![]() | Gambia: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 25.03.2010 Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität Wie in vielen urbanen Zentren weltweit kann es im Großraum Serrekunda und Banjul zu kriminellen Übergriffen wie Taschendiebstählen, zuweilen aber auch gewalttätigen Überfällen kommen. Auch werden hin und wieder ?Regelverstöße? (z.B. Verstöße gegen Verkehrs- oder Zollvorschriften) seitens der gambischen Ordnungskräfte geahndet, die sich davon ein kleines Zubrot erhoffen. Besucher sollten keine Wertsachen (Uhren, Ringe, Ketten) sichtbar mit sich tragen. Auf das Mitführen von Taschen sollte verzichtet werden. Empfehlenswert sind Brustbeutel oder Bauchgurte, um Geld sicher zu verwahren. Einsame unbewachte Strände sollten gemieden werden. Im Falle eines Überfalls sollte kein Widerstand geleistet werden. Reisen über Land / Straßenverkehr Grundsätzlich wird empfohlen, bei Reisen in fremde Umgebung nach Einbruch der Dunkelheit und/oder allein besondere Vorsicht walten zu lassen, sowie bei Dunkelheit nicht über Land zu fahren, da erhöhte Unfallgefahr besteht. Allgemeine Reiseinformationen Seit dem unblutig verlaufenen Putsch des heutigen Staatspräsidenten Jammeh im Jahre 1994 wechseln sich Zeiten gespannter innenpolitischer Ruhe mit Phasen offener Konfrontationen ab, die durch die sozialen Probleme weiter verstärkt werden. Vor eventuell geplanten Abstechern in den südlichen Landesteil der Republik Senegal (Casamance) bitte die Reise- und Sicherheitshinweise zu Senegal und Guinea-Bissau beachten. Geld / Kreditkarten Der Geldverkehr ist uneingeschränkt. Die einheimische Währung, Dalasi, ist außerhalb Gambias nicht konvertierbar. Devisen und Reiseschecks können in Banken und Wechselstuben eingetauscht werden (1 Euro = ca. 33 Dalasi). Es wird dringend vom Umtausch auf dem Schwarzmarkt abgeraten, da solcher inzwischen sehr stark polizeilich verfolgt und entsprechend bestraft wird. Die Einfuhr von Devisen ist uneingeschränkt möglich, während maximal 300.000,- Dalasi ausgeführt werden dürfen. Verstöße gegen diese Beschränkung werden bestraft. Banken sind in Banjul vormittags von Montag bis Freitag geöffnet, außerhalb Banjuls nachmittags. Euroschecks werden nicht eingelöst. Kreditkarten werden nur in größeren Hotels akzeptiert. Weiterreise in den Senegal mit einem Pkw Bei der Ausreise aus Gambia in den Senegal mit einem Personenkraftwagen ist zu beachten, dass die Einfuhr von Pkws, die älter als 5 Jahre sind, im Senegal seit dem 23.07.2003 verboten ist. Die vorübergehende Einfuhr eines älteren Wagens in den Senegal ist möglich (siehe hierzu Merkblatt auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Dakar unter ?Servicespektrum Konsularhilfe?). Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Deutsche benötigen zur Einreise nach Gambia einen gültigen Reisepass. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt; ein Lichtbild ist unabhängig vom Alter des Kindes erforderlich. Das Einreisedokument muss noch mindestens 6 Monate gültig sein. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflugticket) sowie genügend finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachweisen können. Visum Ein Visum wird bei Einreise erteilt und ist 21 bis 28 Tage gültig. Bei einem Aufenthalt von mehr als 28 Tagen muss ein Antrag auf Aufenthaltsverlängerung (gebührenpflichtig: 250 Dalasi) beim gambischen "Immigration Department" gestellt werden. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Besondere Zollvorschriften Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden. Bei Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten, die leicht mit Betäubungsmitteln verwechselt werden können, wird die Vorlage eines englischsprachigen Attestes des behandelnden Arztes verlangt. Besondere strafrechtliche Vorschriften Deutsche Staatsangehörige unterliegen in Gambia grundsätzlich dem gambischen Strafrecht. Selbst der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln wird regelmäßig mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet. Homosexualität ist in Gambia strafbar und wird mit Gefängnisstrafen von mehreren Jahren geahndet. Hohe Repräsentanten des gambischen Staates haben die Bevölkerung in öffentlichen Reden zur Anzeige Homosexueller aufgerufen. Es gibt Berichte über die vorübergehende Inhaftierung von Homosexuellen, auch Europäern. Medizinische Hinweise Impfschutz Eine Impfung gegen Gelbfieber ist sinnvoll; bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist sie vorgeschrieben. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden außerdem einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch gegen Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann darüber hinaus auch ein Impfschutz gegen Tollwut, und Typhus, evtl. auch gegen Meningokokken-Meningitis sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit einem tropen- und reisemedizinisch erfahrenen Arzt können diese Fragen entschieden werden. Malaria Während und nach der Regenzeit steigt das Malaria-Risiko. Neben der Expositionsprophylaxe (Mückennetz, Repellentien, bedeckende Kleidung, Verhalten) ist für die meisten Reisenden auch bei einem Kurzaufenthalt eine medikamentöse Chemoprophylaxe indiziert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. HIV / AIDS ist in Gambia ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen. Prophylaxe Durch hygienisches Essen und Trinken (nur frisch gekochte, keine lau aufgewärmten Speisen) und konsequenten Mückenschutz können die meisten Darminfektionen und andere tropische Infektionserkrankungen vermieden werden. Man sollte auch nicht in Süßwasser baden (u.a. Gefahr der Bilharziose). Medizinische Versorgung Die Grundversorgung ist zwar gewährleistet, aber nicht mit Europa zu vergleichen, da technisch und hygienisch oft problematisch. In ländlichen Gegenden fehlen oft auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Reisenden wird deshalb ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung dringend empfohlen. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung deckt in Gambia entstehende Krankheitskosten nicht ab. Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen von Touristen Vorkasse. Es kann sinnvoll sein, eine eigene Reiseapotheke mitzuführen. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Nepal: Reise- und Sicherheitshinweis | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 19.03.2010 Landesspezifische Sicherheitshinweise Obwohl sich Anschläge und Protestaktionen bisher nicht gegen Ausländer und Touristen richteten, sind Reisende in Nepal besonderen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Die Lage bleibt weiterhin instabil.Unruhen sind zu keiner Zeit auszuschließen. Wer reist, sollte sich über die aktuelle Lage informiert halten, sich potentielle Gefährdungen bewusst machen und die folgenden Hinweise beachten: Immer wieder kommt es landesweit und auch in Kathmandu zu Bombenanschlägen. Im Terai (Grenzgebiet zu Indien) agieren weiterhin zahlreiche bewaffnete Gruppierungen in wechselnder Intensität. Von Reisen in das südöstliche Terai wird daher abgeraten. Reisen über Land Grundsätzlich muss in Nepal jederzeit mit "Bandhs" (Zwangsstreiks jedweder Art), auch im Kathmandu-Tal, und Blockaden/Straßensperren sowie Bombenanschlägen gerechnet werden, die kurzfristig ausgerufen bzw. organisiert und manchmal auch gewaltsam durchgesetzt werden. Letzteres gilt auch für sog. Transportstreiks. Eine unverbindliche Übersicht einiger geplanter ?Bandhs? ist auf www.nepalbandh.com einsehbar. Nach den bisherigen Erfahrungen können diese Protestaktionen das öffentliche Leben empfindlich stören bzw. lähmen und zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Gefahr für Leib und Leben führen. Straßen ? auch Hauptverkehrsstraßen - werden häufig tagelang u.a. mit brennenden Reifen blockiert und sind damit unpassierbar, touristische Ziele bzw. Flughäfen können nur mit großen Zeitverzögerungen erreicht werden. Das Nepal Tourism Board bemüht sich ? sofern es die Sicherheitslage zulässt ? Shuttle-Busse zum Flughafen zu betreiben. Nähere Informationen dazu gibt die Touristenpolizei am jeweiligen Aufenthaltsort. Ausgangssperren (curfew), wie häufig in verschiedenen Distrikten im Terai, aber auch vor nicht allzu langer Zeit in Bhaktapur, werden oftmals nur kurzfristig über Radio angekündigt. Zur Durchsetzung der Ausgangssperren können die Sicherheitskräfte auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. Es wird empfohlen, jegliche Demonstration zu meiden. Während der Streiks sind Reisen auf dem Landwege nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen (Gefahr von Landminen auch auf Überlandstraßen) möglich. Der Flugverkehr ist von den Bandhs in aller Regel nicht betroffen, evtl. aber der Zu- und Abgang zu den Flughäfen. Es ist ferner zu beachten, dass während der Ausgangssperren und Streiks teilweise auch keine Ambulanzfahrzeuge fahren, Krankenhausmitarbeiter nicht erreichbar sind und in dieser Situation auch in Notfällen keine Hilfe durch die Botschaft geleistet werden kann. Immer wieder belastet die unzureichende Versorgung mit Treibstoff und LP-Gas die Hauptstadt und das Kathmandu-Tal. Die Transport- und Versorgungsmöglichkeiten sind daher eingeschränkt. Infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation (in manchen Landesteilen fehlendes Mobilnetz und seit mehreren Jahren zerstörte Leitungen) können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Rettungsflüge wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können und Rettungshubschrauber nicht in alle Höhen und Landesteile fliegen können. In den Terai-Distrikten gibt es weiterhin zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen Maoisten, Anhängern der den Maoisten nahestehenden Young Communist League, Madheshis, ethnischen Gruppierungen, der lokalen Bevölkerung und den Sicherheitskräften. Es ist davon auszugehen, dass Anschläge und Gewaltaktionen durch verschiedene Gruppierungen im Terai nicht abnehmen. Im Terai und anderen Gebieten, auch Kathmandu, sind Fahrzeuge von Diplomaten und internationalen Organisationen Ziel von Angriffen gewesen und Ausländer bedroht worden. Immer wieder werden die Grenzübergänge zu Indien aufgrund von Unruhen vorübergehend geschlossen. Kriminalität Grundsätzlich hat die Gewaltbereitschaft und die Kriminalität im Land im letzten Jahr zugenommen, so z.B. auch im Raum Pokhara, wo insbesondere entlang des Fußwegs vom Fewa-See zur Weltfriedensstupa in jüngster Vergangenheit mehrere Raubüberfälle auf Touristen gemeldet wurden. Den Maoisten nahe stehende Organisationen und andere Gruppierungen, erpressen in vielen Landesteilen nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen und setzen Forderungen mit Gewalt durch. Touristen und Ausländer sind - von Gelderpressungen abgesehen - bisher nur einmal direktes Ziel der Maoisten gewesen. Allerdings zeigen sich die Maoisten auch gegenüber Touristen zunehmend gewaltbereit, wenn diese keine freiwilligen ?Spenden? entrichten (siehe auch Hinweise für Trekking-Touren). Naturkatastrophen Während der von Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal immer wieder Reisebehinderungen durch plötzlich auftretende Überschwemmungen (insbesondere im Grenzgebiet zu Indien) und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen können. Die gesamte Himalaya-Region ist erdbebengefährdet. Hinweise für Trekking-Touren Es wird dringend empfohlen, nicht alleine zu trekken; die gesundheitlichen Risiken sind in den höher gelegenen Gebieten sehr hoch. Auch wurden zwei alleinreisende europäische Trekker 2005 ermordet. Weiterhin wird empfohlen, nur bekannte Routen zu benutzen, in Gruppen zu bleiben, ausschließlich seriöse Agenturen und Führer zu nutzen, vor Aufsuchen abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage einzuholen (z.B. bei der Deutschen Botschaft in Kathmandu, Tel.: 00977-1-4412786; Fax: 00977-1-4416899; E-Mail: info@kathmandu.diplo.de oder bei Reiseveranstaltern) und eine Registrierung bei der Botschaft unter Angabe der Trekking-Route vorzunehmen. Das Formular kann von der Website der Botschaft www.kathmandu.diplo.de heruntergeladen werden. Bitte unterschätzen Sie auch beim Trekking nicht die Risiken der Höhenkrankheit und steigen bei den ersten Anzeichen (Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot) ab. Im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit kommt in der Regel jede Hilfe zu spät. Ebenso ist zu bedenken, dass Helikopterflüge (Rettungsflüge) wetter- und tageszeitbedingt nicht immer rechtzeitig durchgeführt werden können. Die Botschaft verweist hierzu auf das Merkblatt zu Höhenkrankheit. Maoisten und Young Communist League (YCL) erpressen inzwischen wieder in vielen Touristengebieten unter Gewaltandrohung, teilweise sogar unter Gewaltanwendung, Abgaben von Touristen, die gelegentlich als ?Tourism Fee? bezeichnet und quittiert werden. Ab 1. Januar 2008 ist ein TIMS Certificate (Trekkers' Information Management System) eingeführt worden. Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. 00-977-1-422 57 09, e-mail: mediacenter@ntb.org.np. Nepal ist, wenn man sich der Gefahren bewusst ist, weiterhin ein herrliches Reiseland. Durch politische Unruhen sind bisher nur wenige Touristen zu Schaden gekommen. Allgemeine Reiseinformationen Aufgrund von Schwierigkeiten mit der Stromversorgung gibt es landesweit sog. ?load shedding?. Es gibt täglich mehrere Stunden Stromabschaltungen, worunter das ganze Land, insbesondere die Industrie, leidet. Touristen sollten bedenken, dass Akkus nicht immer aufgeladen werden können. Verkehrsbedingungen Bei Reisen über Land muss mit den üblichen Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Die Aufständischen haben ferner in einigen Landesteilen einen großen Teil des Telefonnetzes zerstört. Bei Flugreisen kommt es häufig zu Verspätungen und wetterbedingten Ausfällen. Die nepalesische Fluggesellschaft NAC (Nepal Airlines Corporation) ist wegen extrem unzuverlässigen Flugplänen häufig in den Medien. Medienberichten zufolge sind die Piloten auch über den technischen Zustand der Flugzeuge besorgt. Von Fahrten in normalen Überlandbussen wird wegen der Vielzahl von Verkehrsunfällen, die häufig den Tod sämtlicher Insassen zur Folge haben, und der Gefahr von Überfällen abgeraten. Bei Fahrten über Land sollten ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse benutzt werden. Geldversorgung Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren EC-Karten, Visa- und Master-Kreditkarten jeweils mit PIN. Die Automaten der Himalaya Bank sind gelegentlich unzuverlässig und fälschlich abgebuchte Beträge werden nur nach wochenlangem persönlichen Insistieren zurück erstattet. Ansonsten können Traveler Cheques an Banken landesweit eingelöst werden und Devisen in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert. Die Einfuhr von 500- und 1.000-INR-Banknoten ist verboten und kann bestraft werden. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Für die Einreise benötigt man einen gültigen Reisepass und ein Visum, das bei der Einreise an Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu erteilt wird. Die Gebühr für ein 30 Tage gültiges Touristenvisum beträgt 40 USD; ein Passfoto ist am Flughafen vorzulegen. Visagebühren können auch in EUR oder anderen konvertiblen Währungen bezahlt werden, die von der Bank am Flughafen zum Dollar-Tageskurs umgerechnet werden. Reisende sollten direkt nach Erteilung prüfen, ob das Visum tatsächlich den gewünschten Zeitraum umfasst. Ansonsten führt dies zu Problemen bei der Ausreise, u.a. zu empfindlichen Strafgebühren, ohne deren Bezahlung keine Ausreise gewährt wird. Das Visum kann auch in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. Sie können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein, in der Praxis rät Botschaft Kathmandu jedoch dazu, mit einem noch mindestens 6 Monate gültigen Pass zu reisen. Manchmal akzeptieren Fluggesellschaften Passagiere nicht, deren Pässe in Kürze ablaufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können. Aktuelle Visuminformationen sind auf der Homepage von Nepal Immigration zu finden http://www.immi.gov.np/touristvisa.php oder von der nepalesischen Botschaft in Berlin zu erfragen www.nepalembassy-germany.de Eine Registrierung oder Meldepflicht nach Einreise ist nicht vorgesehen. Touristen-Visa sind bis zu 150 Tagen verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten. Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu empfindlichen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen. Aktuelle Visabestimmungen und Gebühren finden Sie auf der Website des Department of Immigration unter www.immi.gov.np. Es wird geraten, die aktuellen Informationen vor Abreise zu prüfen. Das Auswärtige Amt rät, sich wegen Visa, die in Nepal für Drittländer (z. B. für Indien) benötigt werden, nur direkt an die entsprechenden Botschaften zu wenden und sie nicht durch Reisebüros oder andere Vermittler einholen zu lassen (Ausnahme: Gruppenvisa für Tibet). So vermeidet man die Eintragung eines gefälschten Visums, mit dem es schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen kommen kann. Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten gibt es nicht. Reisende, die über Indien kommen und Nepal wieder nach Indien verlassen möchten, sollten sich rechtzeitig über die geänderten indischen Visa-Vorschriften bei der/dem nächsten indischen Botschaft/Konsulat oder dem indischen Innenministerium informieren http://www.immigrationindia.nic.in/ Die chinesische Botschaft in Kathmandu bearbeitet voraussichtlich bis mindestens Ende März keine Visumanträge für Tibet. Besondere Zollvorschriften Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen können lediglich die nepalesischen Auslandsvertretungen geben. Vorbehaltlich dessen nachstehend die derzeit gültigen Einfuhrbestimmungen. Inhaber eines ausländischen Reisepasses, die nach Nepal einreisen oder aus Nepal ausreisen, dürfen folgende Gegenstände zollfrei ein- bzw. ausführen: Bedarfsgegenstände, sofern sie bei Rückkehr wieder ausgeführt werden
Folgende zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände
Der Zolldirektor kann ausländischen Touristen die zollfreie Ein- und Ausfuhr anderer als der aufgezählten mitgeführten Gegenstände gestatten, sofern er dies für angemessen erachtet. Zum Verbrauch bestimmte Gegenstände
Geschenke, die ausländische Touristen aus Nepal ausführen dürfen
Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar. Besondere strafrechtliche Bestimmungen Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße nur alle drei Tage um etwa 1 USD reduziert. Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen. Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge kann ebenfalls zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Homosexuelle Handlungen können gemäß nepalesischem Strafrecht als ?unnatürliche sexuelle Handlungen? interpretiert und mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 5000 NRP geahndet werden. Sexuelle Handlungen mit Kindern sind ebenfalls verboten und werden neben einer empfindlichen Geldstrafe auch mit Haftstrafe geahndet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von Kindern auch nach deutschem Recht strafbar ist, wenn diese Tat von Deutschen im Ausland begangen wird. Der Besitz von 500- und 1.000-INR-Banknoten (indischen Rupien) ist nicht gestattet. Medizinische Hinweise Impfschutz Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei direkter Einreise aus Deutschland und den Nachbarländern bestehen keine Impfvorschriften. Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio, (Pertussis) und Hepatitis A, bei Reisenden, die sich länger in Nepal aufhalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe http://www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein. Vogelgrippe Nach einigen nachgewiesenen Fällen von Vogelgrippe (Virus H5N1) im Südosten des Landes zu Beginn des Jahres, wurde Nepal nun wieder ?frei von Vogelgrippe? erklärt. Die Einfuhr von Vögeln und Geflügel-Produkten aus Risikoländern bleibt verboten. Japanische Encephalitis In den südwestlichen Distrikten Nepals, die an die Provinz Uttar Pradesh (Indien) angrenzen, treten seit kurzem gehäuft Erkrankungen an Japanischer Encephalitis (JE) auf, einer von Moskitos übertragenen Virus ? Gehirnentzündung. Einzelfälle wurden auch im Kathmandu-Tal gemeldet. Reisenden, die diese Gebiete besuchen, ist die gut wirksame Impfung gegen JE zu empfehlen, Sie sollte jedoch 4 Wochen vor Ausreise begonnen werden (drei Impftermine in 21 Tagen). Durchfallerkrankungen Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Immer wieder gibt es Epidemien mit schweren Durchfallerkrankungen, die in ernsten Fällen auch zum Tode führen können. Die strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Nahrungsmittelhygiene, Körperhygiene, Händewaschen) ist wichtig. Nur abgekochtes oder gefiltertes Wasser sollte getrunken werden. Malaria Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. In tiefergelegenen ländlichen Regionen, insbesondere im Terai, besteht ein mittleres Malaria-Risiko. Eine Expositionsprophylaxe (Abwehr von Mückenstichen) ist wichtig, die regelmäßige Malaria-Chemoprophylaxe für den Aufenthalt wird von der Deutschen Tropenmmedizinischen Gesellschaft (DTG) nicht mehr empfohlen, eher die stand-by Mitnahme eines entsprechenden Medikaments. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Dengue-Fieber Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue-Fieber in Nepal kommt im Süden des Landes (Terai) vor. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
Höhenkrankheit Bei Reisen in größere Höhen (Trekking-Tourismus über 3500 m) besteht die Gefahr der akuten Höhenkrankheit. Diese Erkrankung kann bei Komplikationen zum Tode führen. Häufig tritt sie bei mangelhafter Höhenakklimatisierung, d.h. zu raschem Aufstieg in große Höhen auf. Sollten in großer Höhe Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot auftreten, so muss die erste Maßnahme der Abstieg sein. Umfassender Versicherungsschutz für Trekker, Bergsteiger und Wildwasserfahrer (einschließlich Rettungsflug per Hubschrauber) ist dringend anzuraten. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in Kathmandu ist auf einem relativ hohen medizinischen Niveau, sie entspricht nicht in allen ärztlichen Fachdiziplinen westeuropäische Standards. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Brunei Darussalam: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 19.03.2010 Bitte beachten Sie unsere aktuellen Hinweise zur Influenza A(H1N1) Landesspezifischer Sicherheitshinweis Für Brunei Darussalam besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis. Allgemeine Reiseinformationen Verhalten in der Öffentlichkeit Das Sultanat Brunei Darussalam ist eine islamisch-malaiische Monarchie. Es empfiehlt sich, den landesüblichen Ethik- und Moralkodex zu beachten (Kleidung, Verhalten, Alkoholverbot in der Öffentlichkeit). Drogen Es wird auf die eindringlichen Warnungen der Behörden vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art hingewiesen. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben. Schon der Besitz relativ geringer Drogenmengen führt - ebenso wie der Besitz von Waffen - zu langjährigen Freiheitsstrafen mit harten Haftbedingungen bis hin zur Todesstrafe. Souvenirs, Reiseandenken Vorsicht bei exotischen Souvenirs. Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht ausgeführt werden dürfen. Viele Reiseandenken unterliegen strengen Ein- und Ausfuhrregeln ? bitte informieren Sie sich! Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente / Visum Deutsche Touristen erhalten bei Einreise eine Aufenthaltserlaubnis für 30 Tage. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es wird in jedem Fall geraten, sich rechtzeitig mit der Botschaft von Brunei Darussalam zwecks Einzelheiten der Visumserteilung in Verbindung zu setzen. Illegaler Aufenthalt kann mit Prügelstrafen geahndet werden.
Besondere Zollvorschriften Einfuhr von Devisen ist unbeschränkt möglich. Einfuhrbeschränkung für Nicht-Muslime von Alkohol auf 2 Flaschen Wein oder höherprozentige Getränke sowie 12 Dosen Bier pro Person. Muslime dürfen keinen Alkohol einführen. Besondere strafrechtliche Bestimmungen Einfuhr und Besitz von Waffen sowie Drogen ist verboten und wird mit hohen Freiheitsstrafen ? und sogar mit Todesstrafe - geahndet. Sexuelle Handlungen zwischen Personen gleichen Geschlechts und zwischen nicht verheirateten Personen und Prostitution stehen in Brunei unter Strafe. Illegaler Aufenthalt kann mit Prügelstrafen geahndet werden. Medizinische Hinweise Umwelteinflüsse Während der sommerlichen Trockenzeit kommt es immer wieder in Kalimantan, Zentral- und Südsumatra zu großflächigen Waldbränden, die sich in der Region als intensiver und die Atemwege reizender Dunst bemerkbar machen können. Herz- und Lungenkranke, Asthmatiker, ältere oder empfindliche Personen sollten dann nicht ohne individuellen Rat ihres Arztes einreisen. Darüber hinaus wird empfohlen, sich - gegebenenfalls über die für Deutschland zuständigen Auslandsvertretungen von Brunei Darussalam - über die Smogsituation vor Ort zu unterrichten. Impfschutz Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 12 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio, (Pertussis) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B. Durchfallerkrankungen, Hygiene Durchfallerkrankungen treten auch in Brunei gelegentlich auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sie sich häufig vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen. Das Land ist seit Jahren frei von typischen Tropenkrankheiten wie Malaria, Japanische Encephalitis, Typhus oder Dengue, diese Erkrankungen werden vereinzelt noch diagnostiziert, wenn sie in Nachbarstaaten erworben wurden. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen, bietet aber eine gut strukturierte notfallmäßige und stationäre Versorgung durch Ärzte, die überwiegend aus anderen asiatischen Ländern zugezogen sind. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden trotzdem empfohlen. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 19.03.2010 Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise Terrorismus Wie in vielen andere Ländern auch, kann in Thailand eine allgemeine Gefahr von terroristischen Anschlägen niemals ausgeschlossen werden. Diese Gefahr besteht noch am ehesten in der Hauptstadt, vor allem gegen zentrale Einrichtungen des Staates. In den großen Touristenzentren außerhalb Bangkoks wie Pattaya, Phuket, Koh Samui u.a. gilt diese Vermutung weniger, ebenso wenig im Norden Thailands (Chiang Mai, Chiang Rai). Konkrete Hinweise oder Verdachtsmomente liegen dem Auswärtigen Amt aber nicht vor. Ausländer sind bisher von allen Auseinandersetzungen nicht direkt betroffen worden. In den mehrheitlich muslimischen südlichen Grenzprovinzen zu Malaysia ist die Lage grundsätzlich anders zu bewerten. Seit Anfang 2004 verüben dort radikale muslimische Gruppen fast täglich Anschläge gegen staatliche Einrichtungen und Privatpersonen, worauf die thailändischen Sicherheitskräfte mit Härte reagieren. Im Sommer 2005 erklärte die thailändische Regierung den "besonderen Notstand" für die drei Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani. Bei Bombenanschlägen im öffentlichen Raum gibt es dort dennoch immer wieder Tote und Verletzte. Reisen über Land Wegen sporadischer Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zu Myanmar sollten Reisen an die Grenze oder in die unmittelbare Grenznähe gut vorbereitet, am besten unter sachkundiger Führung und als Gruppenreise unternommen werden. Im Grenzgebiet zu Kambodscha kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen, die mitunter Menschenleben fordern. Gleiches wird von Trekking-Touren in entlegene nördliche Landesteile gemeldet. Bei der Benutzung von Fähr- und Ausflugsbooten, vor allem bei Fahrten auf offener See, ist angesichts oftmals mangelhafter Sicherheits- und Rettungseinrichtungen Vorsicht angezeigt. Piraterie Vor der kambodschanischen Küste wurde im Dezember 2008 im Golf von Thailand ein privates Segelboot von Piraten überfallen. Der Skipper wurde dabei getötet. Allgemeine Reiseinformationen Klima Das Klima in Thailand ist tropisch, es herrschen meist Temperaturen von 30 bis 35 Grad mit einer sehr hohen Luftfeuchtigkeit. Regenzeit ist von Mai bis Oktober, in der regional zum Teil sintflutartige Niederschläge fallen. Sie können zu großflächigen Überschwemmungen führen und Schlammlawinen auslösen, denen jedes Jahr Menschen zum Opfer fallen. Es wird für Reisende während der Regenzeit daher empfohlen, die Reiseveranstalter und ggfs. Hotels nach der aktuellen Situation zu befragen und die Wetterberichte aufmerksam zu verfolgen. Bevölkerung Die Bevölkerung umfasst etwa 60 Millionen Menschen, von denen rund 10 Millionen Menschen in Bangkok leben. Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie, in der der König sowohl als Staatsoberhaupt als auch als oberster Hüter der Religion eine zentrale Rolle einnimmt. Thailand ist sehr stark buddhistisch geprägt. Um die religiösen Gefühle der Thais nicht zu verletzen, sollte daher beim Betreten von Tempeln und sonstigen religiösen Stätten auf angemessene Kleidung geachtet werden. Infrastruktur Touristische Reisen nach Thailand sind wieder in vollem Umfange möglich. Sämtliche durch den Tsunami entstandene Schäden an Hotelanlagen in der Provinz Pang Nga (Khao Lak) und auf der Insel Phi Phi sind inzwischen behoben. Kriminalität In Thailand nimmt die Gewaltkriminalität (Raubüberfälle, teilweise mit Todesfolge) zu. Das betrifft insbesondere die Tourismushochburgen Phuket, Koh Samui und Pattaya. Auf der nördlich von Koh Samui gelegenen Insel Koh Pha Ngan ist ein Anstieg der Gewaltkriminalität zu verzeichnen. Außerdem werden zunehmend häufiger auf den monatlich stattfindenden ?Mondscheinpartys? (Full Moon Party) Frauen und Mädchen von unter Drogen oder Alkohol stehenden Teilnehmern vergewaltigt ? teilweise mit Todesfolge. Auch wenn die Polizei in vielen Fällen nicht immer im notwendigen Umfang ermittelt, sollte sie oder die örtliche Touristenpolizei in jedem Fall sofort verständigt werden. Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird dringend abgeraten. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen (jüngstes Urteil gegen einen Deutschen: lebenslänglich für 37 Gramm). Vor allem die Khaosarn Road in Bangkok ist in den Ruf geraten, ein Drogenumschlagsort für Touristen zu sein. Auch auf Ko Pha-Ngan und Ko Samui werden verstärkt Drogen angeboten. Vorsicht ist geboten bei Mitnahme bzw. Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts, da dies verhängnisvolle Folgen haben kann. Siehe auch ?Besondere strafrechtliche Bestimmungen?. Seit Längerem werden Touristen in Bangkok, insbesondere an den touristischen Brennpunkten, von Schleppern, insbesondere Tuk-Tuk Fahrern angesprochen und von diesen dann in diverse Geschäfte geführt, in denen sie zu Einkäufen angehalten werden. Dies passiert u.U. auch, wenn man explizit ein anderes Fahrtziel nennt. Insbesondere in den so aufgesuchten Juweliergeschäften wird dringend von jeglichen Käufen abgeraten. In der Regel werden hier Fälschungen oder minderwertige Produkte verkauft, eine spätere Rückgabe scheitert daran, dass diese Geschäfte alle nur wenige Wochen existieren. Touristen sollten generell nur in Taxis oder Tuk Tuk steigen, die sie selbst angesprochen haben, nicht in solche von, denen sie angesprochen wurden. In den vorgenannten Tourismushochburgen häufen sich auch die Fälle, in denen ausländische Touristen von nicht versicherten Jet-Ski-, Motorrad- und Autoverleihfirmen wegen zum Teil angeblich durch sie verursachte Schäden finanziell in einer Weise in Anspruch genommen werden, die in keinem Verhältnis zum tatsächlich entstandenen Schaden steht. Oft werden die örtlichen Polizeidienststellen eingeschaltet, die den Touristen androhen, eine Ausreisesperre zu verhängen, falls die völlig überhöhten ?Schadensersatzsummen? nicht sofort bezahlt werden. Das Auswärtige Amt rät dringend davon ab, die Angebote nicht ausreichend versicherter Anbieter in Anspruch zu nehmen. Sicherheitshalber sollte vor Anmietung der Anbieter hierzu befragt werden. Dringend abgeraten wird ferner vor dem Erwerb von Wohnrechten in Ferienclubs (Time Sharing Modelle). In vielen Fällen werden die Leistungen nicht in der vertraglich zugesicherten Weise erbracht. Zudem ist es entgegen der vertraglichen Vereinbarung häufig nicht mehr möglich, die Wohnrechte zu veräußern oder zu tauschen. Eine Durchsetzung eigener Rechte scheitert in der Regel daran, dass die Firmen nach kurzer Zeit vom Markt verschwinden. In letzter Zeit sind deutsche Urlauber in Phuket (Patong) wiederholt Opfer von Banden geworden, die - offenbar im Zusammenwirken mit korrupten Polizeibeamten - Touristen Bagatelldelikte (Diebstahl von Uhrenimitaten etc.) unterstellen, um danach Geld zu erpressen. Wird diese Forderung abgelehnt, wird Anzeige bei der Polizei angedroht. Es wird dringend geraten, in diesen Fällen unverzüglich telefonischen Kontakt mit der Botschaft (02 2879000 während der Dienstzeiten und 081 8456224 Bereitschaftsdienst) aufzunehmen . Durch Intervention der Botschaft kann u.U. verhindert werden, dass die Betroffenen wegen nicht begangener Bagatelldelikte evtl. in lange Untersuchungshaft genommen werden, überhöhte Kautionszahlungen verlangt werden und/oder korrupte Anwälte durch die Polizei "vermittelt" werden. Sollte eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft nicht gelingen, sollte bei einer evtl. Inhaftnahme darauf bestanden werden, dass die Botschaft durch die Polizei unverzüglich unterrichtet wird. Im Straßenverkehr und insbesondere bei Verkehrsunfällen kann es zu impulsiven und unberechenbaren Reaktionen der Beteiligten kommen. Dabei wird auch vor Waffengewalt nicht zurück geschreckt. Aufgrund zweier Fälle mit Todesfolge deutscher Staatsangehöriger in jüngster Vergangenheit wird in solchen Situationen dringend geraten, ruhig zu bleiben und jede Eskalation zu vermeiden. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Visum Bei Aufenthalten in Thailand von einer Dauer bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein vor der Einreise zu beantragendes Visum erforderlich. Dies bezieht sich nur auf Einreisen auf dem Luftweg. Bei Einreise auf dem Landweg wird in der Regel nur ein Aufenthalt von 15 Tagen gestattet. Einreisen auf dem Luftweg sind in beliebiger Anzahl wiederholt möglich. Der Botschaft vorliegenden Informationen zufolge sollen Einreisen auf dem Landweg allerdings nur noch viermal nacheinander möglich sein. Deutsche, die beabsichtigen, sich länger als 30 Tage in Thailand aufzuhalten, benötigen vor der Einreise ein von einer thailändischen Auslandsvertretung ausgestelltes Visum. Für Aufenthalte bis zu 60 Tagen wird ein "Tourist Visa" benötigt. Ein non immigrant visa berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Touristen- und non immigrant visa werden in der Praxis um 30 Tage verlängert. Wichtige Hinweise Entgegen der Information einiger bekannter Reiseführer sollte eine Verlängerung des thailändischen Visums keinesfalls durch ein Reisebüro oder sonstige ?Vermittler? vorgenommen werden. Ein Visum kann und darf nur bei dem thailändischen Bureau of Immigration bzw. an den Grenzübergängen erneuert werden. Reisebüros etc. verkaufen hier in aller Regel Fälschungen, was bei der späteren Ausreise des Öfteren zu Verhaftungen nicht nur wegen ?overstay? sondern auch wegen gefälschter Visa führt. Bei nicht rechtzeitiger Ausreise vor Ablauf der Gültigkeit des Visums (sog. "overstay") sind spätestens bei Ausreise Strafgebühren von 500.- Baht je Aufenthaltstag ohne Visum zu bezahlen, höchstens jedoch 20.000.- Baht, und es hat die sofortige Ausreise zu erfolgen. Können die Strafgebühren nicht entrichtet werden, erfolgt üblicherweise die gerichtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe, die entweder bezahlt oder bei Nichtzahlung mit einem Tag Gefängnis für je 200.- Baht der Strafe abgesessen werden muss. Die Botschaft kann diese Gebühren auch bei mittellosen Personen keinesfalls übernehmen. Anschließend wird in der Regel Abschiebehaft bis zur tatsächlichen (zwangsweisen) Abschiebung ins Heimatland angeordnet. In diesen Fällen und bei ?overstay? von mehr als 40 Tagen können längere (bis zu einem Jahr befristete) Wiedereinreisesperren verhängt werden. ?Overstay? ist in Thailand kein Kavaliersdelikt. Die thailändische Polizei kann eine Person, die ohne gültiges Visum in Thailand aufgegriffen wird, jederzeit verhaften und in Abschiebehaft nehmen. Verbindliche Auskunft zu thailändischen Einreisebestimmungen kann generell nur von den thailändischen Behörden erteilt werden. Näheres zu den Einreisebestimmungen kann bei der thailändischen Botschaft in Berlin erfragt werden und auch der Website www.immigration.go.th entnommen werden. Diese Website informiert auch über die Voraussetzungen für die Beantragung von Daueraufenthaltsgenehmigungen, Gebühren usw. Auch wenn bei der Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führen die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordern auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft. Besonderheiten bei der Ausreise Seit dem 01.04.01 müssen alle Passagiere in Thailand vor dem Boarding von Flugzeugen ihre Identität nachweisen. Ist im Flugschein die Schreibweise des Namens nicht identisch mit der im Pass des Reisenden, wird u.U. der Zutritt zum Flugzeug verweigert und evtl. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese Regelung gilt nicht für Transitpassagiere. Alle Angaben vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch die thailändischen Behörden. Besondere Zollvorschriften Ein- und Ausfuhr von Devisen Seit dem 26.12.2007 können lt. Verordnung des Customs Department des Ministry of Finance folgende Beträge nach Thailand ein- und aus Thailand ausgeführt werden: Thailändische Baht (THB) Einfuhr: Unbegrenzt, ohne Deklarierung. Ausfuhr: Über 50.000,-- THB Deklarierung, außer bei Reisen nach Myanmar, Kambodscha, Laos, Malaysia und Vietnam. In diesen Fällen Deklarierung bei über 500.000,-- THB erforderlich. US-Dollar Einfuhr: Über 20.000,-- US-$ Deklarierung Ausfuhr: Über 20.000 US-Dollar Deklarierung. Vorsicht ist geboten vor in Umlauf befindlichem Falschgeld. Es wird empfohlen, Geld nur in autorisierten Wechselstuben zu tauschen. Produktpiraterie/Gefälschte Waren Der Kauf von gefälschten Markenartikeln wie Uhren, Computer, Software, Kleidung usw. sowie die Einfuhr nach Deutschland ist aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Antiquitäten Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten (z.B. Buddhafiguren oder ?Bilder) ist nur mit Genehmigung des Fine Arts Department erlaubt. Die Botschaft hält diesbezüglich ein Merkblatt mit weiteren Informationen bereit. Souvenirs Die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten (z.B. Elefant, Krokodil, Schlangen) und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Es wird dringend empfohlen, sich darüber vor dem Kauf zu informieren. Besondere strafrechtliche Bestimmungen Rechtsschutz Strafverfahren in Thailand sind langwierig. Die Möglichkeiten der Verteidigung sind beschränkt und entsprechen nicht den deutschen rechtsstaatlichen Vorstellungen. Bei Straffälligkeit wird auf die Gefahr langer Untersuchungshaft, teurer und oft unzureichender anwaltlicher Vertretung sowie harter Haftbedingungen hingewiesen. Jede Verurteilung wegen einer Straftat (auch Bagatellen) in Thailand führt nach Verbüßung der Strafe zu einer Abschiebung und einem unbegrenzten Wiedereinreiseverbot. Rauschmittel Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird ausdrücklich gewarnt. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen (jüngstes Urteil gegen einen Deutschen: lebenslänglich für 37 Gramm). Schon bei relativ geringen Mengen von Heroin, Kokain und Amphetaminen unterstellt das thailändische Strafrecht automatisch, dass diese zum Handel bestimmt sind. Zwar ist auch schon der Besitz dieser Drogen strafbar, bei Handel sieht das Strafgesetzbuch jedoch die Todesstrafe vor. Die Todesstrafe wird in Thailand auch vollstreckt. Im Jahre 2004 sind sechs Drogendealer hingerichtet worden, darunter auch zwei Ausländer. Die thailändische Regierung hat wiederholt betont, verurteilte Drogendealer zügig hinzurichten und macht ihre Ankündigungen auch wahr. Die Todesstrafe wird seit neuestem durch Giftinjektion vollstreckt. Kindesmissbrauch Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen in Thailand wird hart bestraft und auch dann in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Thailand begangen wurde. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren, auch mit deren Einverständnis, ist strafbar. Im Zweifel sollte man sich über das Alter des Partners oder der Partnerin vergewissern, indem man sich den Personalausweis zeigen lässt, auch diese Ausweise sind jedoch häufig gefälscht, gerade wenn deren Inhaber dem Prostituiertenmilieu zuzuordnen sind. Majestätsbeleidigung Das thailändische Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen sind zu vermeiden. Majestätsbeleidigung wird in Thailand hart bestraft. Erregung öffentlichen Ärgernisses Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten und können bestraft werden. Diebstahl Auch der Diebstahl von Gegenständen mit geringem Wert wird mit unverhältnismäßig hohen Haftstrafen geahndet. Strafmilderung wird auch dann nicht gewährt, wenn der Diebstahl ?zwanghaft? (Kleptomanie) erfolgt. Fotografieren Abgesehen von militärischen Objekten besteht grundsätzlich kein Fotografierverbot. Beim Fotografieren von Menschen ist allerdings ? wie überall ? ein gewisses Taktgefühl angezeigt. Ausweispflicht Reisende sind verpflichtet stets ihre Ausweise mit sich zu führen. Es werden häufig Ausweiskontrollen insbesondere in den Vergnügungsvierteln der Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai durchgeführt. Eine Kopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt wird. Bei Identitätskontrollen in Diskotheken, Bars oder Massagesalons können auch Urinproben genommen werden, um die Einnahme unerlaubter Drogen zu testen. Zugangsbeschränkungen zu Bars und Diskotheken Personen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell verboten. Zuwiderhandlungen werden geahndet. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22.00 Uhr. Jugendlichen, die nach dieser Zeit ohne elterliche Begleitung in der Öffentlichkeit angetroffen werden, droht die vorläufige Festnahme. Der Begriff "Öffentlichkeit" wird von den Behörden weit ausgelegt und umfasst neben Restaurants auch Kinos. Alkoholkonsum ist Jugendlichen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit verboten und wird bestraft. Medizinische Hinweise Impfschutz Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften. Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio, (Pertussis) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt ab 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein. Aviäre Influenza ("Vogelgrippe") Auch in Thailand ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Es ist auch zu menschlichen Erkrankungsfällen gekommen. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information ?Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe? unter www.bmelv.de Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema ?Vogelgrippe? finden Sie in den ?Reisemedizinischen Hinweisen? in der rechten Randspalte. Derzeit besteht allerdings kein Grund zu Reisebeschränkungen. Bei Reisen im Land sollte jedoch auf jeden Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auch auf den Besuch von Geflügelmärkten. Dengue-Fieber Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue-Fieber tritt in Thailand häufig auf, vorwiegend während der Regenzeit von Mai bis Oktober. Ein Schwerpunkt ist die Hauptstadt Bangkok, mit einem Übertragungsrisiko ist aber landesweit zu rechnen. Chikungunya-Fieber Chikungunya-Fieber ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und vorrangig z.T. langanhaltenden Gelenkschmerzen. Seit 2008 werden zunehmende Krankheitszahlen in den südlichen Provinzen Thailands, auch in den Touristenzentren, verzeichnet. Malaria Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Malaria tritt in Thailand regionsabhängig ganzjährig auf, ca. 60% der Fälle im Land werden durch Plasmodium falciparum hervorgerufen, ca. 40% durch Plasmodium vivax. Ein hohes Risiko besteht in den Grenzgebieten im Nordwesten zu Myanmar (Tak) und im Südosten zu Kambodscha (Trat) sowie im äußersten Süden. Ein mittleres Risiko in diesen Gebieten weiter landeinwärts, ein geringes Risiko in den Waldgebieten der zentralen, nördlichen und östlichen Landesteile und auf einigen Inseln. Als weitgehend malariafrei gelten Großstädte und Touristikzentren wie Bangkok, Pattaya, Hua Hin, Cha Am, Chanthaburi, Chiang Mai, Chiang Rai, Phuket, Ko Samui, Krabi, Songkhla. Neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe kann je nach Reiseprofil für die Hochrisikogebiete ggf. eine Chemoprophylaxe erwogen werden. Die DTG empfiehlt diese nicht mehr regelmäßig, eher die stand-by Mitnahme eines entsprechenden Medikaments. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
HIV / AIDS ist im Lande insbesondere in den Risikogruppen ein großes Problem, zuletzt allerdings weitgehend gleichbleibende Zahlen, zudem zumindest in den Städten kostenloser Zugriff auf Medikamente. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Durchfallerkrankungen treten in Thailand sehr häufig auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen. Einige Grundregeln Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden. Weiterhin erwähnenswert sind an Infektionen Tollwut (diese tritt vorwiegend in ländlichen Gebieten auf), Japanische Encephalitis (Saisonal und mit abnehmenden Zahlen ) sowie in ländlichen Gebieten die Leptospirose. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist insbesondere in Bangkok und auch in den großen Städten von hoher Qualität, auf dem Land entspricht sie evtl. jedoch nicht europäischem Standard. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Daher sollte vor der Reise ein Beratungsgespräch mit einem erfahrenen Tropenmediziner geführt werden. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Zentralafrikanische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 17.03.2010 Landesspezifische Sicherheitshinweise Angesichts nach wie vor hoher Sicherheitsrisiken und Kampfhandlungen in einigen Teilen des Landes rät das Auswärtige Amt von Reisen in die Zentralafrikanische Republik ab (ausgenommen Hauptstadt Bangui sowie das Naturschutzgebiet Dzanga-Sangha). Im Hinblick auf den ersten Wahlgang der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen, der bislang auf den 25. April 2010 angesetzt ist, muss von einer noch angespannteren Sicherheitslage im Umfeld der Wahlen ausgegangen werden. Reisen über Land Reisen sind in der gesamten Zentralafrikanischen Republik mit erheblichen Risiken verbunden. Betroffen sind insbesondere der Nordwesten, Norden und Osten des Landes sowie die Gebiete an der Grenze zum Darfur. Überlandfahrten sollten im ganzen Land vermieden werden, da eine hohe Gefahr besteht, Opfer von Gewaltkriminalität (Straßenüberfälle) zu werden. Reisen nach Bangui und in den Südwesten des Landes sowie in das Naturschutzgebiet Dzanga-Sangha von Bangui oder von Kamerun aus sind möglich; von Nachtfahrten sollte aber abgesehen werden. Außerdem sollte man sich bei Fahrten über Land zunächst vor Ort nach der aktuellen Lage erkundigen und im Hinblick auf Fahrzeugpannen möglichst in Gruppen mit mehreren Autos unterwegs sein. Von Spaziergängen in Bangui nach Einbruch der Dunkelheit wird abgeraten. In Bangui besteht das Risiko von Gewaltkriminalität (Einbrüche und Überfälle), was u.a. auf die andauernden Stromausfälle zurückzuführen ist. Es wird daher davon abgeraten, sich nachts außerhalb des Stadtzentrums aufzuhalten. In der Hauptstadt Bangui sind der ?Rocher de l'Artillerie? am Ufer des Flusses Oubangui vor dem Hotel Oubangui sowie der sogenannte ?Pantherhügel? ("la Colline aux Panthères") militärisches Sperrgebiet und soll nur nach einer Genehmigung betreten werden. Die Versorgung mit Kraftstoff ist nicht landesweit gewährleistet. Allgemeine Reiseinformationen Infrastruktur Die Zentralafrikanische Republik gehört zu den ärmsten Ländern der Welt und ist infrastrukturmäßig schlecht erschlossen. Der Lebensstandard der Bevölkerung ist äußerst niedrig. Es gibt außer dem Nationalpark Dzanga-Sangha bei Bayanga und den Chutes de Boali (90 km nördlich von Bangui auf der Strasse nach Kamerun) keine touristischen Angebote oder Infrastruktur. In der Hauptstadt Bangui gibt es Übernachtungsmöglichkeiten. Versorgung und Unterbringung im Landesinneren ist aufgrund der Armut, der allgemein schlechten Versorgungslage und der fehlenden Infrastruktur schwierig oder sehr beschränkt. Sprache Die Verkehrssprache ist französisch. Um sich bei den zahlreichen Polizei-/ Gendarmeriekontrollen bei Fahrten in- und außerhalb der Hauptstadt verständlich machen zu können, sind zumindest Grundkenntnisse unverzichtbar. Weitere Hinweise In Bangui gibt es seit 1999 keine deutsche Botschaft mehr. Die zuständige Deutsche Botschaft in Jaunde (Kamerun) hat ein Verbindungsbüro in Bangui, dessen Leiter (gleichzeitig österreichischer Honorarkonsul) in Notfällen konsularische Hilfestellung am Ort leistet. Er ist zu erreichen unter Tel.-Nr. 00236/21 61 73 33, Fax: 21 61 66 20, Handy: 75 50 12 55, E- Mail: bdb_acc_bg@yahoo.fr Deutsche Staatsangehörige, die Hilfe benötigen, können sich auch an die Französische Botschaft wenden Mit mehrtägigen Ausfällen der Telefon-, Faxverbindung und Internetverbindungen muss gerechnet werden. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Visum / Reisedokumente Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist nur mit einem entsprechenden Visum möglich. Die für Deutschland zuständige zentralafrikanische Botschaft befindet sich in Paris. Der deutsche Kinderausweis wird uneingeschränkt anerkannt. Trotzdem wird insbesondere für längere Aufenthalte ein Reisepass für Kinder empfohlen. Reisedokumente Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Besondere Zollvorschriften Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Die Einfuhr von Waffen ist verboten, Jagdwaffen müssen deklariert werden, jedoch kann eine Genehmigung für die Einfuhr vor der Einreise beantragt werden. Daher sollten Jagdaufenthalte über eine der zahlreichen Safarigesellschaften organisiert werden, die die Formalitäten erledigen können. Die Einfuhr von Nahrungsmitteln ist an Restriktionen gebunden. Die Ausfuhr von Naturprodukten (Holz, Pflanzen, Tierhäute, Knochen, ?) ist, auch in verarbeiteter Form, über das Forstministerium genehmigungspflichtig. Die Einfuhr eines Fahrzeugs muss deklariert werden (Laissez-Passer). Anzuraten ist die Beschaffung eines internationalen ?Carnet de Passage? (erhältlich über den ADAC oder den AvD Automobilclub). Damit muss kein Zoll bezahlt werden; die Ausfuhr des Fahrzeugs ist dann verbindlich. Besondere strafrechtliche Vorschriften Zum Fotografieren und Filmen bedarf man einer Genehmigung durch das Informationsministerium. Bevor man Menschen fotografiert, sollte man ihr Einverständnis einholen. In der Hauptstadt ist insbesondere das Fotografieren des Präsidentenpalastes, die Residenz des Präsidenten samt dessen Umgebung, des Flughafens und aller öffentlichen Gebäude strikt verboten. Der Besitz von Drogen und deren Einnahme ist verboten. Homosexualität ist mit Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren und Zahlung einer Geldstrafe von 600.000 F.CFA belegt. In der Praxis wird Homosexualität nicht systematisch, jedoch in Einzelfällen bei Anzeigen von Einheimischen bestraft. Eine Einreise ohne Sichtvermerk bzw. Visum sowie der Aufenthalt mit einer abgelaufenen Einreisegenehmigung kann zur Verhaftung führen, wobei die Dauer der Haft nicht absehbar ist und es danach zur Abschiebung kommt. Auch hohe Geldstrafen können verhängt werden. Die Verkehrsvorschriften sollten, obwohl sie oft schwer durchschaubar sind, strikt eingehalten werden, da bei Verstoß hohe Geldbußen bzw. Entzug der Fahrzeugpapiere und Führerschein drohen. Medizinische Hinweise Impfschutz Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise gefordert und ist auch medizinisch sinnvoll. Es kommt immer wieder zu Gelbfieberausbrüchen, zuletzt im Mai 2008 in der Prefecture Ouham-Pende. Neuerdings sind auch wieder Fälle von TRYPANOSOMIASE (Schlafkrankheit) aufgetreten. Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe auch www.rki.de Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen. Malaria Es besteht ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko, auch in der Hauptstadt Bangui. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
HIV/AIDS HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Schistosomiasis (Bilharziose) Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung ist landesweit völlig unzureichend. In der Hauptstadt gibt es eine Privatklinik und die französische Botschaftspraxis, die eventuell eine Notversorgung durchführen können. Die staatlichen Krankenhäuser sind funktionsunfähig. Französische Medikamente sind grundsätzlich in den Apotheken der Hauptstadt erhältlich. Im Landesinneren, aber auch in den Provinzhauptstädten, ist die Medikamentenversorgung sehr eingeschränkt. Für jede ernste Erkrankungen ist eine Evakuierung nach Europa dringend anzuraten. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung einschließlich einer Rückholversicherung ist daher absolut notwendig, ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe z.B. www.dtg.org/ oder www.frm-web.de Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Pakistan: Reise- und Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 17.03.2010 Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung Vor Reisen in die Nordwestgrenzprovinz (NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt. Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt. Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiös motivierte Gewalttaten. Westliche Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage in den ins Auge gefassten Reisezielen einholen. Außerdem sollte bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachgefragt werden, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind. Grundsätzlich sollten Reisende sich von Einrichtungen von Armee und Sicherheitskräften, größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, bekannten Treffpunkten westlicher Ausländer und - insbesondere freitags und an hohen moslemischen Feiertagen - von religiösen Stätten und Feierlichkeiten fernhalten. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr wird zu besonderer Vorsicht geraten. In Balutschistan und in der Nordwestgrenzprovinz, insbesondere in der Provinzhauptstadt Peshawar, besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko. Am 7. September 2009 wurde ein griechischer Entwicklungshelfer in den ?Kalash Valleys? südlich von Chitral entführt. In Quetta, der Provinzhauptstadt von Balutschistan, wurde am 2. Februar 2009 der Leiter des UNHCR-Büros in Quetta von einer Separatistengruppe entführt; nach zweimonatiger Geiselhaft kam er wieder frei. Ein französischer Tourist wurde am 23. Mai 2009 auf dem Weg von Quetta zur iranischen Grenze entführt und erst nach drei Monaten wieder freigelassen. Terrorismus In Pakistan besteht eine erhöhte Gefährdung durch terroristische Anschläge, insbesondere Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate. Sowohl die Anzahl der Anschläge als auch die Zahl der dabei getöteten oder verletzten Personen sind 2009 gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass dies die Reaktion der pakistanischen Taleban auf die laufenden Militäraktionen im Swat-Tal und in den Stammesgebieten (FATA) ist. Solange die militärischen Auseinandersetzungen zwischen der pakistanischen Armee und den Taleban andauern, muss mit weiteren Terroranschlägen gerechnet werden. Die Anschläge richten sich v.a. gegen Einrichtungen der Streitkräfte (u.a. Kommandoangriff auf das Armeehauptquartier in Rawalpindi am 10. Oktober 2009, Selbstmordanschläge auf Armeefahrzeuge in Lahore am 12. März 2010), der Sicherheitsdienste und der Polizei; religiöse Stätten und belebte Märkte (z.B. in Lahore am 7. Dezember 2009) sind aber ebenfalls Ziele von Anschlägen. Daneben können auch solche Orte zu Anschlagszielen werden, die symbolisch für westliche Interessen stehen. Bei einem schweren Bombenanschlag auf ein internationales Hotel in Peshawar wurden am 9. Juni 2009 mehrere Menschen getötet, darunter auch Ausländer. Unter den zahlreichen Verletzten war auch eine Deutsche. In Islamabad waren 2009 zudem das Büro des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen sowie die Islamische Universität Ziele eines Anschlags. Der eindeutige regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge liegt in der Nordwestgrenzprovinz und den Stammesgebieten (FATA); über 90 Prozent der Anschläge finden dort statt. Die mit Abstand höchste Opferzahl hat die Provinzhauptstadt Peschawar zu beklagen. Eine Zunahme von Anschlägen ist im südlichen Punjab zu beobachten. In Balutschistan kommt es auch in kleineren Orten zu Bombenanschlägen unterschiedlicher Dimension. Reisen über Land Vor Reisen in die Nordwestgrenzprovinz (NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt. Die pakistanischen Streitkräfte führen seit Ende April 2009 Operationen gegen Militante im Swat-Tal und Umgebung durch. Am 17. Oktober 2009 begann die Armee eine Offensive in Süd-Wasiristan (FATA). Auch in den übrigen Regionen der FATA kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und militanten Gruppen. In Gilgit-Baltistan, den früheren Northern Areas, führen latente Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, insbesondere an schiitischen religiösen Feiertagen. Westliche Ausländer sind nicht Ziel der streitenden Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden. Hunza, Baltistan (Skardu) und das Nanga Parbat-Gebiet sind ruhig. Reisen dorthin sollten aber ausschließlich auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden, um Fahrten durch die Nordwestgrenzprovinz zu vermeiden. Am 27. Dezember 2009 wurde ein Anschlag auf eine schiitische Prozession in Muzaffarabad in AJK, dem von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs, verübt, der Tote und Verletzte forderte. Es wird vor Reisen nach Balutschistan außerhalb von Quetta gewarnt. Unzufriedene Stammesgruppen und separatistische Kräfte greifen regelmäßig Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Nach Bombenattentaten auf Reisebusse und wegen der Minengefahr sollte Quetta nur noch auf dem Luftweg besucht werden. In den letzten Jahren kam es in Karachi häufig zu innenpolitisch, religiös und ethnisch motivierten Auseinandersetzungen bis hin zu bewaffneten Straßenschlachten, bei denen Dutzende von Todesopfern und zahlreiche Verletzte zu beklagen waren. Karachi war auch einer der Schwerpunkte der Ausschreitungen nach der Ermordung von Benazir Bhutto am 27. Dezember 2007. Am 28. Dezember 2009 und am 5. Februar 2010 wurden bei Bombenanschlägen auf Prozessionen der Shia-Muslimminderheit in der Innenstadt zahlreiche Menschen getötet und verletzt. Mit einer Wiederholung gewalttätiger Auseinandersetzungen muss jederzeit gerechnet werden. Die Stadtviertel, in denen Ausländer überwiegend arbeiten und wohnen, sind von den Gewaltausbrüchen zwar nicht direkt betroffen, für Besucher empfiehlt sich jedoch, eine enge Abstimmung der Reisepläne mit den Partnern bzw. dem deutschen Generalkonsulat vor Ort zu suchen. Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht bzw. nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs (?Azad Jammu and Kashmir?) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC). Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung. Wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet werden von der Botschaft Islamabad keine Empfehlungsschreiben mehr zur Erlangung eines iranischen Visums erteilt. Kriminalität In Karachi sollte wegen der allgemein angespannten Sicherheitslage und der hohen Kriminalitätsrate vom Besuch abgelegener Stadtbezirke abgesehen werden. Vor Stadterkundungen sollte ortskundiger Rat eingeholt werden. Auch das innere Sindh ist durch zunehmende hohe Kriminalität, insbes. Entführungen gefährdet. Blasphemie (Gotteslästerung) und Drogendelikte werden mit harten Gefängnisstrafen, unter Umständen mit der Todesstrafe geahndet (siehe auch: strafrechtliche Bestimmungen). Für weitere Informationen steht die Deutsche Botschaft Islamabad bzw. das Deutsche Generalkonsulat in Karachi zur Verfügung. Allgemeine Reiseinformationen Es wird auf die schwierige Sicherheitslage in Pakistan aufmerksam gemacht. Näheres dazu und zu bestehenden Reisebeschränkungen können Sie dem Sicherheitshinweis entnehmen. Hinsichtlich der Kleidung (z.B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden. Einrichtungen der Armee und Polizei sollten nicht fotografiert werden. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Visum Deutsche Reisende benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum. Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen. Ausnahmen bestehen allerdings für Geschäftsleute mit Empfehlungsschreiben und Touristen, die ihre Reise bei bestimmten pakistanischen Reiseveranstaltern gebucht haben. Die genauen Voraussetzungen für beide Ausnahmefälle sind auf der Internetseite des pakistanischen Innenministeriums erläutert, siehe http://202.83.164.26/wps/portal/Moi Für die Visaerteilung zuständig ist die Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin: Schaper Str. 29 Visaanträge aus den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen bearbeitet das pakistanische Generalkonsulat in Frankfurt: Eschenbach Straße 28/ Ecke Kennedyallee Reisedokumente Kinderausweise sollten unabhängig vom Alter des Kindes ein Lichtbild enthalten. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend, es ist aber darauf zu achten, dass sich das erteilte Visum auch auf das Kind erstreckt. Kinder, die das schulpflichtige Alter erreicht haben, sollten nach Möglichkeit mit einem eigenen Reisepass reisen. Schwierigkeiten wegen israelischer Einreisestempel im Reisepass sind in letzter Zeit nicht mehr gemeldet worden. Besondere strafrechtliche Bestimmungen Pakistan ist ein islamisches Land. Es gilt daher im Strafrecht zum Teil auch die Scharia. Zwar sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach der Scharia verurteilt worden sind. Auf Straftaten wie Blasphemie, Ehebruch und Drogendelikte steht jedoch als Höchststrafe die Todesstrafe. Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit ist verboten. Medizinische Hinweise Impfschutz Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder engen sozialen Kontakten auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Haustiere u.a.) kann Impfschutz auch gegen Grippe, Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis sinnvoll sein. Für Reisende die keine dokumentierte Masernimpfung im Impfpass haben und vorher nicht an Masern erkrankt waren ist zudem eine Masernimpfung zu erwägen. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt. Pakistan selbst ist kein Gelbfiebergebiet. Zudem raten wir unabhängig von der Reise für Kinder und definierte Risikogruppen die jeweils gültigen allgemeinen Impfempfehlungen zu beachten. Malaria In Gebieten unterhalb von 2000m Höhe besteht grundsätzlich ein mittleres, in den Städten meist nur geringes Malariarisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig Eine Chemoprophylaxe wird aufgrund des Risikoprofiles in Pakistan nicht regelmäßig empfohlen. Stattdessen sollte in der Regel ein Stand-by-Medikament zur eventuell notwendigen Behandlung mitgeführt werden. Infrage kommen Malarone®, Lariam® oder Riamet®. Die Auswahl in Hinblick auf Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollte unbedingt vor der Reise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. In besonderen Fällen könnte dann auch statt der Stand-By-Medikation eine medikamentöse Prophylaxe empfohlen werden. Allen Reisenden wird zur Vermeidung von Mückenstichen empfohlen
Dengue Fieber Dengue Fieber wird im Gegensatz zur Malaria von tagaktiven Mücken übertragen. Mückenstiche sollten daher auch tagsüber soweit als möglich vermieden werden. Eine Impfung oder medikamentöse Prophylaxe ist nicht möglich. Die anfängliche Symptomatik ist ähnlich der Malaria. Fieber und meist starke Gliederschmerzen stehen im Vordergrund. Eine Behandlung ist nur symptomatisch möglich. Zur sicheren Abgrenzung zur Malaria ist aber unbedingt eine ärztliche Untersuchung notwendig. Komplikationsreich können insbesondere wiederholte Dengueerkrankungen verlaufen. Nach durchgemachter Erstinfektion sind weitere Reisen in Dengue-Gebiete daher auch diesbezüglich zu überlegen. HIV/AIDS Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei medizinischen Interventionen (z.B. unsaubere Spritzen oder Kanülen, Bluttransfusionen) oder Drogenmissbrauch besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Offizielle Zahlen zur Situation in Pakistan sind nicht erhältlich. Durchfallerkrankungen und Cholera Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes und desinfiziertes oder gefiltertes und abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen und sonstiges Ungeziefer von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach der Toilette und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, möglichst Einmalhandtücher verwenden. Avian Influenza H5N1 (Geflügelpest) Im Dezember 2007 bestätigte die WHO erstmals eine Infektion mit dem H5N1-Virus bei einem Mann, der in einem Krankenhaus in Peshawar verstarb. Bei Geflügel wurde die Krankheit bereits vor längerer Zeit nachgewiesen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering. Geflügelmärkte, Vogelschauen o. ä. sollten jedoch gemieden werden, insbesondere in der Nordwestgrenzprovinz. Verzehr von gekochtem oder durchgegarten Geflügelprodukten ist gefahrlos möglich, da der Erreger bei ca. 70 Grad Celsius abgetötet wird. Medizinische Versorgung Die allgemeine medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch und hygienisch in hohem Maße mangelhaft. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Lassen Sie sich vor einer Reise nach Pakistan durch einen Tropenmediziner oder Reisemediziner beraten. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Uganda: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 17.03.2010 Aktuelle Hinweise Im Vorfeld der Präsidenten- und Parlamentswahlen im Februar 2011 ist mit Demonstrationen zu rechnen, deren friedlicher Ablauf nicht immer gesichert sein wird. Die Sicherheitskräfte setzen bei der Auflösung von Demonstrationen auch Schusswaffen ein. Politische Demonstrationen und andere Menschenansammlungen entstehen oft spontan und sind damit zumindest für Ausländer nicht vorhersehbar; sie werden in den lokalen Zeitungen und im Radio nicht immer angekündigt. Es wird geraten, sich in solchen Fällen von den betroffenen Stadtteilen im allgemeinen und von Demonstrationen und anderen Menschenansammlungen im besonderen fernzuhalten. In der Nacht vom 16. auf 17. März 2010 brannten die im Stadtgebiet von Kampala gelegenen Kasubi Gräber, traditionelle Begräbnis- und Kultstätte des Königreichs Buganda, nieder. Die Gründe, die zu dem Feuer führten, konnten noch nicht geklärt werden. Punktuelle Auseinandersetzungen zwischen Anhängern des Königs von Buganda und Vertretern der Staatsmacht sind nicht gänzlich auszuschließen. Vorsorglich sollten daher bis auf Weiteres die Bereiche Nakulabye und Kasubi sowie Hoima Road gemieden werden. Landesspezifische Sicherheitshinweise Terrorismus Angesichts möglicher Aktivitäten terroristischer Gruppen wird, wie in anderen Ländern dieser Region, auch in Uganda zu erhöhter Vorsicht geraten. Kriminalität Nach Einbruch der Dunkelheit sollte ? mit Ausnahme der größeren Straßen im Zentrum Kampalas, die als sicher gelten ? auf Spaziergänge verzichtet werden. Dies gilt insbesondere für die Außenbezirke der Hauptstadt. Nachtfahrten mit dem Kfz sind innerhalb von Kampala sowie auf der Strecke Kampala ? Entebbe/Flughafen möglich; aufgrund schlecht beleuchteter Straßen, mangelnder Verkehrssicherheit vieler Fahrzeuge und der Fahrweise von Verkehrsteilnehmern wird aber empfohlen, auf Nachtfahrten möglichst zu verzichten. Auch bei Tagesfahrten in städtischen Bereichen sollten Fenster und Türen regelmäßig von innen verschlossen bleiben, da es in den letzten Monaten verschiedene Diebstähle aus Fahrzeugen bei verkehrsbedingtem Halt im Straßenverkehr (Stau, Kreuzungen) gegeben hat. Als besonders neuralgischer Punkt hat sich der Kreuzungsbereich um den Clock Tower in Kampala erwiesen. Hier ist besondere Vorsicht angebracht. Taschen sowie andere Wertgegenstände sollten daher unbedingt verdeckt transportiert werden. Wegen des deutlich erhöhten Unfallrisikos wird von der Nutzung von Motorradtaxis ("Boda Bodas") grundsätzlich abgeraten. Darüber hinaus ist es in Einzelfällen zu teilweise schwerwiegenden Übergriffen von Motorradtaxi-Fahrern auf unbegleitete, weibliche Passagiere gekommen. Reisen über Land Das Auswärtige Amt rät bei Reisen innerhalb von Uganda generell zu Vorsicht und Wachsamkeit. Von Reisen in die Region Karamoja im Nordosten an der Grenze zu Kenia (Distrikte Kaabong, Kotido, Moroto, Nakapiripirit) wird abgeraten, da dort Übergriffe durch kriminelle Elemente sowie eine Gefährdung bei Entwaffnungsaktionen der ugandischen Streitkräfte nicht ausgeschlossen werden können. Ein Besuch des Kidepo-Nationalparks ist möglich, sofern die Anreise per Flugzeug erfolgt (wird von den Reiseveranstaltern angeboten). Aktuelle Information zur Sicherheitslage in touristischen Zielorten können bei der Deutschen Botschaft sowie der Uganda Wildlife Authority beim Uganda Tourism Board und der Uganda Tourism Association eingeholt werden. Bitte formulieren Sie Ihre Anfragen auf englisch. Straßenverkehr/Fahrten zum Flughafen Entebbe Bei Reisen über Land, die in der Regel mit einem Kraftfahrzeug erfolgen, sollte ein zuverlässiges lokales Reiseunternehmen in Anspruch genommen werden. Erhöhte Unfallgefahr besteht aufgrund technischer Mängel an ugandischen Kraftfahrzeugen und überhöhter Geschwindigkeiten. Nächtliche Fahrten außerhalb Kampalas sind im besonderen Maße unfall- und überfallgefährdet und sollten unterlassen werden. Für Fahrten mit Taxis auf der 45 km lange Straßenverbindung zwischen Kampala und dem internationalen Flughafen Entebbe sollten nur als seriös bekannte Taxi-Unternehmen herangezogen werden (beim Reiseveranstalter oder im Hotel zu erfragen). Bietet das Hotel einen Bustransfer vom und zum Flughafen, sollte dieser genutzt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsvorkehrungen am Flughafen verschärft wurden, so dass die Fluggesellschaften empfehlen, 3 Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein. Allgemeine Reiseinformationen Ohne englische Sprachkenntnisse ist Reisen in Uganda schwierig. Geld/Kreditkarten Der Umtausch von Euro in Landeswährung ist am internationalen Flughafen Entebbe, in Kampala und einigen größeren Städten möglich. Empfohlen wird die Mitnahme von US-Dollar, die problemlos gewechselt werden können, sofern es sich um neue Scheine (ab 2002) handelt. Reiseschecks erzielen einen ungünstigen Umtauschkurs und können nur in größeren Städten eingelöst werden. Kreditkarten werden von einigen Hotels und Fluggesellschaften in Kampala akzeptiert. An Geldautomaten verschiedener Banken kann mit der Visa-Karte Bargeld abgehoben werden. An den Geldautomaten der Stanbic Bank, die in allen städtischen Zentren vertreten ist, kann auch mit der deutschen EC-Karte (Maestro) Bargeld abgehoben werden. Der Höchstbetrag beträgt i.d.R. bis zu zweimal 700.000 Uganda-Schilling (1,4 Mio. UGX, rd. 530 ?) täglich. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Einreisevisum. Visa können vor Reiseantritt bei der ugandischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Einreisevisa werden aber auch am Flughafen Entebbe und an verschiedenen Grenzübergangsstellen, gültig für 30 Tage, gegen eine Gebühr von derzeit 50 US-Dollar ausgestellt. Visa mit längerer Aufenthaltsdauer, sowie für mehrere Einreisen (multiple entry) werden am Flughafen nicht ausgestellt. Reisedokumente Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Besondere Zollvorschriften Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Das Mitführen von einer Flasche Alkohol oder Wein ist abgabenfrei. Wertvolle elektronische Geräte sollten bei der Einreise deklariert werden, sofern der Umfang der mitgeführten Geräte den üblichen Rahmen von Reisegepäck übersteigt. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden und sind nicht deklarierungspflichtig. Die Einfuhr pornografischen Materials ist nicht gestattet. Besondere strafrechtliche Vorschriften Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit Strafen geahndet. Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Regierungsgebäude etc.) zu fotografieren. Im Zweifelsfalle sollte zuvor gefragt werden. Der Konsum von Alkohol verstößt nicht gegen die guten Sitten, sofern dieser in den entsprechenden Lokalitäten und nicht auf der Straße erfolgt. Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Uganda strafbar. Das Höchststrafmaß beträgt lebenslänglich. Medizinische Hinweise Impfschutz Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Uganda gehört zu den von der WHO identifizierten Gelbfieberinfektionsgebieten; eine Gelbfieberschutzimpfung wird für alle Reisende empfohlen. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe http://www.rki.de/ Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus (derzeit Ausbruch im Bukwo-Distrikt im Osten des Landes, s.u.), bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen. Malaria Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Landesweit und ganzjährig besteht ein hohes Übertragungssrisiko, verstärkt während der Monate maximalen Niederschlags (April bis Mai, November). Plasmodium falciparum (Erreger der Malaria tropica) wird in über 85% der Fälle nachgewiesen. Malariachemoprophylaxe ist dringend angeraten. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht das Risiko einer lebensgefährlichen AIDS-Infektion. Das Gleiche gilt für Bluttransfusionen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen, Cholera, Typhus Sporadische und lokal beschränkte Choleraausbrüche (zuletzt im Bugiri District / Buluguyi Sub-County) werden öfter gemeldet. Zuletzt traten gehäuft Typhusfälle im Osten des Landes auf (Bukwo-Distrikt). Eine Typhusimpfung, die allerdings keinen vollkommenen Schutz gegen Typhus bietet und nicht von den unten angeführten allgemeinen Hygieneregeln entbindet, ist für Risikoreisende in diese Region möglich. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen/Darminfektionen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen, schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor dem Essen bzw. vor der Essenszubereitung. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Eine Choleraimpfung ist für Risikoreisende (Reisende in Endemiegebieten) erhältlich, bietet allerdings keinen 100%-igen Schutz vor Infektion. Hepatitis E Die Hepatitis E (infektiöse Gelbsucht - Virustyp E) ist eine weltweit, sporadisch und epidemisch vorkommende, oral übertragbare Virusinfektion der Leber. Ernsthafte Erkrankungen kommen besonders bei Schwangeren vor. Eine chronische Verlaufsform ist nicht bekannt. Ausgehend von sudanesischen Flüchtlingslagern hat sie sich zuletzt im Norden Ugandas (Pader-Distrikt, Yumbe-Distrikt in der West-Nile Region, Kitgum-Distrikt) ausgebreitet. Die Infektion erfolgte durch mit menschlichen Fäkalien kontaminiertes Trinkwasser. Die genaue Bedeutung einer Ansteckung durch infizierte Lebensmittel wird derzeit noch analysiert. Da es eine Impfung gegen dieses Virus derzeit nicht gibt, empfiehlt sich im Alltag als einzige und wirkungsvolle Schutzmaßnahme, das Trinkwasser abzukochen und die Hygiene zu beachten. Schwangere sollten die Region meiden. Hämorrhagische Fieber Ebola-Fieber (EHF) wurde zuletzt 2007 aus dem Bundibugyo-Distrikt an der ugandischen Westgrenze zur ?Demokratischen Republik Kongo?, zwischen Albert- und Edwardsee gelegen, gemeldet. Bis zum Ende des Ausbruchs, der am 8. Januar 2008 vom Gesundheitsministerium in Kampala offiziell verkündet wurde, waren 37 von insgesamt 149 infizierten Patienten verstorben (Letalität: 25 %). Das Infektionsgebiet lag in einer touristisch erschlossenen Region (Ruwenzori, Queen Elizabeth National Park), jedoch gab es keine Fälle bei Reisenden, da in der Regel der Kontakt mit erkrankten Personen sehr unwahrscheinlich ist. Eine Marburgvirus-Infektion wurde bei einer Touristin im Juli 2008 nachgewiesen. Sie hatte zwei ?Fledermaushöhlen? besucht - eine Höhle in Fort Portal in West-Uganda, sowie die ?Python?-Höhle im Maramagambo-Wald (Teil des Queen-Elizabeth-Nationalparks im Süden des Landes). Die dort vorkommenden Fledermäuse scheinen das Marburgvirus zu übertragen. Fledermaushöhlen sollten nicht besucht werden. Hämorrhagische Fieber führen häufig zu einer deutlichen Blutungsneigung mit Blutergüssen, Blutungen aus den Schleimhäuten der Augen, des Mundes und des Magen-Darm-Traktes. Die Behandlung ist symptomatisch, eine Impfung nicht möglich. Die Sterberate bei solchen Erkrankungen ist sehr hoch. Kontakte zu erkrankten Personen und deren Ausscheidungen (z. B. im Krankenhaus) sind zu vermeiden. Aktuelle Hinweise zu Ebola- und Marburgvirus-Erkrankungen in Uganda veröffentlicht die Weltgesundheitsorganisation WHO regelmäßig auf folgender Website: www.whouganda.org Gifttiere In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) zur Folge haben kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen. Weitere Gesundheitsgefahren In Uganda kommt eine weitere große Zahl anderer Tropenerkrankungen vor (z. B. Bilharziose, Leishmaniasis, Filariasis, Schlafkrankheit, zeckenübertragbare Erkrankungen, Hundebandwurm etc. Einige neue Poliofälle wurden erstmalig seit 1996 im Nordwesten des Landes im Grenzgebiet zur DR Kongo diagnostiziert. Eine Beratung durch einem Tropenmediziner/Reisemediziner wird allgemein vor der Reise empfohlen, siehe www.dtg.org oder www.crm-web.de Detailliertere Fachinformationen zu reiseassoziierten Erkrankungen finden Sie auch beim Robert-Koch-Institut unter www.rki.de Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch sein. Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz und eine Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Sri Lanka: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 17.03.2010 Aktueller Hinweis Am 8. April 2010 finden Parlamentswahlen statt. Im Rahmen des Wahlkampfes kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu gewalttätigen Zwischenfällen kommt. Deutschen Staatsangehörigen wird daher geraten, sich von größeren Menschenansammlungen ? insbesondere von Wahlkampfveranstaltungen ? fernzuhalten. Landesspezifische Sicherheitshinweise Im Mai 2009 endete der fast 30 Jahre währende Bürgerkrieg. Seither haben sich keine Terroranschläge ereignet. Gleichwohl können diese für die Zukunft, wie auch in anderen Ländern, nicht ausgeschlossen werden. Die srilankische Regierung hält den Ausnahmezustand weiter aufrecht. Deutschen Staatsangehörigen, die sich nicht nur vorübergehend in Sri Lanka aufhalten, wird empfohlen, sich in die Deutschenliste der Deutschen Botschaft einzutragen, siehe http://service.diplo.de/registrierungav Nördliche, östliche und südöstliche Landesteile sowie Halbinsel Jaffna Die Gebiete nördlich der A12 (Puttalam ? Anuradhapura ? Trincomalee), in denen weiterhin hohe Militärkonzentration herrscht, sind in weiten Bereichen vermint und für touristische Reisen nach wie vor nicht zugänglich. Von Reisen dorthin wird abgeraten. Die Reise nach Jaffna auf dem Landweg ist ausländischen Touristen nicht gestattet. Die Anreise auf dem Luftweg bedarf einer Genehmigung durch das sri-lankische Verteidigungsministerium. Reisen in die Bezirke Trincomalee, Batticaloa und Ampara (auch Arugam Bay) im Osten sind möglich. Im Yala-Nationalpark sind nur Reisen in den sogenannten ?Block 1? möglich. Hauptstadt Colombo und übrige Landesteile Während des Bürgerkriegs war auch die Hauptstadt Colombo mehrfach von Anschlägen betroffen. Ziel waren insbesondere öffentliche Verkehrsmittel und militärische Einrichtungen. Die starke Präsenz des Militärs und der Polizei ist weiter unübersehbar. Anordnungen an den häufigen Sicherheitskontrollen sollten unbedingt befolgt werden. Die Straße von Colombo zum internationalen Flughafen wird gelegentlich ohne Vorwarnung für bis zu einer Stunde gesperrt. Vor der Abreise sollten Reisende daher einen erhöhten Zeitpuffer einkalkulieren. Reisen in die von Touristen bevorzugten Reiseziele
sind möglich. Reisen über Land Bei Überlandreisen ist die Eisenbahn gegenüber öffentlichen Bussen, die aufgrund rücksichtsloser Fahrweise häufig in schwere Unfälle verwickelt sind, vorzuziehen. Nachtfahrten sind aus Gründen der Verkehrssicherheit außerhalb der Städte nicht ratsam; auf die häufig unbeleuchteten Verkehrskontrollpunkte auch innerorts ist besonders zu achten.
Allgemeine Reiseinformationen Äußerste Vorsicht ist beim Schwimmen im offenen Meer, je nach Stärke der Brandung, angezeigt. Sri Lankas Küsten weisen starke, sich ständig verändernde Strömungen auf, die der Ortsunkundige nicht erkennt. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Visum Für Deutsche besteht in Sri Lanka Pass- und Visumpflicht. Touristenvisa mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen werden bei der Einreise nach Sri Lanka am Flughafen Colombo erteilt. Verlängerungen von Touristenvisa sind in Ausnahmefällen möglich. Eine frühzeitige Aufnahme mit dem Department of Immigration and Emigration, 45 Ananda Kumaraswamy Mawatha, Colombo 8, wird dringend empfohlen e-mail: adcvisa@immigration.gov.lk Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Das Auswärtige Amt übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Besondere Zollvorschriften Ausländische Tabakwaren dürfen nicht eingeführt werden. Die Einfuhr von Artikeln, die aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt werden, ist untersagt. Die Ausfuhr von Antiquitäten (alle Gegenstände, die älter als 50 Jahre sind) bedarf der behördlichen Genehmigung. Die Einfuhr und Ausfuhr von Waffen und Drogen ist streng untersagt. Einfuhr von Haustieren Deutsche, die ein Haustier mit nach Sri Lanka nehmen möchten, müssen vor Abreise eine Einfuhrerlaubnis für das Tier einholen. Diese Einfuhrerlaubnis kann entweder über die srilankische Botschaft in Berlin oder direkt beim Department of Animal Production and Health beantragt werden (P.O. Box 13, Peradeniya 204000, Tel. 0094-81-2388189, 0094-91-2388195, Fax.: 0094-81-2388619). Tiere, die ohne Einfuhrerlaubnis in Sri Lanka eintreffen, werden umgehend und kostenpflichtig nach Deutschland zurücktransportiert. Besondere strafrechtliche Bestimmungen Das srilankische Recht, insbesondere das Strafrecht, ist auch von ausländischen Touristen in vollem Umfang zu beachten. Hingewiesen wird auf die Bestimmungen über Deviseneinfuhr und ?ausfuhr, unerlaubten Rauschgift- und Waffenbesitz sowie über Sexualdelikte. Verstöße können drakonische Strafen zur Folge haben. Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) kann außerdem auch in Deutschland bestraft werden, selbst dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde. Sowohl die Ausübung männlicher als auch weiblicher Homosexualität ist in Sri Lanka strafbar. In der Praxis kommt es allerdings in Fällen von Homosexualität unter Erwachsenen so gut wie nie zu Strafverfahren. Medizinische Hinweise Sri Lanka ist ein Entwicklungsland, in dem die tropischen Krankheiten Typhus, Denguefieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis und Malaria auftreten. Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes Wasser, nichts lau Aufgewärmtes essen) und konsequenten Mückenschutz können die meisten zum Teil auch gefährlichen Infektionserkrankungen und Durchfälle vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria (Mückenschutz, u.a. Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung). Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind sinnvoll in Abhängigkeit von Dauer des Aufenthaltes und genauer Reiseroute. Sie müssen im Beratungsgespräch vor der Reise von dem Tropenarzt individuell verschrieben werden. Derzeit empfohlen werden von Tropenmedizinern die Einnahme von Lariam oder die beiden Medikamente Resochin und Paludrine. Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen wie Denguefieber kommen vor. Sinnvolle Impfungen sind: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und Japanenzephalitis sehr sinnvoll sein. Die medizinische Versorgung entspricht nicht der in Deutschland gewohnten. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Mexiko: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 17.03.2010 Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität Die Kriminalität stellt in Mexiko ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Allein in Mexiko-Stadt werden täglich mehrere Hundert kriminelle Delikte gemeldet, die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher liegen. Immer wieder sind auch Polizeikräfte bzw. uniformiertes Sicherheitspersonal an Straftaten beteiligt. Den gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen staatlichen Sicherheitskräften und der Organisierten Kriminalität sowie der Drogenbanden untereinander sind im vergangenen Jahr mehr als 6.000 Menschen zum Opfer gefallen. Die Gewalt ist besonders ausgeprägt in den nördlichen Bundesstaaten an der Grenze zu den Vereinigten Staaten von Amerika und den dort gelegenen Großstädten wie Tijuana, Ciudad Juarez, Reynosa und Chihuahua, aber keineswegs auf diese beschränkt. In Mexiko-Stadt sollten nur Taxis von offiziellen Taxiständen (Sitios) oder telefonisch bestellte benutzt werden. Bei auf der Straße angehaltenen Taxis besteht besonders nach Einbruch der Dunkelheit die Gefahr, ausgeraubt zu werden. Bei Fahrten mit der Untergrundbahn sollten Geld und Wertsachen nicht sichtbar am Körper getragen werden. Aber Achtung: Manche Diebe sind auch auf den Diebstahl von verdeckt getragenen Gürteltaschen spezialisiert! Weitere Hinweise für Ihre Sicherheit:
Reisen über Land Individualreisen in entlegene Gebiete sollten nicht ohne professionelle Führung unternommen werden. Es sollte generell darauf geachtet werden, dass der Reiseleiter oder Fremdenführer im Besitz eines offiziellen Ausweises von SECTUR (mex. Tourismusministerium) ist. Naturkatastrophen In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Mai bis November Hurrikan-Saison. Es muss mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und auch mit Erdrutschen gerechnet werden. Reisende sollten die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten. Aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter Allgemeine Reiseinformationen Straßenverkehr / Verkehrsverbindungen Das Flugverkehrsnetz in Mexiko ist gut ausgebaut. Es gibt einige nationale Fluglinien, die das gesamte Land bedienen. Darüber hinaus existieren zahlreiche regional operierende Fluggesellschaften. Als Alternative bietet sich das umfangreiche und kostengünstige Überlandbusnetz an. Busfahrten in den Bussen der 1. Klasse entsprechen gutem europäischen Standard. Busse der 2. und 3. Klasse sollten aus Sicherheitsgründen gemieden werden. Bei Überlandfahrten im eigenen Pkw bzw. Mietwagen kann es insbesondere während der Regenzeit von April bis Oktober wegen der schlechten Straßenverhältnisse zu Behinderungen kommen. Insbesondere auf abgelegenen Straßen kam es in der Vergangenheit zu bewaffneten Raubüberfällen krimineller Banden. Von Nachtfahrten (auch mit Bussen) wird wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr im ganzen Land dringend abgeraten. Auch zu Urlaubsreisen mit Wohnmobil/Campingwagen kann wegen der ungenügenden Zahl von bewachten Campingplätzen nicht geraten werden. Geld / Kreditkarten Landeswährung ist der Peso ($) = 100 Centavos (¢). Wechselkurs derzeit Euro 1,-- = ca. 19,00 $. Es besteht keine Devisenkontrolle, Einfuhr, Kauf und Verkauf von US-$- und Euro-Noten in Wechselstuben/Hotels sind möglich. Bei der Einreise mitgeführte Beträge über 10.000,00 US-Dollar müssen deklariert werden. Alle gängigen Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert. Auch Reiseschecks können eingelöst werden, . Außerdem kann an Geldautomaten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, Bargeld mit der entsprechenden Bank-Karte gezogen werden. Über ?Western Union? (www.westernunion.de) kann kurzfristig Geld aus Deutschland überwiesen werden. Partner von ?Western Union? in Deutschland ist die ?Reisebank AG? (www.reisebank.de). Von Banktransfers ist aufgrund langer Überweisungsdauer und der Unzuverlässigkeit der mexikanischen Banken abzuraten. Sonstige Hinweise Für Maße und Gewichte gilt offiziell das Dezimalsystem. Daneben sind US-amerikanische Maße und Gewichte weit verbreitet. Strom: 110 V, 60 Hz. Der Zeitunterschied gegenüber MEZ beträgt größtenteils minus 7 Stunden, südl. Baja California und nördl. Teil der Westküste 8 Stunden, nördl. Baja California 9 Stunden. Die Sommerzeit gilt vom ersten Aprilwochenende bis zum letzten Oktoberwochenende. Einzelne Bundesstaaten weichen hiervon ab. Nützliche Adressen Flughafen Mexiko-Stadt Tel.: 5571 3600 (Zentrale) a) Nationale Ankunft (Llegadas nacionales, Sala 1A): Rufnummern 2259 und 2303 b) Internat. Ankunft (Llegadas internacionales Sala E1: Zentral- u. Südamerika, Sala E3: Rest der Welt): Rufnummern 2341, 2208 und 2303 Diesen Service gibt es von 06:30 bis 22:00 Uhr. Instituto Nacional de Migracion (Ausländerbehörde, zuständig u.a. bei Verlust oder Verlängerung der Touristenkarte) Tel.: 5387 2400 (Zentrale) - Homero 1862, Col. Polanco (Zentralbüro: hier werden Spezialfälle bearbeitet) - Av. Ejército Nacional 862, Col. Polanco (hier werden die meisten Ausländerangelegenheiten bearbeitet: FM-2, FM-3, Verlängerung Touristenvisum) Secretaria de Turismo Av. Presidente Masaryk 172, Col. Polanco (Zentralbüro) Tel.: 3002 6300 (Zentrale) Touristeninformation: 5089 7500 / 5250 0123 / 5250 0151 Listen von Krankenhäuser und Ärzten finden Sie unter ?Regionalärztlichem Dienst? auf der Homepage der Botschaft unter www.mexiko.diplo.de Einreisebestimmungen Visum Deutsche Staatsangehörige, die als Touristen nach Mexiko reisen, können ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Sie benötigen für die Einreise nach Mexiko eine Touristenkarte (genannt ?FMT?). Diese erhalten Sie während des Fluges und an den Grenzübergangsstellen nach Mexiko. Bei Grenzübertritt wird die Karte gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Dabei sollte auf die Gültigkeitsdauer geachtet werden, um späteren Aufwand zur Verlängerung zu vermeiden. Eine spätere Verlängerung auf bis zu sechs Monate kann bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) beantragt werden. Jedoch besteht darauf kein Anspruch. Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte muss bei der Ausreise aus Mexiko vorgelegt werden. Bei der Einreise auf dem Landweg über die USA ist es vorgekommen, dass Touristenkarten nicht abgestempelt wurden. In diesem Fall kann dies erfahrungsgemäß, z.B. gegen Vorlage des Bustickets, bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) nachgeholt werden. Bei Ein- oder Ausreise über die USA sind selbstverständlich auch die Einreisebestimmungen der USA zu beachten. Reisedokumente Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Erwerbstätigkeit Touristen dürfen keine weiteren Tätigkeiten ausüben. Für darüber hinausgehende Aktivitäten (z.B. als humanitärer Helfer oder Beobachter im Auftrag von Nichtregierungsorganisationen) wird eine spezielle Aufenthaltserlaubnis benötigt, die vor der Einreise über die mexikanischen Vertretungen in Deutschland oder teilweise mit Touristenvisum in Mexiko entsprechend der Tätigkeit beim mexikanischen Innenministerium (Gobernación, Abt. Instituto Nacional de Migración) beantragt werden muss. Sofern ein längerer Aufenthalt bzw. Erwerbstätigkeit in Mexiko beabsichtigt ist, sollte vor Reiseantritt die mexikanische Botschaft in Berlin oder das mexikanische Generalkonsulat in Frankfurt hinsichtlich der Visavoraussetzungen kontaktiert werden. Besondere Zollvorschriften Zollfrei dürfen eingeführt werden: bis 3 l Wein/Spirituosen, 400 Zigaretten/50 Zigarren/250 g Tabak, 12 Filme, Geschenke bis zu einem Wert von 300 US$. Verboten ist die Einfuhr von Lebensmitteln sowie die Ausfuhr von Gold (außer Goldschmuck), Antiquitäten, Archäologischen Fundstücken, Korallen und Kakteen. Nähere Auskünfte unter www.aduanas.gob.mx Besondere strafrechtliche Vorschriften Die Mindesthaftstrafe für Drogenbesitz beträgt in Mexiko ungeachtet der Menge 10 Jahre. Die Höchststrafe beträgt 25 Jahre. Menschenrechtsbetätigungen, z. B. in Chiapas, bedürfen einer besonderen Genehmigung. Verstöße hiergegen führen zur Festnahme und Ausweisung. Die Einleitung eines Strafverfahrens mit Untersuchungshaft ist in derartigen Fällen nicht ausgeschlossen. Ähnliches gilt für politische Aktivitäten von Ausländern, wie z. B. die Teilnahme an bestimmten politischen Veranstaltungen und Demonstrationen. Bei Personenkontrollen wird nicht nur nach dem Reisepass gefragt, sondern auch nach der mexikanischen Aufenthaltserlaubnis (Touristenkarte FMT, bzw. FM 2/3). Man sollte seine mexikanische Aufenthaltserlaubnis jederzeit bei sich führen, damit man nachweisen kann, dass man sich legal im Land aufhält, andernfalls besteht die Möglichkeit, dass man von der Einwanderungsbehörde zunächst in Gewahrsam genommen wird, bis man seinen legalen Aufenthalt nachweisen kann. Medizinische Hinweise Impfschutz Für die Einreise nach Mexiko gibt es keine internationalen Impfvorschriften. Bei Kurzreisen empfiehlt sich ein Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphtherie. Beim Langzeitaufenthalt können zusätzliche Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus, ggfs. auch gegen Tollwut angezeigt sein. Malaria In Mexiko gibt es insbesondere in den Regenwaldgebieten des Südens ganzjährig ein mittleres Malariarisiko. Als malariafrei gelten die Höhenlagen, die Städte, die Küstenregionen sowie die Resorts für Touristen. Dengue-Fieber Relativ häufig ist die durch Insekten übertragene Dengue-Virus-Infektion, die auch in Tourismuszentren an den Küsten vorkommt. In den Sommermonaten 2009 registrieren die Gesundheitsbehörden auch vermehrt Fälle im zentralen Hochland; Mexiko-Stadt gilt weiter als Dengue-frei. Es empfiehlt sich der Schutz vor Moskitostichen, z. B. durch die Verwendung von Moskitonetzen bzw. mückenabweisenden Mitteln. Vor der Ausreise sollte ein erfahrener Tropenmediziner zu den individuellen Prophylaxemaßnahmen befragt werden. Auf Hygienemaßnahmen wird besonders hingewiesen. Beim Verzehr von Salaten, Obst, Meeresfrüchten, Eis in Getränken sowie generell an Straßenständen ist Vorsicht geboten. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Honduras: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 16.03.2010 Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität Steigende Kriminalität, wachsende Gewaltbereitschaft auch unter Drogeneinfluss und eine geringe Hemmschwelle beim Gebrauch von Schusswaffen haben das Risiko bei Reisen nach und in Honduras in den letzten Jahren erhöht. Seit 2008 ist ein Anstieg von Entführungen in San Pedro Sula, Santa Barbara, Tegucigalpa und La Ceiba zu beobachten. Besonders besorgniserregend sind dabei gewalttätige Jugendbanden, die nach Weltbankberichten in Honduras mittlerweile über 40.000 Anhänger verfügen. Bewaffnete Raubüberfälle sind an der Tagesordnung. Honduras hat eine der höchsten (pro-Kopf-) Mordraten in ganz Lateinamerika. In 2008 ist die Mordrate nach Auskunft der honduranischen Behörden im Vergleich zum Vorjahr um weitere 25% (!) auf nunmehr 4.473 (2007: 3.574) Opfer gestiegen. Dies entspricht einer Mordrate von rund 59 Morden pro 100.000 Einwohnern. In den Monaten September und Oktober 2009 musste ein weiterer sprunghafter Anstieg der Gewaltkriminalität (vor allem Morde und Entführungen) verzeichnet werden. Auch deutsche Staatsangehörige zählen zu den Opfern. Vor Reisen per Anhalter wird (insbesondere Frauen) dringend abgeraten. Aber auch die Benutzung von Taxis und Überlandbussen ist nicht ungefährlich. Gelegentlich kommt es zu Überfällen durch die Taxifahrer selbst. Die Benutzung offizieller Radiotaxis wird deshalb empfohlen, da dort Fahrer, Nummer des Fahrzeugs und Fahrtziel von der Taxizentrale notiert werden. Übergriffe auf Reisende werden insbesondere in den größeren Städten, der Strecke von San Pedro Sula zur Mayastätte Copán, aber auch den Naturparks und Wandergebieten gemeldet. Besondere Vorsicht wird an der Karibikküste (Festland) empfohlen, insbesondere in und um Tela, La Ceiba und San Pedro Sula. Auf Strandbesuche nach Einbruch der Dunkelheit sollte verzichtet werden. Wegen der häufigen Überfälle und Diebstähle sollten Reisende Schmuck, größere Mengen an Zahlungsmitteln sowie Dokumente möglichst im Hotelsafe aufbewahren und unsichere Stadtviertel - insbesondere bei Dunkelheit - meiden. Ausweispapiere sollten in Kopie mitgeführt werden. Eine Sondereinheit der honduranischen Polizei, die speziell zum Schutz von Touristen gebildet wurde, bietet Reisegruppen eine Eskorte bei Überlandfahrten an. Der Schutz durch die ?Policía Turística? kann über den jeweiligen Reiseveranstalter gegen geringfügige Mehrkosten gebucht werden. Es wird empfohlen, nach Möglichkeit Gruppenreisen per Bus wahrzunehmen. Frauen wird empfohlen, bei Weisungen der Sicherheitskräfte (Polizei, Militär) zum Mitkommen auf der Begleitung durch eine weitere Person zu bestehen. Wirtschaft Potentiellen Investoren in Honduras wird empfohlen, sich an die Deutsch-Honduranische Industrie- und Handelskammer (www.deinternational.com.hn) in Tegucigalpa zu wenden, um spezifische Auskünfte über das Investitionsklima und Sicherheitsaspekte, auch der rechtlichen Sicherheit, einzuholen. Das im Jahre 1998 in Kraft getretene bilaterale Investitionsschutzabkommen hilft theoretisch, Vorbehalte zu überwinden, jedoch ist die Anwendung der inhaltlichen Substanz des Abkommens aus letzter Erfahrung schwierig und mit juristischen Hürden verbunden. Naturkatastrophen Honduras liegt in der hurrikangefährdeten Zone (Hurrikansaison: ca. Juni bis November). Während der Hurrikan-Saison muss in den touristisch erschlossenen Gebieten vor allem an der Karibikküste und auf den Inseln "Islas de la Bahia" mit Beeinträchtigungen bei Verkehrsverbindungen sowie Strom- und Wasserversorgung gerechnet werden. Häufig kommt es nach starken Regenfällen zu Überschwemmungen. Die Anweisungen der Behörden (z.B. Evakuierungsmaßnahmen) sollten befolgt werden. Bitte informieren Sie sich sowohl vor als auch während Ihres Hondurasaufenthaltes regelmäßig in den Medien und Internet über aktuelle Unwetterwarnungen. Allgemeine Reiseinformationen Honduras besitzt an der Nordküste vier Häfen: Puerto Cortés, Tela, Puerto Castilla und La Ceiba, und an der Südküste einen Hafen: San Lorenzo. Diese Häfen werden von Fracht- und Containerschiffen angelaufen. Schiffsreisen mit Kombifrachtern sind nicht mehr möglich. Geld / Kreditkarten Die honduranische Währung ist der Lempira: 1,- Lempira = 100 Centavos (Kurs: 1,-- Euro = rd. 25 Lempiras). Bare Euro können in Honduras in einigen wenigen Banken inzwischen eingelöst werden. Akzeptiert werden (nicht überall) namhafte internationale Kreditkarten (z.B. Visa, Master Card, American Express) sowie US-Dollar-Reiseschecks und Schecks, die in US-Dollar auf eine US-Bank bezogen sind sowie bare US-Dollar (möglichst keine 100-USD-Banknoten). Zunehmend kann auch an Geldautomaten, die im MAESTRO-System integriert sind, Bargeld mit der EC-Karte abgehoben werden. Geldwechsel ist in Banken, Wechselstuben und Hotels möglich; Straßenwechsler sind nicht zu empfehlen. Flugverbindungen Es gibt keine direkte Flugverbindung von Deutschland aus. Die kürzeste Verbindung ist über Miami, das von Lufthansa täglich angeflogen wird. Von Miami nach Tegucigalpa und San Pedro Sula besteht eine tägliche Flugverbindung durch TACA (über San Salvador und auch direkt) und American Airlines, letztere ohne Zwischenlandung. Weitere Verbindungen bestehen über Houston (von Deutschland aus mit Lufthansa zu erreichen) und Weiterflug nach Tegucigalpa mit TACA oder Continental Airlines, oder über Atlanta mit Delta Airlines. Die Hauptflughäfen sind Tegucigalpa, San Pedro Sula, La Ceiba und Roatán. Die salvadorianische TACA fliegt (über San Salvador) alle mittelamerikanischen Länder an; weiterhin fliegt die panamaische COPA Tegucigalpa und San Pedro Sula an. Seit September 2007 fliegt die kubanische Aero Caribbean einmal wöchentlich von Tegucigalpa nach Havanna. Die honduranische Inlandsfluggesellschaften Isleña, SOSA und Atlantic Airlines verbinden die Hauptstadt mit den Flughäfen im Landesinneren. Straßenverkehr Auf den Hauptstraßen, vor allem zwischen San Pedro Sula und Tegucigalpa, verkehren Überlandbusse, die zum Teil klimatisiert sind. Die Busverbindungen sind gut, aber die Fahrten verkehrstechnisch nicht immer sicher. Des Weiteren muss, insbesondere bei Linien, die nicht direkt verkehren, sondern unterwegs anhalten, mit Überfällen gerechnet werden. Das geteerte Straßennetz ist spärlich, im Nordosten kaum vorhanden. Allerdings sind die geteerten Straßen bis auf einige Teilstrecken von relativ guter Qualität. Auf den unbeleuchteten Straßen, die häufig Schlaglöcher aufweisen, sollte nach Einbruch der Dunkelheit wegen reduzierter Verkehrssicherheit und erhöhter krimineller Gefahr nicht mehr über Land gefahren werden. Außerhalb der Überlandstraßen ist die Benutzung von geländegängigen Fahrzeugen ratsam. Taxis Taxis sind ein weiteres preiswertes Verkehrsmittel, jedoch sind die Fahrzeuge in der Regel in schlechtem technischen Zustand, und die Fahrweise ist in der Regel gewöhnungsbedürftig. Der Preis muss vor Antritt der Fahrt ausgehandelt werden. Autofahren ist in Honduras mit besonderen Risiken verbunden. Einreisebestimmungen Reisedokumente Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Visum Deutsche Touristen und Geschäftsreisende mit gültigem Reisepass erhalten in der Regel bei Einreise an den Flughäfen und Grenzen gebührenfrei eine Aufenthaltserlaubnis von 90 Tagen. Für Reisende im sogenannten CA-4-Gebiet (El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) gilt die Sonderreglung, dass ein touristischer Aufenthalt von maximal 90 Tagen (im Gesamtraum!) zulässig ist. Bei Einreise aus einem anderen CA-4-Staat nach Honduras erhalten Reisende keine Aus- und Einreisestempel. Vorgeschrieben ist jedoch gem. Artikel 127 Ziffer 18 der Ausführungsvorschriften zum ?Gesetz betr. Reisevorschriften und Ausländerstatus? bei Einreise nicht-zentralamerikanischer Ausländer auf dem Landwege die Zahlung einer Tourismussteuer in Höhe von 3,00 US-Dollar bzw. des Gegenwerts in der honduranischen Währung ?Lempiras?. Falls ein längerfristiger und/oder Aufenthalt zu anderen Zwecken erwünscht ist, sollte das Visum möglichst bereits vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung von Honduras eingeholt werden. In Deutschland ist dies das Generalkonsulat von Honduras in Hamburg. Die früher ebenfalls häufig angewandte - allerdings nicht offizielle - Praxis, den Aufenthalt in Honduras durch kurzzeitige Ausreise in eines der Nachbarländer um weitere 90 Tage zu verlängern, wird nicht mehr toleriert! Zwar ist es auch zulässig, zunächst als Tourist einzureisen und seinen Aufenthaltsstatus dann erst nach der Einreise nach Honduras dort zu ändern (z.B. zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit). Hiervon wird jedoch abgeraten, da die Beschaffung der zahlreichen hierfür erforderlichen deutschen Urkunden inklusive Apostillen und Übersetzungen von Deutschland aus wesentlich einfacher ist. Bei Einreise (mit und ohne Visum) wird von den Kontrollorganen in den Reisepass ein gelber Einreisezettel eingeheftet. Dieser muss bis zur Ausreise aufbewahrt werden. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Ausreise mit Minderjährigen Ausreisegebühr Einzelne Grenzübergänge verlangen eine Ausreisegebühr, die sehr unterschiedlich festgesetzt wird. Eine zentrale Gebührenregelung gibt es nicht. Bei der Ausreise per Flugzeug sind am Flughafen verschiedene Gebühren in Höhe von rd. 35,- US-Dollar zu entrichten. Einreise über die USA Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA Besondere strafrechtliche Vorschriften Das honduranische "Ley Antidrogas" sieht harte Strafen für Besitz, Konsum und Handel von Drogen vor. Ausländer werden aufgrund von Drogenbesitz (auch Kleinstmengen!) mit erheblichen Geldstrafen belegt und ausgewiesen. Bitte nehmen Sie keine Briefe, Päckchen etc. für andere Personen mit über die Grenze und transportieren Sie sie auch nicht innerhalb des Landes, ohne genau deren Inhalt zu kennen. Medizinische Hinweise Impfschutz Bei Einreise ins Gastland sind Pflichtimpfungen nicht vorgeschrieben, außer bei Einreise aus sog. gelbfieberendemischen Gebieten; hier sollte eine Gelbfieberschutzimpfung vorliegen. Abweichend von offiziellen Bestimmungen kann allerdings, insbesondere bei Einreise aus einem Land, in dem Cholera vorkommt , ein Choleraimpfzertifikat verlangt werden. Für Kurzreisen nach Honduras empfiehlt sich ein Impfschutz gegen Hepatitis A, Poliomyelitis, Tetanus und Diphterie. Für Langzeitaufenthalte sollte außerdem ein Impfschutz gegen Hepatitis B, Typhus und ggfs. Tollwut bestehen. Denguefieber In der Hauptregenzeit, d.h. in der Regel in den letzten Monaten des Jahres, kommt es landesweit zu epidemieartigem Auftreten von Denguefieber. Dengue-Virus-Infektionen werden wie auch die in ländlichen Gebieten von Honduras vorkommende Malaria von unterschiedlichen Mücken übertragen. Impfungen gegen Denguefieber oder Malaria sind nicht möglich. Der Schutz besteht im Vermeiden von Mückenstichen (Kleidung, mückenabweisende Mittel, Verhalten). Vor einer Reise ist eine tropen- bzw. reisemedizinische Beratung sehr sinnvoll. Weitere Empfehlungen Auf persönliche Hygienemaßnahmen sollte besonders geachtet werden. Es sollte nur abgekochtes Leitungswasser oder Mineralwasser getrunken werden. Rohe Speisen bzw. ungeschältes Obst sollten vermieden werden. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Nicaragua: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 16.03.2010 Aktueller Hinweis Der Vulkan Concepción auf der Insel Ometepe hat in den vergangenen Tagen verstärkte Aktivität gezeigt und Gas und Asche ausgestoßen. Reisenden wird empfohlen, die Medienberichterstattung zu verfolgen. Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität In Taxis kommt es derzeit häufig zu Raubüberfällen, auch mit Schusswaffen. Es wird entschieden davon abgeraten, Taxis am Straßenrand heranzuwinken. Auch bei Tageslicht oder für Gruppenreisende sind solche Taxis kein sicheres Verkehrsmittel. Größte Vorsicht ist geboten, wenn sympathische Unbekannte, oft auch jüngere Frauen, anbieten, gemeinsam ein (angeblich vertrauenswürdiges) Taxi zu nehmen. Dies ist ein bekannter Trick von Taxiräuber-Banden. Sofern nicht auf die Taxibenutzung verzichtet werden kann, sollten unbedingt zumindest registrierte Radiotaxis oder Hotel-Taxis gewählt werden. Vom internationalen Flughafen Managua aus sollten ausschließlich zugelassene Flughafentaxis benutzt werden ? diese sind am Flugzeug-Logo des Taxis und an den roten Hemden der Fahrer zu erkennen. Dem Taxifahrer sollte mitgeteilt werden, dass keine weiteren unbekannten Mitfahrer erwünscht sind. Auch der Preis sollte vor der Fahrt ausgehandelt werden. Darüber hinaus kann es hilfreich sein, einem Dritten vor der Fahrt die Nummer des Taxis, Lizenz des Fahrers und Fahrtziel für den Fahrer sichtbar mitzuteilen. Das Risiko eines Überfalls lässt sich allerdings durch diese Vorsichtsmaßnahmen nicht vollständig vermeiden. Von Spaziergängen nach Einbruch der Dunkelheit sollte in jedem Fall abgesehen werden. In Managua besteht bei Marktbesuchen sowie auf allen Busbahnhöfen ein hohes Überfall- und Diebstahlrisiko. Vom Besuch des Mercado Orientals und Umgebung wird abgeraten. Märkte sollten nur mit Ortskundigen besucht werden. Die Gegend in Seenähe sollte gemieden werden. Auch in touristischen Zonen wie der alten Kathedrale und am Malecón, sowie in der Nähe der großen Einkaufszentren in Managua kommt, es immer wieder zu bewaffneten Raubüberfällen, ebenso in der Umgebung des Busbahnhofes der Firma TICABUS in Managua im Stadtviertel Martha Quezada - unweit der Deutschen Botschaft. Reisende, die mit dem Bus aus Costa Rica oder Honduras ankommen, sollten dort äußerste Vorsicht walten lassen und sich keinesfalls während der Dunkelheit dort aufhalten. Außerhalb Managuas, insbesondere in gut erschlossenen Stadtzentren, ist die Sicherheitslage allgemein etwas besser. Dennoch kommt es auch hier zu Überfällen und Diebstählen. Generell wird geraten, einsame Straßen zu meiden. Jedoch sollte man sich auch in belebten Straßen nicht auf die Zivilcourage der Zuschauer verlassen. In den Regionen Nueva Segovia, Madriz, Jinotega, Estelí und Matagalpa abseits der Städte sind Polizei und Armee in den dünn besiedelten Landregionen nicht immer in der Lage, die Sicherheit zu garantieren. Gleiches gilt für die Región Autónoma del Atlantico Norte (RAAN), hier insbesondere für die Städte Siuna, Bonanza und La Rosita. Reisende sollten ihr Gepäck nie aus den Augen lassen. In jüngster Vergangenheit kam es besonders am Grenzübergang zu Costa Rica - aber auch an Busbahnhöfen und vereinzelt auch am Flughafen von Managua - zu Diebstählen. Auf Wertsachen (auch billigen Modeschmuck) sollte möglichst verzichtet werden. Die Kleidung sollte sich der Umgebung anpassen sowie unauffällig und leger sein. Ausländer sind ohnehin leicht erkennbar und gelten generell als wohlhabend. Auch beim Besuch von Corn Island und Little Corn Island ist wegen gestiegener Kriminalität der als Drogenumschlagplatz dienenden Inseln Vorsicht geboten. Es ist aufgrund der häufigen Passdiebstähle ratsam, den Reisepass im Hotelsafe sicher zu verwahren und sich gegenüber den nicaraguanischen Behörden mit einer beglaubigten Passkopie auszuweisen, die neben der Passseite mit den personenbezogenen Angaben auch die Seite mit dem nicaraguanischen Einreisestempel beinhalten sollte. Im Falle eines Überfalles sollte kein Widerstand geleistet werden, da die Hemmschwelle der Kriminellen erfahrungsgemäß sehr niedrig ist. Reisen über Land / Straßenverkehr Im Norden Nicaraguas sind infolge des Bürgerkriegs in den 80er-Jahren noch einige Landstriche abseits der Hauptstraßen vermint. Daher wird dort von Ausflügen abseits der Wege und Straßen ? auch in Begleitung Ortskundiger ? abgeraten. Im Straßenverkehr ist wegen des oft schlechten Zustands der Fahrbahnen, der oft kaum fahrtüchtigen Fahrzeuge sowie der teilweise unberechenbaren Fahrweise der Verkehrsteilnehmer, besonders umsichtiges und defensives Verhalten geboten. Generell sollten bei Überlandfahrten nur Geländefahrzeuge benutzt werden. Von Nachtfahrten wird abgeraten. Es wird davon abgeraten, Anhalter mitzunehmen. Bei Verwicklung in einen Unfall sollte das Fahrzeug auf keinen Fall fortbewegt werden. Naturkatastrophen Nicaragua ist erdbebengefährdet, insbesondere die Hauptstadt Managua. Bei dem letzten großen Beben 1972 wurde die Hauptstadt fast vollständig zerstört. Es wird deshalb geraten, sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut zu machen. Darüber hinaus liegt Nicaragua in der hurrikangefährdeten Zone (Hurrikansaison: ca. Juni bis November). Zudem ist in der Regenzeit von Mai bis November im ganzen Land mit starken Tropenstürmen und Überschwemmungen zu rechnen. Der Vulkan Concepción auf der Insel Ometepe zeigt immer wieder Aktivität und stößt Gase und Asche aus. Betroffen sind, außer der Insel selbst, auch die westlich gegenüber der Insel gelegenen Landesteile um die Stadt Rivas in der Nähe des Touristenortes San Juán del Sur. Bei einem beabsichtigten Besuch der Insel und der Region Rivas sollte dies in Betracht gezogen werden. Allgemeine Reisehinweise Sprache Grundkenntnisse im Spanischen sind in Nicaragua unerlässlich. Nur vereinzelt kann man sich auch mit Englisch notdürftig behelfen. Geld / Kreditkarten Euros werden nicht akzeptiert und bisher auch nur bei einer Bank (BAC) umgetauscht, dies jedoch auch nur bei Hinnahme eines deutlichen Kursverlustes. Es empfiehlt sich daher die Mitnahme von US-Dollar in bar. Kreditkarten (Visa und Mastercard) werden in vielen Hotels, Supermärkten und Lokalen akzeptiert, gelegentlich kann es jedoch zu Problemen bei der Liquiditätsabfrage kommen. Da es in letzter Zeit mehrmals zu Klonen von Kreditkarten gekommen ist, ist es empfehlenswert, diese immer im Auge zu behalten und evtl. die Bedienung zur Kasse zu begleiten. Bei Überfällen, vor allem im Taxi, werden die Opfer häufig gezwungen, ihre PIN-Nummer preiszugeben. Es kann lebensgefährlich sein, eine Kreditkarte mitzuführen, deren PIN-Nummer man nicht kennt! Es sollte immer auch Bargeld - US-Dollar in kleiner Stückelung, auf mehrere Stellen verteilt - mitgeführt werden. Dabei sollten verschiedene Möglichkeiten, wie Brustbeutel, Geldgürtel, Geldbörse etc. gleichermaßen genutzt werden. US-Dollar können in Banken, Wechselstuben ("Casas de Cambio"), in großen Supermärkten (?La Colonia? und ?La Union?) beim Kauf (auch von Kleinigkeiten) sowie an der Rezeption größerer Hotels umgetauscht werden An Geldautomaten in allen größeren Städten kann Bargeld unter Nutzung der Kreditkarten Mastercard und Visa abgehoben werden. Mit der EC-Karte können an einigen Geldautomaten (Tankstellen, Einkaufszentren, Banken) kleinere Beträge in US-Dollar oder Córdobas ausgezahlt werden. Um im Verlustfall schnell handeln zu können, sollte man sich die Nummern der Kreditkarten - sowie die jeweiligen Telefonnummern der Ausgabeorganisationen - separat notieren. Eine sehr schnelle und sichere Geldversorgung ist im Notfall durch "Western-Union-Money Transfer" über die Reise-BANK AG oder die Post in Deutschland möglich (Service-Nr. in Deutschland: 0180-522 58 22; Fax Info Service: 0190-58 52 52). Sonstige Hinweise Landesweit operieren Canopy-Anlagen (angeseilte Besucher werden in großer Höhe an Stahlseilen katapultiert), bei denen es immer wieder zu schweren Unfällen gekommen ist. Die Benutzung dieser Anlagen ist riskant, da es keine technische Überwachung gibt. Reisende sollten sich auch bei der nicaraguanischen Botschaft in Berlin (Embajada de la República de Nicaragua, Joachim-Karnatz-Allee 45, 2. OG, 10557 Berlin, Tel.: 030-2064380, Fax: 030-22487891, E-Mail: embajada.berlin@embanic.de) sowie später am Grenzübergang über mögliche aktuelle Gefahren und Reisehindernisse erkundigen. Bei längerem Aufenthalt in Nicaragua (Job, Praktikum, Freiwilligeneinsatz, Studium etc.) sollte die Möglichkeit wahrgenommen werden, sich im Verzeichnis der Auslandsdeutschen https://service.diplo.de/elefand/registration.do zu registrieren. Für Dritte bestimmt Briefe, Päckchen etc. sollten auf keinen Fall außer Landes gebracht werden. Frische Lebensmittel dürfen nicht nach Nicaragua eingeführt werden. Zur Vorsicht wird bei Querfeldeinwanderungen und beim Baden durch verschiedene gefährliche Tiere (Schlangen, Insekten, Rochen etc.) und Pflanzen geraten. Einreisebestimmungen Visum Für touristische Reisen von bis zu 90 Tagen ist kein Einreisevisum erforderlich. Bei der Einreise wird jedoch der Erwerb einer Touristenkarte verlangt. Diese kostet derzeit 5,00 US-Dollar. Die maximale visafreie Aufenthaltsdauer beträgt 3 Monate. Eine Verlängerung kann bei der nicaraguanischen Einwanderungsbehörde beantragt werden. Die bei Antragstellung vorzulegenden Unterlagen hängen vom Einzelfall ab. In der Regel werden zumindest folgende Unterlagen verlangt: Geburtsurkunde, Führungszeugnis des letzten Aufenthaltsstaates in legalisierter Form mit spanischer Übersetzung sowie eine Kaution in Höhe der Kosten eines Rückflugtickets (ca. 1.000,00 US-D). Reisedokumente Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisen über die USA Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskünfte zur Einreise können Ihnen nur die Auslandsvertretungen des jeweiligen Ziellandes erteilen. Besondere Zollvorschriften Die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, Fleisch- und Wurstwaren sowie von Milchprodukten ist verboten. Aufgrund von BSE und Maul- und Klauenseuche in Europa gibt es verstärkte Kontrollen bei der Einreise. Da sich die Zollbestimmungen oft schnell ändern, wird empfohlen, vor der Abreise Kontakt mit der nicaraguanischen Botschaft in Berlin aufzunehmen (Embajada de la República de Nicaragua, Joachim-Karnatz-Allee 45, 2. OG, 10557 Berlin, Tel.: 030-2064380, Fax: 030-22487891, E-Mail: embajada.berlin@embanic.de. Besondere strafrechtliche Vorschriften Drogenbesitz und Drogenkonsum sind strafbar. Medizinische Hinweise Seit des Ausbruchs der Influenza A(H1N1) in Nicaragua wurden an allen Grenzen medizinische Kontrollen verschärft. Reisende müssen bei der Einreise Gesundheitsfragebögen ausfüllen. Verdachtsfälle mit Krankheitssymptomen, die auf eine Infektion mit Influenza A(H1N1) schließen lassen (wie z.B. Husten, Schnupfen, erhöhte Temperatur, Schüttelfrost) müssen damit rechnen, unter Quarantäne gestellt zu werden, bis der Infektionsverdacht ausgeschlossen werden kann. Impfschutz Für Reisende aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Wenn Reisende aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet kommen, müssen sie allerdings bei der Einreise nach Nicaragua einen gültigen Impfschutz nachweisen, um eine Einschleppung zu vermeiden. Im Land selbst besteht kein Ansteckungsrisiko. Das Auswärtige Amt empfiehlt für Reisen nach Nicaragua außerdem einen Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus, Polio und Diphtherie. Bei einem Langzeitaufenthalt sind auch Impfungen gegen Typhus , Hepatitis B, und Tollwut sinnvoll. Malaria In ländlichen Gebieten Nicaraguas, besonders an die Atlantikküste und in Sumpfgebieten gibt es ganzjährig ein mittleres Malariarisiko. Managua und die Stadtzentren sind malariafrei. Etwa 20 Prozent der registrierten Erkrankungen sind Malaria tropica (P. falciparum) Infektionen, 80 Prozent machen die weniger gefährliche Form durch P. vivax aus, Für die Malariaprophylaxe empfiehlt sich ein Schutz vor Mücken durch hautbedeckende Kleidung, Verwendung von insektenabweisenden Mitteln und Mückennetze. Manchmal ist die Einnahme von Chloroquin (Resochin) sinnvoll, was vorher aber unbedingt mit einem Tropen- oder Reisemediziner besprochen werden sollte. Dengue Dengue-Fieber, eine von tagaktiven Mücken übertragene Virusinfektion ist in ganz Nicaragua, auch in der Hauptstadt Managua relativ häufig. Aus diesem Grund empfiehlt sich ein Schutz gegen Mückenstiche auch tagsüber. Leishmaniose Leishmaniose kommt landesweit vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Deshalb hilft auch hier Schutz vor Mücken. Leptospirose Gelegentlich, besonders nach tropischen Wirbelstürmen, passieren Ausbrüche von Leptospirose, eine durch Nagetierausscheidungen (Ratten, Mäuse) über Hautwunden übertragene bakterielle Infektion der Leber, Nieren und Hirnhäute. Sonstiges Durchfallerkrankungen sind bei Reisenden relativ häufig. Es wird zur Vorsicht bei Trinkwasser, Eis sowie frischem Salat und Gemüse geraten. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Lettland: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 15.03.2010 Landesspezifischer Sicherheitshinweis Für Lettland besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis. Allgemeine Reiseinformationen Kriminalität Die baltischen Länder sind ein beliebtes Touristenziel. An touristisch besonders beliebten Plätzen ist auf Kleinkriminalität (insbesondere Taschendiebstähle) zu achten. In Rigaer Nachtclubs und Bars können Sie mit unlauteren Geschäftspraktiken konfrontiert werden (z.B. Zahlung überhöhter Preise, Kreditkartenbetrug). Auch bei Taxifahrten kann es passieren, dass Sie mit überhöhten Rechnungen konfrontiert werden. Es sollten insbesondere die folgenden Vorsichtsmaßnahmen beachten werden:
Notfallrufnummern Die Rigaer Polizei hat eine spezielle Einheit eingerichtet, die sich um Touristen in Schwierigkeiten kümmert. Dort erhalten Sie rund um die Uhr englischsprachige Auskünfte und gegebenenfalls notwendige Hilfestellung. Sie erreichen die Touristen-Polizei unter (00371) 67 18 18 18 Die lettische Tourismusagentur bietet für Touristen weiterhin eine Notfall-Hotline an. Unter der kostenfreien Rufnummer 220 330 00 erhalten Sie rund um die Uhr auf Englisch, Lettisch oder Russisch Hilfe für mögliche Notfälle. Auch die Deutsche Botschaft in Riga ist in Notfällen über den Bereitschaftsdienst rund um die Uhr für Sie erreichbar. Die Notfallrufnummer der Botschaft an Abenden und Wochenenden lautet 00371-29 46 64 56. Führerscheine Der am 01.01.1999 eingeführte EU-Führerschein wird in Lettland anerkannt. Inhaber älterer deutscher Führerscheine sollten einen internationalen Führerschein mitführen. Einreisebestimmungen Passpflicht Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei Grenzübertritten ein gültiges Ausweispapier mit sich zu führen. Eine Ein- bzw. Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland ohne oder mit ungültigem Ausweis oder Pass stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann. Dies gilt auch für Reisen im Schengen-Raum. Selbst wenn regelmäßige Grenzkontrollen nicht mehr stattfinden, können weiterhin sowohl Polizei als auch Grenzschutzbeamte das Vorzeigen eines Ausweisdokumentes fordern. Sollten während Ihres Lettland-Aufenthaltes Ihre Ausweispapiere verloren gegangen oder gestohlen worden sein, wird daher dringend empfohlen, sich in der Botschaft einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückreise ausstellen zu lassen. Reisedokumente / Visum Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Einreise mit dem Pkw Bei der Einreise mit dem Pkw sind neben dem Führerschein in der Regel auch die Fahrzeugpapiere vorzuweisen; die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen, um ggf. den bestehenden Versicherungsschutz des Pkw nachweisen zu können. Besondere Zollvorschriften Lettland ist Mitgliedstaat des Washingtoner Artenschutzabkommens. Von der Einfuhr von bestimmten Wildtier- und Wildpflanzenarten sowie von daraus gewonnenen Produkten ist daher abzusehen. Die zollrechtlichen Vorschriften für Reisende lehnen sich weitgehend an die in vielen europäischen Staaten üblichen Regelungen an. Die Ausfuhr von künstlerisch oder historisch bedeutsamen, vor 1947 geschaffenen Objekten unterliegt Beschränkungen. Eventuell müssen Sie eine Ausfuhrgenehmigung beantragen, die Sie von der Staatlichen Inspektion zum Schutz der Kulturdenkmäler (Pils iela 20, Riga, Tel.: 00371 67224519, www.mantojums.lv) erhalten können. Die Einfuhr folgender Waren im Rahmen einer Besuchs- und Geschäftsreise ist abgabenfrei möglich: - 800 Zigaretten - 400 Zigarillos - 200 Zigarren - 1 kg Tabak - 10 l hochprozentiger Alkohol - 20 l mit Alkohol angereicherter Wein (z.B. Port, Sherry u.ä.) - 90 l Wein - 110 l Bier Genauere Informationen über die lettischen Zollvorschriften erhalten Sie in englischer Sprache unter www.vid.gov.lv. Bei der Einfuhr von Haustieren ist die neue EU?Verordnung (Verordnung 998/2003) zu beachten. Danach müssen Heimtiere zur eindeutigen Identifikation tätowiert oder elektronisch gekennzeichnet sein. Bei der Einreise ist ferner ein internationaler Impfpass für Ihr Haustier mitzuführen. Eine Tollwutimpfung ist vorgeschrieben. Alle Arten von Waffen unterliegen der Anzeigepflicht bei Einreise. Die Vorlage entsprechender Waffentragegenehmigungen ist erforderlich. Besondere strafrechtliche Bestimmungen Der Besitz jeglicher Drogen ist in Lettland nicht gestattet und wird strafrechtlich mit vergleichsweise höheren Strafen als in Deutschland geahndet. In Lettland gilt die 0,5 Promillegrenze. Fahren unter Alkoholeinfluss wird strafrechtlich sehr streng mit hohen Strafen bis zum Entzug des Führerscheins und Ordnungshaft geahndet. Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten. Ausnahme hiervon bildet lediglich der Ausschank alkoholischer Getränke in Straßencafés etc. Medizinische Hinweise Hepatitis A Die Hepatitis A ist in Lettland endemisch. Laut Infektologiezentrum gab es bis Ende Oktober 2009 2.149 nachgewiesene Hepatitis-A-Erkrankungsfälle, davon 5 tödlich. Hepatitis B tritt ebenfalls deutlich öfter auf als in Deutschland. Reisenden wird empfohlen, vor Reiseantritt für einen ausreichenden Hepatitis-A-Impfschutz Sorge zu tragen. Impfschutz Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Landesweit, auch in Riga, kommt es von April ? Oktober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Die baltischen Länder haben pro Bevölkerungsanteile die höchsten Infektionsraten in Europa. Bei Aufenthalt in dieser Zeit ist eine Impfung empfohlen. Bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition ist auch eine Impfung gegen Hepatitis A und B sowie Tollwut angeraten. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner Kontakt aufgenommen werden. Krankenversicherung Deutsche gesetzliche Versicherungen zahlen für dringend erforderliche Aufwendungen in Lettland im Rahmen des Versicherungsscheines E111. Da dadurch in der Regel ggf. erforderliche Rücktransportkosten nach Deutschland nicht abgedeckt sind, wird dringend der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung empfohlen. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung entspricht nicht deutschem Standard. Eine Flugrettungsversicherung wird empfohlen. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Guatemala: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 15.03.2010 Aktuelle Hinweise Unverändert hohes Risiko durch tödliche Anschläge in vielen Landesteilen, vor allem auch in der Hauptstadt. Aktuelle Informationen zur Influenza A(H1N1) Weitere Hinweise Die allgemeine Sicherheitslage verschlechtert sich zunehmend im gesamten Land. Daher wird empfohlen, bei allen Reisen innerhalb Guatemalas erhöhte Sicherheitserwägungen (nächtliche Reisen vermeiden, nicht alleine reisen, abgelegene Strecken meiden, Vorsicht bei Geldautomaten, beim Tanken und beim Verlassen von Supermärkten, Banken und Einkaufszentren ) anzustellen. Insbesondere in Huehuetenango und Coatepeque kommt es immer wieder zu Unruhen, Gewalt und Brandschatzungen. Überall im Land muss jederzeit mit unerwarteten gewaltsamen Auseinandersetzungen gerechnet werden. Dabei können unbeteiligte Besucher Schaden nehmen. Reisenden wird entsprechend vorsichtiges Verhalten angeraten. Längere Aufenthalte bedürfen zusätzlicher Vorsorge. Zunehmend kommt es landesweit zu Fällen von Lynchjustiz. Außerdem häufen sich gewaltsame Auseinandersetzungen von Drogenbanden, insbesondere im Grenzgebiet zu Mexiko, in Alta- Verapaz (Cobán), San Marcos, Huehuetenango, Quiché, Izabal, Jutiapa, Zacapa, Escuintla und Petén. Die guatemaltekische Tourismusbehörde rät bis auf Weiteres ausdrücklich von einer Besteigung des Vulkans Tajamulco und von Reisen in die unmittelbare Umgebung dringend ab. Auch der Vulkan Acatenango / Chimaltenango war in den jüngsten Vergangenheit Schauplatz krimineller Übergriffe auf Touristengruppen. Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität Bei Reisen nach Guatemala ist erhöhte Vorsicht geboten. Guatemala hat eine der höchsten Kriminalitätsraten in Lateinamerika. Vor allem im Stadtgebiet von Guatemala-Stadt aber auch im Landesinneren kommt es täglich zu bewaffneten Überfällen, deren Opfer häufig auch Touristen sind. Die Hemmschwelle zum Einsatz exzessiver Gewalt ist sehr niedrig. Das gesamte Grenzgebiet Guatemala-Mexiko ist Einflussgebiet der organisierten Kriminalität sowie Schauplatz gewaltsamer Auseinandersetzungen von Jugendbanden. Die Grenzstadt nach Mexiko, Tecún Umán, gilt als Kriminellen-Hochburg. Am Rio Dulce im Departement Izabal kommt es gelegentlich zu Überfällen auf Segel- und Motoryachten, bei denen auch Gewalt angewendet wird. Auch besteht dort eine latente Gefahr von Entführungen durch radikale Landarbeiter. Es wird empfohlen, den Fluss nur tagsüber zu befahren und abends nicht allein zu ankern, sondern an einer der mehreren hoteleigenen Molen am Rio Dulce. Der Besitz von Waffen ist weit verbreitet. Grundsätzlich muss von der Bereitschaft zum Waffeneinsatz ohne irgendeine Warnung ausgegangen werden. Vermeiden Sie es deshalb, die Täter durch Widerstand herauszufordern. Es ist allemal sinnvoller, die geforderten Gegenstände (Wertsachen, Gepäck, Pkw etc.) widerstandslos herauszugeben und sich ruhig zu verhalten. Ratsam ist auch, stets einen ?verzichtbaren? Geldbetrag mit sich zu führen. Gelegentlich werden Straftaten auch durch uniformierte Sicherheitskräfte bzw. Personen in Uniform begangen. Überfälle werden außer auf Einzelpersonen und öffentliche Busse auch auf die vielfach angebotenen privaten Shuttle-Transporte zwischen den touristischen Zentren verübt. Überfälle werden zwar nicht gezielt auf Mietwagen verübt, sind jedoch wegen der hohen Kriminalität häufig. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Pässe, Flugtickets u.ä.) an einem sicheren Platz (z.B. im Hotelsafe) aufzubewahren und Kopien der wichtigsten Unterlagen (Pass, Tickets etc.) zu fertigen, um sich ausweisen zu können. Die Botschaft empfiehlt Ihnen dringend ? vor der Einreise bzw. unmittelbar danach ? Kopien Ihrer Reisedokumente an die Botschaft (Fax: 00502 ? 23336906, E-Mail : info@guat.auswaertiges-amt.de ) zu senden. Guatemala-Stadt Die Mehrzahl der Überfälle auf Einzelpersonen findet in der Zone 1, 4, 5, 9, 18 und auf den verschiedenen Busbahnhöfen statt. Es wird geraten, die Zone 1 vor Einbruch der Dunkelheit zu verlassen. Überfälle sollten nicht durch das Tragen von wertvollen Gegenständen wie Schmuck, teuren Sonnenbrillen, Fotoapparaten u.ä, herausgefordert werden. Halsketten, Ohrringe und Uhren werden häufig ohne Rücksicht auf mögliche Verletzungen der Bestohlenen entrissen. Davor schützt erfahrungsgemäß auch das Tragen billigen Modeschmucks nicht. Mit Taschen- und Trickdieben muss überall gerechnet werden. Auch der bewaffnete Raub von Fahrzeugen ("Carnapping") ist an der Tagesordnung. Von Fahrten in die um die Hauptstadt gelegenen Elendsviertel wird dringend abgeraten. Auch die insbesondere von Guatemalteken der Oberschicht und Ausländern bewohnten Stadtviertel, Zonen 9, 10, 13, 14, 15 und 16 sind nicht völlig sicher. Nach Einbruch der Dunkelheit sollten Sie sich möglichst nicht mehr allein auf die Straße begeben. In der Zone 10 und 14 werden Geschäftsreisende und Touristen regelmäßig unmittelbar nach Verlassen der Hotels oder auch Bürogebäude überfallen. Eine Bande hat sich u.a. auf den Raub von Laptops und Mobiltelefonen spezialisiert. Auch bei Bankgeschäften ist besondere Vorsicht angezeigt. In letzter Zeit mehren sich die Übergriffe auf Touristen nach vorheriger Verabreichung von sogenannten "k.o.- Tropfen" ( Flumitrazepan, Rohypnol etc.) Von der Benutzung von Stadtbussen ( rot ) - außer Transmetro ( grün) - wird dringend abgeraten. Sonstige touristische Zentren Antigua In der Umgebung von Antigua und in Antigua selbst ist erhöhte Vorsicht geboten. Es kommt hier u.a. immer wieder zu Überfällen und in letzter Zeit auch wieder vermehrt zu Vergewaltigungen. Insbesondere in den Abendstunden sollten Sie in Antigua nicht mehr allein auf die Strasse gehen. Im Stadtzentrum kommt es immer wieder zu bewaffneten Raubüberfällen auf Touristen. Oft werden auch Rucksäcke von Touristen mit Hilfe von Ablenkungsmanövern gestohlen. Taschen oder Rucksäcke sollten deshalb niemals z.B. neben den Stühlen in Cafés etc. abgestellt werden. Die Polizeipräsenz am Aussichtspunkt ?Cerro de la Cruz? ist verstärkt worden, dennoch kommt es dort immer wieder zu Übergriffen auf Touristen. In der Umgebung von Antigua sind operierende Jugendbanden für mehrere Überfälle auf Ausländer verantwortlich. Tikal Die Maya-Ruinen von Tikal werden durch die Touristenpolizei (Politur) gesichert, die auf den Hauptwegen patrouilliert. Trotzdem kommt es auch dort zu sporadischen Überfällen. Für alle Ruinenstätten des Petén gilt, dass sie nur im Rahmen eines organisierten Ausflugs besichtigt werden sollten, die von einer Reihe von Reisebüros in der Hauptstadt und in Flores angeboten werden. Vor den sog. ?sunrise- tours? wird dringend abgeraten, da in den frühen Morgenstunden noch keine Polizeipräsenz im Park von Tikal gesichert ist. Gleiches gilt für die Ruinen in Sayaxché im Dept. Petén. Es wird dringend geraten, nach Flores per Flugzeug anzureisen. Department Sololá Fahrten insbesondere auf Seitenstraßen im Dept. Sololá und der CA-1 sind wegen sich häufender Überfälle gefährlich. Insbesondere die alte Strecke über Patzun gilt es zu vermeiden. Hier operiert eine Bande insbesondere an den Wochenenden. Autos, Busse etc. werden durch die Bande ?gestaut? und systematisch ausgeraubt. Chichicastenango und Panajachel (Atitlán-See) Auch die Stadtzentren von Chichicastenango und Panajachel (Atitlán-See) sollten in den Abendstunden nicht allein aufgesucht werden. Vorsicht geboten ist bei Wanderungen um den Atilánsee. Insbesondere zwischen den Orten San Pablo la Laguna und San Marcos la Laguna kommt es immer wieder zu Überfällen auf Touristen. Strecke zwischen Guatemala-Stadt und der Atlantikküste Die Straße zwischen Guatemala-Stadt und der Atlantikküste wurde mehrfach Schauplatz brutaler Überfälle auf Touristen. Reisen über Land Das wichtigste Verkehrsmittel in Guatemala ist der Autobus. Überlandbusse, die sog. ?chicken- busses? (in letzter Zeit vor allem kurz vor der Grenze zu El Salvador und zwischen Antigua und Guatemala- Stadt) werden vermehrt das Ziel bewaffneter Banden. Auf der Strasse nach El Salvador (CA 1) zwischen den Kilometern 6,5 und ca. 60 kommt es immer wieder zu Überfällen. Sie sollten während der Reise in Überlandbussen und in den Busbahnhöfen ständig auf Ihr Gepäck achten und das Handgepäck niemals aus den Augen lassen. Die öffentlichen Busse sind zumeist in schlechtem technischem Zustand, so dass beträchtliche Unfallgefahr besteht. Zu den wichtigsten Touristenzentren fahren von der Hauptstadt aus besser gewartete Reise- und Kleinbusse im Rahmen der von Reisebüros organisierten Touren, aber auch auf diese Busse werden vermehrt gezielte Anschläge verübt. Reisen sollten sich auf die Hauptstraßen beschränken. Im Landesinneren sind Nebenstraßen sowie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit zu vermeiden. Gruppenreisende können und sollten vor Reiseantritt über die guatemaltekische Tourismusbehörde INGUAT-Assistur (Tel. 00502-2421 2810 oder 15 50) ihre Reiseroute abklären und kostenlose Sicherheitsbegleitung anfordern. Sonstige Hinweise Innenpolitische Unruhen sind nicht auszuschließen. Ohne oder mit geringer zeitlicher Vorwarnung können an neuralgischen Punkten landesweit Blockaden errichtet werden. Vor dem Fotografieren bzw. Filmen der einheimischen Bevölkerung (Mayas) besonders in ländlichen Gebieten, aber auch in Touristenzentren, sollte man sich der Zustimmung der abzubildenden Personen versichern. In Fällen, in denen die Fotografie aus religiösen oder anderen Gründen abgelehnt wird, sollte der Wunsch respektiert werden. Das Fotografieren von Kindern sollte generell unterbleiben. Hier kommt es immer wieder zu Missverständnissen (Kinderraub etc. ) mit der Gefahr, dass die Bevölkerung Lynchjustiz anwendet. Naturkatastrophen Vulkane sollten nur mit landeskundiger Begleitung und/oder in Gruppen bestiegen werden. Bei der guatemaltekischen Tourismusbehörde INGUAT (Tel.: 0052 ? 2421 2810) kann hierfür Polizeischutz angefordert werden. Guatemala liegt in der durch Wirbelstürme gefährdeten Zone (Wirbelsturmsaison ca. Juni bis November). Allgemeine Reiseinformationen Geld / Kreditkarten Gängige Zahlungsmittel in Guatemala: Quetzales, US-Dollar, Traveller-Schecks, Kreditkarten (Visa, American Express, Mastercard). Bargeld kann mit einer ec-Karte (Maestro, Cirrus) nur an wenigen bestimmten Geldautomaten abgehoben werden. Mietwagen Reisen mit Mietwagen erfordern besondere Vorsicht: Nur sehr sporadisch aufgestellte Wegweiser und Hinweisschilder machen die Orientierung für Landesunkundige durchweg schwierig. Wie in allen Ländern gilt es, sich die Klauseln des Vertrags genauestens erläutern zu lassen, besonders im Hinblick auf eine obligatorische Selbstbeteiligung und den üblicherweise berechneten ?perdida de uso? (Nutzungsausfall). Im Schadensfalle wird dieser dem Mieter nach Tagessätzen für die Zeit berechnet, in der das Auto voraussichtlich durch Reparatur ausfällt! Taxis Lizenzierte Taxis erkennt man an den Kfz-Schildern, die mit dem Buchstaben ?A? beginnen und einer Lizenznummer, die auf den Seitentüren vermerkt ist. Taxis ohne Lizenz sollten Sie meiden! Unterkunft In den Zonen 1 und 13 (Nähe Flughafen) gibt es eine Reihe von billigen und auch in verschiedenen Reiseführern empfohlenen Hotels und Pensionen, die besonders von Rucksackreisenden bevorzugt werden. In vielen der Hotels der Zone 1 und in deren unmittelbarer Umgebung kommt es des Öfteren zu Diebstählen und Überfällen. Es wird deshalb empfohlen, nur Hotels mit einem gewissen Mindeststandard zu wählen. Hinterlassen Sie im Hotel eine Nachricht, wohin Sie unterwegs sind und wann Sie ungefähr zurückkehren wollen. Verhalten bei Unfällen Nach Unfällen muss sich der Reisende darauf einstellen, dass Schadensersatz von Bustransportunternehmen und Inlandsfluggesellschaften nicht zu erhalten ist. Eigene Vorsorge ist daher besonders wichtig. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Visum Für deutsche Staatsangehörige ist mit Reisepass ein visafreier Aufenthalt in der sog. "CA-4"- Region Guatemala, El Salvador, Honduras und Nicaragua bis zu 90 Tagen möglich. Die Aufenthaltserlaubnis wird kostenfrei bei der Einreise erteilt. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Reisepass mit einem Einreisestempel versehen wird. Eine Verlängerung von 30 Tagen kann bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden. Reisedokumente Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisen über die USA Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskünfte zur Einreise können Ihnen nur die Auslandsvertretungen des jeweiligen Ziellandes erteilen. Besondere Zollvorschriften Um die Ausbreitung von BSE und der Maul- und Klauenseuche zu verhindern, müssen alle mitgeführten Produkte tierischer Herkunft (z. B. Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Rohwolle etc.) am Flughafen deklariert werden (zuständige Behörde: Servicio Nacional de Cuarentena Animal). Besondere strafrechtliche Bestimmungen Jeglichen Kontakt zu Personen, die Verbindung zu Drogenhandel und -konsum haben könnten, gilt es zu meiden. Die guatemaltekische Drogengesetzgebung (?Ley Antidrogas?) sieht harte Strafen für Besitz, Konsum und Handel von Drogen vor! Vermeiden Sie unter allen Umständen, Briefe, Päckchen etc. für andere Personen mit über die Grenze zu nehmen und transportieren Sie sie auch nicht innerhalb des Landes, ohne genau deren Inhalt zu kennen. Medizinische Hinweise Impfschutz Für einen Kurzaufenthalt empfiehlt sich ein Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphtherie. Bei einem Langzeitaufenthalt könnten Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus, ggfs. auch gegen Tollwut angebracht sein. Malaria/ Denguefieber In den ländlichen Gebieten Guatemalas gibt es ein mittleres Malariarisiko. Auch das durch Insekten übertragenen Denguefieber tritt verstärkt auf. Aus diesem Grunde sollte man sich gegen Insektenstiche durch die Verwendung von Moskitonetzen bzw. mückenabweisenden Mitteln (z.B. Autan, NoBite) schützen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Hygiene Auf folgende hygienische Maßnahmen wird besonders hingewiesen:
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Türkei: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 15.03.2010 Landesspezifische Sicherheitshinweise Terrorismus Nach Bombenexplosionen in verschiedenen Städten im Jahre 2008 befinden sich die Sicherheitsvorkehrungen landesweit unverändert auf hohem Niveau. Es muss in allen Teilen der Türkei von einer abstrakten terroristischen Bedrohung ausgegangen werden. Reisen über Land Bezogen auf den Osten und Südosten des Landes liegen aktuell keine konkreten Gefährdungshinweise vor. Wegen der Aktivitäten der PKK sind jedoch Reisen in diesen Landesteil mit einem erhöhten Risiko behaftet. Weiterhin kommt es dort auch zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der PKK und türkischen Sicherheitskräften. Das türkische Militär unternimmt nach wie vor grenzüberschreitende Militäroperationen gegen PKK-Stellungen im Nordirak. Bei Reisen in den Osten und Südosten der Türkei ist mit Behinderungen aufgrund von Straßenkontrollen und Militärbewegungen zu rechnen. Der türkische Generalstab hat sechs Gebiete in den Provinzen Siirt, Sirnak, Mardin und Hakkâri - insbesondere das Gebiet südöstlich von Hakkâri entlang der Grenze zum Irak (in den Bergen, um und zwischen Sirnak und Hakkari befinden sich mehrere Sperrzonen) sowie nordwestlich von Diyarbakir und südöstlich der Ortschaft Cizre (Dreiländereck Türkei - Syrien - Irak) - zu zeitweiligen Sicherheitszonen und militärischen Sperrgebieten erklärt, deren Betreten bis auf Weiteres grundsätzlich verboten ist und die einer strengen Kontrolle unterliegen. Kriminalität Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. In letzter Zeit waren jedoch auch Reisende Opfer von Gewaltverbrechen. Es wird deshalb besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen zu Vorsicht geraten. Vorsicht vor Taschendieben ist besonders in der Großstadt Istanbul angezeigt. Die Zahl von Straßendiebstählen, besonders in belebten Zonen, ist in Istanbul weiterhin hoch. Allgemein gilt, dass auf Taschen und Geldbörsen überall da, wo Menschenmengen sind, besonders geachtet werden sollte. Vor allem im Stadtteil Beyo?lu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen unter einem Vorwand in einer Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur Begleichung der extrem überhöhten Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten abzuheben. Bei Zahlung mit Bank- oder Kreditkarten ist Vorsicht vor Betrügern geboten, die versuchen, unbemerkt die Bankkarte des Reisenden zu kopieren und den zugehörigen PIN-Code auszuspähen, um dann mit gefälschten Karten an Geldautomaten Geld abzuheben. Reisenden wird daher geraten, bei Zahlung ihre Bankkarte stets im Auge zu behalten und die Geheimnummer nur verdeckt einzugeben. Bei Benutzung von Bank- und Kreditkarten mit PIN-Code in Wechselstuben wird zu Vorsicht geraten. Allgemeine Reiseinformationen Die Türkei ist ein beliebtes Reiseland, das Touristen herzlich und offen empfängt. Wie auch in anderen Urlaubsländern gibt es jedoch einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten, um einen sorglosen Aufenthalt verbringen zu können. Grundsätzlich bestimmt bei Taxifahrten der Taxameter den Preis, bei längeren Fahrten ist Handeln durchaus erlaubt. Bei viel Gepäck wird z.T. ein Aufschlag verlangt. Besonders in Istanbul sollte man sich vorher über den ungefähren Fahrpreis informieren, damit Taxifahrten nicht ungewollt zu kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass der Taxameter bei Fahrtantritt eingeschaltet wird und der Tagtarif eingestellt ist. Die Hotels dienen hierbei als eine sichere Informationsquelle. Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind mit erhöhten Gefahren verbunden und sollten vermieden werden. Wer im Auto übernachten möchte, sollte dazu einen bewachten Parkplatz oder Campingplatz aufsuchen. Bei angebotenen Jeepsafaris sollten Anbieterfirmen und technischer Zustand der Fahrzeuge kritisch geprüft werden, vor allem wenn die Reiseveranstalter keine Gewähr übernehmen. Die Jeeps sollten nur Personen fahren, die über Erfahrung mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf off-road-Strecken verfügen. Bei angebotenen Ausflügen mit Werksbesichtigung und Kaufgelegenheiten sollten sich Reisende vorher erkundigen, wie lange diese Besuche dauern. Es besteht kein Kaufzwang. Gegen die mögliche Ausübung von Druck durch Mitarbeiter der Unternehmen oder Reiseleiter sollten sich Reisende verwahren und ggf. später auch bei den Reiseveranstaltern beschweren. Die türkische Regulierungsbehörde für Tabakwaren und Alkoholika (TAPDK) macht auf die Gefahr durch den Verzehr von gepanschtem Alkohol aufmerksam und empfiehlt, beim Kauf von Alkohol auf die Originalverpackung und Lizenzierung (TAPDK-Logo auf dem Flaschendeckel; unbeschädigte, blau-türkisfarbene Banderole) zu achten. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Visum Als Tourist kann man sich bis zu 90 Tagen visumfrei im Land aufhalten. Ist der Aufenthalt in der Türkei für länger als 90 Tage geplant, empfiehlt es sich, vor der Einreise bei einem türkischen Generalkonsulat ein Visum einzuholen. Die Aufenthaltserlaubnis kann aber auch nach Einreise vor Ablauf der 90 Tage bei der lokalen Ausländerpolizei beantragt werden. Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird jedoch ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einem türkischen Generalkonsulat einzuholen ist. Reisedokumente Mit folgenden Reisedokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Empfehlungen Von einer Einreise mit einem vorläufigen oder einem abgelaufenen Personalausweis wird abgeraten, da die Einreise mit diesem Dokument in der Vergangenheit mehrfach verweigert wurde. In der Vergangenheit kam es auch zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen. Insbesondere ist die Ausstellung eines Kinderausweises durch die deutsche Auslandsvertretung im Transitbereich des Flughafens nicht möglich und wird von den türkischen Behörden auch nicht gestattet. Besondere Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte. Kinder türkischer Eltern, die sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderausweis / Kinderreisepass oder Europapass, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss. In der Praxis kann es bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala, zu Problemen kommen. Es wird daher empfohlen, sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente zu kümmern. Bitte beachten Sie, dass bei der Reise in die Türkei auf dem Landweg auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden müssen. In Serbien ist eine Einreise mit Bundespersonalausweis seit Inkrafttreten des neuen serbischen Ausländergesetzes am 01.04.2009 nicht mehr möglich, da die serbischen Grenzbehörden keine Passierscheine ("turisticka propusnica") zur Ein- bzw. Durchreise mehr ausstellen. Reisenden, die sich nur mit einem Personalausweis ausweisen, wird seitdem die Einreise nach Serbien verwehrt. Weiterreise in Drittländer Grundsätzlich ist das notwendige Visum für eine Weiterreise in die Nachbarstaaten bereits vor der Abreise aus Deutschland bei den entsprechenden Auslandsvertretungen in Deutschland einzuholen Eine Antragstellung bei den Konsulaten in der Türkei ist in der Regel nicht möglich. Ausreise in den Irak Die Ausreise aus der Türkei in den Irak ist seit dem 01.07.2004 nur für Inhaber eines für Irak gültigen Visums möglich. In diesem Zusammenhang wird auf die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Irak hingewiesen. Deutsche Staatsangehörige sind seit dem 01.07.2004 visumspflichtig. Einreise in die Türkei aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten des Europarates sind Die Einreise in die Türkei ist aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten des Europarats (wie z.B. Irak) sind, nur mit dem Reisepass möglich. Einreise mit dem Pkw Wenn man mit dem PKW einreisen möchte, wird das Auto im Pass des Fahrers eingetragen. Für diesen Fall ist es erforderlich, einen Reisepass zur Einreise zu verwenden. Zusätzlich zur Eintragung im Pass wird vom türkischen Zoll ein Formular ausgestellt, das das Datum der spätesten Wiederausfuhr festlegt. Ein Überschreiten dieser individuell festgelegten Frist auch um nur einen Tag muss unbedingt vermieden werden, da anderenfalls erhebliche Geldstrafen, die den Wert des Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen können, und ein Strafverfahren drohen. Als Frist werden in der Regel 30 Tage eingetragen, auf Antrag auch bis zu 90 Tage. Bitte beachten Sie, dass die grüne Versicherungskarte nur im europäischen Teil der Türkei anerkannt wird. Beabsichtigen Sie mit dem Fahrzeug auch den asiatischen Teil zu bereisen, können Sie an der Grenze beim Touringclub eine Kfz-Haftpflichtversicherung (30-90 Tage) abschließen. Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende / Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Einzelheiten zum Verfahren klären Sie bitte vor Abreise, um mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden. In der Türkei gilt für Auto- und Motorradfahrer eine 0,5 Promillegrenze. Für das Führen von Lastkraftwagen, PKW mit Anhänger und Bussen (Fahrzeuge zur Personenbeförderung) gilt eine 0,0 Promillegrenze. Die Strafen bei Verkehrsdelikten wurden in jüngster Zeit drastisch erhöht. Besondere Zollvorschriften Für Touristen gelten folgende Regeln: Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt gestattet. Devisenausfuhr ist bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000 US Dollar oder Gegenwert in TL gestattet. Reisende dürfen persönlichen Schmuck bis zu einem Gesamtwert von 15.000 US Dollar ein- und ausführen. Bei einem höheren Wert muss dieser bei der Einreise deklariert werden. Beim Kauf in der Türkei sind Nachweise erforderlich. Im Übrigen dürfen folgende Waren bei Einreise in die Türkei pro Person mitgeführt werden (gilt nicht für Transitreisende): Persönliche HabeGegenstände des persönlichen Gebrauchs inkl. medizinischer Artikel (Geräte) und Medikamente sowie Geschenkartikel bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro (Kinder unter 15 Jahren bis 145 Euro). Reisemitbringsel
Reisende unter 18 Jahren dürfen die unter Punkt 1-5 aufgeführten Gegenstände nicht einführen. Besondere strafrechtliche Bestimmungen Als allgemeiner Grundsatz gilt, dass in der Türkei unter Strafe steht, was auch in Deutschland verboten ist. In der Türkei werden Drogendelikte besonders hart bestraft (10 - 20 Jahre Gefängnis für Einfuhr, 6 - 12 Jahre Gefängnis für Ausfuhr). Ebenfalls hart geahndet (Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren) wird der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von "Kultur- und Naturgütern", da diese als staatliches Eigentum gelten. Bei Verstößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen (z.Zt. ca. 9.000,- Euro) gängige Praxis, auch wenn es sich um Antiquitäten bzw. alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert handelt. In Einzelfällen wurden Haftstrafen verhängt. Es wird daher nachdrücklich davor gewarnt, von Händlern z.B. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc. anzukaufen oder selbst mitzunehmen. Polizei und Zollbehörden legen den Begriff ?Antiquitäten? weit aus. Jeder bearbeitete Stein kann darunter fallen. Da es für Reisende praktisch unmöglich ist, selbst zu erkennen, ob ein solcher Gegenstand als Antiquität geschützt ist, sollten Reisende, die über keine entsprechende Genehmigung der zuständigen türkischen Behörden verfügen, generell Steine, Münzen, Fossilien und alt aussehende Gegenstände nicht in ihrem Reisegepäck auszuführen versuchen. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, bei den dem türkischen Kulturministerium unterstehenden Museen und an einigen Zollstellen eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen. Es wird dringend davon abgeraten, in der Öffentlichkeit politische Äußerungen gegen den türkischen Staat zu machen bzw. Sympathie mit terroristischen Organisationen zu bekunden. Medizinische Hinweise Impfschutz Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus Klassische Geflügelpest In der Türkei sind menschliche Erkrankungen und Todesfälle an der Vogelgrippe aufgetreten. Bitte beachten Sie hierzu die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information ?Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe? unter www.bmelv.de. Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema ?Vogelgrippe? finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes. Krim-Kongo hämorrhagisches Fieber (CCHF) In der vergangenen Jahren kam es zu einem Ausbruch des Krim-Kongo-Fiebers mit zahlreichen Erkrankungen und einigen Todesfällen. Der Erreger ist in der Türkei endemisch, mit sporadischen Fällen und lokale Häufungen ist im Frühjahr/Sommer landesweit zu rechnen. Schwerpunkte haben sich, nachdem die Krankheit erst seit 2002 in der Türkei bekannt ist, in den zentralen Regionen mit den Provinzen Corum und Yozgat gebildet. Neben Zentralanatolien sind auch die grüne Schwarzmeerregion sowie die feuchtwarme türkische Riviera ("Akdeniz") betroffen. Da vor allem Menschen erkranken, die entweder mit Tieren arbeiten oder auf engem Raum mit ihnen leben, besteht nur bedingt eine Gefahr für Touristen. Bei Wanderungen in zentralanatolischen Steppengebieten (hier auch Kappadokien) und bei Tagesausflügen ins Hinterland der Region um Antalya sollten Touristen auf entsprechende Kleidung achten bzw. regelmäßig Körper und Kleidung nach Zecken absuchen. Die Übertragung erfolgt gewöhnlich durch Zecken, aber auch von Mensch zu Mensch, z.B. im Krankenhaus. Schutz vor Zeckenstichen beachten, Kontakt mit Kranken meiden. Malaria Die größten Teile der TÜRKEI sind malariafrei, vor allem die touristischen Regionen im Süden und Westen des Landes. Ein mittleres Risiko besteht in Südost-Anatolien im Grenzgebiet zu Syrien und Irak, speziell im Rahmen der Staudammbauten in der Harin- und Ceylanpinar Ebenen. Ein geringes Risiko besteht in der Tiefebene um Adana. Es kommt ausschließlich die weniger gefährliche Malaria tertiana (Plasmodium vivax) vor. Die Hauptübertragungszeit ist von Mai bis Oktober. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Je nach Reiseprofil in diesen Gebieten ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe evt. die Mitnahme einer Behandlungsdosis sinnvoll (z.B. Chloroquin). Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der insektengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in die Risikogebiete empfohlen:
HIV / AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), Piercing, Tätowierungen und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Durchfallerkrankungen Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist vielfach mit Europa nicht zu vergleichen. Sie kann auf dem Land technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Ein evtl. vorhandener gültiger Krankenversicherungsschutz (Auslandskrankenschein) ist oft nicht ausreichend. Es wird daher dringend angeraten, eine Private Reisekrankenversicherung und eine zuverlässige Reiserückholversicherung abzuschließen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist eine individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Bei Einführung von verschreibungspflichtigen Medikamenten für den eigenen Bedarf ist es ratsam, eine Bescheinigung des verschreibenden Arztes mit sich zu führen, die die medizinische Notwendigkeit bestätigt. Lassen Sie sich vor einer Reise in die Türkei ggf. durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/) Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Madagaskar: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 15.03.2010 Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität Taschendiebstähle, aber auch bewaffnete Überfälle, haben in den letzten Monaten deutlich zugenommen. Ausländische Reisende, bei denen Geld oder Wertsachen vermutet werden, sind mittlerweile auch in Madagaskar vermehrt Ziel von Übergriffen. Besondere Vorsicht ist geboten im Stadtzentrum von Antananarivo, in der Umgebung der Hotels und der von Ausländern bevorzugten Restaurants sowie generell bei Menschenansammlungen und an den Stationen der Überlandtaxis. Auch Touristenziele können betroffen sein. Berichtet wurde von Überfällen in Diego Suarez (Montagne des Francais), Tuléar und Morondava. Nach Einbruch der Dunkelheit wird in allen städtischen Gebieten von Spaziergängen, ob allein oder zu mehreren, aus Sicherheitsgründen abgeraten. Besondere Vorsicht sollte auf den Umgang mit Wertsachen und Ausweisen -auch innerhalb von Hotels- verwendet werden. Vor allem im Stadtgebiet von Antananarivo finden am Abend und in der Nacht vermehrt Polizeikontrollen statt. Es wird dringend angeraten, eine beglaubigte Kopie des Passes mit sich zu führen. Bei Autofahrten in Ballungsgebieten (vor allem in Antananarivo ist die Verkehrsdichte sehr hoch und die Straßen eng) wird empfohlen, die Türen von innen zu verriegeln und die Fenster geschlossen zu halten. Taschen und Wertgegenstände sollten auf keinen Fall sichtbar im Wagen liegen. Allgemeine Reiseinformationen Madagaskar ist wegen seiner einzigartigen Flora und Fauna, seiner abwechslungsreichen Landschaften und Klimazonen ein interessantes Reiseziel. Die Touristenregionen und Nationalparks sind seit den Ausschreitungen im Februar diesen Jahres von weiteren Unruhen verschont geblieben. Sprache Für Individualreisende sind französische oder idealerweise madagassische Sprachkenntnisse von großem Vorteil, da - vor allem in ländlichen Gebieten - nicht damit zu rechnen ist, dass die Bewohner Englisch oder Deutsch sprechen. Reisen über Land/ Straßenverkehr Das innermadagassische Flugnetz ist gut ausgebaut, wenngleich in der Folge der innenpolitischen Krise einige Flugverbindungen gestrichen wurden und Verspätungen nie auszuschließen sind. Die Infrastruktur des Straßennetzes wurde in den letzten Jahren deutlich verbessert. Mittlerweile sind ? ausgehend von Antananarivo ? bis auf Fort Dauphin, die wichtigsten Küstenstädte auf Asphaltstraßen erreichbar. Dennoch gibt es noch immer eine große Anzahl von nicht befestigten Straßen, die während der Regenzeit (Australsommer Dezember bis April) zum Teil nur bedingt oder gar nicht befahrbar sind sowie Regionen, die von der Außenwelt völlig abgeschnitten und lediglich zu Fuß oder mit dem Hubschrauber zu erreichen sind. Auf den Hauptachsen kommt es seit kurzem vermehrt zu bewaffneten Überfällen, vor allem auf Überlandtaxis. Es wird zur besonderen Vorsicht geraten. Nachtfahrten sollten auf jeden Fall vermieden werden. Naturkatastrophen Madagaskar wird zwischen Januar und April regelmäßig von zum Teil schweren Zyklonen und tropischen Wirbelstürmen heimgesucht. Vor allem betroffen sind die östlichen, westlichen und südwestlichen Küstenregionen. Geldversorgung In Antananarivo und den anderen großen Städten besteht die Möglichkeit zum Tausch von Bargeld (Euro/Dollar) und Travellerschecks bei Banken und Wechselstuben. Die Banken verfügen in der Regel über Geldautomaten, an denen mit der Visa-Karte Geld gezogen werden kann. Die Mastercard wird nur bei einer Bank, der BNI, akzeptiert. Eine Geldversorgung über EC-Karten (Maestro bzw.Cirrus) ist nicht möglich. Größere Hotels, Restaurants, Geschäfte, Reisebüros und Fluggesellschaften sowie Supermärkte akzeptieren in der Regel die Visa-Karte. Manchmal wird ein Bankaufschlag von 3 % fällig. Hotels und Kommunikation In Antananarivo, den größeren Provinzstädten und in den Touristenregionen gibt es gute Hotels und kleinere korrekte Unterkünfte. Als Folge der politischen Krise ist der Tourismus in Madagaskar allerdings eingebrochen. Einige Hotels und Gästehäuser mussten mittlerweile schließen. Individualreisenden wird empfohlen, vorab mit den ins Auge gefassten Unterkünften Kontakt aufzunehmen. Das Mobilfunknetz ist sehr gut ausgebaut. Über die Anbieter Orange, Zain (ehemals Celtel) und den madagassischen Anbieter Telma sind alle großen Städte und auch viele ländliche Regionen erreichbar. Roaming funktioniert grundsätzlich. Es ist aber auch möglich, für einen Gegenwert von ca. 1,50 Euro eine lokale SIM-Karte zu erwerben ? diese ermöglicht Telefonie und SMS mit Pre-Paid-Karte. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Visum Grundsätzlich benötigen deutsche Staatsangehörige für die Einreise nach Madagaskar ein gebührenpflichtiges Visum (Kosten z.Zt. 50,- ?), das vor Reiseantritt - von der madagassischen Botschaft in 14612 Falkensee (Brandenburg) - einem der madagassischen Honorarkonsulate - oder bei Ankunft am Flughafen ausgestellt wird. Aufgrund einer Sonderregelung zur Förderung des Tourismus erhalten Reisende, die sich bis zu 30 Tagen in Madagaskar aufhalten wollen, bis auf Weiteres sowohl bei der zuständigen madagassischen Auslandsvertretung als auch bei Einreise am Flughafen ein kostenfreies Visum. Bei Visumerteilung am Flughafen werden für einen Aufenthalt von 30 bis 60 Tagen Gebühren i.H.v. 100.000,- Ariary (derzeit 45,- Euro), für einen Aufenthalt von 60 bis 90 Tagen 140.000,- Ariary (derzeit 60,- Euro) erhoben. Es ist auf jeden Fall ein Rück- bzw. Weiterflugticket vorzulegen. Hinweis: Die Gebührensätze der madagassischen Auslandsvertretung www.botschaft-madagaskar.de müssen nicht zwingend mit den am Flughafen erhobenen Gebühren übereinstimmen. Für Arbeits- und andere Aufenthalte von mehr als 90 Tagen (z.B. Praktika) ist es erforderlich, bereits bei der Einreise über ein sogenanntes ?visa transformable? zu verfügen, das ausschließlich bei einer madagassischen Auslandsvertretung erhältlich ist. Reisedokumente Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Vergehen gegen die madagassischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden unnachgiebig geahndet. Es drohen hohe Geld- und ggfls. sogar Haftstrafen. Besondere Zollvorschriften Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Devisen können in unbegrenzter Höhe ein- und ausgeführt werden, müssen aber ab einem Gegenwert von 7.500 Euro bei Einfuhr deklariert werden. Aus Madagaskar dürfen bestimmte Edel- und Halbedelsteine, Versteinerungen und Fossilien nicht bzw. nicht ohne entsprechende Begleitpapiere ausgeführt werden. Personen mit Wohnsitz außerhalb Madagaskars dürfen bis zu 1 kg Schmuck ausführen, wenn sie Nachweise über den Tausch von Devisen mindestens im Wert des Schmucks oder Kaufquittungen vorweisen können. Besondere strafrechtliche Vorschriften Für militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Regierungsgebäude) besteht striktes Fotografierverbot. Verschiedene Orte sind ?fady?, d.h. für Ausländer tabu. In Madagaskar wird Ehebruch mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet. Hinzu kommt ein Schadenersatzanspruch gegen die Täter. Dies gilt auch für Pädophilie. Ein besonderes Augenmerk der madagassischen Justiz gilt ?Sextouristen?. Sie werden in Madagaskar unnachgiebig verfolgt und müssen mit Freiheitsstrafen von 5-10 Jahren plus hoher Geldstrafe rechnen. Da nicht auszuschließen ist, dass Ausländer gezielt in eine kompromittierende Situation gebracht werden sollen, ist beim Kontakt zu jungen Mädchen und Frauen besondere Vorsicht geboten. Die Haftbedingungen in Madagaskar sind prekär (überfüllte Gefängnisse, mangelhafte Ernährung und nur rudimentäre medizinische Versorgung). Die Untersuchungshaft kann sich über Jahre hinziehen. Die Ausfuhr von und der Handel mit bestimmten einheimischen Tier- und Pflanzenarten ist streng verboten (Lemuren, Schildkröten u.a.) und wird ebenfalls mit Haftstrafe geahndet. Medizinische Hinweise Impfschutz Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. afrikanisches Festland) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden siehe http://www.rki.de/ Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Malaria Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Ein hohes Risiko besteht in den Küstenregionen und Regenwaldgebieten, ein mittleres Risiko in den Höhenlagen, im Landesinneren und in der Hauptstadt. Bei Aufenthalt in den Risikogebieten wird eine Malariaprophylaxe empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
HIV/AIDS ist im Lande ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes, Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Seit 2002 sind keine Fälle neuer Choleraerkrankungen bekannt geworden. Betroffen sind vor allem jene Bevölkerungsgruppen, die keinen sicheren Zugang zu sauberem Trinkwasser haben. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selber Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Weitere Infektionskrankheiten Schistosomiasis (Bilharziose) Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land, insbesondere aber im westlichen Tiefland mit den Provinzen Toliara und Mahajanga. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden. Chikungunya-Fieber Im April und Mai 2006 ist es an der Nord- und Ostküste zu einer epidemieartigen Häufung von Chikungunya-Fieber gekommen. Auch 2007 und 2008 sind vereinzelte Erkrankungen in den Küstengebieten festgestellt worden. Diese Viruserkrankung wird von Mücken übertragen, ist nicht von Mensch zu Mensch übertragbar und führt zu den typischen Symptomen einer schweren Viruserkrankung, in der Regel ohne tödlichen Ausgang. Die Inkubationszeit beträgt 2 - 10 Tage. Ohne Vorzeichen treten vorrangig Fieber, starker (symmetrischer) Gelenkschmerz und schweres Krankheitsgefühl auf. Nach wenigen Tagen kommt es zum Fieberabfall und Auftreten eines Exanthems. Die Gelenkbeschwerden können monatelang, in Ausnahmefällen auch jahrelang fortbestehen. Sehr selten wird über eine gesteigerte Blutungsneigung oder ernste und vor allem neurologische Komplikationen wie Hirn- und Hirnhautentzündungen berichtet; letzteres in der Regel bei medizinisch vorbelasteten Personen oder Neugeborenen. Eine Impfung ist nicht möglich, der Schutz vor Mückenstichen ist die einzige prophylaktische Maßnahme (Repellentien, Kleidung, Verhalten etc.). Rift Valley-Fieber (RVF) Eine Epidemie wurde 2008 aus den Regionen Alaotra Mangoro, Analamanga, Itasy, der Provinz Fianarantsoa,Vakinakaratra und Anosy mit 400 Erkrankungen und 17 Todesfällen gemeldet. Die Übertragung erfolgt durch Mückenstich und Kontakt mit Körpersekreten infizierter Tiere (Kühe, Schafe, Kamele, Nagetiere). Neben grippeartigen 5-8 Tagen dauernden Symptomen entwickeln ca. 0,5 % der Patienten Komplikationen: Hirnhautentzündung, Hämorrhagisches Fieber mit Zusammenbruch des Gerinnungssystems und inneren Blutungen, Entzündung des Hirn- u- Rückenmark Meningoenzephalitis) oder Netzhautläsionen. Eine kausale Behandlung ist nicht möglich, prophylaktischen Maßnahmen sind: Mückenschutz (Mücken vorwiegend tagaktiv), Meiden von engem Kontakt mit Schafen, Rindern, Kamelen, Ziegen (Viehmärkte, Schlachthöfe). Genuss von gut durchgebratenem Fleisch und aufbereiteter Milch (aus Supermärkten) ist weiterhin unbedenklich. Dengue-Fieber Die für den Raum Indischer Ozean bekannten Dengue-Epidemien sind in Madagaskar bisher wenig aufgetreten. Anfang 2006 kam es zu einer schwach ausgeprägten Dengue-Fieber-Epidemie in Toamasina (Tamatave), Mahajanga und Nosy Be. Pest Gelegentlich auftretende Fälle der Beulenpest (in den Provinzen Antananarivo, Antsiranana, Fianarantsoa, Mahajanga, Toamasina) werden im allgemeinen von den Gesundheitsbehörden rasch unter Kontrolle gebracht. Das Auftreten der durch Rattenflöhe verbreiteten Krankheit erfolgt praktisch jährlich zum Beginn der Regenzeit in Madagaskar (ab Oktober). Wegen des mit Malaria verwandten Krankheitsbildes im Anfangsstadium (Fieber, Schüttelfrost) erfolgt die richtige Diagnose und Behandlung gerade in abgelegenen Gebieten verspätet. Grundlage für den Ausbruch der Pest ist die oft erbärmliche Hygienelage in den Armenvierteln und in ländlichen Regionen. Es besteht normalerweise kein Grund zur Besorgnis für Ausländer und Touristen. Pesterkrankungen von Ausländern sind in Madagaskar seit mehr als 60 Jahren nicht mehr vorgekommen. Gifttiere In Madagaskar gibt es keine Giftschlangen. Dagegen kommen einige giftige Spinnen- und Skorpionarten und andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z.B. bestimmte z.T. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, Frösche u.a.) vor. Wie allgemein in den Tropen üblich: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch, Französisch sprechende Ärzte. Zusätzlich stellt die anhaltende unruhige politische Lage im Lande (vor allem in mehreren Stadtteilen Antananarivos) eine weitere Belastung des Gesundheitssystem dar, so dass kurzfristige Leistungs- bzw. Funktionseinschränkungen nicht auszuschließen sind. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Kuba: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 15.03.2010 Landesspezifische Sicherheitshinweise Terrorismus Die Gefahr terroristischer Anschläge in Kuba wird als sehr niedrig eingeschätzt. Kriminalität Im Vergleich zu anderen Fernreisezielen ist der Tourismus auf Kuba immer noch sicher. Allerdings werden auch auf Kuba Touristen Opfer von Eigentumsdelikten, von Körperverletzung, in seltenen Fällen auch von Gewaltverbrechen. Vor allem Individualreisende sollten daher ähnliche Vorkehrungen wie in anderen Ländern in der Region treffen: Sie sollten nicht Ihr gesamtes Bargeld bei sich führen und es auf mehrere Stellen am Körper verteilen, den mitgeführten Geldbetrag nicht zur Schau stellen sowie Bargeld und Originalreisepass im Hotelsafe verwahren. Wertvolle Gegenstände sollten im Handgepäck transportiert werden, denn es gibt Fälle aufgebrochener Koffer an den Flughäfen. In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Diebstählen an den ca. 20 km östlich von Havanna gelegenen Stränden der Orte St. Maria del Mar und Guanabo. Taschen sollten dort zu keinem Zeitpunkt unbeaufsichtigt gelassen werden. Besondere Vorsicht ist bei Reifenpannen und an Tankestellen geboten, da Diebe die Ablenkung der Fahrzeuginsassen beim Reifenwechsel oder beim Tanken nutzen, um unbemerkt Wertgegenstände und Gepäck zu entwenden. Naturkatastrophen Kuba befindet sich in der durch Wirbelstürme gefährdeten Zone der Karibik (Wirbelsturm-Saison von Juni bis November). Es muss mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und unter Umständen auch mit Erdrutschen gerechnet werden. Reisende sollten die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten. Aktuelle Informationen über Wirbelstürme sind im Internet u.a. unter www.nhc.noaa.gov abrufbar Allgemeine Reiseinformationen Drei schwere Wirbelstürme haben im Herbst 2008 in einigen Provinzen Schäden an Infrastruktur (Straßen, Strom- und Wasserversorgung, Telefonleitungen) und Gebäuden hinterlassen. Reisende müssen weiterhin in Einzelfällen mit Beeinträchtigungen im infrastrukturellen Bereich rechnen. Reisende mit doppelter Staatsangehörigkeit Reisende mit deutscher und kubanischer Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass sie beim Aufenthalt in Kuba von den Behörden ausschließlich als kubanische Staatsangehörige behandelt werden und kubanischen Maßnahmen wie z.B. der Wehrpflicht und der Einberufung von Reservisten unterliegen können. Reisen im Land Für Rundreisen im Lande kommen für den Auslandstouristen in erster Linie Busse (Viazul), organisierte Bustouren, aber auch Mietwagen in Betracht, wobei Busfahrten hinsichtlich Verkehrssicherheit weniger problematisch sind. Besonders in Havanna muss mit streunenden Hunden gerechnet werden, die sich zu Rudeln zusammenschließen und teilweise aggressives Verhalten zeigen. Kuba leidet unter Stromengpässen. Um Strom zu sparen, werden vor allem außerhalb der touristischen Zentren Stromabschaltungen (wichtig für Individualreisende!) vorgenommen, was auch zu Beeinträchtigungen der Wasserversorgung und Kommunikation führen kann. Fotografieren Sie keine militärischen Einrichtungen und offizielle Fahrzeugkolonnen und respektieren Sie Militäreinrichtungen (Sperrgebiete und Gebäude). Nicht alle militärischen Einrichtungen bzw. Sperrgebiete auf Kuba sind eingezäunt oder als solche deutlich erkennbar. Anweisungen bzw. Aufforderungen des Wach- und Sicherheitspersonals sollten unbedingt befolgt werden. Wichtige Dokumente (Pass mit Visum beziehungsweise Touristenkarte, Führerschein, Adressenlisten und Telefonnummernlisten) sollten auch in Kopie und getrennt vom Original mitgeführt werden. Ausländer müssen immer in der Lage sein, sich auszuweisen (Passkopie genügt). Kubaner bedürfen für jegliche Art privater Geschäfte einer Genehmigung der Behörden. Vor Unterbringung in Privathaushalten sollten Sie nach der erforderlichen behördlichen Genehmigung fragen, da sonst für beide Teile (Gastgeber und Gast) Schwierigkeiten mit der Polizei zu befürchten sind. Berücksichtigen Sie, dass Kontakte von Kubanern mit ausländischen Reisenden u.U. von offiziellen Stellen registriert werden. Für kubanische Mitarbeiter der Tourismuswirtschaft gelten besondere Verhaltensvorschriften. Straßenverkehr Im Straßenverkehr gibt es erhöhte Gefahr aufgrund des schlechten Straßenzustandes, mangelnder Beleuchtung, unvorhersehbaren Fahrverhaltens sowie technischer Unzulänglichkeiten (keine Beleuchtung, Bremsversagen etc.). Kubaner verständigen sich im Straßenverkehr z. T. durch ein System von Handzeichen, die für Ausländer zunächst nicht verständlich sind. Bei Unfällen mit Personenschäden unter Beteiligung von Touristen kann es zu einer mehrwöchigen Ausreisesperre, evtl. auch zu Untersuchungshaft kommen. Wenn Personen verletzt oder getötet wurden, werden gegen ausländische Fahrer drakonische Haftstrafen verhängt. Nachtfahrten über Land sollten wegen der schlechten Straßenverhältnisse, unbeleuchteter Fahrzeuge (wie Fahrradfahrer und Pferdefuhrwerke), Fußgänger und Vieh auf der Fahrbahn unbedingt vermieden werden. Bei der Anmietung von Mietwagen sollte auf den technischen Zustand des Fahrzeugs geachtet und dieser dokumentiert werden. Es wird ferner empfohlen, sich vor der Abreise aus Deutschland bei der Mietwagenfirma über den Art und Umfang der angebotenen Versicherungsleistungen zu erkundigen, insbesondere im Falle eines Unfalls mit Personen- oder Sachschäden. Es kann angezeigt sein, vor Einreise nach Kuba in Deutschland eine zusätzliche Versicherung abzuschließen. Eine über die kubanische gesetzliche Haftpflichtversicherung hinausgehender Versicherungsschutz kann in Kuba nach Kenntnisstand der Botschaft nach Einreise nicht erworben werden. Zahlungsmittel In Kuba wird der US-Dollar nicht als Zahlungsmittel anerkannt. Das übliche Zahlungsmittel ist der ?peso convertible? (CUC). Touristen können Euro bei allen kubanischen Banken und Wechselstuben (CADECA) zum geltenden Wechselkurs in CUC eintauschen. Da beim Tausch von US-Dollar 10% Provision einbehalten wird, ist es ratsam, Bargeld in Euro mitzubringen. Nicht benutzte CUC können vor der Abreise am Flughafen zum Tageskurs in Euro zurückgetauscht werden. Lediglich in Varadero und anderen Tourismusgebieten wurde der Euro bereits als offizielles Zahlungsmittel eingeführt und kann auch nur dort genutzt werden. Dies soll in Zukunft noch ausgeweitet werden. Ein Erwerb der Landeswährung (moneda nacional, also nichtkonvertible Pesos) ist nicht erforderlich. Darüber hinaus ist die Ein- und Ausfuhr von Pesos verboten. Wegen des US-Embargos gibt es keinen Zahlungsverkehr zwischen Kuba und den USA. Die Kreditkarten deutscher Bankinstitute werden i.d.R. in allen größeren Hotels und Restaurants akzeptiert, nicht jedoch Kreditkarten US-amerikanischer Institute (American Express; Diners Club) und nicht diejenigen deutscher Tochtergesellschaften US-amerikanischer Institute (z.B. Citibank). Scheckkarten (EC/Maestro) werden in Kuba nicht angenommen. Inzwischen kann Bargeld auch in einigen Bankfilialen (z.B. der Banco Financiero Internacional oder der Banco Metropolitano) mit Visa-Kreditkarte und PIN am Bankautomaten gezogen werden. Die Gebühr für den Kreditkarteneinsatz beträgt i.d.R. 3%, jedoch ist zu beachten, dass die Umrechnung CUC ? Euro über den US-Dollar zum jeweiligen von kubanischer Seite festgelegten Tageskurs erfolgt. Es empfiehlt sich auch Bargeld (Euro, möglichst in kleiner Stückelung) mitzubringen, da eine Geldbeschaffung selbst mit in Kuba grundsätzlich akzeptierten Kreditkarten erfahrungsgemäß aufgrund technischer Probleme nicht zu jedem Zeitpunkt möglich ist. Bargeld sollte auf mehrere Stellen am Körper verteilt mitgeführt werden. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Visum Eine Einreise nach Kuba zu touristischen Zwecken mit einer Aufenthaltsdauer von 30 Tagen (einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage möglich) ist nur mit Visum in Form einer sog. "Touristenkarte" möglich, die zusammen mit dem Reisepass zur Einreise dient. Pauschaltouristen können Touristenkarten über ihr Reisebüro erhalten, Individualtouristen müssen sich vor Einreise an die zuständige kubanische Auslandsvertretung wenden. Bei beabsichtigten längeren Aufenthalten oder solchen zu nicht-touristischen Zwecken ist ein Visum erforderlich, welches bei der kubanischen Auslandsvertretung im Herkunftsland zu beantragen ist. Hierfür ist unter Umständen eine Einladung erforderlich. Die Bearbeitungsdauer kann sich auf mehrere Wochen belaufen. Visa beziehungsweise Touristenkarten werden grundsätzlich nicht an der Grenze ausgestellt; darüber hinaus kontrollieren die Fluggesellschaften vor Abflug aus Deutschland grundsätzlich, ob Visum oder Touristenkarte vorhanden sind und verweigern u.U. die Mitnahme. Im kubanischen Amtsblatt wurde der Beschluss des Ministerrates veröffentlicht, ab 01.05.2010 Der Verkauf von Policen soll durch den staatlichen kubanischen Versicherer bei allen Einreisestellen Kubas erfolgen. Da die Ausführungsbestimmungen vom kubanischen Finanzministerium noch nicht erlassen wurden, liegen darüber hinaus momentan keine weiteren Informationen vor. Rechtsverbindliche Auskünfte zu den kubanischen Einreisebestimmungen kann nur die Botschaft von Kuba erteilen. Reisedokumente
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rückfrage bei der zuständigen kubanischen Auslandvertretung wird daher empfohlen. Besondere Zollvorschriften Nehmen Sie nur Dinge mit, die für Ihren persönlichen Bedarf bestimmt sind. Übermengen können beschlagnahmt werden, weil sie als unerlaubte Geschenke angesehen werden. Elektrogeräte dürfen ebenfalls nur in dem Maß eingeführt werden, in dem sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind, nicht als Geschenke für kubanische Staatsangehörige. Für Geschenke (nicht-kommerzielle Einfuhr) ab einem Gegenwert von 50 CUC bis 250 CUC wird Zoll in Höhe von 100 % erhoben. Nähere Auskünfte dazu erteilt die zuständige kubanische Auslandsvertretung. Die Einfuhr frischer Lebensmittel (z.B. frische Wurst-, Milchprodukte, Gemüse, Obst) ist aus gesundheitspolizeilichen Gründen verboten. Die Ein- und Ausfuhr von Pesos ist verboten. Nehmen Sie keine Gegenstände aus Kuba mit, bei denen es sich um kubanisches Kulturgut handeln könnte. Auskünfte hierzu sowie Ausfuhrgenehmigungen erteilt: Bienes Culturales, Calle 17 #1009, entre10 y 12, Vedado, Telefon: 839658. Die Genehmigung kostet nur wenige Pesos, erspart aber möglichen Ärger bei der Ausreise. Ausfuhrbestimmungen für Tabakprodukte Es können bis zu zwanzig (20) lose Zigarren ausgeführt werden, ohne Nachweise über Herkunft und Kauf vorlegen zu müssen. Bis zu fünfzig (50) Zigarren können unter der Bedingung ausgeführt werden, dass sie sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden. Mehr als fünfzig (50) Zigarren können nur unter Vorlage einer Originalrechnung, die von den offiziell dazu genehmigten staatlichen Geschäften ausgestellt werden muss, ausgeführt werden. In dieser Rechnung muss die gesamte Tabakmenge erfasst sein, deren Ausfuhr beabsichtigt ist. Es ist auch in diesen Fällen unabdingbar, dass die Zigarren sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden. Weitere Auskünfte sind auf der Website des kubanischen Zolls unter www.aduana.co.cu erhältlich. Besondere strafrechtliche Vorschriften Schon beim Fund geringer Mengen Drogen zum Eigenbedarf ist mit drastischen Strafen zu rechnen. Der Besitz von Kleinmengen wird bei Ausländern zudem als Drogenschmuggel geahndet. Das Strafmaß hierfür beträgt vier bis dreißig Jahre Haft, auf besonders schwere Fälle steht die Todesstrafe. Zur strafrechtlichen Verfolgung nach Verkehrsunfällen siehe oben unter Straßenverkehr. Besucher sollten politische Betätigung unterlassen, dies kann mit hohen Haftstrafen geahndet werden. Medizinische Hinweise Die medizinische Versorgung entspricht in Kuba nicht westeuropäischem Standard. Vor allem die technische Ausstattung, die hygienischen Zustände und die Versorgung mir Medikamenten in kubanischen Kliniken lassen zu wünschen übrig. Dies gilt auch für die wenigen für Ausländer vorgesehenen Spezialkliniken, in denen dennoch hohe Behandlungskosten entstehen können. Reisende sollten daher unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abschließen, die auch den Rücktransport im Krankheitsfall einschließt. Impfschutz Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein. Malaria Die Insel Kuba ist malariafrei. Denguefieber In und nach der Regenzeit (Mai bis Oktober) treten immer wieder Dengue-Fieber-Epidemien auf, wobei es immer auch Jahre mit besonders hoher Übertragungsaktivität gibt. Die kubanischen Behörden machen keine Angaben über die Zahl der jährlichen Erkrankungen. Die Erkrankung wird von überwiegend tagaktiven Mücken (Stegomyia aegypti und Stegomyia albopicta) übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge vorkommen (Dengue-Hämorrhagisches Fieber, Dengue-Schock-Syndrom). Siehe hierzu auch das Merkblatt des Gesundheitsdienstes. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dazu gehört:
Durchfallerkrankungen Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Reisende sollten auf besondere Hygienemaßnahmen vor dem Verzehr von Obst und Gemüse achten und dieses frisch gekocht oder frisch selbst geschält verzehren. Leitungswasser ist als Trinkwasser nicht geeignet. Das Trinkwasser sollte in abgepackter Form in Geschäften erworben werden. In der warmen Jahreszeit (April bis September) besteht die Gefahr, dass Fische giftige Algen aufgenommen haben, die auch beim Menschen zu schweren Vergiftungen führen können (Ciguatera). Den Fischen selbst sind keinerlei Veränderungen anzumerken. Lokale Hinweise sollten beachtet werden. HIV/ AIDS Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht neben dem Risiko der herkömmlichen Geschlechtskrankheiten das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Medizinische Versorgung Medizinische Behandlung für Ausländer ist in Kuba nur in speziellen Ausländerkrankenhäusern bzw. Ausländerabteilungen von Krankenhäusern möglich. Die Kosten können die in Deutschland üblichen übersteigen. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werde. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Togo: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 15.03.2010 Aktuelle Hinweise Am 4. März 2010 haben zum ersten Mal nach dem Machtwechsel von 2005 Präsidentenwahlen stattgefunden. Nach dem am 06.03.2010 verkündeten vorläufigen Wahlergebnis ist der Sohn und Nachfolger des langjährigen Präsidenten Eyadéma Gnassingbé, Faure Essozimna Gnassingbé, mit 60,92% der gültigen Stimmen wiedergewählt worden. Der Kandidat der größten Oppositionspartei UFC, Jean-Pierre Fabre, unterlag mit 33,94% der gültigen Stimmen überraschend deutlich. Er hat das Wahlergebnis nicht anerkannt, sich zum wahren Gewinner der Wahl erklärt und zu Protestaktionen der Bevölkerung aufgerufen. Die übrigen fünf Kandidaten kamen zusammen auf 5,17%. der gültigen Stimmen. Am 06., 07.03. und erneut am 09.03.2010 gab es in wenigen Stadtteilen von Lomé z.T. gewalttätige Proteste gegen den Wahlausgang, die von den Sicherheitskräften z.T. unter Einsatz von Tränengas unter Kontrolle gebracht werden konnten. Am 13.03.2010 hat in Lomé eine friedlich verlaufene Demonstration der Opposition gegen das Wahlergebnis stattgefunden Seither hat sich die Sicherheitslage in Lomé deutlich entspannt. Allerdings sind für die folgenden Samstage weitere Demonstrationen gegen das Wahlergebnis angekündigt. Das offizielle Wahlergebnis wurde bisher nicht bekannt gegeben. Reisende sollten dies bei einer geplanten Fahrt nach und durch Togo berücksichtigen. Über Protestaktionen außerhalb der Hauptstadt ist nichts bekannt geworden. Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität Im Großraum Lomé gibt es eine auch gegen europäische Reisende gerichtete Kriminalität. Hierbei handelt es sich überwiegend um Raubdelikte bzw. Kleinkriminalität, insbesondere Diebstähle. Die Botschaft rät daher, Wertgegenstände (Bargeld, Schecks und Kreditkarten, Mobiltelefone, Schmuck, Uhren, Kameras etc.) und wichtige Dokumente (insbesondere den Reisepass) möglichst nicht außerhalb des Hotels mit sich zu führen bzw. nicht offen zur Schau zu stellen. Bei Überfällen wird dringend geraten, keine Gegenwehr zu leisten, da die Täter inzwischen nicht mehr vor dem Gebrauch von Waffen zurückschrecken und mitunter schwere Verletzungen der Opfer in Kauf nehmen. Wegen organisierten Taschendiebstählen in vollbesetzten Taxis sollten diese immer nur alleine gemietet werden. Seit einiger Zeit ist insbesondere im Großraum Lomé nach Einbruch der Dunkelheit ein Anstieg bewaffneter Überfälle sowie eine erhöhte Gewaltbereitschaft durch bewaffnete Gruppen von Motorradfahrern festzustellen. Es wird daher insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit dringend geraten, nicht beleuchtete und unbelebte Straßen sowie den Strand von Lomé zu meiden, sich nur im Auto zu fortzubewegen und auch sonst Vorsicht walten zu lassen (z.B. Wahl unterschiedlicher Fahrtstrecken, Vorsicht beim Ein- und Aussteigen, Achten auf das eigene Fahrzeug verfolgende Motorräder). Tagsüber, insbesondere an Wochenenden und Feiertagen, bestehen gegen einen Aufenthalt im Freien und an den belebten Stellen des Strandes im Allgemeinen keine Bedenken. Bei einem Verkehrsunfall empfiehlt es sich -unabhängig von der Verursacherfrage- nicht am Unfallort zu verbleiben, sondern sofort das nächste Polizeirevier anzufahren. Bei oft absichtlich verursachten Unfällen oder Autopannen im Großraum Lomé ? insbesondere nachts entlang der Straße von Benin nach Ghana, in der Gegend um den Hafen und entlang des Strandes - sollte unverzüglich Hilfe per Telefon herbeigerufen und die Türen verriegelt werden, da die Gefahr von bewaffneten Raubüberfällen besteht. Allgemeine Reiseinformationen Vor dem Baden im Meer wird, außer an bewachten Stränden, wegen der herrschenden gefährlichen Unterströmung, die auf das offene Meer gerichtet ist, und der starken Brandung dringend abgeraten. Straßen und Fahrzeuge befinden sich häufig in einem schlechten Zustand. Wegen Fußgängern und Tieren auf der Fahrbahn sowie oft fehlender Straßen- und Fahrzeugbeleuchtungen sollten Nachtfahrten möglichst ganz unterbleiben bzw. mit erhöhter Vorsicht durchgeführt werden. Bei Benutzung der weit verbreiteten Motorrad-Taxis besteht eine erhebliche Unfall- und Verletzungsgefahr. Zumindest sollte, auch wenn keine rechtliche Pflicht dazu besteht, ein Helm getragen werden. Offiziell müssen die Halter der Motorrad-Taxis über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Dies ist in der Praxis aber so gut wie nie der Fall, so dass in der Regel kein Versicherungsschutz besteht. Da nach Einbruch der Dunkelheit häufig Kontrollen durch die Sicherheitskräfte stattfinden, sollte eine Kopie des Reisepasses mit der Aufenthaltsgenehmigung bzw. dem Visum mit sich geführt werden. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Togo ein Visum. Dieses kann sowohl bei den berufs- und honorarkonsularischen Vertretungen Togos im Ausland beantragt werden. Grundsätzlich kann ein Visum auch bei der Einreise am Flughafen erteilt werden.. Da auf die Erteilung eines Visums kein Rechtsanspruch besteht, rät die Botschaft in jedem Falle zur Beantragung des nötigen Visums bei den togoischen Auslandsvertretungen. Zudem gilt ein solches Visum für die gesamte Dauer des Aufenthaltes. Ein am Flughafen erhaltenes Visum kostet 10.000 F CFA (= 15 EUR) und ist nur eine Woche gültig. Dieses Visum muss gegebenenfalls bei der Passbehörde verlängert werden. Dies kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Falls die Verlängerung verspätet beantragt oder die Gültigkeitsdauer eines Visums überschritten wird, erheben die togoischen Grenzbehörden eine Strafgebühr in Höhe von 10.000 F CFA. Reisedokumente Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Besondere strafrechtliche Vorschriften Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche (öffentliche Gebäude, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen etc.) sowie Luftaufnahmen vom Staatsgebiet besteht Fotografierverbot. Das togoische Strafrecht sieht für Drogendelikte vergleichsweise harte Strafen vor. Es drohen Geldstrafen bis zu 200.000 ? und Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren, wobei besonders auf die oftmals hohen Mindestfreiheitsstrafen (5-10 Jahre) hingewiesen wird. Homosexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren und Geldstrafen bestraft werden. Öffentliche Prostitution ist in Togo zwar weit verbreitet, aber verboten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Im Umgang mit Prostituierten ist nicht nur wegen der erheblichen Gesundheitsgefahren (HIV) besondere Vorsicht geboten. Regelmäßiger oder enger Kontakt mit Prostituierten kann unter Umständen bereits als strafbare Zuhälterei gewertet werden und ist mit Geldstrafe bis zu 1.500 ? und Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht. Besondere Zollvorschriften Einfuhrbeschränkungen bei Tabak: Männer: 50 Zigarren oder 100 Zigaretten oder 200 g Tabak, Frauen: 100 Zigaretten Geld Freie Einfuhr von Geldscheinen der FCFA-Zone. Reisende sollten bei der Einreise nach Togo schriftlich alle Zahlungsmittel angeben, die den Gegenwert von 1.000.000 FCFA (ca. 1.500 Euro) übersteigen. Ohne Nachweis dürfen Geldscheine im Wert bis zu 500.000 FCFA (ca. 750.- Euro) ausgeführt werden, ebenso andere persönliche Zahlungsmittel wie Reiseschecks. Medizinische Hinweise Impfschutz Togo ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr, siehe auch www.who.int/ith/countries/en/index.html Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (einschließlich Typ A und W). Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein. Gelbfieber Auch wenn keine aktuellen Informationen zu Gelbfiebererkrankungen vorliegen, sollte ausreichender Gelbfieberschutz vorliegen. Malaria Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Togo. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 89 % der Fälle in Togo!) häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Übertragung im Süden ganzjährig, im mittleren und nördlichen Teil des Landes saisonal mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und anschließenden Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
HIV / AIDS 110.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Togo gemeldet. 2005 waren 3,2 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 54 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit mehreren hundert bis ca. eintausendvierhundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den letzten Jahren auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Klassische Geflügelpest/ Vogelgrippe Auch in Togo ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten, zuletzt im September 2008. Bisher sind keine menschlichen Erkrankungsfälle bekannt geworden. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de veröffentlichten aktuellen Informationen (?Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe?). Weitere Infektionskrankheiten Meningokokken-Krankheit Der Norden Togos wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert bis knapp sechshundert Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden. Dengue-Fieber kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Schistosomiasis (Bilharziose) Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Lac Togo). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist beschränkt. Die ärztliche Versorgung in Lomé ist begrenzt. Es sind französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen vorhanden. Einzelne Ärzte sprechen deutsch. Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einzelne Privatkliniken in Lomé in Betracht. Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Lomé haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor. Touristen, die nach Togo kommen, sollten eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig in Togo aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Togo, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen. Lassen Sie sich vor einer Reise nach Togo durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Irak: Reisewarnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 13.03.2010 Reisewarnung Vor Reisen nach Irak wird gewarnt. Deutschen Staatsangehörigen wird geraten, das Land zu verlassen. Für die Region Kurdistan-Irak, vor allem die Städte Erbil, Sulaymaniya und Dohuk, wird diese Reisewarnung aufgrund einer besseren Sicherheitslage eingeschränkt. Für unvermeidbare Geschäftsreisen nach Bagdad gilt, dass diese nur in als gesichert geltende Bereiche führen dürfen und auf der Basis eines professionellen Sicherheitskonzepts durchzuführen sind. Trotz einer statistisch verbesserten Sicherheitslage bleibt der Aufenthalt in Irak gefährlich. Insbesondere in Bagdad und den nördlich angrenzenden Gebieten der Provinzen Diyala, Ninawa, Salah Al-Din und Tamim kommen monatlich immer noch mehrere hundert Menschen bei Anschlägen und Feuergefechten ums Leben. In den Städten Kirkuk (Provinz Tamim) und Mossul (Provinz Ninawa) und in deren Umgebung ist die Sicherheitslage besonders volatil. Eine besondere Gefährdung geht von Sprengfallen aus, die an Straßenrändern installiert und deren Zünder durch vorbeifahrende Fahrzeuge ausgelöst werden. Auch wahllose Anschläge durch Selbstmordattentäter finden immer wieder statt. Bagdad war auch im zweiten Halbjahr 2009 und im Januar 2010 wiederholt Ziel schwerer Anschläge auf Ministerien, Hotels und öffentliche Einrichtungen. Zwischen den irakischen Sicherheitskräften und den unterschiedlichen militanten Gruppen kommt es täglich zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Die staatlichen Sicherheitskräfte haben die Verantwortung von den multinationalen Streitkräften übernommen, sind aber verschiedenen Berichten zufolge, u.a. wegen eingeschränkter Einsatzfähigkeit und unklarer Loyalitäten nicht in der Lage, effektiven Schutz zu bieten. Das Risiko von Entführungen ist unverändert sehr hoch. Ausländer und die sie begleitenden Personen sind in besonderem Maße gefährdet. Im ganzen Land gilt offiziell weiter der bereits 2004 verhängte Ausnahmezustand. Eine allgemeine Ausgangssperre gibt es nicht; ggf. zeitlich und örtlich begrenzte Ausgangssperren werden aber bei bestimmten Anlässen (z.B. religiösen Feiertagen) kurzfristig verhängt. Auch anlässlich der Parlamentswahlen am 7. März 2010 kann es zu erheblichen Beeinträchtigungen des Reiseverkehrs bis hin zu Sperrungen von Flughäfen u.a. Einrichtungen kommen. Die Hauptstadt Bagdad wird von verschiedenen zivilen Luftfahrtgesellschaften angeflogen. Wer trotz der oben beschriebenen Sicherheitslage nach Bagdad zu reisen beabsichtigt, sollte unbedingt angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen und seinen Aufenthalt ausnahmslos auf als gesichert geltende Bereiche beschränken. Gegenwärtig zählt neben dem Flughafen selbst nur die sogenannte "Internationale Zone" im Stadtzentrum dazu. Jede Reise nach Bagdad sollte auf der Basis eines professionellen Sicherheitskonzepts erfolgen. Dazu gehören üblicherweise: Verwendung gepanzerter Fahrzeuge, Konvois, Vorabaufklärung und genaue Planung von Fahrtrouten sowie Sicherheitspersonal in angemessener Zahl und Bewaffnung. Eine vorherige Unterrichtung über die aktuelle politische Lage und die Bedrohungssituation ist in jedem Fall erforderlich. Bei Verschlechterung der Lage müssen Reisen auch kurzfristig abgesagt werden. Es wird dringend empfohlen, das Auswärtige Amt rechtzeitig über die Reisepläne in Kenntnis zu setzen. In der Region Kurdistan-Irak mit der Verwaltungshauptstadt Erbil und den beiden großen Städten Sulaymaniya und Dohuk ist die Sicherheitslage vergleichsweise gut. Das Risiko, durch einen gegen Dritte gerichteten Anschlag zufällig Opfer zu werden, ist dort deutlich geringer als in den anderen Landesteilen. Es liegen auch keine Erkenntnisse vor, die auf eine konkrete Gefährdung deutscher Staatsangehöriger in diesem Gebiet hindeuten. Trotz eines weitgehend funktionierenden Sicherheitsapparates können aber auch in dieser Region Terroranschläge und Entführungen nicht ausgeschlossen werden. In den an die Türkei und Iran grenzenden Regionen muss mit sporadischen Militäroperationen gerechnet werden. Ein Aufenthalt in der Region Kurdistan-Irak setzt voraus, sich vor Reiseantritt über die politische Entwicklung und Sicherheitslage zu informieren und angemessene Maßnahmen zum persönlichen Schutz zu treffen. Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Termine werden nur nach Vereinbarung wahrgenommen. Die Botschaft befindet sich nicht in der Internationalen Zone. Aufgrund der Sicherheitslage und der eingeschränkten Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten ist es deshalb schwierig und gegebenenfalls unmöglich, konsularische Hilfe zu leisten. Das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Erbil kann aufgrund der Umstände vor Ort nur sehr eingeschränkt konsularische Hilfe leisten. Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den Nachbarstaaten Iraks können Deutschen, die in Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang konsularische Hilfe leisten. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Vor Reisen nach Irak wird gewarnt. Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Das Generalkonsulat in Erbil empfiehlt telefonische Terminvereinbarung. Für Reisen nach Irak besteht Visumspflicht. Visa müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Visumpflicht gilt für das gesamte Staatsgebiet des Irak, also grundsätzlich auch für die föderative Region Kurdistan-Irak, obwohl z. Zt. dort die regionalen Behörden bei dortigen Einreisen ohne Weiterreisen in andere Teile des Irak Ausnahmen hiervon gewähren. Bei Reisen innerhalb Iraks, zum Beispiel zwischen Erbil und Bagdad, ist das Visum vorzuweisen. Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Republik Irak in Berlin, siehe www.iraqiembassy-berlin.de Medizinische Hinweise Vor Reisen nach Irak wird gewarnt. Impfschutz Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und Masern/Mumps/Röteln , bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Cholera.
Cholera und andere Durchfallerkrankungen Cholera ist in Irak endemisch. Im Rahmen von Ausbrüchen kommt es mitunter zu mehreren tausend Erkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lässt sich das Risiko für die meisten Durchfallerkrankungen, auch Cholera, minimieren. Eine Impfung gegen Cholera wird daher nur in Ausnahmefällen notwendig sein! Auch viele andere Durchfallerreger treten vergleichsweise gehäuft auf. Einige Grundregeln Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen Malaria durch Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zu Syrien endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt nur gering bis mittelgradig. In jedem Fall sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber) die allgemeinen Schutzmaßnahmen beachtet werden (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Eine medikamentöse Malartiaprophylaxe wird im Regelfall nicht notwendig sein. Eine Stand by Medikation kann diskutiert werden. HIV/ Aids kommt auch in Irak vor. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden. Weitere Infektionskrankheiten Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden! Hepatitis A, B, C, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen. Medizinische Versorgung Das Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen zurzeit weder technisch noch personell ausreichend. Nicht alle Medikamente sind sicher erhältlich. Dauermedikationen daher in ausreichender Menge mitführen. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall wird dringend empfohlen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe auch www.dtg.org/ oder www.frm-web.de Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Slowenien: Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 12.03.2010 Landesspezifischer Sicherheitshinweis Für Slowenien besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis. Allgemeine Reiseinformationen Reisende sollten sich vor Betrug und Kleinkriminalität in Acht nehmen. Die Kriminalität ist nicht mehr, aber auch nicht weniger verbreitet als in benachbarten süd- bzw. osteuropäischen Ländern. Straßenbenutzung Vorbemerkung: Bußgelder für Verstöße gegen die slowenische Straßenverkehrsordnung sind hoch und werden von den Ordnungsbehörden strikt durchgesetzt. Seit dem 1. Juli 2008 ist in Slowenien eine Autobahnvignette für alle Kraftfahrzeuge (Pkw und Motorräder) bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen verbindlich vorgeschrieben. Ab 1. Juli 2009 gibt es für Pkw eine Vignette für 7 Tage (15.- ?), eine Monatsvignette für 30.- ?, sowie eine Jahresvignette von 95.- ? Für Motorräder (ohne Beiwagen) gibt es eine Vignette für 7 Tage (7,50 ?), eine Halbjahresvignette (25.- ?) und eine Jahresvignette (47,50 ?); für Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen und für Lastkraftwagen wird die weiterhin bestehende Streckenmaut, die nach gefahrenen Kilometern abgerechnet wird, zum 1. Juli 2009 um 40 % erhöht. Die Vignetten können über den österreichischen ÖAMTC, den slowenischen AMZS sowie bei der slowenischen Post und an allen PETROL- und ÖMV-Tankstellen in Grenznähe erworben werden. Dies gilt ebenso für alle Tankstellen in Oberbayern sowie in der Republik Österreich. Die Benutzung von Autobahnen (grüne Beschilderung) und Fernstraßen (blaue Beschilderung) ohne gesetzlich vorgeschriebene Vignette wird auf der Grundlage des slowenischen Ordnungswidrigkeitengesetzes mit Bußgeldern zwischen 300,- ? bis 800,- ? (je nach Wagenklasse) geahndet. Bei sofortiger Bezahlung halbiert sich der festgelegte Bußgeldbetrag. Bei Nichtbezahlung können vor dem rechtlichen Hintergrund in Slowenien auch deutsche Reisedokumente, Fahrzeugpapiere oder das Kraftfahrzeug selbst als Sicherheitsleistung durch die slowenischen Stellen vorübergehend einbehalten werden. Seit dem 1. Mai 2008 gilt in Slowenien ein verschärftes Gesetz über die Sicherheit im Straßenverkehr. Im Rahmen dieses Gesetzes sind für Geschwindigkeitsübertretungen sowie für das Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss sehr hohe Geldbußen in Höhe von bis zu 1.000,00 Euro vorgesehen. Nicht in Slowenien wohnhafte ausländische Staatsangehörige sind zur sofortigen Begleichung der auferlegten Bußgelder verpflichtet. Der slowenischen Polizei steht das Mittel der zeitweiligen Entziehung von Reisepass oder Personalausweis zur Durchsetzung der Zahlungen zur Verfügung. Das neue Gesetz sieht ausdrücklich auch die Möglichkeit einer Beschlagnahme der betreffenden Kfz sowie einen vorübergehenden Polizeigewahrsam der Fahrzeugführer vor. Mobiltelefongespräche während des Fahrens eines Kfz sind strengstens untersagt. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von derzeit 120,- Euro. Fahrverbote / Beschränkungen In Slowenien gilt Lichtpflicht am Tag; es muss daher ganzjährig auf allen Straßen mit Abblendlicht gefahren werden. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Seit dem 1. April 2004 gilt in Slowenien für Lastkraftwagen und Fahrzeuge mit einem zulässigen Gewicht von mehr als 7,5 t sowie Landmaschinen, Traktoren und Pferdefuhrwerke ein ganzjähriges Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Während der Feriensaison (letztes Juniwochenende bis erstes Septemberwochenende inklusive) erweitert sich dieses Verbot an Samstagen von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Für folgende Verkehrsverbindungen gilt während der Tourismussaison ein erweitertes Fahrverbot für die vorgenannten Fahrzeuge: von Ljubljana zur Adriaküste und von dort zur kroatischen Grenze von Postojna über Ilirska Bistrica zum Grenzübergang Jel?ane an Samstagen von 5.00 Uhr bis 16.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 5.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Während des gesamten Jahres gilt in den Nachtstunden ein Fahrverbot für Landmaschinen, Traktoren und Pferdefuhrwerke. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis. Bei starkem Schneefall gilt ein Fahrverbot für Lastkraftwagen mit Anhängern, Fahrzeuge mit Gefahrensubstanzen sowie Schwertransporte. Bei Windgeschwindigkeiten über 80 km/h können kurzfristig Fahrverbote verhängt werden. Vom 15. November bis zum 15. März besteht für alle Fahrzeuge Winterreifenpflicht. Bei Fahrten mit Sommerreifen im genannten Zeitraum müssen Schneeketten mitgeführt werden. Detaillierte Informationen bietet die englischsprachige Internetseite des slowenischen Automobilverbands AMZS www.amzs.si sowie die online verfügbare Verkehrsinformation der slowenischen Autobahngesellschaft DARS www.promet.si Einreisebestimmungen Reisedokumente Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Unabhängig vom Einreisezweck ist ein Aufenthalt von bis zu drei Monaten möglich. Wenn der Aufenthalt drei Monate übersteigt, muss bei der zuständigen Verwaltungseinheit eine Aufenthaltserlaubnis-neu eingeholt werden. Hinweise für in Deutschland lebende Drittstaatsangehörige Für in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafte Drittstaatsangehörige wird darauf hingewiesen, dass deutsche Aufenthaltstitel oder Sichtvermerke anderer Staaten (z.B. Kroatien) seit dem Beitritt Sloweniens zum Schengenraum am 21.12.2007 zwar grundsätzlich, aber nicht in jedem Einzelfall zur Einreise nach oder zum Transit durch Slowenien anerkannt werden. Es ist in jedem Falle ein jeweiliges eventuelles Visumerfordernis bei der zuständigen Auslandsvertretung der Republik Slowenien in Deutschland zu prüfen. Für den Fall einer Einreise oder eines Transits mit gültigem Schengenvisum ist in jedem Fall vor Antritt der Reise die Zahl der möglichen Einreisen in das Schengengebiet zu prüfen. Aus Kroatien kommend sind für die Einreise nach oder den Transit durch Slowenien für eine problemlose Rückkehr in das Schengengebiet zumindest zwei auf dem Visaetikett ersichtliche Einreisen notwendig. Hinweis für Kroatien-Reisende (Transitreisende in die Republik Kroatien) Ungültige Reisedokumente berechtigen grundsätzlich nicht zur Einreise, auch dann nicht, wenn lediglich ein Transit durch Slowenien und eine Weiterreise nach Kroatien geplant ist. Wird man aufgrund ungültiger oder fehlender Reisedokumente durch die slowenischen Grenzbehörden (bei der Ausreise aus dem EU-/Schengenraum) zurückgewiesen, ist zusätzlich mit einem möglichen Bußgeld in Höhe von 40,00 Euro auf der Grundlage des Grenzpolizeigesetzes der Republik Slowenien zu rechnen. Werden Reisende bei Einreisekontrollen der kroatischen Grenzbehörden ohne oder mit ungültigen Reisedokumenten angetroffen, erfolgt ebenfalls die konsequente Zurückweisung. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt unbedingt bei einer der slowenischen Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland über die aktuellen Ein- und Durchreisebestimmungen zu informieren. Besondere Zollvorschriften Die Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel (sogenannte "kalte Waffen"), ist ? auch nach EU-Beitritt Sloweniens ? strikt verboten. Alle anderen mitgeführten Waffenarten müssen weiterhin beim Grenzübertritt angemeldet werden und bedürfen teilweise einer Sondergenehmigung, die von der Grenzpolizei erteilt wird. Medizinische Hinweise Impfschutz In den ländlichen Gebieten, besonders zwischen Save und Drau kommt es zwischen April und Oktober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Eine Impfung wird bei möglicher Exposition empfohlen. Bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition wird zusätzlich ein Impfschutz gegen Hepatitis A und B und Tollwut empfohlen. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden. Aviäre Influenza Auch in Slowenien ist in der Vergangenheit die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information ?Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe? unter www.bmelv.de Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema ?Vogelgrippe? finden Sie in den ?Reisemedizinischen Hinweisen? der rechten Randspalte. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in den Großstädten ist zufriedenstellend, fernab von den Hauptverkehrswegen und außerhalb größerer Städte jedoch eher schwach ausgeprägt. Das Rettungssystem funktioniert im Allgemeinen gut. Notfälle müssen zumeist in die beiden Großkliniken in Ljubljana und Maribor gebracht werden. Hier sind alle modernen Untersuchungsmethoden und -geräte vorhanden. Medikamentenengpässe sind nicht zu beobachten. Persönliche Medikamente sollten mitgebracht werden. Die Verständigung mit behandelnden Ärzten kann häufig in der englischen, teilweise auch der deutschen Sprache erfolgen. Reisende müssen sich darauf einstellen, dass dies bei Pflege- und Versorgungspersonals nicht grundsätzlich der Fall ist. Krankenversicherung Gesetzlich Versicherten wird empfohlen, sich vor Abreise nach Slowenien das E-111-Formular oder die Europäische Gesundheitskarte bei ihrer Krankenkasse zu besorgen. Diese sind dem slowenischen Krankenversicherungsträger im Krankheitsfalle zuerst vorzulegen, das Formular dann dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus auszuhändigen. Kosten werden in diesen Fällen dann nicht mehr erhoben. Die Behandlungskosten von privat versicherten Patienten müssen von diesen gegen Rechnung und Behandlungsbefund in der Regel an Ort und Stelle in bar beglichen werden. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | Korea (Republik Korea, Südkorea): Reise- und Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unverändert gültig seit: 12.03.2010 Landesspezifische Sicherheitshinweise Die Republik Korea gilt als vergleichsweise sicheres Reiseland. Die Teilung der koreanischen Halbinsel und die politischen Beziehungen zwischen der Republik Korea (Südkorea) und der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) haben die Sicherheitslage für Reisende in Südkorea bisher nicht beeinträchtigt. Deutschen Staatsangehörigen, die eine Unterrichtung im Krisenfall wünschen und die länger als drei Monate in Südkorea bleiben, wird empfohlen, sich bei der Deutschen Botschaft in Seoul anzumelden und ihre Kontaktadressen zu hinterlassen: Nähere Informationen sind auf der Homepage Allgemeine Reiseinformationen Südkorea belegt den südlichen Teil der koreanischen Halbinsel. Das Land besteht zu etwa 70% aus Gebirgen und nur die zum Teil sehr dicht bevölkerten Ebenen entlang der Küste im Süden und Westen können in größerem Maße landwirtschaftlich genutzt werden. Etwa entlang des 38. Breitengrades zieht sich ein 4 km breiter Grenzstreifen, in dessen weiterem Vorfeld beiderseitig umfangreiche Truppenkontingente stationiert sind. Auf südkoreanischer Seite verhindert die Ausweisung eines militärischen Sperrgebietes die unmittelbare Annäherung an die Teilungslinie. Erst seit wenigen Jahren existiert im Osten und Westen des Grenzverlaufs je ein Grenzübergang. Diese waren zeitweise und nur vom Süden her für touristische Tagesausflüge von Süd- nach Nordkorea passierbar, gegenwärtig sind sie geschlossen. Die formelle Einreise nach Nordkorea ist von Südkorea aus nicht möglich; hierzu muss der Transfer über Drittstaaten (VR China, Russland) erfolgen. Südkorea hat eine Fläche von 99.392 qkm und ist somit etwas größer als ein Viertel der Bundesrepublik Deutschland. Die Einwohnerzahl beträgt etwa 48 Millionen. Es liegt in der gemäßigten Klimazone und hat vier ausgeprägte Jahreszeiten mit kalten, trockenen Wintern und heißen Sommern, in denen während der Regenzeit im Juli und August etwa die Hälfte der jährlichen Niederschläge fällt. Frühling und Herbst sind die angenehmsten Jahreszeiten. Geld / Kreditkarten Geldwechsel ist am Flughafen, bei allen Banken und größeren Hotels sowie Wechselstuben möglich. Barabhebungen mit gängigen internationalen Kreditkarten sind an den meisten Geldautomaten bei Eingabe der PIN-Nummer möglich. Auch in vielen Hotels, Restaurants und Geschäften kann mit Kreditkarte bezahlt werden. Das Abheben von Bargeld mit deutschen EC-Karten ist nur bei sehr wenigen Geldautomaten (diese sind meist mit ?Global ATM? gekennzeichnet) möglich. In der Praxis ist es für Touristen schwierig, einen Geldautomaten zu finden, der deutsche EC-Karten akzeptiert. Führen von Pkw Mit Wirkung vom 1. Januar 2002 können Geschäftsreisende und Touristen aus Deutschland, die im Besitz eines gültigen internationalen Führerscheins sind, in Verbindung mit dem regulären deutschen Führerschein einen Pkw in Korea fahren und auch anmieten. Für Personen, die sich länger als ein Jahr in Korea aufhalten möchten, ist jedoch zu beachten, dass der internationale Führerschein nur zum Fahren innerhalb des ersten Jahres nach der Einreise berechtigt. Wer sich länger als ein Jahr in Korea aufhält, muss deshalb den deutschen Führerschein in einen koreanischen Führerschein umschreiben lassen. In Deutschland zugelassene Fahrzeuge können in Korea grundsätzlich nicht gefahren werden. Touristen, die mit einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug nach Korea einreisen, müssen das Fahrzeug am Eingangshafen stehen lassen und sich einen Mietwagen nehmen. Der koreanische Zoll hat von dieser Regelung in den letzten Jahren keine Ausnahme gemacht. Sprache Amtssprache ist Koreanisch. Englische Sprachkenntnisse sind für die einfachste Grundverständigung in den größeren Städten ausreichend. In ländlichen Regionen sind englische Sprachkenntnisse der Bevölkerung nur selten anzutreffen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Visum Deutsche Staatsangehörige können als Touristen und Geschäftsreisende für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen. Wer in Korea arbeiten oder studieren will, benötigt ein Visum. Der erforderliche Aufenthaltstitel kann vor Reiseantritt oder auch innerhalb von 90 Tagen nach Einreise bei der koreanischen Ausländerbehörde (Immigration Office) beantragt werden. Reisedokumente Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Ferienarbeitsaufenthalte (Working Holiday) Für Deutsche im Alter zwischen 18 und 30 Jahren gibt es die Möglichkeit, bis zu einem Jahr durch Korea zu reisen und dort Gelegenheitsjobs anzunehmen, um die Reise zu finanzieren. Für einen solchen Ferienarbeitsaufenthalt wird ein sogenanntes Working-Holiday-Visum, benötigt, das vorab bei der zuständigen koreanischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragt werden muss. Die entsprechende Möglichkeit besteht übrigens auch für junge Koreaner, die nach Deutschland reisen möchten. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Besondere Zollvorschriften Die Einfuhr von Waffen ist untersagt. Devisen (Bargeld) dürfen nur bis zu einer Höhe von US-Dollar 10.000 ein- bzw. ausgeführt werden. Darüber hinausgehende Beträge müssen beim koreanischen Zoll angemeldet werden. Haustiere (Hunde und Katzen), die aus Deutschland eingeführt werden, benötigen ein Tiergesundheitszeugnis und einen Nachweis, dass sie vor mindestens 30 Tagen gegen Tollwut geimpft wurden. Werden diese Nachweise nicht erbracht, werden die Haustiere in Quarantäne genommen. Zum Schutz vor Tierseuchen in Europa (BSE, Maul- und Klauenseuche, Vogelgrippe) ist die Einfuhr von Fleisch- und Wurstwaren sowie Milchprodukten streng verboten. Untersagt ist ebenso die Einfuhr von Obst und Gemüse sowie von Nüssen und Reis. Besondere strafrechtliche Bestimmungen Militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden. Drogendelikte werden mit hohen Haftstrafen geahndet. Das koreanische Recht kennt die Unterscheidung zwischen "harten" und "weichen" Drogen nicht. Ebenso wenig sieht das koreanische Recht ein Absehen von Strafe beim Besitz geringer Mengen illegaler Drogen vor. Medizinische Hinweise Für die Einreise nach Korea sind keinerlei Impfungen erforderlich. Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Typhus, evtl. auch gegen Japan-Enzephalitis sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden. HIV / Aids ist im Lande ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen. Gelegentlich wird für längere Aufenthalte ein HIV-Testergebnis verlangt. Vor der Abreise wird hierzu Rücksprache mit der koreanischen Botschaft empfohlen. Prophylaxe Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden. Die medizinische Versorgung im Lande ist in den großen Städten mit Europa zu vergleichen, kann aber gelegentlich technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind:
Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Copyright BR Deutschland: Auswärtiges Amt |
