfall mit Personenschaden muss die Polizei (Notrufnummer 112) zum Unfallort gerufen werden. Ist lediglich Blechschaden entstanden, so ist der Unfall binnen 24 Stunden der für den Unfallort zuständigen Polizeistelle anzuzeigen. Auch kleinere Verkehrsverstöße können schnell zu einem Entzug des Führerscheins und zur Verhängung eines Fahrverbotes, welches allerdings nur in Rumänien gilt, führen. Personen, die in Rumänien eine Arbeit aufnehmen und mit eigenem Pkw einreisen, sind verpflichtet, dieses Fahrzeug innerhalb von 90 Tagen ab Einreise bzw. Wohnsitznahme auf ein rumänisches Kennzeichen umzumelden. Die Umschreibung eines deutschen in einen rumänischen Führerschein ist nach Mitteilung der rumänischen Behörden seit dem EU-Beitritt nicht mehr erforderlich. Kriminalität Vor Taschendieben und Trickbetrügern wird gewarnt. In jüngster Zeit wurden öfter Bankautomaten manipuliert, bei deren Benutzung daher erhöhte Aufmerksamkeit geboten ist. Unterkünfte Von "wildem" Camping oder Zelten wird abgeraten, es sollten nur die ausgewiesenen Plätze benutzt werden. Von der Aufbewahrung von Nahrungsmitteln im Zelt wird abgeraten, da es in der Vergangenheit öfter zu Angriffen wilder Tiere - insbesondere von Bären auf Nahrungssuche - gekommen ist. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft. Für Reisen mit Tieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen (?Reisen mit Tieren?) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de Weitere Informationen können bei den rumänischen Auslandsvertretungen in Deutschland erfragt werden. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Besondere Zollvorschriften Die Einfuhr von Devisen ist zwar in unbegrenzter Höhe möglich, jedoch besteht bei Ein- und Ausreise ab 10.000 EUR Meldepflicht. Diese Summe kann sich kurzfristig ändern. Devisen sollten bei offiziellen Wechselstuben (nicht auf der Straße) getauscht werden. Jagd- und Schusswaffen (zur Nutzung als Sportwaffen) sowie die dazugehörige Munition müssen beim Grenzübertritt deklariert werden. Dies gilt auch für Gaspistolen, die in Deutschland von Volljährigen genehmigungsfrei erworben und mitgeführt werden können. Die Einfuhr aller anderen Waffen und von Munition ist verboten. Die Nichtbeachtung wird strafrechtlich verfolgt. Für weitere Einzelheiten beachten Sie bitte auch die Hinweise auf der Homepage des rumänischen Zolls unter www.customs.ro Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Bestimmungen Militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden. Das Fotografierverbot ist in der Regel durch ein Verbotsschild kenntlich gemacht. Wird gegen einen Ausländer ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, so können die Strafverfolgungsbehörden ein Ausreiseverbot verhängen, das erst nach Klärung des Sachverhalts wieder aufgehoben wird. Dies kann Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Es wird empfohlen, in diesen Fällen mit einer deutschen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Bei Drogendelikten (Produktion, Besitz, Inverkehrbringen, Anbau von Betäubungsmitteln und toxischen Stoffen) drohen Haftstrafen zwischen 3 und 25 Jahren. Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung werden ebenfalls mit empfindlichen Strafen geahndet. Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen kann Strafen zwischen 3 und 18 Jahren nach sich ziehen. Prostitution ist generell verboten. Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss (es gilt die 0,0 Promillegrenze) ist mit Haft zwischen 5 und 15 Jahren bedroht, fahrlässige Tötung in anderen Fällen mit Haft zwischen 1 und 5 Jahren . In aller Regel wird bei Verkehrsunfällen zunächst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach Änderungen des rumänischen Strafgesetzbuchs können seit dem 12.10.2006 auch juristische Personen strafrechtlich haften. Medizinische Hinweise Aktuell, West-Nil-Fieber Wie in den Vorjahren kommt es auch jetzt wieder zu West-Nil-Virusinfektionen in Rumänien. Es handelt sich dabei um eine von Viren hervorgerufen und von Mücken auf den Menschen übertragbaren Erkrankung. Sie kann zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis), in schweren Fällen aber auch zum Tod führen. Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung gibt es nicht. Man sollte sich gegen Mückenstiche - beispielsweise mit langärmeliger Kleidung, der Verwendung von Repellentien, Aussprühen der Schlafzimmer mit Insektiziden, Mückengittern vor den Fenstern - schützen. Impfschutz Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden (z.B. gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten). Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus eine Impfung gegen Hepatitis A (= infektiöse Gelbsucht) sowie bei Langzeitaufenthalten (> 4 Wochen) und bei besonderer Exposition eine Impfung gegen Hepatitis B, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME ? eine durch Zeckenstiche übertragbare Viruskrankheit; Saison: April ? Oktober) und Tollwut. Besonders Reisende mit Vorerkrankungen oder besonderen Risiken sollten rechtzeitig vor der Einreise einem Reise-/Tropenmediziner zur Beratung aufsuchen. Hygiene Bei Essen in Restaurants sollte auf die hygienischen Verhältnisse geachtet werden. Vom Genuss ungefilterten Leitungswassers wird abgeraten. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Niger: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 02.09.2010 Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
Aktueller Hinweis Aufgrund der derzeit in einigen Landesteilen ablaufenden Choleraepidemie wird auf die besondere Beachtung der Hygieneempfehlungen (siehe Medizinische Hinweise) bei Reisen im Land hingewiesen. Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung In der nigrischen Sahara (gesamte ?Region Agadez?, einschließlich des nördlich von Agadez gelegenen Aïr-Gebirges, das weitläufige Grenzgebiet Niger-Mali-Algerien-Libyen sowie zum Tschad) bestehen für Bürger westlicher Staaten sehr hohe Entführungs- und Erpressungsrisiken. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Deutschen zum Zwecke der Entführung. Vor Reisen in diese Gebiete wird ausdrücklich gewarnt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Risiko, Opfer einer Entführung zu werden, auch im Rest des Landes hoch ist. Zuletzt scheiterte im November 2009 die Entführung von vier westlichen Ausländern in der Stadt Tahoua. Am 22. Juli 2010 sind mehrere Kämpfer der AQM bei einer Kommandoaktion im Norden Malis durch mauretanische Sicherheitskräfte getötet worden. Nach Presseberichten soll eine logistische Unterstützung durch französische Kräfte stattgefunden haben. Vergeltungsmaßnahmen seitens AQM, die sich auch gegen westliche und insbesondere französische Interessen richten können, sind in der Gesamtregion Maghreb ? Sahel zu befürchten. Innenpolitische Situation Am 18. Februar 2010 gab es in Niger eine gewaltsame Machtübernahme. Militärs stürmten mit Waffengewalt den Präsidentenpalast in Niamey, wo gerade eine Sitzung des Ministerrates unter Vorsitz des Präsidenten Tandjas stattfand. Es gab mehrere Verletzte und auch Tote. Inzwischen hat sich die Situation beruhigt. Größere Menschenansammlungen sollten dennoch gemieden werden. Minengefahr Besondere Gefahren bergen die im Rahmen der mittlerweile offiziell beigelegten bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Rebellengruppen und Militär verlegten Minen, die nicht nur auf die Region Agadez begrenzt sind. Ein Risiko, zufällig Opfer zu werden, besteht. Minengefahr besteht nach wie vor im Aïr- und in Teilen des Djado-Gebirges (äußerster Nordosten des Niger). Die betroffenen Zonen sind ortskundigen Führern und dem Militär bekannt und müssen weiträumig umfahren werden. Die Routen "Djanet - Chirfa" zwischen Algerien und Nordost-Niger sowie die Route "Salvador - Dirkou" zwischen Libyen und Niger dürfen nur mit vorab erteilter spezieller Genehmigung des nigrischen Tourismusministeriums befahren werden, sie sind als Alternative ? beispielsweise zwecks weitläufiger Umfahrung des Aïr-Gebirges - nicht geeignet. Kriminalität und Entführungen Generell ist ein Anstieg der Kriminalität zu verzeichnen, die man regional nicht eingrenzen kann. Besonders in der Region Agadez, hier vor allem im Air-Gebirge, ist nach der Abgabe der Waffen durch die drei Tuareg-Bewegungen aufgrund sozialökonomischer Probleme eine besonders erhöhte Kriminalität festzustellen. Opfer sind in erster Linie Ausländer, die von kriminellen bewaffneten Banden entführt und Terrororganisationen wie AQM (al-Qaida im Islamischen Maghreb) zum Zwecke der Erpressung übergeben werden, wie die Entführungsfälle von zwei UN-Vertretern (kanadische Staatsangehörige) im Dezember 2008 ca. 40 km nördlich von Niamey sowie von vier europäischen Touristen, darunter einer deutschen Staatsangehörigen, im Januar 2009 im nordwestlichen Grenzgebiet Niger-Mali zeigten. Ende April 2010 wurden nördlich von Agadez in Richtung algerische Grenze ein französischer Tourist und sein Fahrer entführt. Reisen über Land Die Straßen in Niger sind in überwiegend schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Abschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern oder Pisten über. Riskante Fahrweise, freilaufende Tiere und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen. Die Verbindungsstrecke Niamey-Agadez ist in einem besonders schlechten Zustand, es kommt regelmäßig zu schweren Unfällen. Es wird ausdrücklich davon abgeraten, außerhalb von Städten Fahrten in der Dunkelheit durchzuführen. Je nach Jahreszeit beginnt die Dunkelheit bereits um 18.00 Uhr und setzt sehr schnell ohne lange Dämmerungszeiten ein. Bei Besuchen im National-Park W (nigrischer Teil) ist die Begleitung durch einen ortskundigen Führer obligatorisch. Für Reisen vom nigrischen in den beninischen Teil des W-Parks und von dort ggf. weiter in den Pendjari-Nationalpark sollte explizit um einen internationalen Führer gebeten werden. Ebenso ist beim Besuch des Giraffengebiets Kouré (ca. 90 km südlich von Niamey) die Begleitung durch Führer obligatorisch. Allgemeine Reiseinformationen Informationen zu Niger in französischer Sprache finden Sie unter www.izf.net/izf/Guide/Niger/Default.htm Geld/ Kreditkarten Es besteht in Niger außerhalb der Hauptstadt kein Bankautomatennetz. Kreditkarten können nur in sehr wenigen Restaurants/Hotels, und auch meist nur auf bestimmte Kartenarten beschränkt, benutzt werden. Deshalb ist auf ausreichende Bargeldmitnahme zu achten. Straßennutzungsgebühr Auf Asphaltstraßen wird an offiziell gekennzeichneten Stellen ?poste de péage? Straßennutzungsgebühr erhoben. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente / Visum Für deutsche Staatsbürger sind zur Einreise in den Niger ein gültiger Reisepass mit gültigem Visum für Niger sowie der Nachweis einer noch gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Die Einreise in den Niger ist grundsätzlich nur an Grenzposten mit Zollstation zulässig. Nigerreisende sind gehalten, ihre Reiseroute und den Ort des Grenzübergangs bei Beantragung des Visums für den Niger anzugeben. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Besondere Zollvorschriften Nicht eingeführt werden dürfen: Waffen und Munition, Sprengstoff, Drogen und giftige Substanzen, die öffentliche Gesundheit gefährdende Medikamente und Produkte, vom Innenministerium verbotene Filme und Druckerzeugnisse. Vom Zoll befreit sind grundsätzlich nur nicht-kommerziell eingeführte Waren. Für die nachfolgend genannten Produkte gelten Obergrenzen für die zollfreie Einfuhr (jeweils für Erwachsene): Tabak: 1 Stange Zigaretten Alkohol: 1 Liter Alkohol bzw. alkoholhaltige Getränke Parfum: 50 cl und 1 Liter Eau de Toilette Kaffee: 100 Gramm Tee: 40 Gramm Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Bestimmungen Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Personal, Staudämmen, Flughäfen, Brücken, öffentlichen Gebäuden und Personen in Uniform (Militär, Sicherheitskräfte) ist verboten. Medizinische Hinweise Impfschutz Niger ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr ? siehe auch www.who.int Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B Tollwut, Meningokken-Krankheit (ACWY) und Typhus empfohlen. Gelbfieber Jedes Jahr werden zahlreiche Verdachtsfälle gemeldet. Angaben über laborbestätigte Gelbfiebererkrankungen liegen jedoch nicht vor. Malaria Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen im Niger. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in Niger!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Im Süden besteht geringere, im mittleren Teil und im Norden des Landes zunehmend ausgeprägte Saisonalität mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und der anschließenden Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
HIV / AIDS 79.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Niger gemeldet. 2005 waren ca. 1 % der erwachsenen Bevölkerung und 2002 bis zu 38 % der Prostituierten HIV-infiziert. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit mehreren hundert bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen. Weitere Infektionskrankheiten Meningokokken-Krankheit Niger wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit ca. 1500 bis 4500 gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden. Kinderlähmung (Poliomyelitis) Niger ist eines der Länder Westafrikas, in denen es zu einer Wiederausbreitung von Poliomyelitis kam. Zwischen 2004 ? 2007 wurden bis zu 25 Fälle von Kinderlähmung pro Jahr von der WHO bestätigt. Bei Reisen in den Niger sollte unbedingt Polioimpfschutz bestehen. Dengue-Fieber kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme. Schistosomiasis (Bilharziose) Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Niger-Fluss, Timia Wasserfälle). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden. Vogelgrippe 2006 traten im Niger erstmalig Fälle der klassischen Geflügelpest (H5N1, hoch pathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) auf. Erkrankungen beim Menschen wurden nicht nachgewiesen. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information ?Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe? unter www.bmelv.de Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Niamey ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Ärzte sind nicht bekannt. Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den chirurgischen Notfall, der nicht mehr evakuierte werden kann, kommt nur das Hôpital National und eine Privatklinik, für einen internistischen oder tropenmedizinischen Notfall eine weitere Privatklinik in Betracht. Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Niamey haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor. Touristen, die nach Niger kommen, sollten über einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen. Lassen Sie sich vor einer Reise in den Niger durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | El Salvador: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 02.09.2010 Aktuelle Hinweise Die derzeit starken Regenfälle führen landesweit zu temporären Unterbrechungen der Verkehrswege und der Infrastruktur, beispielsweise durch umgestürzte Bäume oder Erdrutsche. Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität El Salvador weist in Lateinamerika und weltweit eine der höchsten Kriminalitätsraten auf. Im Jahresschnitt kommen mehr als zehn Menschen pro Tag durch Tötungsdelikte ums Leben. Die Gefahr von Gewaltverbrechen - insbesondere in der Nähe der touristisch interessanten Vulkane und am Strand - ist überaus hoch, die Hemmschwelle beim Gebrauch von Schuss- oder Stichwaffen niedrig. Im Falle eines Überfalles ist es dringend geboten, auf Widerstand zu verzichten. Bewaffnete Raubüberfälle, Diebstahl von Autos oder Gegenständen, die sich darin befinden, aber auch Morde und Vergewaltigungen sind sehr häufig zu verzeichnen. Die Zahl der Entführungen ist zwar zurückgegangen, es gibt sie aber nach wie vor. Stark angestiegen sind Erpressungsdelikte gegenüber dem Kleingewerbe, Privatpersonen und insbesondere dem öffentlichen Nahverkehr. Von der Benutzung öffentlicher Busse wird dringend abgeraten. Die Fahrzeuge sind zumeist in keinem verkehrssicheren Zustand. Darüber hinaus werden viele Busunternehmer von kriminellen Gruppen erpresst. Den Geldforderungen werden mit extremer Gewalt Nachdruck verliehen, zuletzt im Juni 2010, als an einem Tag ein vollbesetzter Kleinbus in Brand gesetzt und in einem anderen auf Fahrer und Passagiere das Feuer eröffnet wurde und insgesamt 15 Menschen ihr Leben verloren. Die Fahrt in zugelassenen Taxis ist daher der Benutzung von Bussen in jedem Fall vorzuziehen. Für Direktverbindungen in die Hauptstädte der umliegenden Länder bestehen jedoch einige gute Buslinien (Information in Reisebüros), die teils auch eigenes Sicherheitspersonal mit sich führen. Reisen über Land Als besonders gefährlich müssen insbesondere die großen Städte San Salvador, Santa Ana und San Miguel, sowie die Departamentos La Paz, La Libertad und Sonsonate angesehen werden. Auch in der Nähe der großen Hotels der Hauptstadt (?Zona Rosa?) kommt es regelmäßig zu Überfällen. Es wird empfohlen, auch bei kurzen Wegstrecken ein Auto (zugelassene Taxis haben ein ?A? als ersten Buchstaben auf dem Nummernschild) zu benutzen. Die Flughafentaxis werden von der Kooperative ACACYA betrieben. Reisende sollten unter keinen Umständen auf Taxis oder sonstige Fahrzeuge zurückgreifen, deren Fahrer dort ihre Dienste außerhalb des eingezäunten ACACYA-Parkplatzes anbieten. Einzelreisende sollten besonders vorsichtig sein. Nach Möglichkeit sollte nur auf Hauptstraßen gereist und Nebenstraßen vermieden werden. Auf Wandertouren oder ähnliche Ausflüge ohne kundige Begleitung abseits der Hauptverkehrsstraßen sollte verzichtet werden. Halten Sie die Türen und Fenster Ihres Autos geschlossen. Nehmen Sie keine Anhalter mit und halten Sie auch nicht bei einem scheinbaren Unfall, sondern verständigen Sie die nächste Polizeidienststelle (schon mancher Unfall wurde fingiert, um den zu Hilfe Eilenden auszurauben). Naturkatastrophen Im Dezember 2006 erschütterten eine ganze Reihe von Beben die Region Ahuachapan / Atiquizaya und zerstörten viele Häuser. Anfang Januar 2010 bebte selbst in San Salvador mit einer Stärke von 6,4 auf der Richterskala die Erde. Mit mehr oder minder starken Beben ist grundsätzlich immer zu rechnen. El Salvador liegt in der hurrikangefährdeten Zone (Hurrikansaison: ca. Juni bis November). Ende November 2009 kamen bei Überschwemmungen im Zuge des tropischen Wirbelsturms ?Ida? fast 200 Menschen ums Leben. Allgemeine Reiseinformationen Am 1. Juni 2004 wurde erstmalig ein Tourismus-Ministerium geschaffen. Gute Hotels preiswerter und teurer Klasse sind ausreichend in der Hauptstadt San Salvador vorhanden. Von hier aus können Tagesausflüge ins Umland unternommen werden. Das salvadorianische Tourismusbüro Corsatur organisiert Gruppenausflüge zu Sehenswürdigkeiten. Insgesamt ist die touristische Infrastruktur jedoch erst schwach entwickelt. Geld / Kreditkarten In El Salvador kann man in vielen Geschäften und Restaurants mit internationalen Kreditkarten bezahlen (Visa und Mastercard sind am weitesten verbreitet, weniger Amex und Diners Club). Seit 1.1.2001 ist der US-Dollar neben dem salvadorianischen Colón offizielle Landeswährung. Allerdings werden oft nur kleinere Scheine akzeptiert (in der Regel nur bis zum Wert von 20,- USD). Reiseschecks in USD (Amex) können in Banken gewechselt werden. Der Colón zirkuliert nicht mehr, manchmal werden jedoch noch Preise in Colón angegeben. Der feste Wechselkurs beträgt 1,-- USD = 8,75 Colón. Das Abheben von kleineren Beträgen (bis 400 USD, je nach Vereinbarung mit der Heimatbank) mit der EC-Karte und PIN gegen eine Gebühr von etwa 3,50 Euro ist an den meisten Geldautomaten möglich. Eine sehr schnelle und sichere Geldversorgung ist im Notfall durch ?Western-Union-Money-Transfer? über die Reise-Bank AG möglich. Nähere Informationen sind in der deutschen Botschaft erhältlich. Flugverkehr Passagiere sollten bei Ausreise mindestens 3 Stunden vor Abflug am Flughafen sein. Mietwagen Bei den Büros internationaler Autofirmen in San Salvador können Autos angemietet werden. Bei der Anmietung eines Fahrzeuges ist auf ausreichenden Versicherungsschutz (Haftpflicht) zu achten. Der internationale Führerschein sollte mitgeführt werden. Im Straßenverkehr ist erhöhte Vorsicht wegen des oft schlechten Zustandes der Fahrbahnen (gestohlene Kanaldeckel) und der allgemein gefährlichen Fahrweise geboten. Reisende sollten sich auf die Hauptstraßen beschränken und Reisen ins Landesinnere auf Nebenstraßen unbedingt vermeiden. Grundsätzlich sollten Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit unterlassen werden. Sonstige Hinweise Besondere Vorsicht ist beim Baden im Meer wegen der gefährlichen Meeresströmungen angebracht. Da diese Unterwasserströmungen bis dicht an den Strand heranreichen, sollte man nicht hinausschwimmen. Lebensrettungsschwimmer oder Rettungsboote gibt es normalerweise nicht. Wie vor allen Küstengewässern Amerikas besteht ferner die Möglichkeit, dass sich Haifische in die Nähe der Küste verirren. Einreisebestimmungen Reisedokumente Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Visum Für die Einreise nach El Salvador benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen. Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden, dass die Bewilligung, die im Pass eingetragen wird, für den gesamten Aufenthalt (bis zu 90 Tagen) eingetragen wird, um eine spätere Verlängerung der Einreisebewilligung zu vermeiden. Für Reisende im sogenannten CA-4-Gebiet (El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) gilt die Sonderreglung, dass ein touristischer Aufenthalt von maximal 90 Tagen in diesem Raum zulässig ist. Bei Einreise von einem anderen CA-4-Staat erhalten Reisende in der Regel keinen Aus- und Einreisestempel (Ausnahme derzeit Guatemala). Bei der Einreise sind Pflichtimpfungen nicht erforderlich, außer man reist aus sog. gelbfieberendemischen Gebieten nach El Salvador ein. Bitte beachten Sie hierzu die ?Medizinischen Hinweise?. Ein- /Ausreise über die USA Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA Die deutsche Botschaft in San Salvador ist bei Passverlust zwar in der Lage, vorläufige maschinenlesbare Pässe auszustellen, jedoch muss dann für Reisen nach/durch die USA ein Visum bei der amerikanischen Botschaft erlangt werden. Es ist daher ratsam, den Reisepass im Hotelsafe sicher zu verwahren und sich gegenüber den salvadorianischen Behörden bei kleineren Touren oder am Strand mit einer beglaubigten Passkopie auszuweisen, die neben der Passseite mit den personenbezogenen Angaben auch die Seite mit dem salvadorianischen Einreisestempel beinhaltet. Einreise mit Pkw Erfolgt die Einreise mit einem Fahrzeug, muss dieses beim Zoll deklariert werden. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Besondere Zollvorschriften Bitte bedenken Sie, dass Flüge von und nach El Salvador meistens über die USA führen. Dort herrschen besondere Zollvorschriften, insbesondere was die Einfuhr von Lebensmitteln betrifft. Diese Vorschriften können erfahrungsgemäß auch bei reinem Transit angewendet werden. Informieren Sie sich ggf. vorher z.B. bei der zuständigen US-amerikanischen Vertretung. Mittlerweile herrschen für gewisse Lebensmittelprodukte auch Einfuhrbeschränkungen für Europa. Informationen erhalten Sie bei Ihrer Zolldienststelle. Immer noch tragen Millionen von Touristen jedes Jahr zum Raubbau an vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten bei. Auch die Ausfuhr von Antiquitäten, archäologischen Fundstücken u.ä. ist in vielen Ländern unter Androhung hoher Strafen verboten. Verlassen Sie sich nicht auf gegenteilige Auskünfte von Händlern! Verzichten Sie auf Produkte wie: Schildkröteneier und andere Produkte aus dem toten Körper von Schildkröten, andere lebende oder ausgestopfte Tiere, Kroko- und Schlangenhaut, Korallen und Muscheln, Schmetterlinge, Kakteen und Orchideen. In einigen wenigen Iguana-Farmen werden diese Reptilien zum Verzehr gezüchtet. I.d.R. tragen diese Farmen zum Schutz der Tiere bei, da sie den Bestand kontrollieren können und so auch vor dem Aussterben bewahren können. Übrigens: Der Zoll beschlagnahmt alle Souvenirs aus Tier- und Pflanzenprodukten ohne amtliche Begleitpapiere. Es drohen empfindliche Geldbußen und Haftstrafen. Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Bestimmungen Besondere Vorsicht sollten Sie beim Führen eines Kraftfahrzeugs walten lassen. Bei einem Unfall mit Personenschaden droht eine sofortige Inhaftierung (bis zu 72 Stunden) sowie Beschlagnahmung von Papieren und Fahrzeug. Vor Drogenkonsum wird nachdrücklich gewarnt. Selbst bei Mitführung weniger Gramm für den Eigenbedarf drohen hohe Strafen. Haftstrafen müssen - unter schwer erträglichen Bedingungen - in El Salvador verbüßt werden. Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird in El Salvador unnachsichtig verfolgt und mit hohen Strafen belegt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden. Verstöße gegen Ausfuhrbestimmungen im Hinblick auf Antiquitäten, geschützte Tiere und Pflanzen können strafrechtlich verfolgt werden. Auch Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen, z.B. Überschreitung der maximalen Aufenthaltsdauer sind mit Geldbußen belegt, haben aber auch schon zu Haftstrafen geführt. Medizinische Hinweise Impfschutz Bei der Einreise nach El Salvador sind Pflichtimpfungen nicht erforderlich, außer man reist aus sog. gelbfieberendemischen Gebieten bzw. Ländern ein. In diesen Fällen ist eine mindestens 10 Tage vor Einreise ausgestellte Impfbescheinigung gegen Gelbfieber vorgeschrieben. Zu den hiervon betroffenen Ländern zählen derzeit Bolivien, Brasilien, Kolumbien, Ecuador, Französisch-Guyana, Paraguay, Peru, Venezuela und der afrikanische Kontinent. Entgegen offiziellen Bestimmungen kann es der Fall sein, dass bei der Einreise ein Cholera-Impfzertifikat verlangt wird. Dieses ist insbesondere dann der Fall, wenn die Ankunft aus einem Land mit Cholera erfolgt oder außerhalb des internationalen Flughafens der Hauptstadt eingereist wird. Für Kurzaufenthalte im Gastland empfiehlt sich ein Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphtherie; bei einem längerfristigen Aufenthalt sind Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus, und Tollwut empfehlenswert. Malaria Insbesondere in den nördlichen Provinzen El Salvadors sowie möglicherweise in den Mangrovenwäldern in Küstennähe und am Ilopangosee gibt es ein mittleres Malariarisiko. Die Hochlagen sowie die Städte sind malariafrei. Denguefieber In El Salvador sind Erkrankungen an Denguefieber häufig. Insbesondere während der Regenzeit (Juni ? Sept.) nimmt die Krankheit epidemische Ausmaße an. Die Übertragung der Krankheit, die bei schwerem Verlauf zum Tode führen kann, erfolgt durch Mückenstiche (vor allem durch ?Aedes Aegypti?). Der Schutz vor Mückenstichen ist daher besonders wichtig, z.B. durch Benutzung von Moskitonetzen und/oder durch Verwendung mückenabweisender Mittel. Vorsorge Rechtzeitig vor der Ausreise ist eine ärztliche Beratung (Reisemediziner) dringend zu empfehlen. Bei Aufenthalt in ländlichen Gebieten ist evtl. auch eine Malariaprophylaxe ratsam. Fachkundige Beratung durch Tropen- oder Reisemediziner vor Ausreise auch hierzu ist dringend angeraten. Reisende sollten bei ihrer Unterkunft und beim Essen und Trinken besonderen Wert auf Sauberkeit und strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen legen. Roher Salat und Obst sollten nur in Restaurants mit gutem hygienischem Standard verzehrt werden. Als Trinkwasser sollte nur sauberes Wasser (Agua pura) verwendet werden; Leitungswasser sollte abgekocht sein. Auf das Choleramerkblatt des Auswärtigen Amts in den ?Reisemedizinischen Hinweisen? wird verwiesen. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Costa Rica: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 02.09.2010 Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität Obwohl die Sicherheitslage im Vergleich zu anderen zentralamerikanischen Staaten relativ gut ist, werden auch Touristen, insbesondere in den Touristenzentren, auf den Touristenrouten (z.B. an der Brücke über den Río Tárcoles) und in San José (dort z.B. in der Umgebung der Busbahnhöfe), in der Gegend von Limón (Cahuita, Puerto Viejo), aber auch auf den Zufahrtsstraßen zum Flughafen), vermehrt Opfer von Diebstählen und teilweise auch bewaffneten Überfällen. Wertsachen sollten daher nur im unbedingt erforderlichen Umfang mitgeführt und auf Schmuck ganz verzichtet werden, ebenso auf sichtbar getragene Gürteltaschen. Gepäck sollte man nie ? auch nicht in abgeschlossenen Fahrzeugen - unbeaufsichtigt lassen und Fahrzeuge nur auf gut eingezäunten und bewachten Parkplätzen abstellen. Busreisende sollten berücksichtigen, dass von Transportunternehmen Schadenersatz für abhanden gekommenes/gestohlenes Reisegepäck in der Regel nicht zu erhalten ist; Gepäck daher nach Möglichkeit im Personenteil des Busses transportieren und nicht aus den Augen lassen. Die häufigste Art des Diebstahls ist die Entwendung der Tagesrucksäcke, die viele Touristen bei Busfahrten in der Gepäckablage verstauen. Pässe, Kreditkarten und alle anderen wichtigen Dokumente sollten daher unbedingt am Körper getragen werden und Taschen bei Busfahrten im Fußraum verstaut werden. Besondere Risiken bestehen bei Nachtfahrten und Unternehmungen in der Dunkelheit. Diebe schrecken auch bei Tageslicht und bei nur geringer Entfernung vom Fahrer nicht davor zurück, in Sekundenschnelle Autos ? insbesondere Mietwagen ? aufzubrechen und Gepäckstücke zu entwenden. Eine bekannte Diebstahlmethode ist es beispielsweise, Mietwagentouristen, die wegen eines ?arrangierten? platten Reifens anhalten müssen, Hilfe beim Reifenwechsel anzubieten und in einem unbeobachteten Moment Gepäck zu entwenden. Zudem häufen sich Fälle, in denen Autofahrer unter vorgehaltener Waffe zur Herausgabe des Fahrzeugs gezwungen werden. Auch kommt es immer wieder vor, dass Diebe zu jeder Tageszeit an Ampeln oder in dichtem Verkehr Autoscheiben einschlagen, um das auf dem Beifahrer- oder Rücksitz befindliche Gepäck zu entwenden. Trickdiebstähle (z.B. das Betäuben der Opfer durch mit Äther versetzten Parfumproben, die in Einkaufszentren und auf Parkplätzen angeboten werden) kommen ebenfalls immer häufiger vor. Es wird dringend davon abgeraten, sich bei bewaffneten Überfällen zur Wehr zu setzen, da sich die Täter dann nicht scheuen, von der Waffe Gebrauch zu machen. Seit Anfang 2007 gibt es in Costa Rica eine Touristenpolizei, die v.a. in den großen Touristenzentren wie Jacó, Tamarindo oder San José Zentrum im Einsatz ist. Sie ist jederzeit über die kostenlose Rufnummer 911 (auch englischsprachig) erreichbar und steht in Not geratenen Touristen zur Verfügung. Auch das hiesige Tourismusinstitut (ICT) bietet Touristen bei Fragen oder Problemen über die kostenlose Rufnummer 800-8868-7476 oder 800-8887-4766 Unterstützung an. Naturkatastrophen Costa Rica liegt in der hurrikangefährdeten Zone. Während der Hurrikansaison (ca. Juni bis November) kommt es immer wieder zu starken Überschwemmungen. Es ist daher ratsam, sich in den internationalen wie auch lokalen Medien über die Wetterlage zu informieren. Starke Regenfälle können gefährliche Flutwellen in Flüssen und Bächen sowohl in den Bergen als auch an der Küste verursachen. Es ist daher besondere Vorsicht beim Baden an Wasserfällen und in Flüssen (auch wegen Krokodilen), Wanderungen in Flusstälern und Aktivitäten wie Rafting geboten. Im Zweifel sollte davon abgesehen werden. Während der Regenzeit kommt es immer wieder zu Erdrutschen, die Straßen vorübergehend unpassierbar machen können. Es besteht die Gefahr von Erdbeben und Vulkanausbrüchen. Die Nationale Katastrophenschutz-Kommission (Comisión Nacional de Emergencias) informiert auf ihrer Website unter http://www.cne.go.cr über evtl. Katastrophengebiete. Aktuelle Informationen über die Straßenverhältnisse finden Sie unter http://www.transito.go.cr/estadorutas/index.html oder können diese telefonisch unter 800-87267486 (von Costa Rica aus) erfragen. Allgemeine Reiseinformationen Sprachen Grundkenntnisse im Spanischen sind in Costa Rica empfehlenswert bzw. für Individualreisende notwendig. Touristische Dienstleistungen werden in der Regel aber auch in englischer Sprache angeboten. Vereinzelt gibt es Veranstalter mit deutschsprachigen Reiseleitern. Geld / Kreditkarten Euro kann man mittlerweile in allen größeren Städten Costa Ricas in Landeswährung (Colón) umtauschen (z.B. Filialen der Banco Nacional de Costa Rica). Es empfiehlt sich zudem die Mitnahme von US-Dollar in bar bzw. die Verwendung von Kreditkarten. In einigen Gegenden werden nur Kreditkarten von VISA akzeptiert. Gelegentlich kommt es zu Störungen bei der Liquiditätsabfrage von Kreditkarten. Man sollte aus diesem Grund ausreichend Geldmittel in Form von US-Dollar mitführen. Um im Verlustfall schnell handeln zu können, sollte man sich die Nummern der Kreditkarten sowie die jeweiligen Telefonnummern der Ausgabeorganisationen separat notieren. An denjenigen Geldautomaten in San José, die an das Cirrus- und Maestro-Netzwerk angeschlossen sind, kann man auch Beträge in US-Dollar oder der Landeswährung Colones mit EC-Karte und Geheimnummer abheben. Überweisungen von Bank zu Bank können mehrere Wochen dauern, nehmen aber üblicherweise ca. fünf Arbeitstage in Anspruch. Für eine Überweisung muss der Empfänger ein Konto bei einer Bank in Costa Rica haben. Eine sehr schnelle und sichere Geldversorgung ist im Notfall durch ?Western-Union-Money Transfer? über die Reise-BANK AG oder die Post in Deutschland möglich [Service-Nr. in Deutschland: 0180-522 58 22; Fax Info Service: (0190) 58 52 52]. Geldtransfer mit ?Moneygramm? über American Express ist ebenfalls möglich. Mietwagen Mietfahrzeuge befinden sich zum Teil in einem bedenklichen technischen Zustand. Bei der Übernahme sollten die Funktionsfähigkeit und der äußere Zustand des Fahrzeugs gründlich geprüft und in einem Protokoll festgehalten werden. Die meisten Mietwagenfirmen bieten die Möglichkeit an, einen Transfer vom Flughafen zum Hotel zu buchen. Der Mietwagen wird dann am nächsten Morgen zum Hotel gebracht, so dass dem Kunden nach langem Flug die Hotelsuche im undurchsichtigen Straßengewirr von San José erspart bleibt. Straßenverkehr Die Straßen befinden sich oft in einem sehr schlechten Zustand; dies führt auch wegen der häufigen Nichtbeachtung von Verkehrsregeln zu zahlreichen Verkehrsunfällen. Defensives Fahren wird dringend angeraten. Nachtfahrten sollten vermieden werden. Im Falle eines Unfalls dürfen die beteiligten Fahrzeuge erst nach Aufforderung der Polizei bewegt werden, da dies andernfalls als Schuldeingeständnis gewertet wird. In jedem Fall sollte man das Eintreffen eines Sachverständigen der Versicherungsgesellschaft INS abwarten. Die nationale Notrufnummer ist die 911. Bei einem Unfall muss damit gerechnet werden, dass das Mietwagenunternehmen - unabhängig von der Schuldfrage ? die Kaution einbehält (bis zu ca. 2.000,-- USD). Am 1. Januar 2009 sind die Strafen für verkehrswidriges Verhalten extrem verschärft worden. So droht bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss eine Gefängnisstrafe, die, sollte es dabei zu einem Unfall mit Todesfolgen kommen, bis zu 15 Jahren betragen kann. Sonstige Hinweise Besondere Vorsicht ist beim Baden im Meer geboten. Starke Strömungen und plötzlicher, starker Wellengang können leicht auch gute Schwimmer in Gefahr bringen und führen jährlich zum Tod von Touristen. Einheimische sollten befragt und ihre Hinweise unbedingt beachtet werden. Es ist zu bedenken, dass die Sicherheitsvorkehrungen (z. B. keine Gefahrenhinweise, kaum Rettungsschwimmer, keine Rettungsboote) sehr häufig nicht den europäischen Sicherheitsvorstellungen entsprechen. Abenteuer-Tourismus (Wildwasser-Rafting, Canopy usw.) erfreut sich in Costa Rica immer größerer Beliebtheit. Da es hierbei immer wieder zu Unfällen kommt, ist es ratsam, Abenteuer-Touren nur bei etablierten Tourismusunternehmen zu buchen. Die costaricanischen Behörden regulieren und überwachen die Sicherheitsbestimmungen der Abenteuer-Tourismusunternehmen, so dass registrierte Unternehmen mit entsprechender Genehmigung die vorgegebenen Sicherheitsstandards erfüllen müssen und über eine entsprechende Versicherung verfügen. Einreisebestimmungen Visum Deutsche können nach Costa Rica zu touristischen Zwecken bis zu 90 Tagen mit einem Reisepass visafrei einreisen. Sollte ein längerer Aufenthalt oder die Einreise zu einem anderen Zweck (z.B. Praktikum, Freiwilligendienst, Studium) geplant sein, so muss dafür eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Detaillierte Informationen diesbezüglich können bei der Botschaft von Costa Rica, Dessauer Straße 28/29, 10963 Berlin www.botschaft-costarica.de eingeholt werden. Die costaricanische Einwanderungsbehörde informiert über Einwanderungsvoraussetzungen auf ihrer Website unter www.migracion.go.cr Reisedokumente Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisen über die USA Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA An den costaricanischen Flughäfen gelten verschärfte Sicherheitsvorkehrungen bei Reisen in und über die USA. So ist u.a. die Mitnahme von pulvrigen Substanzen (z.B. Kaffee) im Handgepäck nicht gestattet. Zu Ausnahmen (z.B. Erwerb in der Duty-Free-Zone) kontaktieren Sie bitte Ihre Fluglinie. Zusätzliche Zeit sollte aufgrund der erweiterten Sicherheitsvorkehrungen einkalkuliert werden. Ferner sollten Sie beachten, dass im Falle des Passverlusts (z.B. durch Diebstahl) von der Botschaft kurzfristig ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden kann. Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visafreien Einreise in die USA, so dass vor Rückreise nach Deutschland über die USA noch ein Visum bei der Botschaft der USA in San José beantragt werden muss. Die Visabeantragung kann mehrere Arbeitstage in Anspruch nehmen, so dass unter Umständen der Rückflug nach Deutschland umgebucht werden muss. Gebühren bei Ausreise Bei der finanziellen Planung sollte bedacht werden, dass zum Zeitpunkt der Ausreise eine Flughafensteuer für Touristen von z. Zt. 26,00 USD sowie ggfs. eine Sicherheitsgebühr von z.Zt. 6,00 USD pro Person erhoben wird. Beide Gebühren können auch in Colones beglichen werden. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten beträgt die Ausreisegebühr je nach Aufenthaltszweck zwischen 47,00 USD und 67,00 USD. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Verbindliche Auskünfte sind daher grundsätzlich bei der costaricanischen Botschaft in Berlin einzuholen. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Besondere Zollvorschriften Es ist verboten, Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Obst und Gemüse (Ausnahme: Konserven) im Reisegepäck nach Costa Rica einzuführen. Da sich die Zollbestimmungen häufig ändern und nur costaricanische Behörden verbindliche Auskünfte über costaricanische Vorschriften erteilen können, wird empfohlen, aktuelle Auskünfte bei der Botschaft von Costa Rica einzuholen. Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Vorschriften Drogenbesitz und -handel sind auch in Costa Rica strafbare Delikte und werden von den einheimischen Behörden verfolgt. Bei Festnahme ist mit einer Verurteilung zu einer drastischen Haftstrafe zu rechnen. Ein besonderes Augenmerk richten die costaricanischen Strafverfolgungsbehörden auch auf Fälle von Kindesmissbrauch. Auch hier drohen langjährige Haftstrafen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden. Medizinische Hinweise Impfschutz Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber für alle Reisenden älter als 9 Monate wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert und muss durch einen Internationalen Impfpass nachgewiesen werden, siehe Merkblatt unter www.botschaft-costa-rica.de/cms/de/node/52 Impfschutz besteht ab zehn Tagen nach der Gelbfieber-Impfung. Bei Nichtbeachtung droht Einreiseverbot. Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder bei besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein. Dengue Die Gefahr einer Dengue-Erkrankung hatte in den letzten Jahren stark zugenommen. Im Jahr 2007 gab es über 25.000 Dengue-Erkrankungen, davon 7 Todesfälle. Für das Jahr 2009 wurden jedoch in den ersten neun Monaten lediglich 3.300 Fälle registriert, von denen keiner als gefährlich einzustufen war. Nichtsdestotrotz wird die Anwendung von Schutzmaßnahmen, insbesondere während eines Aufenthalts in den unten genannten Gebieten, dringend empfohlen. Siehe auch Malaria Im Jahr 2005 wurden 3.500 Malariainfektionen gemeldet, hauptsächlich die weniger schwere Form der Malaria tertiana (Plasmodium vivax). Allerdings wurde 2006 mit 13 Fällen erstmals seit 10 Jahren ein Ausbruch der gefährlichen Form (Malaria tropica) in der Karibik-Provinz Limón gemeldet. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft eine Infektion, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Ein Risiko besteht ganzjährig. Ein mittleres Risiko besteht in den Kantonen Matina und Talamanca (Provinz Limón) und Los Chiles (Provinz Alajuela), ein geringes Risiko in den ländlichen Gebieten der übrigen Landesteile, als malariafrei gelten die Höhenlagen und die Städte. Je nach Reiseprofil kann in seltenen Fällen eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll sein, in aller Regel reicht die Mitnahme einer Behandlungsdosis. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Resochin®, Malarone®, Doxycyclin, Lariam®, Riamet®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
HIV / AIDS Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie Folgendes: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterweges zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Die allgemeine ärztliche Versorgung in San José ist gut; in den ländlichen Regionen gibt es jedoch gelegentlich Engpässe, insbesondere bei der notärztlichen Versorgung. Die Notrufnummer lautet in Costa Rica 911. Eine Liste von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten finden Sie auf der Homepage der deutschen Botschaft San José unter www.san-jose.diplo.de Lassen Sie sich vor einer Reise nach Costa Rica durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/ Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Tadschikistan: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 02.09.2010 Landesspezifische Sicherheitshinweise Von September bis März ist in den höheren Lagen zunächst mit heftigen Schneefällen zu rechnen, welche zu Straßensperrungen und unpassierbaren Pässen führen können. Davon sind regelmäßig auch die Hauptverkehrswege betroffen. Bei einsetzendem Tauwetter im Frühjahr besteht eine erhöhte Gefahr von Schnee- und Schlammlawinen, wodurch Überlandfahrten zu einem großem Risiko werden können. Terrorismus Ende 2007 gab es in Duschanbe auch in unmittelbarer Nähe zu offiziellen und Regierungsgebäuden wiederholt Bombenanschläge, bei denen mindestens ein Mensch getötet wurde. Weitere Anschläge konnten offenbar durch rechtzeitiges Entschärfen von Sprengsätzen vermieden werden. Bereits in den vergangenen Jahren ist es in der Innenstadt von Duschanbe zu mehreren Bombenanschlägen gekommen. Die Hintergründe dieser Vorkommnisse sind unklar; terroristische Motive sind jedoch wahrscheinlich. Das Risiko terroristischer Anschläge auch auf westliche Einrichtungen erscheint derzeit weiterhin gering, kann aber nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher weiterhin zur Vorsicht und Wachsamkeit aufgerufen. In den Grenzgebieten zu Usbekistan und Kirgisistan gibt es islamische Gruppierungen mit potenziell terroristischer Ausrichtung. Reisen über Land Bei Reisen muss in jedem Fall beachtet werden, dass es an der Hauptverbindungsstrecke von Duschanbe nach Khorog zwischen Kalaikum und Khorog beiderseits der Straße Minenfelder gibt, die nicht immer gut markiert sind. Auch in den Grenzgebieten zu Usbekistan und Kirgisistan und in der Grenzregion zu Afghanistan befinden sich Minenfelder. Allgemeine Reiseinformationen Von Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird aufgrund der schlechten Straßenverhältnisse abgeraten. Bei Überlandfahrten sollte grundsätzlich davon abgesehen werden, die üblichen öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, da diese in sehr schlechtem technischen Zustand sind. Angesichts unzureichender bzw. fehlender ärztlicher Versorgung sollten sich Reisende über ein generell erhöhtes Reiserisiko im Falle einer Notlage bewusst sein. Auch einfache Unfallhilfe ist oft nicht gewährleistet. Tadschikistan ist Erdbebengebiet. Im Falle eines starken Erdbebens kann nicht mit angemessenem Katastrophenschutz gerechnet werden. Einreisebestimmungen Visum Das für die Einreise nach Tadschikistan erforderliche Visum kann unter Vorlage eines Reisepasses oder Kinderausweises bei der tadschikischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Die bisherige Option, ein Visum bei der Einreise am Flughafen Duschanbe zu erhalten, besteht nicht mehr, sofern die Anreise aus einem Land erfolgt, in dem es eine tadschikische Botschaft gibt (u.a. Deutschland, Belgien, USA). Für deutsche Staatsangehörige, die aus einem Land anreisen, in dem es keine tadschikische Botschaft gibt, besteht weiterhin die Möglichkeit, das Visum direkt bei der Einreise am Flughafen Duschanbe zu beantragen. Hierfür sind zwei ausgefüllte Visaanträge (mit jeweils einem Passfoto versehen) in der Konsularabteilung am Flughafen einzureichen. Weitere Informationen sowie Antragsformulare sind auf der Homepage der tadschikischen Botschaft in Berlin zu finden: www.botschaft-tadschikistan.de Ausländer sind grundsätzlich verpflichtet, sich binnen drei Tagen nach Einreise bei den tadschikischen Innenbehörden zu registrieren. Diese Registrierungspflicht entsteht bei Inhabern touristischer Visa (?Touristitscheskaya?) erst nach 30 Aufenthaltstagen in Tadschikistan. Die zuständige Registrierungsstelle heißt OVIR (Abt. für Visa und Registrierung) und ist in der Regel bei der jeweiligen Stadtverwaltung ("Chukumat") angesiedelt. Ohne Registrierung drohen Ausreiseverzögerungen und Strafgelder. Dies gilt auch bei Überziehung der Aufenthaltsdauer ohne rechtzeitige Verlängerung des Visums. Für Reisen in das Hochgebirge im Osten des Landes (Gorno-Badachschan bzw. Pamir) ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die gleichzeitig mit dem Visum in Deutschland beantragt werden kann. Bei Beantragung in Tadschikistan muss mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu drei Wochen gerechnet werden. Weiterreise nach Kirgisistan und Usbekistan An den Grenzübergängen zu den Nachbarländern Kirgisistan und Usbekistan kann es zeitweise zu unangekündigten Schließungen kommen. Reisenden wird dringend angeraten, sich tagesaktuell über die jeweilige Situation an den Grenzübergängen bei den zuständigen Grenzbehörden zu erkundigen. Reisedokumente
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Besondere Zollvorschriften Bei der Einreise mit dem Pkw ist zu beachten, dass es vorher bei den tadschikischen Behörden registriert wird. Dann kann ein Transitkennzeichen erteilt werden, welches die Ausreise erleichtert. Dies kann bereits in Deutschland betrieben werden. Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Vorschriften Das tadschikische Strafrecht sieht erhebliche Freiheitsstrafen für Rauschgiftdelikte vor. Das Strafmaß kann im Falle einer Verurteilung bis zu 20 Jahre betragen. In Tadschikistan gilt ein generelles Missionierungsverbot. Es dürfen keine Veranstaltungen für bestimmte Glaubensgemeinschaften vorgenommen werden, die einen missionarischen Charakter haben, da dies ein Verstoß gegen o.g. Verbot darstellt. Medizinische Hinweise Häufig auftretende Krankheit, insbesondere nach heftigen Regenfällen, ist Typhus. Wichtigste Vorbeugemaßnahme gegen diese hoch fieberhafte Salmonellenerkrankung ist sorgfältige Hygiene (z.B. häufiges Händewaschen). Auch bei Essen und Trinken muss auf Hygiene geachtet werden (nur abgekochtes Wasser oder heiße Getränke; nur frisch zubereitete Gerichte; kein Verzehr von rohem Gemüse und Obst, das nicht geschält werden kann). Eine Impfung gegen Typhus ist zu empfehlen, auch wenn der Impfschutz nur etwa 70 % beträgt. Die ärztliche Versorgung in ganz Tadschikistan ist schlecht und entspricht in keiner Weise westlichem Standard. Selbst in der Hauptstadt Duschanbe gibt es keine Notärzte, sowie kaum Möglichkeiten, bei einem Notfall schnelle und angemessene medizinische Behandlung zu organisieren. Hinsichtlich der Vermittlung von deutsch- oder englischsprachigen Vertrauensärzten im Einzelfall, wird Kontaktaufnahme mit der deutschen Botschaft in Duschanbe anheim gestellt. Es wird empfohlen, in jedem Fall eine Reisekrankenversicherung mit Rückholversicherung abzuschließen. Das Auswärtige Amt empfiehlt, vor Reiseantritt zusammen mit einem Arzt den Impfschutz zu überprüfen. Hierbei ist insbesondere auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus, Polio, Hepatitis A (Auffrischungsimpfungen alle 10 Jahre) und Typhus zu achten. Bei besonderer Exposition empfehlen sich folgende weitere Impfungen: Hepatitis B (z.B. Langzeitaufenthalte), Tollwut (z.B. Langzeitaufenthalt, Tierkontakte). Aufgrund der schlechten hygienischen Zustände besteht außerdem ein hohes Infektionsrisiko bei ärztlicher bzw. zahnärztlicher Behandlung (insbes. Hepatitis C, TBC). Im Grenzgebiet zu Afghanistan gibt es ein potentielles Malariarisiko. Sollte diese Region besucht werden, ist ein Schutz gegen Stechmücken zu empfehlen (z.B. langärmelige Kleidung, Anti-Mücken-Mittel ? z.B. Autan). Eine medikamentöse Malariaprophylaxe empfiehlt sich nur, wenn es zu einem langfristigen Aufenthalt in diesen Regionen kommt. Eine Beratung durch einen Tropenarzt ist in diesem Fall ratsam. Es kommen auch Milzbranderkrankungen vor. Bei Reisen in die Pamirregion sollten die Auswirkungen der extremen Höhenlage nicht unterschätzt werden. Beim Auftreten der Höhenkrankheit kann nicht mit schneller ärztlicher Versorgung gerechnet werden. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Kamerun: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 02.09.2010 Aktueller Hinweis Aufgrund der derzeit in einigen Landesteilen ablaufenden Choleraepidemie wird auf die besondere Beachtung der Hygieneempfehlungen (siehe Medizinische Hinweise) bei Reisen im Land hingewiesen. Landesspezifische Sicherheitshinweise In ganz Kamerun, insbesondere in den größeren Städten wie auch in Ferienorten an der Küste, z.B. Kribi und Limbe, sind die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten: Keine auffälligen Wertgegenstände oder Schmuck tragen (auch nicht beim Restaurantbesuch), nach Einbruch der Dunkelheit nicht alleine zu Fuß unterwegs sein, ein Minimum an Geld mitführen, um bei Überfällen keine Gewaltanwendung zu provozieren, Geld auf mehrere Taschen verteilen. An unbelebten Abschnitten des Strands von Kribi sind Touristen, die alleine, zu zweit und mit Gepäck unterwegs waren, in mehreren Fällen auch tagsüber beraubt worden. Nach Einbruch der Dämmerung (d.h. nach 18.00 Uhr) sollten Sie kein Taxi vom Straßenrand mehr heranwinken. Insbesondere bei Sammeltaxen besteht ein Risiko bewaffneter Überfälle, bei denen die Opfer Verletzungen davontragen können. Selbst als Gruppe sollte man unbekannte Stadtviertel abends unbedingt meiden und auf gut beleuchteten Hauptverkehrsstraßen bleiben. Es ist besser, sich auf ein Hoteltaxi oder einen bekannten Taxifahrer zu verlassen. In den Regionen Norden, Extremer Norden und Adamaoua, aber auch gelegentlich in anderen Landesteilen ist es besonders in Grenznähe gelegentlich zu Wegelagerei ("coupeurs de route") gekommen. Autos wurden angehalten und die Insassen ausgeraubt. In manchen Fällen nahmen die Wegelagerer auch das Auto mit. Nomaden sind wiederholt gegen Lösegeld entführt worden. Auf den Hauptverkehrsstraßen versuchen Gendarmerie und Militär, mit häufigen Verkehrskontrollen die Sicherheit zu erhöhen. Außerhalb der Städte ist es ratsam, längere Fahrten am Abend und in der Nacht zu vermeiden. Wegen technischer Mängel an den Fahrzeugen und dem riskanten Verkehrsverhalten vieler Fahrer besteht besonders bei Dunkelheit eine höhere Unfallgefahr als in Europa. Von Reisen zur Halbinsel Bakassi und Umgebung wird aufgrund fortdauernder Sicherheitsprobleme und dem militärischen Sonderstatus einiger Gebiete abgeraten. Im gesamten Golf von Guinea gibt es Bandenunwesen. Immer wieder gibt es Überfälle auf Küstenorte, auf Fischkutter, Öltanker oder -plattformen und Geiselnahmen. Die Weiterreise von Kamerun auf dem Landweg in angrenzende Länder kann aufgrund kurzfristig eintretender politischer Entwicklungen problematisch bzw. unmöglich werden. Hier empfiehlt es sich, kurz vor geplanten Fahrten Erkundigungen einzuholen. Allgemeine Reiseinformationen Reisen über Land In Kamerun, das aufgrund seiner Vielfältigkeit an Landschaftsformen auch als ?Afrika in Miniatur? bezeichnet wird, kann man alle Landesteile ohne besondere Genehmigung bereisen. Es ist jedoch mit vielen Polizeikontrollen zu rechnen, bei denen man sich mit viel Geduld und guten Nerven wappnen sollte. Manchmal werden ?Motivationsgelder? gefordert. Übernachtungsmöglichkeiten außerhalb der Städte sind nur begrenzt vorhanden und haben oft einfachen Standard. Kamerun verfügt im Vergleich zu anderen afrikanischen Ländern über ein gutes Straßennetz. Die touristische Infrastruktur hat allerdings noch keinen besonders hohen Standard erreicht. Wegen der hohen Unfallgefahr im Straßenverkehr ist ein defensiver Fahrstil angezeigt, Sicherheitsgurte sollten unbedingt angelegt und nächtliche Überlandfahrten vermieden werden. Registrierung bei der Deutschen Botschaft Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Jaunde empfiehlt grundsätzlich allen deutschen Staatsangehörigen, sich in die Deutschenliste ( ?Krisenvorsorgeliste?) einzuschreiben Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Visum Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist nur mit einem gültigen Visum möglich, das rechtzeitig bei der kamerunischen Botschaft in Berlin oder bei einem der beiden kamerunischen Honorarkonsuln in Deutschland beantragt werden muss. Eine Visumsverlängerung im Land ist gesetzlich nicht vorgesehen, wird jedoch in Ausnahmefällen praktiziert. Es wird geraten, mit einem für die Gesamtdauer des Aufenthalts gültigen Visum nach Kamerun einzureisen. Reisedokumente Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Neben dem gültigen Reisepass ist beim Grenzübertritt (bei Ein- und Ausreise auf kamerunischer Seite) ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung vorzulegen. Einreise mit dem Flugzeug Bei Einreise mit dem Flugzeug muss ein Rück- oder Weiterflugticket vorgelegt werden können. Flughäfen mit internationalen Flugverbindungen von und nach Europa sind Duala und Jaunde (Nsimalen). Die Grenz- und Zollkontrollen sind im Vergleich zu Europa zeitaufwändiger. Bewahren Sie auf jeden Fall gegenüber den Zollbeamten Ruhe und Gelassenheit. Einreise mit einem Fahrzeug Die Einreise auf dem Landweg mit dem eigenen Fahrzeug ist möglich. Mitzuführen sind ein internationaler Führerschein, eine internationale Zulassung, die grüne Versicherungskarte sowie ein ?Carnet de Passage?. Dieses ist über den ADAC oder den AvD Automobilclub erhältlich. Nach Kamerun dürfen sowohl Kfz mit Benzin- als auch Fahrzeuge mit Dieselmotor eingeführt werden. Registrierung nach Einreise Eine Registrierung ist nur bei Aufenthalt von über drei Monaten erforderlich. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Besondere Zollvorschriften Gegenstände des täglichen Bedarfs sowie Devisen in unbeschränkter Höhe dürfen eingeführt werden. Die Einfuhr von (Jagd-) Waffen ist über die kamerunische Botschaft in Bonn oder einen der beiden Honorarkonsuln in Essen oder Hanau zu beantragen. Antike Kunstwerke dürfen nicht ausgeführt werden. Bei der Ausreise wird eine Steuer für Holzgegenstände gefordert (10 % des Kaufpreises). Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Vorschriften Fotografierverbot besteht für: Offizielle Gebäude (z.B. Ministerien und Präsidentenpalast in Jaunde), Flughäfen, Häfen, militärische Einrichtungen oder Polizeistationen, Telekommunikationsanlagen sowie alles, was dem Ansehen Kameruns schaden könnte. Bei Polizei- und Gendarmeriekontrollen bleibt es manchmal unklar, auf welcher gesetzlichen Grundlage bestimmte Dokumente oder Verhaltensweisen gefordert werden. Sollte man Sie festhalten, bestehen Sie auf Ihrem Recht, Kontakt mit der deutschen Botschaft aufnehmen zu können. Homosexualität ist nach Artikel 347 des Strafgesetzbuches mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren belegt. In der Praxis wird Homosexualität nicht systematisch, jedoch regelmäßig in Einzelfällen bestraft. Auch Ausländer waren bereits strafrechtlicher Verfolgung nach Artikel 347 ausgesetzt. Medizinische Hinweise Impfschutz Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 6 Monate bei Einreise gefordert. Die letzten Gelbfieberfälle wurden im Mai 2010 aus dem Westen des Landes gemeldet. Abweichend von den offiziellen Empfehlungen kann eine Choleraimpfung gelegentlich verlangt werden, besonders bei Einreise aus einem Land mit Cholera oder bei Einreise außerhalb des internationalen Flughafens. Im Januar 2007 wurde zuletzt ein laborbestätigter Poliomyelitisfall aus dem Norden gemeldet. Es handelte sich um den Wildvirus Typ I der Polio. Ein Impfschutz gegen Kinderlähmung wird dringend empfohlen. Im Januar 2007 wurde ein nachgewiesener Poliomyelitisfall aus dem Norden berichtet. Ein Impfschutz gegen Kinderlähmung wird dringend empfohlen. Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Kamerun zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern Röteln (MMR) sowie der jeweils aktuelle Influenzaschutz. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus und Tollwut empfohlen. Malaria Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko, nur etwas geringer in den höher gelegenen Gebieten und in der Hauptstadt Jaunde, sehr hoch jedoch in den touristischen Gebieten an der Küste. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Kamerun!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate (insbesondere Malaria tertiana) nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) erhältlich; sie sollten aus Deutschland mitgebracht werden. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
HIV/AIDS Die HIV-Prävalenz in der Bevölkerung liegt landesweit bei 5% bis 12%. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden. Es kommt immer wieder zu Cholera-Erkrankungen (Douala und im Norden), die auch größere Ausmaße annehmen können. Die Cholera(schluck)-Impfung bietet Schutz. Für den normalen Reisenden und Touristen ist sie aus medizinischen Gründen in der Regel nicht notwendig. Einige Grundregeln Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Weitere Infektionskrankheiten Schistosomiasis (Bilharziose) Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden. Neben Hepatitis A, B und C (Durchseuchung teilweise bis zu 20%) kommen häufig Typhus und Tuberkulose vor. Im Norden treten vor allem während der Trockenzeit immer wieder Epidemien der bakteriellen Meningitis auf, im Jahr 2000 erstmalig auch im Nordwesten. An weiteren Krankheiten sind zu erwähnen: Filariosen, Loa Loa, Onchozerkose, Chikungunya, Leptospirose, Tollwut. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung ist in Jaunde und Duala im Vergleich zum Landesinneren besser, entspricht jedoch bei weitem nicht dem europäischem Standard. In den Krankenhäusern kommt es immer wieder zu Engpässen bei der Versorgung mit Medikamenten, Verbands- und anderem medizinischen Verbrauchsmaterialien, die generell, wie auch der gesamte Krankenhausaufenthalt vor Beginn der Behandlung vom Patienten selbst beschafft werden müssen. Bei Aufnahme in ein Krankenhaus wird Barzahlung im Voraus verlangt. In den größeren Städten gibt es ausreichend Apotheken, die im Regelfall alle wichtigen Medikamente meist aus französischer Produktion führen. Außerhalb der Geschäftszeiten (7.30 - 12.30 Uhr und 14.30 - 18.00 Uhr) finden Sie an jeder Apotheke einen Hinweis auf die Apotheke im Nachtdienst. Kamerun-Reisende sollten jedoch eine gut ausgestattete Reiseapotheke mit sich führen. Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweisewww.dtg.org/ oder www.frm-web.de Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Nigeria: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 02.09.2010 Aktueller Hinweis Aufgrund der derzeit in einigen Landesteilen ablaufenden Choleraepidemie wird auf die besondere Beachtung der Hygieneempfehlungen (siehe Medizinische Hinweise) bei Reisen im Land hingewiesen. Landesspezifische Sicherheitshinweise Von Reisen in die Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers, Abia und Akwa Ibom und die vorgelagerten Küstengewässer wird abgeraten. Aufgrund von akuten Spannungen nach kürzlichen Unruhen im zentralnigerianischen Jos und Umgebung (nordwestlicher Teil des Bundesstaates Plateau) wird bis auf Weiteres von Reisen nach Jos sowie ins angrenzende Umland abgeraten. Reisende sollten sich vor Reisen außerhalb von Abuja und Lagos stets in nigerianischen und internationalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage informieren. Am 22. Juli 2010 sind mehrere Kämpfer von Al-Qaida im Maghreb (AQM) bei einer Kommandoaktion im Norden Malis durch mauretanische Sicherheitskräfte getötet worden. Nach Presseberichten soll eine logistische Unterstützung durch französische Kräfte stattgefunden haben. Vergeltungsmaßnahmen seitens AQM, die sich auch gegen westliche und insbesondere französische Interessen richten können, sind in der Gesamtregion Maghreb ? Sahel zu befürchten. In den Ölfördergebieten in der Region des Niger Deltas, das die nigerianischen Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom umfasst, kam es seit Jahren immer wieder zu Kämpfen zwischen paramilitärisch organisierten Banden und Sicherheitskräften, aber auch von bewaffneten Gruppen untereinander. Dadurch bestand ein hohes Anschlagsrisiko und ein Entführungsrisiko gerade für westliche Ausländer. Seit Anfang Oktober 2009 hat sich die Sicherheitslage beruhigt, da die Mehrzahl der bewaffneten Gruppen ein Amnestieangebot der Regierung angenommen und ihre Waffen abgegeben hat. Angesichts der tiefgreifenden Spannungen in der Region kann zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht verlässlich gesagt werden dass diese Beruhigung der Lage dauerhaft ist. An vielen Orten des Nigerdeltas gelten nach wie vor verschärfte Sicherheitsvorkehrungen von Polizei und Militär. Im Bundesstaat Abia besteht derzeit ein besonders hohes Risiko krimineller Entführungen auch von Ausländern. Ein Aufenthalt in der Region sollte aus diesem Grund weiterhin nur dann erwogen werden, wenn umfassende Sicherheitseinrichtungen einer Organisation (z.B. Unternehmen) in Anspruch genommen werden können (gesicherte Transporte, gesicherte Unterkünfte). Von der besonderen Situation im Nigerdelta abgesehen, können in Nigeria , meist kaum vorhersehbar, in allen Regionen lokale Konflikte zwischen dortigen Bevölkerungsgruppen in Form von gewaltsamen Zusammenstößen mit Todesopfern aufbrechen; zuletzt waren im Januar und Anfang März 2010 schwere Ausschreitungen zwischen ethnischen Gruppen in und um die zentralnigerianische Stadt Jos zu verzeichnen. Ursachen und Anlässe der Konflikte sind politischer (z.B. im Zusammenhang mit Wahlen), religiöser und/oder ethnischer Art. Meist sind diese Auseinandersetzungen von nur kurzer Dauer (wenige Tage) und örtlich begrenzt (meist nur einzelne Orte, in größeren Städten nur einzelne Stadtteile). In den letzten Monaten ist eine deutliche Zunahme von kriminellen Entführungen vor allem in den südöstlichen Bundesstaaten Nigerias zu verzeichnen. Auch Ausländer sind betroffen. Autofahrten, insbesondere über Land, sollten nur mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten und einheimischen Personen durchgeführt werden, vorzugsweise im Konvoi. Fahrten bei Dunkelheit sollten in jedem Fall wegen erhöhter Überfallgefahr sowie der teils katastrophalen Straßenzustände vermieden werden. In weiten Regionen muss auch bei Tag mit Überfällen gerechnet werden. Von Busreisen im Land wird abgeraten. Kriminalität Die Kriminalitätsrate in Nigeria ist hoch. Insbesondere in der Wirtschaftsmetropole Lagos kommt es immer wieder zu Serien bewaffneter Überfälle, auch in den von Ausländern bevorzugten Stadtgebieten Victoria Island, Ikoyi, Lekki und Ikeja. Zum Schutz vor Diebstahl und Raub wird empfohlen, Barmittel, Fotoausrüstung und andere Wertgegenstände vor Blicken Dritter zu schützen, auf das Tragen von Schmuck vor allem auf öffentlichen Plätzen/Märkten zu verzichten und keine Kreditkarten einzusetzen. Für den Fall eines bewaffneten Raubüberfalls wird dringend geraten, keinen Widerstand zu leisten und Wertgegenstände herauszugeben. Von Reisen nach Nigeria aufgrund von betrügerischen Geschäfts- und sonstigen Kontakten wird dringend abgeraten. Beachten Sie hierzu unbedingt die Hinweise der Botschaft Abuja und des Generalkonsulats Lagos zum sogenannten Vorauszahlungsbetrug auf der gemeinsamen Internetseite von Botschaft und Generalkonsulat im Kapitel ?Informationen der Rechts- und Konsularabteilung? unter www.abuja.diplo.de/Vertretung/abuja/de/04/419.html Allgemeine Reiseinformationen Aufgrund mangelhafter Infrastruktur und hoher Kriminalitätsrate ist Nigeria kein Reiseland. Infrastruktur Die Versorgungslage - insbesondere Benzin, Strom- und Wasser - ist häufig unzureichend. Die Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, Fax, E-Mail) sind häufig gestört. Das Mobiltelefonnetz (GSM-Standard) deckt nicht das ganze Land ab, Roaming-Vereinbarungen mit ausländischen (deutschen) Netzbetreibern sind noch unvollständig. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Nigeria ein gültiges Visum, das rechtzeitig vor Reiseantritt bei der nigerianischen Auslandsvertretung zu beantragen ist. Die Visaausstellung dauert unter Umständen länger als drei Wochen. Hierbei ist zu beachten, dass Visa grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten ausgestellt werden, die zulässige Aufenthaltsdauer bei Einreise jedoch häufig auf maximal vier Wochen gekürzt wird. Visa können nach Einreise in Nigeria bei den zuständigen nigerianischen Behörden ("Nigeria Immigration Service") verlängert werden. Es wird grundsätzlich kein Visum bei der Einreise erteilt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nigerianische Kurzzeit-Geschäfts-, Besuchs- oder Touristenvisa nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Nigeria berechtigen. Visa zwecks Arbeitsaufnahme in Nigeria sind gesondert über die nigerianische Botschaft in Berlin zu beantragen. Reisedokumente Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Besondere Zollvorschriften Gegenstände des üblichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden. Die Ausfuhr von Kunstgegenständen wird kontrolliert und ist nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Museumsbehörden möglich. Die Ein- und Ausfuhr von Währungsbeträgen über einem Gegenwert von 5.000 US-Dollar ist anmeldepflichtig. Die Zollvorschriften können sich kurzfristig ändern. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls vor Reiseantritt mit der nigerianischen Botschaft in Berlin in Verbindung zu setzen. Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Vorschriften In 12 nördlichen moslemischen Bundesstaaten, in denen Scharia-Strafrecht gilt, steht auf Mord, Vergewaltigung und außerehelichen Geschlechtsverkehr die Todesstrafe. Homosexuelle Handlungen sind in Nigeria strafbar. In den nördlichen Bundesstaaten Nigerias sind nach islamischem Recht homosexuelle Handlungen mit schweren Strafen belegt. Körperliche Nähe zwischen Angehörigen desselben Geschlechts, insbesondere von Männern, erregt in der Öffentlichkeit jedoch keinen Anstoß, sofern sie nicht offensichtlich sexuellen Charakter hat. Das Fotografieren von Militärpersonen und -anlagen, Flughäfen, Brücken sowie weiteren Einrichtungen mit Bedeutung für die nationale Sicherheit ist verboten. Zu beachten ist, dass diese sicherheitsrelevanten Einrichtungen in der Regel nicht als solche gekennzeichnet sind. In der Hauptstadt Abuja und im Hauptstadtbezirk Federal Capital Territory (FCT) besteht seit dem 1. Juni 2008 ein absolutes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln; die Stadtregierung führt eine Kampagne gegen das Rauchen durch, mit weiteren Einschränkungen an öffentlichen Plätzen, in Parks usw. muss daher gerechnet werden. Medizinische Hinweise Impfschutz Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise gefordert und ist auch medizinisch sinnvoll. Während der Trockenzeit (Dezember-April) kommt es in den Ländern des ?Afrikanischen Meningitisgürtels?, wozu Nigeria gehört, regelmäßig zu Meningokokken Epidemien. Die Impfung mit dem 4-fach-Impfstoff wird allen Reisenden, insbesondere für den Norden des Landes, empfohlen. Eine Choleraimpfung wird nicht mehr verlangt. Bei Einreise aus afrikanischen Staaten auf dem Landwege kann es jedoch vorkommen, dass auch der Nachweis einer Impfung gegen Cholera oder Meningokokken-Krankheit verlangt wird. Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Hervorzuheben ist der Schutz gegen Poliomyelitis, da Nigeria eines der wenigen Ländern ist, wo es noch zu epidemieartigen Erkrankungen kommt. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Malaria Es besteht ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Nigeria!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
HIV/AIDS HIV / AIDS ist im Lande ein großes Problem. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden. Es kommt immer wieder zu Cholera-Erkrankungen, die auch größere Ausmaße annehmen können. Die Cholera(schluck-)impfung bietet Schutz und kann bei Einreise auf dem Landewege gelegentlich gefordert werden. Für den normalen Reisenden und Touristen wäre sie aus medizinischen Gründen jedoch nicht notwendig. Einige Grundregeln Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Weitere Infektionskrankheiten Dengue-Fieber wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia (Aedes) aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Schistosomiasis (Bilharziose) Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden. Geflügelpest Auch in Nigeria ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten. Bitte beachten Sie hierzu auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information ?Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe? unter www.bmelv.de Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema ?Vogelgrippe? finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes. Lassa-Fieber Im Januar 2009 verstarb ein englischer Tourist nach seiner Rückkehr aus Nigeria an Lassa-Fieber. Nach Angaben des nigerianischen Gesundheitsministeriums wurden 2008 sporadische Erkrankungen mit acht Todesfällen aus folgenden Staaten gemeldet: Edo, Plateau, Lagos, Ogun, Nasarava, Taraba, Borno und Anambra. Es ist davon auszugehen, dass das Virus landesweit vorkommt. Das Hauptreservoir dieses oft tödlich verlaufenden hämorrhagischen Fiebers ist die Vielzitzenratte, die Übertragung erfolgt vorwiegend aerogen über zerstäubten Rattenurin im Bereich der Rattenbiotope, über die Nahrungszubereitung (die Ratte wird lokal gegessen) oder im Krankenhaus bzw. familiär bei engem Kontakt von Mensch zu Mensch. Kontakte mit Erkrankten ist zu vermeiden. Vorsicht ist auch bei Reisen unter einfachen Bedingungen angezeigt. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch, ganz besonders abseits der großen Städte. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, in Nigeria gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind ? ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke - dringend empfohlen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Lesotho: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 01.09.2010 Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität Als eines der ärmsten Länder der Welt verfügt Lesotho nur über wenig Angebote für Touristen. Bedingt durch Armut und hohe Arbeitslosigkeit leidet das Land unter einer hohen Gewaltkriminalität. Reisende sollten insbesondere in der Hauptstadt Maseru (Umgebung des Victoria Hotels in der Stadtmitte), bei Reisen von Leribe zum Katse-Staudamm, sowie an Aussichtspunkten vorsichtig sein. Aber auch in anderen ländlichen Gebieten haben Überfälle und Autoraub (?carjacking?) zugenommen. Die neue Umgehungsstraße zum Flughafen Maseru war in letzter Zeit häufig Schauplatz von Autoraub. Bei Nacht sollte sie unbedingt gemieden werden. Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit, Überlandfahrten bei Dunkelheit und Parken des Fahrzeugs in unbeleuchteten Straßen sind sehr gefährlich. Allgemeine Reiseinformationen Reisen über Land Lesotho ist ein bergiges Land. Maseru, die Hauptstadt des ?Königreichs des Himmels?, liegt 1500m über dem Meeresspiegel, die höchsten Gipfel des Landes erreichen 3500 m. Aufgrund der geographischen Gegebenheiten sind Temperaturen unter dem Gefrierpunkt im Winter (Juni bis Oktober) keine Seltenheit. Reisende sollten daher und aufgrund möglicher schneller Wetteränderungen über entsprechende Kleidung und Ausrüstung verfügen. Wirtschaftliche Entwicklung Nach Unruhen 1998 hat sich die politische Situation in Lesotho merklich verbessert. Im Februar 2007 fanden erneut friedliche Wahlen statt. Die Auswirkungen der HIV/AIDS-Pandemie sind weiterhin eine Belastung für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes. Die weltweite Wirtschaftskrise ist auch in Lesotho spürbar, insbesondere aufgrund des Nachfragerückgangs in den beiden wichtigen Exportbereichen Textilien und Diamanten. Für 2010 wird eine langsame Erholung erwartet. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Visum / Reisedokumente Für die Einreise nach Lesotho besteht Passzwang, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Der deutsche Kinderausweis mit Passbild wird anerkannt. Ein Visum ist bei einem Touristenaufenthalt von bis zu drei Monaten nicht erforderlich. Bei der Einreise nach Lesotho müssen ausreichende Mittel zur Bestreitung der Aufenthaltskosten nachgewiesen werden. Auch ein Rückflugticket mit fest gebuchtem Rückflugtermin ist vorzulegen. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Besondere Zollvorschriften Die Einfuhr von Waffen und Drogen sowie von pornographischem Material ist verboten. Zollfrei eingeführt werden dürfen:
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Vorschriften Die Strafen für den Besitz, Konsum oder Handel mit illegalen Drogen sind empfindlich, und Verurteilte müssen mit hohen Gefängnis- und Geldstrafen rechnen. Kinderprostitution stellt eine Straftat dar und ist mit hohen Strafen bedroht. Der königliche Palast, Regierungsgebäude, der Flughafen und andere öffentliche Gebäude sowie Militärfahrzeuge und uniformierte Personen dürfen nicht fotografiert werden. In Zweifelsfällen sollte vor dem Fotografieren eine Genehmigung eingeholt werden. Medizinische Hinweise Impfschutz Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Lesotho zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern, Röteln (MMR) sowie der jeweils aktuelle Influenzaschutz. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Medizinische Versorgung HIV/AIDS Durchfallerkrankungen Einige Grundregeln zur Vermeidung von Durchfallerkrankungen Gifttiere Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Swasiland: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 01.09.2010 Landesspezifische Sicherheitshinweise Für dieses Land besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis. Allgemeine Reiseinformationen Das Königreich Swasiland mit seinen ca. 1 Million Einwohnern gehört laut UNDP-Human Development Report zur Gruppe der Länder mit mittlerem Entwicklungsindex. Dennoch muss ein großer Teil der Bevölkerung mit weniger als 1 US-Dollar täglich auskommen. Die Kriminalitätsrate ist deutlich niedriger als in den Nachbarländern Südafrika und Mosambik, hat jedoch in letzter Zeit zugenommen. Von einer gegen im Land reisende Ausländer gerichteten Kriminalität ist nichts bekannt. Raubdelikte an Ausländern bei nächtlichen Besuchen der Stadtzentren von Mbabane, Manzini und Matsapha sowie bei Überlandfahrten sind sehr selten, aber nicht ausgeschlossen. Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann in Swasiland gewechselt werden, sollte aber nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Zweckmäßiger ist die Nutzung von Spar-, EC- oder Kreditkarten. Wenn diese den gängigen internationalen System angeschlossen sind, können Geldautomaten in der Hauptstadt Mbabane und einigen anderen Städten benutzt werden. Viele Restaurants und Hotels akzeptieren eine Zahlung mit Kreditkarten. Die Währung Swasilands (1 Lilangeni, Plural Emalangeni) ist im Verhältnis 1 zu 1 fest an die südafrikanische Währung Rand gekoppelt. Emalangeni und Rand sind in Swasiland gesetzliches Zahlungsmittel. Der Umtausch von Rand oder Emalangeni in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs vor Ort erheblich besser ist. Mobiltelefone mit deutschen SIM-Cards der meisten Anbieter können in Swasiland benutzt werden. Es lässt sich bei deutschen Anbietern in Erfahrung bringen, ob Roaming-Abkommen mit Swasiland bestehen. Allerdings ist der Empfang in vielen Gegenden Swasiland schwach oder unzureichend. Kreditkartenkriminalität kommt vor. Bei Zahlungen sollten Kreditkarten nicht aus den Augen gelassen werden, damit die Daten nicht kopiert und missbräuchlich genutzt werden können. Die Teilnahme am Straßenverkehr bringt wegen des Zustandes vieler Straßen und des Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer erheblich höhere Risiken als in Deutschland mit sich. Auf unbefestigten Straßen generell, besonders aber bei Dunkelheit, besteht ein hohes Unfallrisiko. Der Zustand der Straßen ist an vielen Stellen verbesserungsbedürftig. Häufig unachtsame Menschen und Tiere, besonders Kühe, halten sich regelmäßig, auch nachts und in der Dämmerung, auf für Fahrzeuge vorgesehenen Verkehrswegen auf. Zusammenstöße von Kraftfahrzeugen mit großen Tieren sind in Swasiland keine Seltenheit und haben häufig ernste Folgen. Es wird daher empfohlen, nächtliche Fahrten weitgehend zu vermeiden sowie Geschwindigkeit und Fahrweise den beschriebenen Risiken anzupassen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Visum /Reisedokumente Deutsche Staatsangehörige erhalten für touristische Aufenthalte bei der Einreise an der Grenze ein Visum für drei Monate. Mit folgenden deutsche Reisedokumenten ist die Einreise nach Swasiland möglich:
Deutsche Staatsangehörige erhalten für touristische Aufenthalte bei der Einreise an der Grenze ein Visum für drei Monate. Für alle anderen Reisezwecke ist die Einholung eines Visums vor Einreise erforderlich. Näheres erfahren Sie auf der Internetseite des Generalkonsulats des Königreichs Swasiland in Berlin http://www.swasiland.de Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Besondere Zollvorschriften Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten. Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Bestimmungen Das Fotografieren öffentlicher Gebäude und militärischer Einrichtungen ist verboten. Für professionelle Fotoaufnahmen von traditionellen öffentlichen Veranstaltungen, wie des traditionellen Reed Dance (alljährlich Ende August/Anfang September) und des Incwala-Festes (Dezember/Januar) muss eine Genehmigung eingeholt werden. Besitz, Konsum und Handel mit illegalen Drogen werden streng bestraft. Die Strafen reichen je nach Schwere der Tat von hohen Geld- bis zu Gefängnisstrafen. Das Strafrecht Swasilands sieht für besonders schwere Verbrechen wie Mord die Todesstrafe vor. Sie ist in den letzten Jahrzehnten aber in keinem Fall vollstreckt worden. Kinderprostitution ist verboten und mit hohen Strafen bedroht. Medizinische Hinweise Impfschutz Malaria Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor. HIV/AIDS Durchfallerkrankungen und Cholera Gifttiere Medizinische Versorgung Lassen Sie sich vor einer Reise nach Swasiland durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Ruanda: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 01.09.2010 Aktueller Hinweis Im Großraum Kigalis gab es seit dem 19. Februar 2010 - zuletzt Anfang August - mehrere Anschläge mit Handgranaten, die auch Todesopfer forderten. Die Hintergründe dieser Anschläge sind bisher nicht vollständig geklärt. Die Botschaft rät daher zu erhöhter Vorsicht im öffentlichen Raum und bei Menschenansammlungen (Bushaltestellen, Großveranstaltungen, Stadien). Dies gilt insbesondere bei Einbruch der Dunkelheit. Landesspezifische Sicherheitshinweise Reisen innerhalb Ruandas sind unbedenklich. Es wird aber empfohlen, das unmittelbare Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo zu meiden. Bitte beachten Sie die Reisewarnung für die Demokratische Republik Kongo! Angesichts möglicher krisenhafter Entwicklungen in der benachbarten Demokratischen Republik Kongo (Kampfhandlungen zwischen der regulären kongolesischen Armee und verschiedenen Milizen) sind, wie auch schon in der Vergangenheit geschehen, kurzfristig vorübergehende Schließungen der Grenze zur DR Kongo, aber auch zu Burundi, möglich. Vor der Weiterreise nach Burundi wird empfohlen, sich über die dortige Sicherheitslage zu informieren. Seit August 2006 gibt es eine deutsche Botschaft in Bujumbura. Bitte beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise für Burundi. Bei Weiterreise nach Uganda und Tansania sind in letzter Zeit keine Probleme bekannt geworden. Bitte beachten Sie die jeweiligen aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise für diese Länder. Allgemeine Reiseinformationen Flugverbindungen Verschiedene nationale und internationale Fluglinien bedienen den internationalen Flughafen Kigali. Direktverbindungen nach Europa (Brüssel) gibt es dreimal wöchentlich, ansonsten Umsteigeverbindungen über Addis Abeba und Nairobi. Straßenverkehr Fahrten mit dem Pkw im Inneren Ruandas sollten wegen häufig schlechter Straßenverhältnisse und des riskanten Fahrverhaltens anderer Verkehrsteilnehmer grundsätzlich nur bei Tag durchgeführt werden. Fahrten nach Gisenyi und Cyangugu sowie der Besuch der Virunga- und Nyungwe-Nationalparks in Begleitung der vorgeschriebenen ruandischen Führer sind zur Zeit unbedenklich. Auch wenn es seit 2004 keine sicherheitsrelevanten Zwischenfälle mehr gegeben hat, wird wegen der schwierigeren Sicherheitslage im benachbarten Ostkongo Reisenden geraten, sich vor einer Reise in den Nordwesten Ruandas oder einem Besuch des Vulkan-Nationalparkes vor Ort zeitnah nach der aktuellen lokalen Sicherheitslage zu erkundigen und hierfür ggf. mit der Deutschen Botschaft in Kigali Kontakt aufzunehmen. Reisen über Land Touristische Reisen nach Ruanda sind möglich. Besuche des Akagera-Parks im Osten sind unbedenklich und sollten wie auch Besuche des Nyungwe-Waldes im Südwesten in der Regel mit im Rahmen der von ORTPN (Office Rwandais du Tourisme et des Parcs nationaux) gestellten Parkführern unternommen werden. Europäischen Standards entsprechende Hotels sind in größeren Städten vorhanden. Geld/ Kreditkarten Bargeld sollte nur in Banken, Hotels oder Foreign-Exchange-Büros eingetauscht werden (Euroschecks werden nicht akzeptiert, Zahlung mit Kreditkarten ist nur in wenigen Hotels möglich) . Das Eintauschen von Travellerschecks in Bargeld ist möglich, aber zeitaufwändig. Telekommunikation Es existiert ein gut funktionierendes nationales Mobiltelefonnetz, allerdings sind von den deutschen SIM-Karten nur die des Anbieters D-2 verwendbar. Lokale SIM-Karten (pay as you go) können für SIM-lockfreie Handies landesweit beschafft werden. Internetcafés, teilweise mit WLAN, sind vorhanden. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Visum Grundsätzlich ist die Einreise deutscher Staatsangehöriger visumsfrei möglich. Nach der Einreise ist innerhalb von 14 Tagen ein Visum bei der ruandischen Ausländerbehörde (D. G. Immigration & Emigration) zu beantragen. Lediglich Touristen können sich bis 90 Tage ohne Visum in Ruanda aufhalten. Die Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer eines Visums kann mit einer Geldbuße belegt werden und zu Verzögerungen bei der Ausreise führen. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Besondere Zollvorschriften Die Einfuhr von Waffen, Drogen und pornographischem Material aller Art ist nicht erlaubt. Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Sportausrüstungen, elektronische Geräte, Kameras, Laptops u.ä.) können zollfrei eingeführt werden, sollten bei der Einreise aber deklariert werden. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Die Einfuhr von Tabak, Alkohol und Parfüm ist quantitativ beschränkt. Die Einfuhr von größeren Mengen Medikamenten für Spendenzwecke ist nur nach vorheriger Erlaubnis möglich. Zölle für importierte Waren werden in Höhe von 15 bis 25% des Warenwerts erhoben. Die Staffelung erfolgt nach Warengruppen. Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Vorschriften Wesentliche, von europäischen Regelungen erheblich abweichende strafrechtliche Bestimmungen existieren nicht. Zu beachten ist, dass der Flughafen Kigali, Brücken, Regierungsgebäude sowie militärische Einrichtungen nicht fotografiert werden dürfen. Nach wie vor in Kraft ist auch eine Vorschrift aus dem Jahr 1988, welche die sog. ?concubinage? unter Androhung einer Geldbuße untersagt. Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind gesellschaftlich nicht akzeptiert. Das ruandisches Strafrecht sieht für gleichgeschlechtlichen sexuellen Kontakt mit Personen unter 18 Jahren (Minderjährige) Geld- und/oder Gefängnisstrafen vor. Medizinische Hinweise Impfschutz Eine gültige Gelbfieberimpfung ist zur Einreise für alle Personen älter als 1 Jahr vorgeschrieben, siehe auch www.who.int Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen. Malaria Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Ein hohes Risiko besteht landesweit. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
HIV/ AIDS Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders auch Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Weitere Infektionskrankheiten Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis) besonders im Westen des Landes kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten. Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung) wird im gesamten Land hauptsächlich in der Trockenzeit (Monate Mai-September und Dezember-März) übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer von unter vier Wochen indiziert sein. Schistosomiasis (Bilharziose) Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden. Gifttiere In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden inkl. Todesfolge bewirken kann. Dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert! Der Mensch steht nicht auf dem Speisezettel der Giftschlangen. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch gibt es einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z.B. bestimmte z.T. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, u.a.). Wie in den Tropen allgemein bekannt sein sollte: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt! Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch / französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Laos: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 01.09.2010 Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität Die Kleinkriminalität in Laos nimmt deutlich zu. In den von Touristen stark frequentierten Städten Vientiane, Luang Prabang und Vang Vieng kommt es immer häufiger zu Überfällen und Handtaschen- und Mopeddiebstählen, gelegentlich auch unter Gewaltanwendung. Mittlerweile sind auch Fälle der bereits aus Thailand berüchtigten K.O.-Drinks bekannt geworden. Dabei werden dem Opfer (in den meisten Fällen von Gelegenheitsbekanntschaften ) unbemerkt Betäubungsmittel durchaus in stark gesundheitsgefährdender Dosierung in das Getränk gemischt, um es danach ungehindert ausrauben zu können. Die Zunahme der Kriminalität ist eng verbunden mit ansteigendem Drogenmissbrauch in Laos. Die Polizei in Vientiane hat eine 24-Stunden-Hotline eingerichtet, unter der Verkehrsunfälle oder Verbrechen gemeldet werden können: 021 21 27 03. Reisen über Land Entlang der Nationalstraße 13 kam es bis 2004 zu gelegentlichen Überfällen. Seitdem ist die Lage jedoch ruhig. Reisende, die auf dieser Landroute nach Luang Prabang reisen wollen, sollten sich dennoch eines verbleibenden Restrisikos bewusst sein. Dies gilt auch für die Benutzung der Nationalstraße 7 zwischen Phoukhoun und vietnamesischer Grenze. Individualreisende setzen sich in dem Moment unkalkulierbaren Risiken aus, in dem sie ohne ortskundige laotische Führer befestigte Straßen bzw. Wege verlassen. Insbesondere in den östlichen Landesteilen lagern immer noch zahllose nicht explodierte Sprengkörper aus dem 2. Indochinakrieg (UXO). Auch vor dem Hintergrund, dass sich wiederholt Touristen schlichtweg verlaufen haben und nur mit aufwendigen Rettungsaktionen geborgen werden konnten, wird von Alleingängen, z. B. in Nationalparks, abgeraten. Schwere Verletzungen oder Krankheiten können außerhalb der wenigen städtischen Zentren - und auch dort nur stark eingeschränkt ? nur unzureichend versorgt werden (siehe auch ?Medizinische Hinweise?). Terrorismus Es ist in den vergangenen Jahren, zuletzt im Februar 2004 in Vientiane, sporadisch zu Anschlägen mit kleineren selbstgefertigten Sprengkörpern auf Märkte und Bushaltestellen gekommen, die Regimegegnern zugerechnet wurden. Deutsche Touristen wurden hierbei nicht verletzt. Straßen- und Luftverkehr sowie Verkehr auf Wasserwegen Viele Straßen befinden sich in einem schlechten Zustand. Zudem birgt der Straßenverkehr auf Grund des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer und des Zustandes vieler Fahrzeuge (nicht zuletzt der Überlandbusse) besondere Risiken. Gerade abends und an Feiertagen tragen alkoholisierte Fahrer zum hohen Verkehrsrisiko bei. Die Unfallrate (auch mit Todesfolge) ist hoch. Benutzer motorisierter Zweiräder müssen einen Schutzhelm tragen. Wird ein Ausländer in einen Unfall verwickelt, wird von ihm meist unabhängig von der Schuldfrage die Bezahlung des (gesamten) Schadens und ggf. Schmerzensgeld gefordert. Reisende, die mit örtlich ansässigen Reiseveranstaltern Touren unternehmen, wird empfohlen, vorab die Haftungsfrage bei Sach- oder Personenschäden zu klären, da es schwierig bis unmöglich sein kann, auch in offensichtlich berechtigten Fällen vom Veranstalter Schadenersatz einzufordern. Der Sicherheitsstandard des Luftverkehrs hat sich mit dem Einsatz neuer Flugzeuge von Lao Airlines für die wichtigsten Inlandsstrecken deutlich verbessert. . Problematisch bleiben die Verbindungen in die entlegenen Nordprovinzen wegen des häufig schlechten Wetters und der fehlenden technischen Ausstattung der dortigen Flughäfen. Insbesondere in der Regenzeit (von Mai bis September) sollten diese Strecken gemieden werden. Flüge können kurzfristig ausfallen, wenn nicht genügend Passagiere mitfliegen. Die Schnellboote ("Speed Boats") sind häufig in Unfälle verwickelt, gelegentlich mit tödlichem Ausgang. Da auf fast allen Strecken auch normale Boote (sog. "Slow Boats") verkehren, sollte auf die Benutzung der Schnellboote verzichtet werden. Allgemeine Reiseinformationen Für Ausländer bestehen in Laos- von möglichen Sperrungen bestimmter Regionen wegen Militärübungen einmal abgesehen- keine Reisebeschränkungen. Sie können sich auf eigenes Risiko im ganzen Land frei bewegen. Die Demokratische Volksrepublik Laos ist seit der Revolution von 1975 ein sozialistisch geprägter Einparteienstaat. Die Bevölkerung von etwa 6 Millionen (2008) ist aus vielen Ethnien (offiziell 49) zusammengesetzt, deren Verhaltensweisen und Bräuche respektiert werden sollten. Dies gilt insbesondere, aber nicht nur für religiöse Stätten und Zeremonien (etwa hinsichtlich der Bekleidung bei Betreten buddhistischer Klöster). Laos ist ein armes Entwicklungsland im Herzen Indochinas ohne eigenen Zugang zum Meer. Geld / Kreditkarten Laotische Kip, thailändische Baht und US-Dollar können mit Kreditkarte (Visacard und teils Mastercard) bei verschiedenen Banken in Vientiane während der üblichen Öffnungszeiten, Montags bis Freitags von 09.00 bis 16.00 Uhr beschafft werden. Die Gebühren liegen je nach Bank und Währung zwischen 2,7 und 5 %, hinzu kommen die Gebühren der Heimatbank. Nahezu alle in Vientiane ansässigen Banken und auch einige in Luang Prabang bieten irgendeine Form der Blitzüberweisung an. Zusätzliche Informationen sind unter www.westernunion.com und www.moneygram.com abrufbar. An vereinzelten Geldautomaten kann auch mit EC-Karte (auf das Cirrus-Zeichen achten) Bargeld beschafft werden. Der Höchstbetrag, der am ATM-Gerät ausgezahlt werden kann, ist von Bank zu Bank verschieden und liegt zwischen 70.000 und 2.000.000 Kip. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Laos ein Visum. Zuständig für die Visaerteilung ist die Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Laos in Berlin (Bismarckallee 2A, 14193 Berlin, Tel.: 030/89060647; Fax: 030/89060648), die laotische Botschaft in Bangkok (1-3 Soi Ramkhamheng 39, Bangkapi, Bangkok 10310, Tel.: +66-2-5 38 36 96 od. 5 39 66 67 (Konsularabteilung)) oder das laotische Konsulat in Khon Kaen (19/1-3 Pothisam Road, Khon Kaen 4000, Tel.: +66-4-3 22 07 94 oder 3 22 36 98 (Visa-Abteilung)). Sogenannte ?Visa upon Arrival? mit einmaliger Einreise können für einen Aufenthalt von 30 Tagen bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Vientiane, Luang Prabang und Paksé sowie an den internationalen Grenzübergängen zum Preis von 30 USD gegen Vorlage des noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepasses und von 2 Lichtbildern beantragt werden. Die Erteilung von Visa liegt im Ermessen der laotischen Behörden. Voraussetzung für die Erteilung eines Visa upon Arrival ist, dass die Antragsteller über ausreichende Geldmittel verfügen. Aufenthaltsgenehmigungen (Visa) für Laos sollten rechtzeitig verlängert werden. Wird ein Visum überzogen, so muss mit Geldstrafen (10 US$ pro Tag ?overstay?) und ggf. Verhaftung und/oder Abschiebung gerechnet werden. Reisedokumente
Einreise Die Einreise nach Laos sollte nur über die für Ausländer geöffneten Grenzübergänge stattfinden. Bei Einreise ist unbedingt darauf zu achten, dass ein Einreisestempel in den Reisepass angebracht wird. Das Fehlen eines ordnungsmäßigen Einreisestempels führt spätestens bei Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten (hohe Geldstrafen, Verhaftung, Abschiebung). Ob das Fehlen des Einreisestempels aus einem Fehlverhalten des Reisenden resultiert oder nicht, ist bei der Strafbemessung unerheblich. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Besondere Zollvorschriften Die Ausfuhr von Buddhafiguren ist untersagt, mitgeführte und bei der Zollkontrolle entdeckte Figuren werden konfisziert. Für den Export von Antiquitäten ist eine Genehmigung des Department of Heritage Vientiane (Antique Management Office , Tel.:021 21 24 15 ) einzuholen. Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Bestimmungen Vor Erwerb, Besitz, Verteilung, dem Genuss und der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften wird dringend abgeraten. Auch die Mitnahme (Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts) kann verhängnisvolle Folgen haben. Das laotische Strafrecht sieht für den Besitz auch geringer Drogenmengen bereits mehrjährige Freiheitsstrafen vor. Die Strafverfahren entsprechen nicht unseren rechtsstaatlichen Vorstellungen (jahrelange Untersuchungshaft, teure und unzureichende anwaltliche Vertretung, harte Haftbedingungen). Die laotischen Behörden haben die Strafverfolgung im Bereich der Rauschgiftkriminalität weiter verschärft. Bereits das Rauchen eines Joints kann zur Festnahme und in der Regel zur Zahlung einer erheblichen Geldstrafe führen. Zunehmend wird Rauschgiftkonsum von interessierten Kreisen zur Erpressung der Betroffenen genutzt. Solche Fälle wurden vor allem in der Touristenstadt Vang Vieng beobachtet, die für ihr augenscheinlich tolerantes Verhältnis zu weichen Drogen (Cannabis) von bestimmten Besuchern besonders geschätzt wird. Für schwere Drogenvergehen gibt es lebenslänglich oder sogar die Todesstrafe (Besitz oder Handel von mehr als 500 Gramm Heroin, 3 kg Amphetamine und/oder 10 kg Chemikalien für die Drogenherstellung). Todesurteile wurden bereits verhängt, wenn auch nicht vollstreckt. Die ansteigende Zahl der Todesfälle ausländischer Drogenkonsumenten weist darauf hin, dass die Qualität der Drogen offenbar falsch eingeschätzt wird. Außereheliche sexuelle Kontakte sind in Laos traditionell nicht gestattet. Dies gilt im Besonderen für intime Beziehungen zwischen Ausländern und Laoten. Bereits vermutete Verstöße wurden in der Vergangenheit in Einzelfällen mit mehr als symbolischen Geld- (offizielles Strafmaß liegt bei 500 US$ bis 5000 US$) oder Haftstrafen geahndet. Fälle von Erpressung, nächtliche Razzien in Hotels wie Privatunterkünften sind keine Seltenheit. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren ist nach laotischem Recht strafbar. Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen durch einen Deutschen wird auch dann in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Laos begangen wurde. Zu Verstößen gegen Einreise- und Aufenthaltsrechtliche Vorschriften siehe Abschnitt ?Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige?. Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten. Beim Fotografieren von Menschen und religiösen Einrichtungen bzw. Mönchen sollte - wie überall - eine angemessene Zurückhaltung geübt werden. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass konsularischer Beistand außerhalb von Vientiane wegen der unzureichenden Infrastruktur nur sehr eingeschränkt möglich ist. Gelegentliche Unregelmäßigkeiten im Handeln laotischer Stellen können nicht ausgeschlossen werden. Medizinische Hinweise Impfschutz Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut, Typhus und Japanische Enzephalitis sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt. HIV/Aids HIV/Aids ist im Lande ein wachsendes Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches, lebensgefährliches Risiko bergen. Klassische Geflügelpest (?Vogelgrippe?) Auch in Laos sind Fälle der Klassischen Geflügelpest (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA) sowie der sogenannten Neuen Grippe A(H1N1) aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information ?Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe? unter www.bmelv.de Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema ?Vogelgrippe? finden Sie in den Merkblättern in der rechten Randspalte. Prophylaxe Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und durch einen konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen weitgehend vermieden werden. Dazu zählen auch das Denguefieber und die Malaria. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Medizinische Versorgung Die Medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Häufig fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Russische Föderation: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 01.09.2010 Landesspezifische Sicherheitshinweise Reisebeschränkungen Reisen in den Nordkaukasus: Von Reisen nach Inguschetien, Tschetschenien, Dagestan, Nordossetien und Kabardino-Balkarien wird dringend abgeraten. In den oben genannten Regionen besteht aufgrund von Anschlägen, bewaffneten Auseinandersetzungen, Entführungsfällen und Gewaltkriminalität ein hohes Sicherheitsrisiko. Ausländer sind in besonderem Maße gefährdet. Personen, die trotz der hohen Risiken in die oben genannten Regionen reisen, können bei einem Notfall nur mit eingeschränkten Hilfsmöglichkeiten der Botschaft Moskau rechnen. Kurzfristig verfügte Beschränkungen der Reisefreiheit für Ausländer sind nicht auszuschließen. Die Grenzübergänge nach Aserbaidschan (Samur) und Georgien (einschließlich Süd-Ossetien und Abchasien) sind für Ausländer ohne Sondergenehmigung nicht passierbar. Zur Sicherheitslage in Südossetien und Abchasien beachten Sie bitte die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Georgien Terrorismus / Kriminalität Wie verschiedene Anschläge gezeigt haben, kann es in Russland auch außerhalb der Kaukasus-Region jederzeit zu Attentaten kommen. Am 29. März 2010 ereigneten sich in der Moskauer Metro zwei Sprengstoffexplosionen, dabei wurden Dutzende Menschen getötet und mehr als 100 verletzt. Die generelle Empfehlung, besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht insbesondere beim Besuch von nicht besonders polizeilich geschützten Menschenansammlungen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (insbesondere U-Bahn, Bus) walten zu lassen, gilt unverändert. In St. Petersburg ist ? wie in anderen russischen Großstädten auch ? vermehrt mit Straßenkriminalität zu rechnen, insbesondere in der Nähe touristischer Attraktionen sowie in den Metrostationen der Innenstadt. Erhöhte Vorsicht ist vor allem im Bereich des Newskiy Prospekt (zentrale Einkaufsstraße) geboten. Allgemeine Reiseinformationen Hinweise für Pkw-Reisende Seit dem 1. Januar 2009 wird die Internationale Grüne Versicherungskarte als internationaler Nachweis der Haftpflichtversicherung auch in der Russischen Föderation anerkannt. Geschäftsreisende und Touristen müssen somit bei der Einreise in die Russische Föderation keine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung mehr abschließen. In der Versicherungskarte muss allerdings die Länderbezeichnung Russland bzw. das Länderkürzel RUS vermerkt sein. Im Fall eines nicht selbst verschuldeten Unfalls ist nicht immer mit einer vollständigen Schadenersatzleistung des Unfallgegners zu rechnen, da die Deckungssummen der russischen Haftpflichtversicherung relativ niedrig sind. Bei Pkw-Reisen in die Russische Föderation wird daher bis auf Weiteres der Abschluss einer Vollkaskoversicherung empfohlen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Einreise mit dem Pkw oder mit dem Reisebus an den Grenzübergangsstellen zur Russischen Föderation mehrstündige Wartezeiten entstehen können. Deutsche Staatsangehörige, die sich vorübergehend im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation befinden, können mit einem ausländischen internationalen oder nationalen Führerschein fahren. Führerscheine ohne Eintragungen in Buchstaben des lateinischen oder des russischen Alphabets müssen ins Russische übersetzt und mit einer russischen notariellen Beglaubigung versehen werden. Deutsch-russische Doppelstaater gelten in der Russischen Föderation als russische Staatsangehörige und müssen daher einen gültigen russischen Führerschein besitzen. Ein ausländischer Führerschein verliert 60 Tage nach Ausstellung einer Daueraufenthaltsgenehmigung für die Russische Föderation seine Gültigkeit. Es empfiehlt sich daher, möglichst umgehend eine Umschreibung des ausländischen in einen russischen Führerschein zu beantragen. Die Umschreibung erfolgt nach Ablegung einer theoretischen Prüfung. Reisen über Land Es gibt in der Russischen Föderation eine Vielzahl von Gemeinden und Gebieten, die nur mit einer besonderen Erlaubnis der zuständigen staatlichen Organe betreten werden dürfen. Dies ist insbesondere bei Reisen in Grenzgebiete der Russischen Föderation (z.B. zur Jagd, zum Angeln im grenznahen Bereichen oder bei individuellen Schiffstouren in den Küstengewässern) und in den Nordkaukasus zu beachten. Hier sind ggf. gesonderte Berechtigungsscheine für den Aufenthalt bei den zuständigen Grenzdienst- oder Kreisverwaltungen zu beantragen. Deutsche Staatsangehörige sollten sich deshalb bei Reisen in entlegene Gebiete vor Reisebeginn bei ihren Einladern ( z.B. Reisebüros) erkundigen, ob Sonderregelungen im Reisegebiet bestehen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Mit folgenden Reisedokumenten ist eine Einreise in die Russische Föderation möglich:
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Krankenversicherungspflicht Für Deutsche besteht außerdem bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht. Bei den russischen Auslandsvertretungen ist eine Liste der akzeptierten Versicherungsunternehmen erhältlich. Bei der Visabeantragung muss ein Versicherungsschein vorgelegt werden. Näheres entnehmen Sie bitte der Homepage der Russischen Botschaft in Berlin www.russische-botschaft.de Visum Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht bei Ein- und Ausreise sowie bei Transitreisen, z.B. nach Kasachstan. Das Visum muss vor der Einreise bei einer der russischen Auslandsvertretungen beantragt und eingeholt werden. Das seit 01.06.2007 gültige EU ? Russland - Visaerleichterungsabkommen sieht für bestimmte Personengruppen (enge Verwandte, Geschäftsleute, Angehörige offizieller Delegationen, Schüler, Studenten und mitreisendes Lehrpersonal, Teilnehmer an wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Veranstaltungen, Journalisten, Personen, die Soldatengräber oder zivile Gräber besuchen, Fahrer, die Fracht oder Fahrgäste auf internationalen Strecken befördern sowie Angehörige des Zugbegleitpersonals in internationalen Zügen, die in Mitgliedstaaten fahren, Teilnehmer an Austauschprogrammen von Partnerstädten) die Möglichkeit gewisser Reiseerleichterungen vor. Reisende dieser Personengruppen sollten sich bei der Visumbeantragung auf das Abkommen berufen und die für sie geltenden speziellen Bestimmungen erfragen. Hinweise zu diesem Abkommen finden Sie auf der Internetseite der deutschen Botschaft Moskau. Seit dem 17.10.2007 gelten außerdem für Aufenthalte nichttouristischer Art neue Bestimmungen im russischen Visumsrecht. Demnach ist, ähnlich wie in den Schengenstaaten, eine Einreise mit einem Geschäfts- oder einem humanitären Visum nur noch für 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen möglich. Ein längerer Aufenthalt erfordert die Beantragung eines russischen Arbeitsvisums. Vor dem 17.10.2007 ausgestellte Visa sind laut Mitteilung des hierfür zuständigen Föderalen Migrationsdienstes von der Neuregelung nicht betroffen. Der Botschaft sind aber Einzelfälle bekannt geworden, in denen es trotzdem zu Problemen kam. Visaverlängerungen sind in der Regel nicht möglich. Bei Vorliegen besonderer Ausnahmegründe (z.B. eigene Erkrankung ) muss eine notwendige Verlängerung rechtzeitig, in Verbindung mit einer entsprechenden Bescheinigung des behandelnden Arztes, über den Einlader (z.B. den russischen Partner des deutschen Reisebüros vor Ort) beim Föderalen Migrationsdienst am Ort der Registrierung beantragt werden. Hinweis für Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen können im Rahmen touristischer Gruppenreisen bis zu 72 Stunden visafrei einreisen und sich im Gebiet des Anlegehafens aufhalten. Die Reise- und Personendaten sind vor der Ankunft anzugeben, hierfür ist der Reiseveranstalter oder die Reederei zuständig. Weitere Details sollten vor der Abreise mit diesem geklärt werden. Ausreise Eine Ausreise aus der Russischen Föderation ohne gültiges Visum ist nur im Ausnahmefall möglich (z.B. bei Passverlust). Im Falle eines Passverlustes innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums während der Reise muss bei der Ausreise ein von der Botschaft (bzw. der örtlich zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland) ausgestelltes Reisedokument (Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland, Pass) und das Protokoll der zuständigen russischen Polizeidienststelle (Miliz) vorgelegt werden. Sofern das Visum bereits abgelaufen ist, muss außerdem (in der Regel unter Beteiligung der ?einladenden Organisation?) ein Ausreisevisum bei der zuständigen russischen Innenbehörde (FMS) am Aufenthaltsort beantragt werden. Migrationskarte / Registrierung Es besteht eine Registrierungspflicht nach der Einreise. Die Registrierung muss innerhalb von drei Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde (FMS) über den Einlader/ Gastgeber (z.B. den russischen Partner des deutschen Reisebüros) erfolgen, der das Visum beschafft hat (unter ?einladende Organisation? im Visum aufgeführt). Der Einlader/Gastgeber darf durch Bürger der Russischen Föderation, Ausländer oder Staatenlosen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben, sowie durch juristische Personen und ihre Tochterunternehmen mit Sitz am Ort, an dem der Ausländer aktuell wohnhaft ist oder arbeitet, vertreten werden. Dem Einlader/Gastgeber ist es nicht gestattet, dem Ausländer die für die Registrierung benötigten Dokumente (abgestempelte Migrationskarte und Reisepass) abzunehmen, der Ausländer muss sie nur vorweisen. Der Einlader/Gastgeber füllt ein spezielles Formular auf der Basis der ihm vom Ausländer vorgezeigten Dokumente aus. Innerhalb von drei Arbeitstagen überreicht er dieses Schreiben samt Fotokopien des Reisepasses und der Migrationskarte des Ausländers dem zuständigen Büro des FMS oder übersendet es per Post. Für die Registrierung wird vom Staat keine Gebühr erhoben. Lässt sich der Ausländer in einem Hotel, Ferienheim oder einer vergleichbaren Einrichtung nieder, gilt die Hotelverwaltung als Einlader/Gastgeber und ist damit selbst für die Registrierung zuständig. Eventueller Verwaltungsaufwand darf dem Ausländer nicht in Rechnung gestellt werden. Möglich ist seit dem 15.01.2007 eine Registrierung per Post. Dem zweifach auszufüllenden An- / Abmeldeformular sollten zusätzlich eine Kopie der abgestempelten Migrationskarte, eine Reisepasskopie (Personaldatenseite), eine Kopie des Visums und eine Kopie der Passseite mit dem Einreisestempel beigefügt werden. Der untere Abschnitt des Formulars wird gestempelt und verbleibt als Nachweis der Registrierung beim Antragsteller, er muss ihn stets mit sich führen. Die Post-Filialen berechnen für die Entgegennahme des Anmeldungsformulars eine Gebühr von (zurzeit) 180 Rubel. Sämtliche Portogebühren (Einschreibebrief) gehen zu Lasten des Antragstellers. Das Risiko für Verlust / nicht rechtzeitige Absendung / verspäteten Eingang der Dokumente bei der zuständigen russischen Behörde liegt allein beim Antragsteller. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren möglicherweise nicht in jeder Postfiliale angeboten wird. Für den Fall, dass der Ausländer nachweisbare entschuldigende Gründe vorweisen kann, die den Einlader/Gastgeber an der Übermittlung des Anmeldungsformulars hindern, darf er seine Ankunft auch persönlich im zuständigen Büro des FMS melden. Die möglichen Strafen bei Verletzungen der An- und Abmeldepflicht betragen bei Privatpersonen zwischen RUB 2.000,00 und RUB 5.000,00 ? verantwortlich ist diejenige Person, welche die An- und Abmeldeformalitäten durchführt. Ein Ausländer, der einmal administrativ ausgewiesen wurde, kann für bis zu fünf Jahren für die Einreise in die Russische Föderation gesperrt werden. Es wird daher dringend empfohlen, sich unverzüglich nach der Ankunft in der Russischen Föderation an die im Visum angegebene ?einladende Organisation? (den Einlader bzw. Gastgeber) zu wenden und die Verfahrensweise der An- und Abmeldung zu klären. Zwecks Nachweis, dass der Ausländer die Regeln für die Registrierung befolgt hat, ist es ? insbesondere für den Fall, dass der Ausländer seine Dokumente verliert ? ratsam, Reisepass samt Visum, Migrationskarte und den abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars zu fotokopieren und sicher aufzubewahren. Sofern vom eigentlich geplanten und auch im Visum genannten Aufenthaltsort aus eine mehrtägige Reise/Ausflug geplant ist, muss eine entsprechende Abmeldung bei der Registrierungsstelle erfolgen. Bei einem Aufenthalt an einem Ort von mehr als drei Tagen muss dort eine Anmeldung erfolgen ? bei Abreise die entsprechende Abmeldung. In der Russischen Föderation gibt es nach wie vor für Ausländer gesperrte Städte und Gebiete und in regionaler Zuständigkeit gesperrte Bereiche, die nicht abschließend veröffentlicht sind. Die zuständige Stelle, durch die die Registrierung erfolgen muss (z.B. Hotel oder die zuständige Innenbehörde, z.B. FMS), erteilt Auskunft über die örtlichen Sperrgebiete. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorab unterrichtet wird. Besondere Zollvorschriften Kraftfahrzeuge Besonderes Augenmerk sollte auf den Gültigkeitszeitraum der Zolleinfuhrbescheinigung für das Kfz gelegt werden. Wenn ein längerer Aufenthalt, als in der Gültigkeit angegeben, geplant ist, so muss die Zolleinfuhrerklärung vor Ablauf ihrer Gültigkeit bei der jeweils örtlich zuständigen Zollbehörde verlängert werden. Ohne gültige Einfuhrerklärung ist eine Kfz-Wiederausfuhr grundsätzlich nicht möglich. Fahren ohne gültige Zolldokumente kann zudem eine empfindliche Zollstrafe (Fahrzeugwert als grobe Richtlinie, dieser wird von den russischen Stellen ermittelt) nach sich ziehen. Ein- bzw. Ausfuhr von Devisen Nach derzeit gültigen Devisenvorschriften müssen lediglich Beträge ab einer Höhe von 10.000,- USD bei der Einreise deklariert werden (lückenloses Ausfüllen des Zoll-Anmeldeformulars, Benutzung des roten Zollkorridors, Siegelung des Formulars durch den Zoll). Bei der Einfuhr von geringeren Beträgen kann jeweils der grüne Zollkorridor benutzt werden. Bei der Ausreise können Devisen im Wert von bis zu 3.000,- USD frei ausgeführt werden. Liegt der auszuführende Betrag zwischen 3.000,- und 10.000,- USD, reicht eine einfache Deklarierung beim Zoll aus (Benutzung des roten Zollkorridors). Lediglich bei Beträgen über 10.000,- USD ist zusätzlich zur Deklarierung entweder die vorherige Einfuhr des Betrages mittels gesiegelter Zolldeklaration oder Überweisungsbescheinigung einer Bank nachzuweisen. Devisenschmuggel (nicht deklarierte Ausfuhr von Devisen) bleibt strafbar und kann neben der Konfiszierung des Devisenbetrages und einer Geldstrafe zu einer mehrmonatigen Untersuchungshaft führen. Es wird geraten, Bargeld in kleiner Stückelung (Dollar oder Euro) mitzunehmen und nach und nach kleinere Beträge (Wechselkursschwankungen) zu tauschen. Geld sollte nur in zugelassenen Banken oder Wechselstuben getauscht werden. Die Bargeldbeschaffung mit Kreditkarten (VISA, EURO, MASTER), Reiseschecks (American Express, VISA, EURO, MASTER) und durch Überweisungen sowie Bargeldtransfers (MoneyGram, Western Union) ist problemlos möglich. Die Beträge werden in zahlreichen Bankfilialen auch in Devisen (USD oder Euro) ausgezahlt. In Moskau existieren ausreichend Geldautomaten, an denen Bargeld in Landeswährung abgehoben werden kann. In der Vergangenheit ist es zu Fällen von Missbrauch von EC-Karten und Kreditkarten gekommen: mehrere russische Geldautomaten wurden derart manipuliert, dass bei der Bargeldabhebung die Geheimnummer und die Datensätze "kopiert" und dann unberechtigt Bargeld-Abhebungen zu Lasten des jeweiligen deutschen Kartenkontos getätigt wurden. Beim Einsatz der Karte am Geldautomaten sollte auf Veränderungen bzw. Manipulationen an der Eingabetastatur und am Einzugsmechanismus sowie auf unbeobachtete Eingabe der Geheimnummer geachtet werden. Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Vorschriften Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen, sofern sie aus der Zeit vor 1945 stammen, ist grundsätzlich verboten. Insbesondere bei Ikonen wird diese Regelung streng überwacht. In anderen Fällen ist in der Regel eine Bescheinigung des Kulturministeriums erforderlich. In Zweifelsfällen sollte der russische Zoll vorab kontaktiert werden. Die Ausfuhr von als ?Kulturgut? bezeichneten Gegenständen (hierunter fallen z.B. auch sowjetische Medaillen und Geldscheine, die auf Flohmärkten erworben werden können) ohne vorherige Genehmigung kann Geldstrafen bzw. langjährige Haftstrafen zur Folge haben. Bei einigen technischen Einrichtungen ist das Fotografieren verboten. Es wird zu Vorsicht geraten, da nicht alle Fotografierverbote angezeigt sind. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden. Die Ein- oder Ausfuhr von Drogen (auch bei geringen Mengen leichter Drogen wie Marihuana) kann langjährige Haftstrafen zur Folge haben. Hinweis für Touristen, insbesondere Wanderer: Im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad) ist die?grüne Grenze? an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinander liegende Grenzsteine markiert. Wer die Grenze von Polen aus (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die russische Grenzpolizei und mehrjähriger Haftstrafe rechnen. Gleiches gilt für die litauisch-russische Grenze (Kurische Nehrung). Auf der ca. 4 km langen Grenze gibt es nach wie vor keinen (durchgehenden) Zaun im Bereich der Dünen. Medizinische Hinweise Impfschutz Das Auswärtige Amt empfiehlt Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, FSME. Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein. HIV/ AIDS 2007 wurden von den lokalen Behörden 314.000 Fälle von HIV/AIDS-Infizierten für die Russische Föderation gemeldet. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer empfohlen, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Die lokalen Behörden verlangen gelegentlich von Ausländern einen HIV-Test (in Regel nur bei Aufenthaltsdauer über drei Monaten). Durchfallerkrankungen und Cholera Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Es empfiehlt sich, ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser (kein Leitungswasser). Weitere Infektionskrankheiten Die Russische Föderation ist Risikogebiet für die durch Zecken übertragende Frühjahr-Sommermeningoenzephalitis (FSME / RSSE). Der in Deutschland erhältliche FSME- Impfstoff schützt auch vor der in der Russischen Föderation endemischen Virusvariante. Das Tollwutrisiko durch streunende Hunde reicht bis in die Städte. In jüngster Zeit ist es in der Umgebung von Moskau zu mehreren menschlichen Tollwutfällen durch Tierbisse (hauptsächlich durch Füchse) gekommen. Eine Tollwutimpfung wird empfohlen. Radioaktive Risiken Es ist nicht ausschließen, dass es in der Nähe der Stadt Tschelabinsk (Atomanlage Majak) noch 2007 zu Unfällen mit Freisetzung von Radioaktivität gekommen ist. Waldfrüchte, Pilze und Beeren könnten radioaktiv belastet sein, von dem Verzehr dieser meist lokal angebotenen Lebensmittel wird dringend abgeraten. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung insbesondere außerhalb der großen Städte ist mit der medizinischen Versorgung in Mitteleuropa nicht zu vergleichen. In aller Regel sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache notwendig. In Moskau, St. Petersburg und einigen anderen Großstädten gibt es einige meist private Krankenhäuser, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung auch höheren Ansprüchen gerecht werden. Notfallbehandlungen in staatlichen Kliniken sind laut Gesetz grundsätzlich kostenlos, die staatlichen Kliniken entsprechen aber in Ausstattung und Know-how oft nicht dem deutschen Standard. Hilfe kann über die Notfall-Telefonnummer 03 gerufen werden. In privaten Krankenhäusern, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung um ein vielfaches höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (entweder bar oder per Kreditkarte) geleistet. Der Reisende sollte für den Krankheitsfall daher genügend Bargeld mit sich führen oder in Deutschland Vorkehrungen für eine schnelle Bargeldbeschaffung (über Kreditkarte oder Blitzüberweisung) treffen. In der Vergangenheit sind für größere Eingriffe bis zu 4.000 ? Vorleistung verlangt worden. Aufschiebbare oder schwerere Operationen sollten nach ärztlicher Rücksprache in Mitteleuropa durchgeführt werden. Gemäß den russischen Visavorschriften muss für eine Einreise in die Russische Föderation eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Im Krankheitsfalle sollte sofort mit dieser Versicherung Kontakt aufgenommen werden. Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in den großen Städten der Russischen Föderation haben ein gutes Sortiment, wichtig Standardmedikamente sind vorhanden. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor. Der Abschluss einer Auslandskranken- und Flugrettungsversicherung (z.B. bei der Deutschen Rettungsflugwacht) wird dringend empfohlen. Lassen Sie sich vor einer Reise in die Russische Föderation durch eine medizinische Beratungsstelle/einen /Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Unverändert gültig seit: 01.09.2010 Landesspezifische Sicherheitshinweise Nach den Anschlägen auf das Ritz Carlton und Marriott Hotel am 17. Juli 2009 in Jakarta hat sich die Sicherheitslage in Indonesien dank des entschiedenen Vorgehens der Sicherheitskräfte gegen die terroristischen Netzwerke deutlich beruhigt. Die Überwachungsmaßnahmen wurden an allen stark frequentierten Öffentlichkeitsbereichen verstärkt. Die Mehrzahl der von Ausländern besuchten Hotels in Jakarta und in den touristischen Zielregionen wie Bali hat das notwendige Schutzpersonal verstärkt und führt Einlasskontrollen durch. Drei bewaffnete Anschläge auf westliche Ausländer Ende November 2009 in der Autonomieregion Aceh (Nordsumatra) lassen es angeraten erscheinen, sich vor einer Reise nach Aceh über den aktuellen Stand der Sicherheitssituation zu informieren. Innenpolitische Situation Die beiden demokratischen Wahlen im letzten Jahr, die Parlamentswahlen am 9. April 2009 und die Präsidentschaftswahlen am 8. Juli 2009, verliefen durchweg friedlich. Indonesien ist bemüht, die errungene Stabilität als Demokratie durch verbesserten rechtsstaatlichen Schutz abzusichern. Nach wie vor ist Umsicht geboten bei Aufenthalten in Regionen mit ethnischem oder religiösem Konfliktpotential wie Aceh oder Papua. Größere Menschenansammlungen oder Demonstrationen sollten dort gemieden werden. Sicherheitslage Die Führungsspitze der indonesischen Terrorzellen wurde nach den Anschlägen von Jakarta im Juli 2009 durch mehrere Polizeiaktionen im September 2009 empfindlich getroffen. Der Verfolgungsdruck der indonesischen Behörden wurde seitdem weiter ausgedehnt und intensiviert. An Orten, besonders in Jakarta und auf Bali, die bevorzugt von Ausländern frequentiert oder mit dem westlichen Ausland identifiziert werden, wie Hotels, Botschaften, Einkaufszentren und touristische Einrichtungen, sollte man die Sicherheitsmaßnahmen des Wachpersonals akzeptieren, wozu auch Einlasskontrollen und die Durchleuchtung von Handgepäck zählen. Die Sicherheitslage in der Provinz Aceh im Norden Sumatras hat sich seit der Unterzeichnung eines Friedensabkommens zwischen der indonesischen Regierung und der separatistischen ?Bewegung Freies Aceh? und nach den Gouverneurswahlen im Dezember 2006 grundlegend verbessert. Ende November 2009 ist es jedoch zu drei bewaffneten Anschlägen gegen westliche Ausländer gekommen. Die Regionalregierung von Aceh ist über diese Attentate auf Ausländer höchst beunruhigt. In Abstimmung mit der Polizei, dem Militär und den zuständigen Ministerien wurden zusätzliche Maßnahmen umgesetzt, um die Sicherheit von Ausländern zu gewährleisten. Die der Taten Verdächtigen wurden gefasst. In den ersten Monaten des Jahres 2010 haben indonesische Sicherheitskräfte eine Anzahl von Terrorcamps in der Provinz geschlossen und zahlreiche Extremisten festgenommen. Reisende sollten sich bei Aufenthalten in der Region über die aktuelle Sicherheitslage genau informieren. Ethnische und religiöse Spannungen In der auf den Molukken gelegenen Provinzhauptstadt Ambon war es in den vergangenen Jahren zu Unruhen mit Toten und Verletzten gekommen, ebenso in Zentralsulawesi um die Stadt Poso und in den Provinzen von Papua (ehem. Irian Jaya). Reisen in diese Gebiete sollten nicht ohne ortskundige Begleitung unternommen werden. Für alle der bezeichneten Regionen gelten besondere polizeiliche Vorschriften und Beschränkungen für Einreise und Aufenthalt. Verkehrsinfrastruktur Die Verkehrsinfrastruktur in Indonesien leidet häufig an technischen Mängeln und generell am mangelnden Risikobewusstsein der Verkehrsteilnehmer. Die Sicherheitsanforderungen und -vorkehrungen liegen deutlich unter europäischem Niveau. Der Straßenverkehr, insbesondere außerhalb der Großstädte, ist unfallträchtig. Fahrzeuge sollten grundsätzlich nur mit Fahrer angemietet werden. Flugverkehr 2007 wurde allen indonesischen Fluggesellschaften aufgrund einer Entscheidung der Europäischen Kommission wegen Sicherheitsbedenken der Betrieb in der Europäischen Union untersagt. Dieses Ein- und Überflugverbot wurde zwischenzeitlich für die indonesischen Fluggesellschaften Garuda Indonesia, Mandala Airlines, Indonesia Air Asia, Batavia Air, Premier Air und Air Fast von der EU aufgehoben, da das Land mit dem Inkrafttreten des neuen Flugsicherheitsgesetzes Anfang 2009 mittlerweile den meisten Anforderungen der EU entspricht. Die genannten Fluggesellschaften genügen den geforderten Sicherheitsanforderungen der EU. Die staatliche Linie Garuda hat den Direktverkehr mit der EU bereits wieder aufgenommen. Außer den o.g. Fluggesellschaften bleibt das Ein- und Überflugverbot der EU bis auf Weiteres in Kraft. Piraterie Die Seeschifffahrt in der Straße von Malakka und im Südchinesischen Meer (um die Inselgruppe Natuna) sind durch Piraterie gefährdet. Sportliche Aktivitäten Trekkingtouren, Bergbesteigungen und Tauchgänge sollten nur mit ortskundigen Führern durchgeführt werden, deren Verlässlichkeit durch Empfehlung vom Hotel oder Reisebüro als sicher gelten kann. Grundsätzlich sollte man aus Sicherheitsgründen nur vom Hotel oder Reisebüro empfohlene Reiseführer engagieren. Hilfe im Notfall Rettungsdienste verfügen nicht über die in Europa gängige Ausbildung und Ausrüstung. In weiten Landesteilen entspricht die medizinische Versorgung nicht deutschen Standards. Versicherungsschutz für den Krankheitsfall sollte unbedingt vorhanden sein. Krankenhäuser und Ärzte in Indonesien erwarten Vorauszahlungen bzw. Garantien für die Kostenübernahme, selbst in medizinischen Notfällen. Bargeld kann überall im Land mit ec- (Maestro) und gängigen Kreditkarten abgehoben werden. Reisende, die sich abseits der großen Ferienzentren aufhalten und sich aufgrund ihrer Konstitution oder Aktivitäten (z.B. Bergsteigen) besonderen Risiken aussetzen, sollten über zusätzlichen Versicherungsschutz verfügen und Notfalladressen bei sich führen, die im Ernstfall eine schnelle Evakuierung nach Jakarta oder Singapur gewährleisten. In den "outer islands" (NTT, Kalimantan auf dem Lande, Nordmolukken u.ä.) gibt es nur eine sehr einfache, europäischen Ansprüchen bei weitem nicht genügende Gesundheitsversorgung. Naturkatastrophen Aufgrund jüngster Aktivität des Vulkans Sinabung bei Medan, Nordsumatra, kann es in der Region zu Evakuierungen und Beeinträchtigungen des Flugverkehrs kommen. Bitte beachten Sie vor Reisen nach und in Nordsumatra unbedingt die aktuelle Medienberichterstattung. Am 30. September 2009 ereignete sich vor der Westküste Sumatras ein schweres Erdbeben, das mehr als 1100 Todesopfer forderte. Insbesondere die Großstadt Padang und die nördliche ländliche Umgebung waren betroffen. Die Lage in der Erdbebenregion hat sich mittlerweile weitgehend normalisiert und die Wiederaufbaumaßnahmen laufen. Seit dem Tsunami-Seebeben vor der indonesischen Insel Sumatra am 26. Dezember 2004, das eine zerstörerische Flutwelle auslöste, ist es an der Westküste Sumatras und den vorgelagerten Inseln wiederholt zu Nachbeben gekommen. Allgemein muss in Indonesien überall mit unvorhersehbar einsetzender tektonischer und vulkanischer Aktivität gerechnet werden. In letzter Zeit sind in ganz Indonesien verstärkt vulkanische Aktivitäten und Erdbeben zu verzeichnen. Am 2. September 2009 erschütterte ein Erdbeben die Südküste von West-Java, in dessen Folge zahlreiche Menschen ums Leben kamen. Das Beben war bis in die Hauptstadt Jakarta zu spüren, richtete hier aber nur geringe Schäden an. Bitte beachten Sie insoweit die Medienberichterstattung sowie das erhöhte, akute Risiko bei der Annäherung an aktive Vulkane und ihrer Besteigung. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen seit dem 1. Februar 2004 ein Visum zur Einreise nach Indonesien. Das Visum wird bei der Einreise erteilt und kostet 25,- USD für einen Aufenthalt bis zu dreißig Tagen, zahlbar in USD. Euro können getauscht werden, Ausgabe des Rückgeldes erfolgt in indonesischen Rupiah. Zahlung mit Visa- und Mastercard ist möglich. Das Auswärtige Amt rät, aus praktischen Gründen den Betrag bei der Einreise passend in USD zur Verfügung zu haben. Eine einmalige Verlängerung des Visums über 30 Tage hinaus für weitere 30 Tage ist seit dem 26.01.2010 möglich. Nach vorläufigen Informationen kann diese bei jeder Zweigstelle der indonesischen Einwanderungsbehörde Imigrasi für 20,- USD (200.000,- IDR) eingeholt werden. Es ist nicht möglich, sofort ein Visum für 60 Tage zu erhalten. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, muss das Visum vor der Einreise beantragt werden. Bei Einholung des Visums bei der Einreise ist das Rückflugticket vorzulegen. Das Visum bei der Einreise wird erteilt für Touristen- und Geschäftsreisen (keine Arbeitsaufnahme). Dieser Visatyp kann nur einmalig verlängert werden. Es muss teilweise mit erheblichen Wartezeiten bei der Einreise gerechnet werden. Eine Visumserteilung bei Einreise ist nur an folgenden Grenzübergangsstellen möglich: Flughäfen: Medan, Pekanbaru, Padang, Jakarta, Bandung, Surabaya, Denpasar (Bali) und Manado, Yogyakarta, Surakarta/Solo, Mataram, Balikpapan, Makassar, Kupang. Seehäfen: Batam (Sekupang, Batu Ampar, Nongsa, Marina Teluk Senimba), Tanjung Uban (Bandar Bintan Telani, Lagoi, Bandar Sri Udana Lobam), Medan (Belawan), Sibolga, Dumai (Yos Sudarso), Padang (Teluk Bayur), Jakarta (Tanjung Priok), Bali (Padang Bai) und Jayapura, Bitung, Tanjug Balaikarimun, Semarang (Tanjung Mas), Kupang (Tenau), Pare-Pare, Makassar (Soekarno-Hatta). Bei Einreise über eine andere Grenzübergangsstelle ist das Visum vor der Einreise zu beantragen. Für alle anderen Zwecke (z.B. Erwerbs- oder Forschungstätigkeit, Studienaufenthalt, Seminarteilnahme als Redner), müssen bei der zuständigen indonesischen Auslandsvertretung Informationen darüber eingeholt werden, ob ein Sozial- und Geschäftsvisum erforderlich ist. Insbesondere eine journalistische Tätigkeit (hierzu gehört auch das zur Berichterstattung dienende Fotografieren) erfordert ein entsprechendes Visum vor der Einreise. Bei Vergehen gegen die indonesischen Einreisebestimmungen drohen hohe Geldstrafen und Haft bis zu fünf Jahren. Für jeden Tag des illegalen Aufenthalts in Indonesien ist eine Strafe von 20 US-Dollar in bar zu zahlen. Reisedokumente Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Sonstige Hinweise Die Flughafensteuer für internationale Flüge, die bei der Ausreise zu entrichten ist, bewegt sich zwischen 50.000,- Rp (Tanjung Pinang) und 150.000,- Rp (Jakarta/Bali/Surabaya). Grundsätzlich besteht Registrierungspflicht innerhalb 24 Stunden nach Einreise. Im Normalfall geschieht dies durch das Hotel. Reisende, die privat bei Freunden/Bekannten in Indonesien unterkommen, sollten ihren Gastgeber darauf ansprechen, damit dieser die Registrierung beim örtlichen Gemeindevorsteher (genannt RT- Rukun Tetangga) vornimmt. Visa bzw. Einreisestempel des Staates Israel können unter Umständen zu Problemen bei der Einreise führen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Besondere strafrechtliche Bestimmungen Rauschgiftdelikte werden strafrechtlich verfolgt und mit drakonischen Strafen bedroht. Schon der Besitz geringer Drogenmengen führt oft zu hohen Freiheitsstrafen und bei Drogenhandel droht u.U. die Todesstrafe. Angesichts einschlägiger Haftfälle wird daher eindringlich vor dem Erwerb, dem Besitz, der Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art gewarnt. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben. Sexueller Missbrauch von Kindern steht unter Strafe und ist darüber hinaus nach deutschem Recht strafbar, auch wenn diese Taten von Deutschen im Ausland begangen werden. Indonesische Gerichtsverfahren entsprechen nicht deutschen rechtsstaatlichen Standards. Bei Verstößen gegen indonesische Gesetze muss ggf. mit langer Untersuchungshaft, teurer und dennoch manchmal unzureichender anwaltlicher Verteidigung sowie mit gesundheitsgefährdenden Haftbedingungen gerechnet werden. Die Deutsche Botschaft kann die Länge von Strafverfahren und die Haftumstände erfahrungsgemäß nur wenig beeinflussen. Medizinische Hinweise Impfschutz Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht, siehe auch www.who.int/ith/countries/en/index.html Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Das Auswärtige Amt empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen auch Hepatitis B, Tollwut, Japanisches Enzephalitis und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein. Dengue-Fieber Denguefieber kommt in Indonesien gehäuft vor. Die Viruserkrankung wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich aufgrund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Es gibt keine ursächliche Behandlung, die Therapie beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden. Mückenschutz (tagsüber!) ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Malaria Das Risiko besteht ganzjährig. Ein hohes Risiko besteht in tiefer gelegenen Gebieten von Irian Jaya (Neu Guinea), Kalimantan (Borneo), Nord- und Zentralsulawesi, Molukken sowie auf allen Inseln östlich von Bali, einschließlich Lombok. Auch im Nord- und Südosten von Sumatra, vor in allem Riau und Lampung, besteht ein hohes Malariarisiko. Ein mittleres Risiko, verstärkt in den Regenzeiten, besteht im Hochland von Jayawijaya, Irian Jaya (Neu Guinea), in tiefer gelegenen ländlichen Gebieten der Südküste von Java einschließlich der Nationalparks, im Hinterland von Bali, auf der Insel Nias sowie auf den übrigen Inseln. Kein oder nur geringes Risiko besteht in den Touristikzentren auf Java und Bali, die Großstädte im Norden von Java gelten als malariafrei. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 65 % der Fälle in Indonesien!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder eine sog. ?Standby - Notfallselbstbehandlung? sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe und die Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam, Riamet) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
Durchfallerkrankungen Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden. Einige Grundregeln Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden. HIV/Aids HIV/Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Gelegentlich wird ein negativer HIV-Antikörpernachweis bei der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung verlangt. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Andere Infektionskrankheiten Auch in Indonesien ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten. Die meisten der 33 Provinzen haben infiziertes Geflügel gemeldet. Menschliche Erkrankungen sind seit Juli 2005 bekannt und sind bisher nur auf einigen Inseln (schwerpunktmäßig Java und Sumatra, vereinzelt auch Bali und Süd-Sulawesi) vorgekommen, mit weiteren Fällen auf anderen Inseln ist jedoch zu rechnen. Die Letalität ist sehr hoch, es waren aber bisher in den meisten Fällen direkte Kontakte zu infizierten Tieren nachweisbar. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem oder rohem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Darüber hinaus sind vereinzelt bei Katzen Infektionen mit dem H5N1-Virus aufgetreten. Auch diese scheinen jedoch in direktem Zusammenhang mit erkranktem Geflügel zu stehen. Dennoch sollten Kontakte zu freilaufenden Katzen vermieden werden, Hauskatzen sollten nicht in Kontakt mit Wildvögeln bzw. Geflügel kommen. Auf einigen Inseln Indonesiens ist Tollwut endemisch. Seit Dezember 2008 ist es auch auf Bali vermehrt zu Infektionen mit tödlichem Ausgang gekommen, ein Impfschutz wird ausdrücklich empfohlen. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de veröffentlichten aktuellen Informationen (?Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe?). Luftverschmutzung durch Waldbrände In der Trockenzeit kommt es regelmäßig in Kalimantan, Zentral- und Südsumatra zu großflächigen Waldbränden, die sicher in der Region als intensiver und die Atemwege reizender Dunst bemerkbar machen können. Herz- und Lungenkranke, Asthmatiker, ältere oder diesbezüglich empfindliche Personen sollten dann nicht ohne individuellen Rat ihres Arztes einreisen. Darüber hinaus wird empfohlen, sich ? gegebenenfalls über die für Deutschland zuständigen Auslandsvertretungen von Indonesien ? über die Verhältnisse vor Ort zu unterrichten. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung und einer zuverlässigen Reiserückholversicherung sind dringend zu empfehlen. Es ist damit zu rechnen, dass der Patient für die anfallenden Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss. Lassen Sie sich vor einer Reise nach Indonesien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Slowakei: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 01.09.2010 Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität Die Slowakische Republik ist ein sicheres Reiseland. Kleinkriminalität in Form von Taschendiebstahl und Wageneinbruch kommt vor allem in den Touristenzentren (Bratislava, Hohe Tatra, Kurorte) häufig vor. Auch Diebstähle in Hotels sind nicht auszuschließen. Reisende werden auch auf die erhöhte Diebstahlgefahr bei Pkw-Reisen hingewiesen. Insbesondere neuere Fahrzeuge der Marken BMW, Mercedes, Audi und VW mit ausländischen Kennzeichen sind gefährdet, selbst wenn sie mit elektronischer Wegfahrsperre versehen sind. Bei Tankstellen auf den großen Ausfallstraßen im Stadtgebiet Pressburg (Bratislava) in Richtung Brünn/Prag, Wien, Budapest und Trnava/Zilina, wurden in der Vergangenheit gelegentlich Pkw unbemerkt beschädigt (z.B. Reifen angeschlitzt), so dass sie nach kurzer Zeit am Straßenrand liegen blieben. Dann boten die Diebe ihre Hilfe an und nutzten die Notsituation, um Wertsachen aus dem unverschlossenen Auto zu stehlen. Gelegentlich brachten die Diebe den Fahrer auch zum Halten, indem sie mittels Handzeichen signalisierten, mit dem Auto stimme etwas nicht. In diesen Abschnitten ist daher erhöhte Wachsamkeit angeraten. Allgemeine Reiseinformationen Straßenverkehr Slowakische Straßen sind mitunter in schlechtem Zustand (Fahrbahnbelag, mangelhafte Beschilderung, fehlende Fahrspurbegrenzungslinien und Leitbaken). Vor allem bei Baustellen wird zu erhöhter Aufmerksamkeit und langsamer sowie angepasster Fahrweise geraten. Baustellen sind oft schlecht ausgeschildert, die Spurführung kann unklar sein. Grundsätzlich gilt angepasstes Fahren bei unklarer Verkehrslage! Bitte verhalten Sie sich bei Verkehrskontrollen kooperativ. Slowakische Polizeibeamte sind berechtigt, Verkehrsstrafen in einer Höhe von 30 bis zu 650 Euro zu verhängen. Die genaue Höhe der Strafe fällt dabei in das Ermessen des Polizeibeamten. Verlangen Sie eine Quittung für die bezahlte Strafe; handeln Sie keine Gefälligkeitszahlungen aus. Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, notieren Sie bitte den Namen des Beamten. Er ist zum Tragen eines Namensschildes verpflichtet. Verständigen Sie bei Unfällen sofort die Polizei, die einen Dolmetscher beiziehen muss (mitunter kann die Wartezeit mehrere Stunden betragen). Unterschreiben Sie keine Dokumente, die Sie nicht verstehen (z.B. Polizeiprotokoll, Schuldeingeständnis). Seit dem 1. Februar 2009 gilt ein neues Straßenverkehrsgesetz. Dieses sieht folgende Änderungen vor:
Die Promillegrenze liegt bei 0,0 Promille. Bei Verstößen kann die Polizei den Führerschein entziehen. Geschwindigkeitsüberschreitungen können mit einem Bußgeld bis zu 650,00 Euro geahndet werden. Autobahnen und teilweise auch Schnellstraßen sind vignettenpflichtig. Wer ohne Vignette angetroffen wird, zahlt in der Regel die zehnfache Gebühr einer Monatsvignette, für Pkw derzeit ca. 99 Euro. Ab dem 1. Januar 2010 gilt in der Slowakei eine Maut für Lkw ab 3,5t und Busse ab neun Personen, differenziert nach Achszahl und Emissionsklasse, auf Autobahnen, Schnellstraßen und ausgewählten Bundesstraßen. Die derzeitige Vignette wird durch eine Mautbox ersetzt, für die eine Kaution in Höhe von 50 ? hinterlegt werden muss. Es werden zwei Zahlungsvarianten für die OBU (Pre- und Post-Pay Verfahren) angeboten. Die Geldstrafe bei Mautverstößen ist sehr hoch und wird von der Polizei an Ort und Stelle erhoben. Nähere Auskünfte sind unter emyto.sk/pages/en.html und am Telefon (Kundenservice-Nr 00421-2-35 111 111, auch auf Deutsch) zu beziehen. Ergänzende Informationen zur Vignettenpflicht, den Grenzübergängen und den internationalen Flughäfen der Slowakei finden Sie auf der Homepage der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Pressburg: http://www.pressburg.diplo.de/Vertretung/pressburg/de/04/Reisehinweise/Unterbereich__reisehinweise.html Sonstige Hinweise In der Slowakei gibt es noch ca. 1.800 freilebende Bären. Bitte verhalten Sie sich in Waldgebieten entsprechend vorsichtig. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Registrierung Deutsche Staatsangehörige unterliegen in der Slowakei einer Registrierungspflicht, wenn sie sich länger als drei Monate im Land aufhalten möchten. Ergänzende Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Pressburg: http://www.pressburg.diplo.de/Vertretung/pressburg/de/04/Konsularischer__Service/download__auslaenderrecht,property=Daten.pdf Einreise mit Kfz Für die Einreise per Kraftfahrzeug sind die in Deutschland üblichen Papiere erforderlich, empfohlen wird die grüne Versicherungskarte. Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen und Fahrer, die nicht gleichzeitig Halter des Fahrzeugs sind, benötigen eine Ermächtigung des Halters. Die Slowakische Republik ist aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarung verpflichtet, alle in Deutschland gültigen, von deutschen Behörden ausgestellten Führerscheine anzuerkennen. Dies gilt auch für den grauen DDR-Führerschein. Dennoch wird Besitzern älterer Führerscheine empfohlen, entweder einen internationalen Führerschein mitzuführen oder einen neuen nationalen Führerschein ausstellen zu lassen, um Probleme zu vermeiden. Einreise mit Haustieren Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gilt seit 01. Oktober 2004 folgende Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet unter: http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/qanda_de.htm sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL). Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Besondere strafrechtliche Bestimmungen Der Besitz und Konsum von Drogen, auch in kleinen Mengen und zum eigenen Verbrauch bestimmt, ist strafbar und wird regelmäßig mit hohen Strafen geahndet. Dabei wird nicht zwischen sogenannten leichten und schweren Drogen unterschieden. Prostitution ist nicht strafbar, Zuhälterei hingegen steht unter Strafe. Homosexualität ist nicht strafbar. Besondere Zollvorschriften Gemäß der Richtlinie des Europäischen Rates Nr. 2007/74/EG legte die Slowakische Republik ab 01.12.2008 neue zollfreie Warenmengen fest. Diese gelten für Reisende (außer Flugreisende), die aus Drittstaaten (Ukraine) einreisen. Nähere Informationen und die aktuellen Freimengen finden Sie auf der Homepage der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Pressburg http://www.pressburg.diplo.de/Vertretung/pressburg/de/04/Reisehinweise/Unterbereich__reisehinweise.html Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Medizinische Hinweise In Lagen unter 500 m (besonders um Pressburg und Komarno) kann es von April bis Oktober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer Impfung Kontakt aufgenommen werden. Empfehlenswert ist grundsätzlich eine Impfung gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder bei besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut. Es empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung, die auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport deckt. Gesetzlich Versicherten wird empfohlen, sich vor Abreise in die Slowakei die European Health Insurance Card (EHIC) (ersatzweise: E-111-SI-Formular) bei ihrer Krankenkasse zu besorgen. Diese ist dem slowakischen Krankenversicherungsträger im Krankheitsfalle zuerst vorzulegen und dann dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus auszuhändigen. Ansonsten sind Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen und Krankenhausrechnungen direkt in bar zu bezahlen. Privat Versicherte bezahlen ihre medizinischen Leistungen selbständig und rechnen dies hinterher mit ihrer Versicherung ab. Dabei empfiehlt es sich jedoch, wo immer möglich, vorher den Kostenrahmen in etwa abzuklären. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Eritrea: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 01.09.2010 Landesspezifische Sicherheitshinweise Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen Reisen nach Eritrea, sofern die Einreise auf dem Luftweg erfolgt. Von der Einreise auf dem Landweg wird abgeraten. Dringend abgeraten wird von Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti. Eritrea hat gegen alle Ausländer Beschränkungen der Bewegungsfreiheit verfügt. Sie benötigen für Reisen außerhalb der Hauptstadt Asmara seit dem 1. Juni 2006 eine Reiseerlaubnis, die für Touristen beim eritreischen Tourismusministerium bzw. für Geschäftsreisende beim zuständigen Ministerium beantragt werden muss. Für Touristen wird diese Reiseerlaubnis in der Regel binnen zweier Tage erteilt. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass auch die Mitarbeiter der Botschaft Asmara zum Verlassen der Hauptstadt eine Reiseerlaubnis benötigen, die mindestens 10 Tage vor Reiseantritt beantragt werden muss und nicht immer erteilt wird. Daher kann die Botschaft Reisenden, die außerhalb Asmaras in eine akute Notlage geraten, nur sehr eingeschränkt Hilfe leisten. Angesichts des ungelösten Grenzstreits zwischen Äthiopien und Eritrea und des andauernden Grenzkonflikts mit Dschibuti bleibt die politische Lage angespannt. Von Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und zu Dschibuti wird daher dringend abgeraten. Für Reisende, die nach Eritrea reisen, gilt Folgendes: Sofern für ein bestimmtes Reiseziel außerhalb Asmaras - mit Ausnahme des Grenzgebiets zu Äthiopien und Dschibuti - eine Reisegenehmigung erteilt wird, bestehen keine grundsätzlichen Sicherheitsbedenken. Allerdings sollten die bei Auslandsreisen allgemein üblichen Vorsichtsmaßahmen ergriffen werden. Insbesondere sollten Fahrten während der Dunkelheit und auf entlegenen, vor allem unbefestigten, Straßen unterbleiben. Abseits von Straßen kann - insbesondere im Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti - eine Minengefahr nicht ausgeschlossen werden. Es besteht ein Fotografierverbot für alle öffentlichen Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie alle militärischen Anlagen, Gebäude und Personen. Schon geringfügige Verstöße können zu großen Schwierigkeiten mit der Polizei führen. Eritrea hat keine freie Presse. Regierungskritische Meinungsäußerungen können zur Verhaftung führen. Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehörigkeit sollten sich bewusst sein, dass sie von den eritreischen Behörden bei Reisen in Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt werden. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich. Vor Reiseantritt wird ggfs. Kontaktaufnahme zur Botschaft über Telefon (00291-1)-18 66 70; Fax: (00291 1) 18 69 00 oder E-Mail: info@asmara.diplo.de empfohlen. Allgemeine Reiseinformationen Seit Juni 2006 hat die eritreische Regierung Reisebeschränkungen verhängt. Danach benötigen alle Ausländer zum Verlassen der Hauptstadt Asmara eine Reisegenehmigung. Dies gilt auch für in Eritrea ansässige Ausländer, wenn diese ihren Wohn-/Arbeitsort verlassen wollen. Touristen und Besucher beantragen die Reisegenehmigung beim Tourismusministerium; in Eritrea ansässige Ausländer beantragen die Reisegenehmigung gegebenenfalls. über ihren Arbeitgeber bei der für sie zuständigen eritreischen Behörde. Im Antrag sind Reiseziel, -dauer und ?zweck genau zu benennen. Von dieser Maßnahme sind nicht nur ausländische Besucher, sondern auch die Mitarbeiter der in Asmara vertretenen Botschaften und internationalen Organisationen betroffen. Durch diese einschränkende Maßnahme der eritreischen Regierung kann eine gegebenenfalls erforderliche konsularische Hilfe oder Nothilfe außerhalb Asmaras für deutsche Staatsangehörige nur sehr eingeschränkt gewährleistet werden. Von der genehmigten Reiseroute darf auf keinen Fall abgewichen werden, da ansonsten Festnahme und Haft drohen. Ausreisesteuer Ausländische Staatsangehörige müssen bei ihrer Ausreise aus Eritrea eine Ausreisesteuer von derzeit US$ 20,- entrichten. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Der Aufenthaltszweck muss dem im Visum angegebenen Zweck entsprechen, d.h. dass z.B. ein Touristenvisum nicht für Geschäfts- oder Forschungsaufenthalte genutzt werden darf. Der Aufenthalt in Eritrea ohne gültiges Visum ist strafbar. Die Aufenthaltsdauer für vorübergehende Aufenthalte beträgt im Regelfall maximal drei Monate. Touristenvisa werden durch die eritreischen Auslandsvertretungen zunächst für einen Monat erteilt. Sie können im Land noch zweimal gegen Gebühr von derzeit US$ 60,-für jeweils einen Monat verlängert werden. Für Touristenvisa und für Geschäftsvisa kann die zuständige Behörde im Einzelfall eine Überschreitung der eigentlich zulässigen Höchstgültigkeitsdauer zulassen. Deutsche Staatsangehörige, die in Eritrea Wohnsitz nehmen wollen, benötigen lediglich für die erste Einreise ein Visum. Nach Einreise, Registrierung und Erhalt der notwendigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist zu beachten, dass zu ihrer erneuten Aus- und eventuellen wieder Einreise nach Eritrea ein so genanntes Re-Entry-Visum (am besten für mehrere Einreisen) beantragt werden muss. Nur mit diesem Visum kann das Land verlassen und gegebenenfalls anschließend ohne erneute Visumbeantragung wieder eingereist werden. Zur Beantragung des Visums wird ein Empfehlungs-/ Unbedenklichkeitsschreiben des lokalen Arbeitgebers bzw. anderer im Einzelfall zuständiger staatlicher Stellen bzw. Behörden benötigt. Von der Visumpflicht ausgenommen sind folgende deutsche Staatsangehörige:
Reist ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land ein, in dem sich eine eritreische Vertretung befindet, muss das Visum vor Einreise dort beantragt werden. Nur, wenn die eritreische Vertretung schriftlich bescheinigt, dass das Visum trotz Antragstellung nicht rechtzeitig erteilt werden konnte und diese Bescheinigung an der Grenze vorgelegt wird, kann ein Visum an der Grenze ausgestellt werden. Sollte ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land einreisen, in dem sich keine eritreische Vertretung befindet, empfiehlt sich vorher rechtzeitige Kontaktaufnahme zur deutschen Botschaft in Asmara, um die konkreten Einreisemodalitäten in Erfahrung zu bringen. Reisedokumente Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses muss die beabsichtigte Aufenthaltsdauer überschreiten. Reisepässe von Personen, die beabsichtigen, in Eritrea Wohnsitz zu nehmen, müssen noch mindestens 1 Jahr gültig sein. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, wenn er mit einem Lichtbild versehen ist. Der Inhaber/die Inhaberin des Kinderausweises darf nicht älter als 15 Jahre alt sein (d.h., ein Kinderausweis wird anerkannt bis zum Tag vor Vollendung des 16. Lebensjahres). Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend, wenn sich ein Lichtbild des Kindes im Pass befindet. Eine Altersgrenze für Kinder, die im Pass eines Elternteils eingetragen sind, besteht nicht. Hier wird das Recht des passausstellenden Staates anerkannt. Kinder sollen in Begleitung der Eltern oder einer sorgeberechtigten Person reisen. Reisen sie allein, müssen sie über eine Bescheinigung ?unaccompanied minor form? verfügen, aus der hervor geht, dass sie von einer kompetenten Person oder Organisation bei Ankunft in Eritrea in Empfang genommen werden. Besondere Ein- bzw. Ausreisebestimmungen für deutsch-eritreische Staatsangehörige Außerhalb Eritreas lebende Personen mit eritreischer und deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für die Einreise mit einem deutschen Reisepass ein Visum. Deutsch-eritreische Doppelstaater, die mit einem eritreischen Ausweispapier in Eritrea einreisen, werden von den eritreischen Behörden als ausschließlich eritreische Staatsangehörige angesehen und behandelt. Dies gilt auch in Fragen der Wehrpflicht, der grundsätzlich alle Männer im Alter vom 18. bis 50. Lebensjahr und Frauen vom 18. bis 27. Lebensjahr unterliegen. Konsularische Hilfe kann die Botschaft diesem Personenkreis nicht leisten. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Eritreische Botschaft, Stavanger Str. 18 in 10439 Berlin, Tel.: 030/44 67 46 14, Fax: 030/44 67 4620, Email: er.embassy@freenet.de Besondere Zollvorschriften Spezifische Einzelanfragen liegen in der Zuständigkeit der Botschaft Eritreas in Berlin. Mit Wirkung vom 01.01.2005 veröffentlichte die eritreische Nationalbank besondere Devisenvorschriften. Danach müssen in Eritrea einreisende Personen eine schriftliche Erklärung über ihre mitgeführten Devisenbestände abgeben. Gemäß diesen Regelungen können Devisen unbeschränkt eingeführt werden. Ihr Umtausch in die Landeswährung ist nur bei offiziellen Einrichtungen (Banken und Himbol-Wechselstuben) zu einem von der Bank festgelegten Kurs erlaubt. Bei Vorlage des Nachweises, dass die Devisen offiziell in die Landeswährung Nakfa umgetauscht wurden, sagt das Gesetz einen Rücktausch der Landeswährung in Höhe bis zu ERN 3.000,- in Dollar bzw. Euro zu, was aber nur im Hauptbüro der staatlichen Wechselstelle Himbol, im Stadtzentrum Asmaras am Bahtir Meskerem Platz, und nicht bei der Ausreise am Flughafen möglich ist. Bei der Ausreise wird die Höhe des ausgeführten Devisenbestands anhand der Einfuhrerklärung bzw. der amtlichen Umtauschbelege streng kontrolliert. Bei Verlust der Belege bzw. bei Unstimmigkeiten muss mit großen Schwierigkeiten und mit einer Verweigerung der Ausreise bis zur Aufklärung des Sachverhalts rechnen. Verstöße gegen diese Devisenvorschriften werden nach einem weiteren Gesetz (Legal Notice No. 102/05) mit Strafen von ERN 2.000.000,- (~ ca. EUR 100.000,-) und zwei Jahren Gefängnis geahndet. Bei Nichtzahlung der Strafgebühr wird die Gefängnisstrafe verdoppelt. Bei der Einreise wird das mitgeführte Gepäck durchleuchtet und bei Auffälligkeiten markiert. Das markierte Gepäck muss geöffnet werden. Für elektronische Geräte (Laptops, Digitalkameras usw.), die in Eritrea verbleiben sollen, wird Zoll erhoben. Sofern diese Geräte zum persönlichen Gebrauch während des Aufenthalts in Eritrea bestimmt sind und bei der Ausreise wieder mitgeführt werden, wird kein Zoll erhoben. Über die Einfuhr wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Ausreise vorzulegen ist. Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Vorschriften In Eritrea existieren Sondergerichte sowie die Todesstrafe, z.B. für Landesverrat oder Spionage. Das Fotografieren öffentlicher Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie militärischer Objekte und Personen ist strengstens verboten (Begriff des ?militärischen Objekts? ist unklar; die Definition oft nicht nachvollziehbar). Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Verstöße können zu einem Strafverfahren, zu Freiheitsentzug oder Geldstrafe führen. Medizinische Hinweise Impfschutz Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Polio und Hepatitis A, Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Malaria Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. In Eritrea besteht in allen Landesteilen unterhalb von ca. 2200 m grundsätzlich ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko! In der Hauptstadt Asmara ist das Risiko gering. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) dringend empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden. Weitere Infektionskrankheiten Insbesondere einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden! Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung entspricht nicht westlichem Niveau und ist insbesondere außerhalb Asmaras fast gar nicht vorhanden. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen. Medikamente sind in Eritrea kaum erhältlich und müssen ggfls. in ausreichender Menge mitgeführt werden. Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Bulgarien: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 01.09.2010 Landesspezifischer Sicherheitshinweis Für Bulgarien besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis. Allgemeine Reiseinformationen Bulgarien liegt auf der wichtigsten Transitroute für den Straßenverkehr von Deutschland über Serbien oder Rumänien in die Türkei. In den Sommermonaten entstehen durch den Urlaubsverkehr - insbesondere an Wochenenden - an den Grenzübergängen häufig Verkehrsstaus mit mehrstündigen Wartezeiten. Es wird deshalb empfohlen, die Hauptreisezeit am Wochenende zu meiden und auf Wochentage auszuweichen. Außerdem ist zu beachten, dass die Grenzen von Bulgarien zu Serbien und zur Türkei EU-Außengrenzen sind und bei Grenzübertritt in beiden Richtungen mit Ausweis- und Zollkontrollen zu rechnen ist. Das bulgarische Innenministerium hat auf seiner Website unter http://www.mvr.bg/en/Guide/traveling.htm eine Broschüre mit Informationen für Reisende in englischer Sprache veröffentlicht. Dort finden Sie in englischer Sprache auch Informationen speziell für Autoreisende. Einreise Reisen nach Bulgarien sind auf dem Luftweg (internationale Flughäfen in Sofia, Plovdiv, Varna und Burgas), dem Seeweg (insbesondere über die Schwarzmeerhäfen Varna und Burgas) sowie auf dem Landweg möglich. Seit dem Beitritt der Republik Bulgarien zur Europäischen Union am 01.01.2007 darf ein Fahrzeug mit Gemeinschaftsstatus, d.h. ein Fahrzeug, das in einem EU-Mitgliedsstaat zum Verkehr zugelassen ist, frei bewegt werden und unterliegt keiner Zollaufsicht- oder Zollkontrolle. Es wird keine Eintragung des Fahrzeuges in das Reisedokument des Fahrzeugführers vorgenommen. Jedoch wird das Fahrzeug bei der Einreise in der Regel im Computer der Grenzpolizei registriert. Bitte beachten Sie die Vignettenpflicht auf allen Autobahnen und Landstraßen (s.u.). Kriminalität Sofern Bulgarien im Rahmen einer Pauschalreise besucht wird, dürfte das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, nicht größer sein als in anderen europäischen Urlaubsregionen. Generell sollte Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität geübt werden. Es ist inner- wie außerorts zu Diebstählen aus nicht verschlossenen Autos gekommen, bei denen der Fahrer, z.B. wegen einer Reifenpanne, kurzzeitig abgelenkt war. Schließen Sie deshalb Ihr Fahrzeug immer ab und lassen Sie keine offen sichtbaren Gegenstände oder Wertsachen und Dokumente im Fahrzeug liegen. Kfz-Diebstähle kommen häufig vor, wobei höherwertige Pkw mit ausländischem Kennzeichen bevorzugte Ziele sind. Es gibt stellenweise bewachte Parkplätze; diese übernehmen aber bei Diebstahl des Fahrzeuges keine Haftung. Im Falle eines Autodiebstahls sollten folgende Dokumente besorgt werden:
Die allgemeine Notrufnummer (Polizei, Ambulanz, Feuerwehr) ist, wie überall in der EU, 112. Geld/ Kreditkarten Für den Umtausch von Bargeld sind eher Banken zu empfehlen als Wechselstuben. Geldautomaten sind ähnlich weit verbreitet wie in Deutschland, wobei der maximale Betrag, der üblicherweise ausgezahlt wird, zur Zeit 400 Leva beträgt. Bei der Benutzung von Geldautomaten und generell bei der Zahlung mit Kreditkarten sollten die auch in Deutschland ratsamen Vorsichtsmaßnahmen gegen Betrug (Ausspähen der Geheimzahl, Manipulation der Geldautomaten, Kopieren der Geldkarte, ?) beachtet werden. Straßenverkehr Der Zustand vieler Straßen (innerörtlich und Landstraßen) ist sehr schlecht. Große und tiefe Löcher im Belag sowie Steine und andere unvorhersehbare Hindernisse kommen häufig vor. Wegen der damit verbundenen Gefahr von Unfällen und Beschädigungen - vor allem der Stoßdämpfer und Achsen - wird von Fahrten bei Dunkelheit abgeraten. Zwischen dem 1. November und dem 1. März eines jeden Jahres ist auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren. Die höchstzulässige Blutalkoholkonzentration ist 0,5 Promille. Vignettenpflicht Es besteht für alle Autobahnen und Landstraßen Vignettenpflicht. Die Vignetten können an den bulgarischen Grenzübergängen und beispielsweise an Tankstellen in Bulgarien gekauft werden. Es wird dringend empfohlen, nach Einreise die erste Möglichkeit zum Vignettenkauf zu nutzen, da bereits im grenznahen Bereich mit Kontrollen zu rechnen ist. Wer ohne Vignette fährt, riskiert ein Bußgeld. Die Vignette muss in der rechten unteren Ecke der Frontscheibe angebracht werden. Polizeikontrollen, Korruptionsrisiko Polizeiliche Kontrollen an den Landstraßen sind häufig. Verkehrspolizisten sind verpflichtet, reflektierende Schutzwesten und einen Dienstausweis mit Lichtbild, Name und Einheit zu tragen. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist mit Geldstrafe und - insbesondere bei Geschwindigkeitsübertretungen - Führerscheinentzug zu rechnen. Nach Entzug werden die Führerscheine durch die bulgarischen Behörden an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg übersandt. Die Übermittlung der Führerscheine, auch wenn diese nur für ein oder zwei Monate entzogen wurden, kann bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen. Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung sind nie direkt an die kontrollierenden Verkehrspolizisten, sondern nur unbar per Bankeinzahlung zu zahlen. Das bulgarische Innenministerium hat auf seiner Homepage eine Möglichkeit zur Anzeige von Korruptionsfällen eingerichtet, wo möglichst genaue Angaben (z.B. Kennnummer und Name des Beamten) gemacht werden sollten. Der direkte Link dorthin lautet: Wichtig ist, dass auch die Reisenden selbst zur Korruptionsbekämpfung beitragen, in dem sie sich entsprechenden Versuchen und Angeboten verweigern und kein Extra-Geld zahlen, selbst wenn sie damit eine schnellere Erledigung ihrer Anliegen zu erreichen hoffen. Taxis Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber geachtet werden, der für alle Taxis gesetzlich vorgeschrieben ist und der sich am Fenster der hinteren Türen befindet. Die meisten haben einen Tarif von deutlich unter 1 Lev pro Einheit (unterschiedlich bei Tag oder Nacht). Vereinzelt werden weitaus höhere Preise verlangt; dies ist nicht ungesetzlich, jedoch vermeidbar. Alle Taxis in Bulgarien sind gelb und mit Taxametern ausgestattet. Erdbeben Bulgarien liegt in einem Gebiet mit erhöhter Erdbebengefährdung. Zwar sind Erdbeben selten und verursachen gewöhnlich keine größeren Schäden. Jedoch sind sie jederzeit möglich, ohne dass dies im Voraus absehbar ist. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Bulgarien unter keinen Umständen mehr ein Visum. Die Visumpflicht gilt jedoch weiterhin für Inhaber von (deutschen) Reisedokumenten für Ausländer und zwar sowohl für Kurzaufenthalte als auch für den Transit z.B. in die Türkei. Weitere Auskünfte erteilt die zuständige bulgarische Auslandsvertretung. Polizeiliche Anmeldung Bei Aufenthalten von weniger als 90 Tagen ist keine Anmeldung notwendig. Nur bei Aufenthalten von mehr als 90 Tagen ist es erforderlich, dass Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde am Aufenthaltsort anmelden und die Ausstellung einer ?Bescheinigung für EU-Bürger? über Ihr Aufenthaltsrecht beantragen. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Besondere Zollvorschriften Die Ein- und Ausfuhr von Summen ab 10.000 Euro ist gegenüber den bulgarischen Zollbehörden schriftlich zu deklarieren. Entsprechende Formulare sind u.a. auch in deutsch, englisch und französisch beim Zoll erhältlich. Mit Bargeld sind auch verschiedene Wertpapiere wie Reiseschecks gemeint. Bei Nichtbeachtung der Deklarationspflichten wird der gesamte im- oder exportierte Betrag entschädigungslos zu Gunsten des bulgarischen Staates eingezogen. Außerdem können Bußgelder verhängt werden. Ausländer dürfen ferner Edelmetalle, -steine und -erzeugnisse ein- und ausführen, ohne sie zu deklarieren:
Bei größeren Mengen ist eine schriftliche Zollerklärung abzugeben. Bei Nichtbeachtung der Deklarationspflicht gilt auch hier, dass die gesamte mitgeführte Ware entschädigungslos eingezogen wird und Bußgelder verhängt werden können. Bei Münzen mit archäologischem, historischem oder numismatischem Wert und Gegenständen unter Denkmalschutz ist eine Ausfuhrbescheinigung des Kulturministeriums vorzulegen. Seit Bulgarien Mitgliedsland der EU ist, können Waren für den persönlichen Gebrauch ein- und ausgeführt werden. Erfolgt die Einreise nicht direkt aus einem anderen EU-Staat, muss unter Umständen nachgewiesen werden, dass die Waren innerhalb der EU erworben wurden. Bei großen Mengen von Alkohol, Kaffee und ähnlichen hoch besteuerten Waren muss eventuell glaubhaft gemacht werden, dass sie für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke bestimmt sind. Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Bestimmungen Bulgarien ist Transitland auf der so genannten "Balkan-Route" des internationalen Drogenschmuggels. Überführte Straftäter müssen mit empfindlichen und langjährigen Haftstrafen rechnen. Beim Versuch des illegalen Grenzübertritts, etwa durch das Verstecken von Personen im Auto (auch wenn das Ziel der Reise nicht Bulgarien, sondern Deutschland ist), kann das benutzte Fahrzeug als ?Tatwerkzeug? entschädigungslos zu Gunsten des bulgarischen Staates eingezogen werden. Gegen Ausländer, die in Bulgarien einer strafbaren Handlung verdächtigt werden, können die bulgarischen Behörden ein Ausreiseverbot verhängen, das u.U. für die gesamte Dauer der Ermittlungen aufrecht erhalten wird. Als Folge einer strafrechtlichen Verurteilung wird oft ein ein- oder mehrjähriges Verbot der Wiedereinreise verhängt. Medizinische Hinweise Impfschutz Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut. In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung ist nicht mit der in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar. Zwar kann die Ausbildung der Ärzte an den großen Krankenhäusern insgesamt als gut bezeichnet werden, es fehlt jedoch an moderner medizinischer Ausstattung. Viele der in Deutschland gängigen Medikamente sind in bulgarischen Apotheken erhältlich; dennoch sollten zum Beispiel Personen, die auf regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, diese mitbringen. Ausländische Patienten haben in der Regel die Kosten für eine ärztliche Behandlung vor Ort in bar zu bezahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die medizinische Behandlung von Ausländern relativ hoch sein können. Es sollte auf jeden Fall auf Ausstellung einer formellen Rechnung/Quittung bestanden werden. Seit dem 01.01.2007, können medizinische Notfallbehandlungen in staatlichen Krankenhäusern direkt über die Versicherung abgerechnet werden, es erfolgt dann keine Barzahlung mehr. Hierzu muss die Europäische Versicherungskarte, erhältlich bei Ihrer Krankenversicherung in Deutschland, vorgelegt werden. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Mosambik: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 01.09.2010 Aktuelle Hinweise Aufgrund verschiedener Preiserhöhungen, u. a. für Grundnahrungsmittel, finden derzeit in Maputo und vermutlich auch in anderen Städten des Landes Demonstrationen statt. Demonstranten haben an verschiedenen Punkten in Maputo Straßensperren errichtet. In den Medien wird über den Schußwaffeneinsatz der Sicherheitskräfte berichtet. Es wird daher empfohlen, nach Möglichkeit zu Hause zu bleiben, Bewegungen auf das nötige Minimum zu beschränken und insbesondere größere Menschenansammlungen zu vermeiden. Die Botschaft empfiehlt weiterhin, die lokalen Medien aufmerksam zu verfolgen und das Verhalten entsprechend anzupassen, bis Klarheit über die weitere Lageentwicklung besteht. Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit in Mosambik aufhalten, sollten sich über die Website der Botschaft registrieren: https://service2.diplo.de/elefandextern/registration.do Landesspezifische Sicherheitshinweise Reisen über Land / Straßenverkehr Überlandfahrten bei Dunkelheit sind gefährlich und sollten möglichst unterlassen werden. Auf einigen wenigen Nebenstrecken, vor allem bei Brücken und Bahnübergängen, besteht noch ein Minenrisiko. Im Landesinneren gibt es noch zahlreiche markierte und unmarkierte Minenfelder. Kriminalität Mosambik verzeichnet ein hohes Niveau an Gewaltkriminalität, vor allem innerhalb der Städte. Bewaffnete Überfälle, auch in Häusern und Wohnungen, und Angriffe auf Fahrzeuge ereignen sich vergleichsweise oft. Ausländer zählen häufig zu den Opfern von Raubdelikten. Passanten werden in der Regel nicht zu Hilfe kommen. Mit einem wirksamen Polizeischutz kann nicht gerechnet werden. Allgemeine Reiseinformationen Ausweispflicht Es wird darauf hingewiesen, dass in Mosambik Ausweispflicht besteht. Es wird empfohlen, stets den Pass im Original mit sich zu führen. Dies gilt auch im Straßenverkehr für den Führerschein. Reisen über Land / Straßenverkehr Bei Reisen über Land muss mit Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Wichtige Überlandstraßen sind teilweise in einem extrem schlechten Zustand und bergen Unfallrisiken. In der Regenzeit (Dezember bis April) können selbst Nationalstraßen aufgrund von Überschwemmungen unpassierbar sein. Wegen der relativ hohen Unfallgefahr und der mangelnden medizinischen Versorgung auf dem Lande sollten Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit vermieden werden. Die größeren Städte sind per regelmäßigem Flugverkehr erreichbar. Geld / Kreditkarten Reiseschecks (Travellercheques) können momentan bei keiner Bank in Mosambik eingelöst werden. Es empfiehlt sich daher ausreichend Bargeld in US-Dollar oder südafrikanischen Rand mitzuführen. EURO werden außerhalb Maputos nur selten akzeptiert. Kreditkarten werden in Hotels, Restaurants und Supermärkten in Maputo und einigen wenigen Hotels im Lande akzeptiert. An Geldautomaten in größeren Städten können geringere Geldbeträge (bis maximal 250 EUR) auch mit EC-Karte abgehoben werden. Darüber hinaus sind telegrafische Bargeldüberweisungen nach Mosambik zu vereinzelten Banken möglich. Einreisebestimmungen Visum Für die Einreise nach Mosambik ist ein Visum erforderlich. Dieses sollte nach Möglichkeit vor der Einreise bei einer der mosambikanischen Auslandsvertretungen eingeholt werden. Visa für touristische Zwecke und nur zur einmaligen Einreise können grundsätzlich auch an einigen der größeren Grenzübergänge zu Mosambik und dem Flughafen Maputo beantragt werden. Reisende sollten die im Visum gestattete Aufenthaltsdauer nicht überschreiten, da hohe Geldstrafen drohen. Für eine Verlängerung des Visums ist eine Ausreise aus Mosambik und Antragstellung im nächstgelegenen mosambikanischen Konsulat erforderlich. Falls Ausflüge in den angrenzenden südafrikanischen Krüger-Park beabsichtigt sind, sollte man vor der ersten Abreise nach Mosambik eine Mehrfacheinreise (visto mùltiplo) beantragen. An Grenzübergängen und in Mosambik ist ein Wiedereinreisevisum nicht erhältlich. Reisende, die einen anderen als touristischen Aufenthalt planen, müssen zuvor über die zuständige mosambikanische Auslandsvertretung ein Visum einholen. Für einen Daueraufenthalt wird empfohlen, bereits bei Einreise ein deutsches Führungszeugnis mitzubringen. Reisedokumente Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Besondere Zollvorschriften Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einfuhr deklariert werden. Die Ausfuhr von u. a. Langustinen, Muscheln und antiken Geldmünzen ist untersagt. Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Bestimmungen Es gibt keine besonderen strafrechtlichen Bestimmungen. Allerdings wird eine Überziehung der im Visum genehmigten Aufenthaltsdauer streng geahndet. Strafe: 1000 MZN, z.Zt. ca. EUR 30,- pro Tag. Öffentliche Gebäude und Anlagen (z.Bsp. das ?Mural? in Maputo), uniformierte Personen, Militäranlagen und -fahrzeuge dürfen nicht fotografiert werden. Im Zweifelsfall ist vorher um Erlaubnis zu fragen. Medizinische Hinweise Impfschutz Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet gefordert. Bei einer direkten Einreise aus Deutschland bzw. anderen nicht-endemischen Ländern ist die Impfung nicht erforderlich. Bei fehlender Impfung und Ankunft aus einem Infektionsgebiet wird die Impfung am Flughafen gegen eine Gebühr von USD 50,00 durchgeführt. Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein. Malaria Größte Gefährdung für Bevölkerung und Besucher stellt die landesweit und ganzjährig verbreitete Malaria dar (mehr als 85% Malaria tropica, diverse Resistenzen gegen Malariamittel). Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Bei Aufenthalt im Mosambik wird eine Malariaprophylaxe empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes, lebensgefährliches Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Zur Regenzeit kommt es immer wieder zu vermehrten Cholerafällen.. Diese schwere Darminfektion betrifft überwiegend ärmere Bevölkerungsanteile mit niedrigen Hygienestandards bei der Wasserversorgung. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Weitere Infektionskrankheiten Dengue-Fieber und Chikungunya-Fieber sind Ursache für Fieber entlang der Küste. Beide werden durch tagaktive Mücken übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Schistosomiasis (Bilharziose) Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Häufig fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Belgien: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 01.09.2010 Landesspezifische Sicherheitshinweise Für Belgien bestehen derzeit keine landesspezifischen Sicherheitshinweise. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Belgien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gilt ab 01. Oktober 2004 folgende Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) unter www.bmelv.de/cln_111/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Reisen-Verkehr/Heimtiere/HeimtiereEinreiseregelung.html Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft des Königreichs Belgien in Deutschland unter www.diplomatie.be/berlin Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Medizinische Hinweise Impfschutz: Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition Meningokokken-Impfung für Kinder und Jugendliche. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Unverändert gültig seit: 01.09.2010 Landesspezifische Sicherheitshinweise Für die Ukraine bestehen derzeit keine landesspezifischen Sicherheitshinweise. Allgemeine Reiseinformationen Reisen über Land Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land. Wegen schlechter Straßenverhältnisse, fehlender Straßenmarkierungen und häufig unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Aus diesem Grund und zur Vermeidung nicht unerheblicher Geldbußen sollten Sie ? auch während des Tages ? Geschwindigkeitsbegrenzungen sorgsam beachten. Beachten Sie, dass die in der Ukraine geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen von denen in Deutschland abweichen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Überlandstraßen 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und in der Innenstadt 60 km/h. Kriminalität Flugpassagiere berichten in letzter Zeit vermehrt von Gepäckdiebstahl oder durchwühlten Koffern, insbesondere bei Ankunft am Flughafen Kiew-Boryspil. Es wird daher dringend empfohlen, bei Reisen in und aus der Ukraine Wertgegenstände und Dokumente ausschließlich im Handgepäck zu verstauen und die Koffer abzuschließen. Bei einem eventuell notwendig werdenden Reifenwechsel verschließen Sie sicherheitshalber bitte die Fahrzeugtüren, um der Gefahr eines Diebstahls vorzubeugen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie bei vermeintlichen Pannen anderer Verkehrsteilnehmer am Straßenrand ? insbesondere auf einsamen Landstraßen ? nicht anhalten. Bitte beachten Sie, dass gerade bei Nachtfahrten eine erhöhte Gefahr besteht, Opfer eines Überfalles zu werden. Der Botschaft sind Fälle bekannt geworden, in denen es auch bei Ruhepausen an belebten und erleuchteten Orten zu Überfällen gekommen ist. In der Ukraine ist es üblich, private PKWs anzuhalten und sich gegen Entgelt transportieren zu lassen. Aus Sicherheitsgründen wird hiervon abgeraten. Es wird vor Trickdieben gewarnt. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen über eventuell gefundene Geldbeträge ein und vermeiden Sie, Geldbeutel oder ähnliche, scheinbar verlorene Gegenstände aufzuheben oder Ihren Geldbeutel vorzuzeigen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, Kreditkarten, Bankkarten, Bargeld und Ausweispapiere an mehreren Stellen direkt am Körper zu verwahren, um verhindern zu können, bei eventuellen Taschendiebstählen alles auf einmal zu verlieren. Die Mehrheit der Reisenden erlebt die Ukraine als sicheres Reiseland. Seit einiger Zeit gibt es jedoch vermehrt Fälle von Übergriffen gegenüber Ausländern insbesondere mit nicht-europäischem Aussehen. Ein fremdenfeindlicher Hintergrund ist nicht auszuschließen. Zwar stellen solche Vorkommnisse die Ausnahme dar; es wird dennoch allen Reisenden empfohlen, Umsicht walten zu lassen. Sicherheitsbehörden Sie sollten die in der Ukraine geltenden Gesetze in jedem Falle beachten und einhalten. Reisende berichten gelegentlich davon, von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten oder anderen Staatsbediensteten zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert worden zu sein, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar ist. Das Auswärtige Amt empfiehlt, bei Missbrauchsverdacht auf der Ausstellung einer Quittung für geleistete Zahlungen und der Darlegung der Rechtsgrundlage zu bestehen sowie einen vorgesetzten Mitarbeiter hinzuziehen. Bestehen Sie im Notfall darauf, zur nächstgelegenen Polizeidienststelle zu fahren, um dort ein formelles Protokoll aufzunehmen. Ferner wird empfohlen, in jedem Fall den Namen und die Dienstnummer des Beamten zu notieren, damit eine spätere Identifizierung möglich ist. Geld/ Kreditkarten An Geldautomaten überall im Land sind mit EC- und Kreditkarte Geldbeträge von bis zu 2000 UAH pro Abhebung erhältlich. Bitte achten Sie jedoch auf eventuelle Spuren von Manipulation an Automaten und lassen Sie Ihre Geldkarte sofort sperren, falls diese von einem Automaten eingezogen werden sollte. Gelegentlich versuchen Betrüger, durch Montage eines Aufsatzes auf den Kartenschlitz oder die Tastatur die Kontodaten abzufangen. Beim Einsatz von Kreditkarten zu Zahlungszwecken sollten Sie Ihre Kreditkarte nicht aus den Augen lassen, um zu vermeiden, dass Abdrücke angefertigt werden. Setzen Sie Ihre Karte nur bei vertrauenswürdigen Empfängern ein. Hinweise für Behinderte Reisende mit Behinderungen sollten beachten, dass die Ausstattung öffentlicher Einrichtungen in der Ukraine in der Regel nicht behindertengerecht ist. Der teilweise schlechte Zustand von Straßen und Gehwegen auch in Kiew kann insbesondere für Rollstuhlfahrer erhebliche Schwierigkeiten bei der Fortbewegung verursachen und die persönliche Mobilität deutlich einschränken. Im Allgemeinen gibt es in der Ukraine keine behindertengerechte Infrastruktur. Sonstiges Haben Sie auch immer eine Kopie Ihres Passes und Ihrer Karten im Gepäck, falls die Originale verloren gehen sollten. Einreisebestimmungen Reisedokumente / Visum
Deutsche Staatsangehörige können sich als Touristen oder zu Besuchszwecken bis maximal 90 Tage pro Halbjahr (ab Ersteinreise) ohne Visum im Land aufhalten. Die innerhalb des halben Jahres ab Ersteinreise (Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt. Wer aber als Tourist oder zu Besuchszwecken länger als 90 Tage am Stück in die Ukraine bleiben möchte, benötigt ein Visum, das vor Beginn der Reise bei der für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständigen ukrainischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss. Wenn ein deutscher Staatsangehöriger nicht als Tourist in die Ukraine einreisen möchte, sondern beispielsweise zur Arbeitsaufnahme oder zu anderen Zwecken, benötigt er ein Visum, ausgestellt durch die für seinen Wohnort in Deutschland zuständige ukrainische Auslandsvertretung. Über die aktuellen Visabestimmungen informiert die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Berlin, Tel: 030/28 88 70, Fax: 030/28 88 7-163, www.mfa.gov.ua/germany/ger/ Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Registrierung Im Zusammenhang mit der Aussetzung des Visumserfordernisses legen die Grenzschutzbehörden verstärktes Gewicht auf die ordnungsgemäße Registrierung einreisender Gäste. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Registrierung bei der Einreise wird der Aufenthaltsort in der Ukraine erfasst. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten ist anzuraten, dass Reisende genaue Angaben zum vorgesehenen Aufenthaltsort machen können. Dies erfolgt üblicherweise durch die an der Grenze vor der Passkontrolle erhältlichen Registrierungsformulare, die Sie gründlich und vollständig ausfüllen und mit ihrem Pass bei der Kontrolle abgeben sollten. Bei einer Einreise mit dem Flugzeug erhalten Sie die Formulare häufig bereits vom Flugzeugpersonal. Es empfiehlt sich, einen Kugelschreiber im Handgepäck mitzuführen. Jeder Ausländer (auch der Inhaber eines ukrainischen Visums), der länger als 90 Tage in der Ukraine bleiben möchte, muss spätestens drei Arbeitstage vor Ablauf seiner bei der Einreise erfolgten Registrierung die Verlängerung der Aufenthaltsdauer beantragen. Dies erfolgt im Regelfall bei der für seinen Wohnsitz zuständigen ukrainischen Pass- und Meldestelle ("WGIRFO" ? frühere Bezeichnung: "OWIR"). Krankenversicherungspflicht Offiziell besteht nach einem Beschluss der Regierung der Ukraine vom 17.09.1997 (Nr. 1021) und 13.01.1999 (Nr. 35) für Reisende in die Ukraine die Verpflichtung, eine Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit in der Ukraine nachzuweisen. Fälle, in denen dies beim Grenzübertritt kontrolliert und/oder die Einreise aufgrund des fehlenden Krankenversicherungsschutzes verweigert wurde, sind dem Auswärtigen Amt allerdings nicht bekannt. Bitte beachten Sie, dass ärztliche Behandlung trotz bestehender Auslandskrankenversicherung in der Regel in bar und sofort beglichen werden muss. Es wird gleichwohl empfohlen, auf ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu achten. Rückholversicherung Das Auswärtige Amt rät dringend, weiter reichenden Versicherungsschutz zu erwerben. Sie sollten zumindest über eine Auslandskrankenversicherung verfügen, welche die Kosten eines eventuellen medizinisch notwendigen Transports nach Deutschland abdeckt. HIV-Test Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es Rechtsvorschriften gibt, nach denen Ausländer, die sich länger als drei Monate im Lande aufhalten und dort arbeiten oder studieren wollen, bei Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen oder alternativ einen Test im Lande durchführen lassen müssen. Bei positivem Testergebnis muss nach diesen Vorschriften mit der Ausweisung gerechnet werden. Fälle, in denen dies verlangt wurde, sind dem Auswärtigen Amt nicht bekannt. Autoreisende Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass bei der Einreise mit dem Pkw an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen Wartezeiten zu rechnen ist. Eine schnellere Abfertigung wird häufig von der Zahlung eines Geldbetrages abhängig gemacht. Als Nachweis dafür, dass es sich um ein rechtmäßig genutztes Fahrzeug handelt, muss der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehören oder es muss eine von einer ukrainischen Auslandsvertretung legalisierte Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mitgeführt werden. Außerdem ist für eine Einreise in die Ukraine eine Kfz-Versicherung, mit Geltungsbereich Ukraine, zwingend erforderlich. Bei der Grenzkontrolle hat man diese bestehende Versicherung nachzuweisen. Am einfachsten kann dieser Nachweis mittels der Internationalen Versicherungskarte für den Straßenverkehr ("Grüne Versicherungskarte") erbracht werden, die einem von deutschen Versichern i.d.R. kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Die Botschaft rät deshalb allen, die die Ukraine mit dem eigenen Auto bereisen wollen, sich vor Reisebeginn über den Geltungsbereich ihrer Versicherungspolice zu informieren und sich über die gedeckte Schadensregulierung in der Ukraine eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, beispielsweise in Form einer ?Grünen Versicherungskarte?. Besondere Zollvorschriften Der ukrainische Zoll kann das von Ihnen mitgeführte Gepäck oder Teile davon beschlagnahmen, wenn dieses unrichtig deklariert wurde oder Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen deklarierungspflichtige Waren nicht deklariert haben. Bitte informieren Sie sich vor Einreise genau über die Zollbestimmungen. Vermeiden Sie, größere Geldbeträge in bar einzuführen. Sollten Sie unsicher sein, ob die von Ihnen eingeführten Güter oder Geldbeträge zu deklarieren sind, füllen Sie eine schriftliche Zollerklärung bei der Einreise aus. Es sind Fälle bekannt, in denen die nach den geltenden Regeln erforderliche Deklaration vom Zoll bei der Einreise nicht angenommen wurde. Bei der Ausfuhr der Güter wurden diese dann beschlagnahmt, weil sie bei der Einreise nicht deklariert worden sind. Lassen Sie sich deshalb in Zweifelsfällen also die einschlägigen Gesetze zeigen, lassen Sie sich schriftlich geben, dass die von Ihnen eingeführten Güter nicht deklariert werden müssen oder bestehen Sie darauf, dass Ihre Erklärung über eingeführtes Gepäck quittiert wird. Ein- und Ausfuhr von Devisen Mit Beschluss der Nationalbank der Ukraine (Verordnung N 148 vom 27.05.2008) ?Über grenzüberschreitenden Bargeldtransfer und Bankmetalle? gelten ab dem 27.07.2008 folgende Regeln: Bei Ein- und Ausreise dürfen mitgeführt werden:
In Kiew kann mit EC- oder Kreditkarte bei Geldautomaten oder Banken Bargeld abgehoben werden. Mitgebrachte Euro-Banknoten können problemlos in die Landeswährung getauscht werden. Es ist ratsam, Bargeld wegen der anhaltenden Wechselkursschwankungen in kleiner Stückelung mitzunehmen und nach und nach in Banken oder Wechselstuben zu tauschen. Beim Einsatz von Kreditkarten wird zur Vermeidung von Manipulationen besondere Aufmerksamkeit und kritische Auswahl des Kartenempfängers empfohlen. Ausfuhrbestimmungen für Kulturgüter aus der Ukraine Aufgrund des Erlasses des Kulturministeriums "Über die Regelung betreffend der Ermächtigung zur dauerhaften oder zeitweiligen Ausfuhr von Kulturgütern und die Kontrolle ihres Transportes über die staatlichen Grenzen der Ukraine" vom 09.07.2002, der beim Justizministerium unter der Nummer 571/6859 registriert ist, gilt: "Kulturgüter" sind Objekte materieller und geistlicher Kultur, die eine künstlerische, geschichtliche, ethnographische oder wissenschaftliche Bedeutung haben. Die Ausfuhr folgender Kulturgüter ist strengstens untersagt:
Im Einzelnen gilt Folgendes: 1. Gemälde, Plastiken, Volkskunst (Samoware), Möbel Es dürfen grundsätzlich Kunstgegenstände (inkl. angewandter Kunst aus allen Materialien, auch Edelmetallen) ausgeführt werden, die nach 1950 hergestellt worden sind. Bei Käufen direkt aus Kunstsalons und von Künstlern ist die Vorlage der Kaufquittung ausreichend, um den Gegenstand auszuführen. Im Gegensatz dazu dürfen Kunstgegenstände aus Antiquitätengeschäften grundsätzlich nicht exportiert werden. In Zweifelsfällen entscheidet eine Expertenkommission des Kulturministeriums, ob der Gegenstand ausgeführt werden darf. Die Anschrift lautet: wul. Tarasa Schewtschenka 3, Kiew 2. Bücher Für Bücher, die vor 1945 veröffentlicht worden sind, muss eine Ausfuhrerlaubnis obiger Kommission (siehe 1.) eingeholt werden. Dies gilt insbesondere für alle mehrbändigen Wörterbücher, Lexika und Enzyklopädien. Für nach 1945 veröffentlichte Druckwerke ist in der Regel keine Genehmigung notwendig. Es wird empfohlen, in Zweifelsfällen die Entscheidung der Kommission einzuholen. 3. Philatelie Sämtliche Sammlungen ukrainischer Briefmarken, die nach 1991 hergestellt worden sind, dürfen ausgeführt werden. Aus der Zeit vor 1991 stammende Briefmarkensammlungen sind zunächst dem ukrainischen Philatelistenverband vorzulegen. Dort werden sie nach Durchsicht versiegelt. Im Anschluss erteilt obige Kommission die Ausfuhrgenehmigung. 4. Numismatik Sämtliche Ausfuhr von Münzen und Banknoten von vor 1960 ist verboten. Die Ausfuhr von Erinnerungsmedaillen und Gedenkmünzen, die nicht als Zahlungsmittel verwendet wurden oder werden, ist genehmigungsfrei möglich. Die Ausfuhr von originalen Orden und Medaillen ist verboten. Kopien können exportiert werden. Dies ist gegebenenfalls durch eine Expertise nachzuweisen. 5. Musikinstrumente und Tonträger Vor 1950 hergestellte Musikinstrumente, darunter insbesondere in- und ausländische Instrumente aus der Massenproduktion, dürfen ausgeführt werden unter Vorlage eines der nachfolgenden Dokumente:
Die Ausfuhr aller Raritäten (insbesondere Saiteninstrumente) bedarf der Genehmigung der Kommission. Akkordeons aus der Zeit vor 1960 dürfen nicht ausgeführt werden. Probleme sind bei jeder Ausfuhr von Flügeln und Klavieren zu erwarten. Diese sind in den Ausfuhrvorschriften nicht erwähnt. Ausländische Fabrikate dürfen in der Regel nicht ausgeführt werden, da diese zu Zeiten der Sowjetunion mit Subventionen eingeführt wurden. Schallplatten von vor 1960 dürfen nicht ausgeführt werden. 6. Kleidung Trachten aus der Zeit vor 1950 dürfen nicht ausgeführt werden. Pelze dürfen ohne Beschränkungen ausgeführt werden, es sei denn, diese sind Teil einer Tracht, die vor 1950 hergestellt worden ist. Da das Herstellungsjahr von Kleidungsstücken schwer nachweisbar ist, wird empfohlen, sich bei älteren Stücken an die Expertenkommission des Kultusministeriums zu wenden. 7. Sonstiges Uhren und Messinstrumente, die vor 1950 hergestellt worden sind, unterliegen einem Ausfuhrverbot. Edelsteine (Amethyst, Topas, Aquamarin, Malachit, Türkis, Diamanten und Brillanten) dürfen generell nicht ausgeführt werden. Dasselbe gilt auch für Bernstein, Perlmutt, Korallen, Elfenbein und Intarsienarbeiten. Es empfiehlt sich, alle ins Land eingeführten Kunst- und Wertgegenstände bei der Einfuhr durch die Spedition beim Zoll registrieren zu lassen (Vorlage von Fotos), um die Wiederausfuhr zu ermöglichen. Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird. Da sich die Ein- und Ausfuhrbestimmungen häufig ändern, übernimmt das Auswärtige Amt keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Hinweise. Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Bestimmungen Im Straßenverkehr gilt striktes Alkoholverbot. Ist ein Verkehrsdelikt unter Alkoholeinfluss begangen worden, stellt dies einen wesentlichen Strafverschärfungsgrund dar. Bereits bei geringem Personenschaden muss in diesem Fall mit einer Freiheitsstrafe gerechnet werden. Leider halten sich viele ukrainische Staatsbürger dennoch nicht an diese Regelung. Autos mit ausländischen Kennzeichen werden von der Polizei allerdings häufiger und strenger geprüft. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise unter Allgemeine Reiseinformationen. Die Strafen bei Drogendelikten fallen in der Ukraine wesentlich höher aus als in Deutschland. Mehrjährige Gefängnisstrafen drohen bereits bei der Einfuhr, dem Besitz, dem Transport oder dem Eigenkonsum geringer Mengen weicher Drogen. Drogenschmuggel oder der Handel mit Drogen innerhalb der Ukraine wird mit Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Jahren bestraft. Beim Fotografieren technischer Einrichtungen ist Vorsicht geboten. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund derartiger Fotos Anklage wegen Spionage erhoben wird. Bei einer darauf begründeten Verurteilung droht in der Ukraine eine Strafe von mindestens acht Jahren Haft. Bei der Ausfuhr von Kunst- und Kulturgütern sowie Devisen, aber auch sonstigen Gegenständen ist Aufmerksamkeit geboten. Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird. Es wird dringend geraten, sich vor der Ausfuhr von in der Ukraine erworbenen Gegenständen unter ?zollrechtliche Bestimmungen? zu informieren und die dortigen Hinweise genau zu beachten. Medizinische Hinweise Impfschutz Bei Einreise in die Ukraine sollte ein gültiger Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus und Polio vorliegen. Auffrischungsimpfungen sind alle zehn Jahre empfohlen. Darüber hinaus empfiehlt sich auch ein Impfschutz gegen Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalt bzw. Reisen unter einfachen hygienischen Bedingungen könnten auch Impfungen gegen Typhus, Hepatitis B sowie ggf.. auch gegen Frühjahr-Sommer-Meningo-Encephalitis (FSME) (Zeckenübertragung) vorgenommen werden. In den Sommermonaten, insbesondere in den südlichen Bereichen der Ukraine kann Cholera gelegentlich vorkommen. Hier sollten nahrungsmittelhygienische Maßnahmen strikt eingehalten werden. Es besteht ebenfalls das Risiko von Darminfektionen. Aviäre Influenza Auch in der Ukraine ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information ?Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe? unter www.bmelv.de Infektionskrankheiten Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass in der Ukraine in den letzten Jahren Tuberkuloseerkrankungen und HIV-Infektionen deutlich zugenommen haben. Nach jüngsten Informationen ist ca. 1,4 % der ukrainischen Bevölkerung mit HIV infiziert; an einigen Orten, wie etwa in Odessa, sollen 5 % der Bevölkerung ? mithin einer von zwanzig Bewohnern - HIV infiziert sein. Die Ukraine weist europaweit eine der höchsten und am schnellsten wachsenden Raten an HIV-Infektionen auf. Sonstige Hinweise Die medizinische Versorgung entspricht nicht westeuropäischem Standard, eine Versicherung bei einer Flugrettungsgesellschaft ist daher empfehlenswert. Das Leitungswasser ist als Trinkwasser nicht überall genießbar. Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure auch aus einheimischer Produktion ist überall günstig zu erwerben. Andernfalls empfiehlt sich mindestens 15-minütiges Abkochen bzw. Filtern. Aufgrund der starken Leitungswasserchlorierung kann es bei empfindlicher Haut zu Irritationen kommen. Nicht ganz auszuschließen ist, dass Waldpilze noch erhöhte radioaktive Belastung aufweisen. Daher sollte auf deren Verzehr weitgehend verzichtet werden. Menschen, die sich langfristig in der Ukraine aufhalten wollen, sollten sich zur Sicherheit von einem erfahrenen Reisemediziner vor der Ausreise beraten lassen. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Japan: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 30.08.2010 Landesspezifischer Sicherheitshinweis Für Japan besteht derzeit kein landespezifischer Sicherheitshinweis. Allgemeine Reiseinformationen Naturkatastrophen Japan ist das erdbebenreichste Land der Erde. Im Jahresdurchschnitt werden rund 1.500 Beben seismisch registriert, von denen mehrere auch in Tokyo deutlich wahrgenommen werden können. Größere Schäden sind selten. Schwere Erdbeben ereigneten sich zuletzt am 14. Juni 2008 im Nordosten von Honshu (Magnitude 7,2 auf der Richterskala) mit 9 Toten und etlichen Verletzten, am 16. Juli 2007 im Meer vor Niigata (Erdbeben der Stärke 6,8 auf der Richterskala, mit 9 Toten und rund 900 Verletzten), am 23. Oktober 2004 in der Präfektur Niigata (Stärke 6.8 auf der Richterskala, 35 Tote) und am 17.01.1995 in Kobe (Stärke 7,2 auf der Richterskala, 5.378 Tote). Süd- und Westjapan werden im Spätsommer häufig von Taifunen heimgesucht. Überschwemmungen und Erdrutsche können zu Schäden führen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Biometrische Daten Japan erfasst seit dem 20. November 2007 von Ausländern biometrische Daten (Gesichtsfotos und Fingerabdrücke)´bei der Einreise . Ausgenommen sind Personen unter 16 Jahren, Diplomaten und Staatsgäste. Reisedokumente Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Passzwang In Japan besteht Passzwang für Ausländer. Ausländer, die sich vorübergehend in Japan aufhalten, müssen jederzeit ihren Reisepass mit sich führen. Ausländer, die in Japan leben, müssen ihre Alien Registration Card mit sich führen. Ausländer, die ohne Ausweis angetroffen werden, können verhaftet und mehrere Tage festgehalten werden. Es droht zudem eine höhere Geldstrafe. Visum Kurzzeitaufenthalt ohne Arbeitsaufnahme Für die Einreise nach Japan benötigen deutsche Touristen und Geschäftsreisende für eine Aufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen kein Visum, sofern sie weder einer Erwerbstätigkeit, einem Studium noch einer Berufsausbildung nachgehen wollen. Deutschen, die unter diesen Voraussetzungen ohne Visum anreisen, wird bei der Einreise am Flughafen eine Aufenthaltserlaubnis (?Landing Permission?) als ?Temporary Visitor? für zunächst 90 Tage erteilt. Soll der visumsfreie Aufenthalt über die ersten 90 Tage auf bis zu 180 Tage ausgedehnt werden, so muss der Reisende:
Die Aneinanderfügung mehrerer visafreier Kurzaufenthalte zur Umgehung der Regelungen für längere Aufenthalte ist nicht zulässig. Wer nach einem visafreien Aufenthalt ausreist und kurz darauf erneut ohne Visum einzureisen versucht, muss mit Einreiseverbot und Festsetzung bis zur Zurückschiebung in sein Heimatland auf eigene Kosten rechnen. Längere Aufenthalte oder Aufenthalte mit Arbeitsaufnahme Deutsche, die in Japan einer Erwerbstätigkeit, einem Studium oder einer Berufsausbildung nachgehen oder sich sonst länger als 180 Tage aufhalten wollen, sowie ihre Familienangehörigen benötigen vor der Einreise ein Visum, das bei der zuständigen japanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss. Einen Sonderfall des längeren und Arbeitsaufenthaltes bildet der Ferienarbeitsaufenthalt für junge Deutsche (einjähriger Ferienaufenthalt in Japan mit der Möglichkeit des Hinzuverdienstes durch Arbeit). Die vorherige Erteilung eines sogenannten Working-Holiday-Visums durch die japanische Auslandsvertretung ist erforderlich. Für weitere Informationen hierzu wende man sich an die Japanische Botschaft in Berlin oder die japanischen Generalkonsulate in Deutschland unter http://www.jawhm.or.jp/ Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Besondere Zollvorschriften Verboten ist die Einfuhr von Waffen und Munition, von Drogen und Aufputschmitteln etc., ge- oder verfälschten Zahlungsmitteln, Gegenständen, die die öffentliche Sicherheit oder Moral verletzten (Pornographie), und Gegenständen, die Rechte des geistigen Eigentums (Patente, Markenzeichen, Copyrights etc.) verletzen. Zollfrei eingeführt werden dürfen von Personen ab 20 Jahren 3 Flaschen à 0,76 l alkoholische Getränke, 100 Zigarren oder 400 Zigaretten oder 500 g Tabak (bei Mischung insgesamt max. 500 g) und 2 Unzen Parfüm. Andere Waren dürfen im Wert bis zu 200.000 Yen zollfrei eingeführt werden, dabei werden nur Waren mit einem Wert von über 10.000 Yen pro Gegenstand gezählt. Bargeld kann beliebig eingeführt werden. Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld und Wertpapieren im Wert von mehr als 1 Million Yen (eine Million Yen) und Edelmetall (Gold von einem Reinheitsgrad über 90 %) von über 1 kg unterliegt einer Meldepflicht. Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Bestimmungen Drogendelikte, insbesondere die illegale Einfuhr von Drogen und Aufputschmitteln, wie z.B. ?Ecstasy?, werden mit hohen Haftstrafen geahndet. Das japanische Recht kennt die Unterscheidung zwischen "harten" und "weichen" Drogen nicht. Ebenso wenig sieht das japanische Recht ein Absehen von Strafe beim Besitz geringer Mengen illegaler Drogen vor. Beim Besitz von Cannabis (Haschisch und Marihuana) drohen beispielsweise bis zu sieben Jahren Freiheitsstrafe. Beim Besitz von Amphetaminen sind es sogar zehn Jahre. Die Haftbedingungen in japanischen Gefängnissen werden von Nichtjapanern als sehr hart empfunden. Bei Festnahme oder Verkehrsunfällen mit Personenschaden sollten Sie sich schnellstmöglich mit der Botschaft Tokyo oder dem Generalkonsulat Osaka-Kobe in Verbindung setzen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage der Deutschen Botschaft Tokyo. Medizinische Hinweise Impfschutz Das Auswärtige Amt empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Auf kleineren Inseln im Süden Japans soll noch Japanenzephalitis vorkommen. Bei Reisen hierhin ist die entsprechende Impfung zu erwägen. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa zu vergleichen und technisch, apparativ und hygienisch unproblematisch. Obwohl in den großen Städten eine Reihe von englisch- und deutschsprachigen Ärzten (Adressenlisten über die Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen, s.u.) zur Verfügung stehen, kann die Kommunikation mit anderen Ärzten ausgesprochen schwierig sein. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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